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Zutrittsverweigerung [Stmk]

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  •  Nemesis
  •   Bronze-Award
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
31.1. - 6.2.2017
24 Antworten | 4 Autoren 24
24
Guten Abend!
Eine Frage: Wie schaut es aus wenn Mängel vorliegen diese aber nach wiederholter Urgenz nicht behoben werden.
Kann dann dem Professionisten nach einer Zeit der Zutritt und die Behebung verwährt werden?

Rechnung wäre zum Teil noch offen und dieser Betrag würde dann zur Behebung der Mängel verwendet werden Sprich Ersatzvornahme

  •  ap99
  •   Silber-Award
1.2.2017  (#1)
Wurde die B 2110 vereinbart, und wie sieht deine Urgenz aus? --> schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung (Verbesserung) mit Frist, oder wie bist du vorgegangen?

http://www.abk.at/fileadmin/user_upload/Dateien_abk.at/PDF/16_05_Leistungsverweigerungsrecht.pdf

Edit: Google mal "b 2110 Mängelbehebung Ersatzvornahme"

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  •  Nemesis
  •   Bronze-Award
1.2.2017  (#2)
Hallo!
Wurde alles schriftlich mit fristen bekanntgegeben.
ÖNORM wurde nicht vereinbart.

Danke

1
  •  atma
  •   Gold-Award
1.2.2017  (#3)
wir hatten das thema auch, 2x aufforderung inkl. fristsetzung eingeschrieben geschickt (2x ist zwar jemand gekommen, hat aber keine mängel behoben) und dann haben wir nur noch den geschäftsführer persönlich reingelassen um ihm mitzuteilen, dass der hersteller das nun lösen "darf", da wir sonst das geld einbehalten (war die komplette rechnungssumme) und der firma untersagt unser haus zu betreten.
nachdem der hersteller alle mängel gelöst hat, hab ich erst die rechnungen überwiesen abzgl einem einbehalt für einen letzten mangel, den man dann nicht mehr mit vertretbarem aufwand hätte beheben können (war a kleinigkeit).

um welches gewerk handelt es sich?

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  •  Nemesis
  •   Bronze-Award
2.2.2017  (#4)
Hallo!
Es handelt sich um den Schwarzdecker.
Es haben sich folgende Mängel abgezeichnet:
1) Dampfsperre wurde am Edelstahlkamin nicht temperaturbeständig befestigt (schmilzt beim heizen)
2) Dampfsperre wurde nicht über die Dämmung gezogen
3) Um Edelstahlkamin wurden nicht 30cm feuerfest ausgeführt sondern etwas weniger (15-25)
4) Bleche verkratzt
5) Keine Insektenschutzgitter bei Strangentlüftungen
6) Verblechungen von Strangentlüftungen optisch schrecklich ausgeführt
7) monatelang Wassereintritt durch Risse in der Betondecke (Wasser unter Dampfsperre durchgesickert)
8) Wassereintritt durch riss hat die Garagentoranlage beschädigt Schaden 2500€

das war ein grober Auszug davon.
Hätte noch 1766€ offen nach Abzug des Schadens für die Toranlage.
Nachdem ich ihm schon mehrfach per Mail mitgeteilt habe dass die Mängel zu beheben sind und er immer wieder gesagt hat ja mache ich da und da und da reicht es mir jetzt.

Noch zur Info das hat sich alles 2015 Ende abgespielt und seit dem keine Meldung und nix mehr. Und vor 2Wochen meinte er auf einmal es wäre noch Geld offen.


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  •  atma
  •   Gold-Award
2.2.2017  (#5)

zitat..
Nemesis schrieb: das war ein grober Auszug davon.
Hätte noch 1766€ offen nach Abzug des Schadens für die Toranlage. Nachdem ich ihm schon mehrfach per Mail mitgeteilt habe dass die Mängel zu beheben sind und er immer wieder gesagt hat ja mache ich da und da und da reicht es mir jetzt.


würd ich ein letztes mal per brief eingeschrieben mit 2-3 wochen frist zur behebung der mängel schicken. und schreib auch gleich rein, dass du um den einbehalt eine andere firma beauftragen wirst.
ich fürchte, mail reicht hier nicht aus.

hier hast zb eine vorlage:
https://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwj8w_Ka6vDRAhVFvhQKHX2nBBUQFggsMAI&url=https%3A%2F%2Fmedia.arbeiterkammer.at%2Fvbg%2FMusterbriefe%2FMusterbrief_Baumaengel_Gewaehrleistung.doc&usg=AFQjCNHNzi7kzmyLFTbDl2TsK7zwtDNXBA

... die hatten wir damals nach rücksprache mit der arbeiterkammer auch verwendet (die waren übrigens sehr hilfreich und gaben sofort am tel. auskunft zu kleinen fragen).

wir haben das auch noch etwas ausführlicher gemacht und dem baumeister (der die firma empfohlen hat) eine kopie der mängelrüge übermittelt, sowie dem hersteller. alle unsere weiteren schritte (klage, posten in sämtlichen passenden foren mit bildmaterial und warnung vor der firma) haben wir auch gleich angekündigt.
nach 2 versuchen der reparatur haben wir dann das betretungsverbot ausgesprochen (verschlimmbessern kann ichs selbst, dazu brauch i kane firmen) und uns direkt an den hersteller gewandt. dann ist das thema ruckzuck erledigt worden.

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  •  Nemesis
  •   Bronze-Award
2.2.2017  (#6)
Danke dir für den Brief!
Werde ihm diesen nochmals mit meiner Bebilderten Aufstellung mitsenden.
Interessanter Weiße ignoriert er alle mängel bis auf den Kamin den würde er richten nur auf den Rest geht er gar nicht ein.
Also denkst du die Mails mit den Fristsetzungen von 2015 reichen nicht aus?

Er will nur das offene Geld haben. Meinen Vorschlag wir lassen es so und ich behalte mir das Geld und kümmere mich selbst um die Behebung akzeptiert er auch net.
Er hat zwar schon bei der SR für den Verzug und den entstandene Mehraufwand nachgelassen aber solange das Gewerk optisch und vor allem technisch nicht richtig fertig ist werde ich nix bezahlen.
hat von euch ev. wer einen Normenauszug oder was in der richtung auf dem zu erkennen ist das die Dampfsperre bis über die Dämmung gezogen werden MUSS???
Danke

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  •  atma
  •   Gold-Award
2.2.2017  (#7)

zitat..
Nemesis schrieb: Also denkst du die Mails mit den Fristsetzungen von 2015 reichen nicht aus?


da bin i mir ziemlich sicher. uns hat man bei der ak geraten, alles eingeschrieben zu schicken, damit das zur not auch vor gericht wirklich hält.

zitat..
Nemesis schrieb: Er hat zwar schon bei der SR für den Verzug und den entstandene Mehraufwand nachgelassen aber solange das Gewerk optisch und vor allem technisch nicht richtig fertig ist werde ich nix bezahlen.


da bist eh scho voi nett gwesen. wir haben damals die kompletten rechnungen einbehalten, da war der druck deutlich grösser. aber solange das, was auf der rechnung steht, nicht korrekt ausgeführt ist, ist diese auch nicht fällig.

zitat..
Er will nur das offene Geld haben. Meinen Vorschlag wir lassen es so und ich behalte mir das Geld und kümmere mich selbst um die Behebung akzeptiert er auch net.


da würd i dann zb schon ehrlich aufrechnen und wenn die behebung mehr gekostet hat, ihm eine aufforderung zur rücküberweisung zukommen lassen. emoji umgekehrt, wenn was übrig bleibt natürlich dann überweisen. emoji


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  •  Nemesis
  •   Bronze-Award
2.2.2017  (#8)
OK dann werde ich ihm das noch ein letztes mal schreiben und auch gleich rein schreiben dass ab xxx für ihn ein betrettungsverbot unserer liegenschaft besteht. und fertig.
Leider sind div. sachen erste später aufgetaucht bzw. habe ich das erste später erfahren.
Bei der Dampfsperre habe ich ihn sogar angesprochen weill ich was im Kopf hatte die muss bis auf die Attika OK gezogen werden muss und er meinte nein dass passt schon so. Zum Glück habe ich viele Fotos gemacht.

Vl. sollte ich da auch nochmal ran gehen und da nachrechnen. Denk mal alleine das freilegen und sanieren der Bewehrung bei den Rissen welche über 4Monate immer feucht waren kostet schon mehr als der offen Betrag

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  •  atma
  •   Gold-Award
2.2.2017  (#9)
ich fürchte auch, dass der einbehalt ohnehin zu gering ist.

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  •  Nemesis
  •   Bronze-Award
2.2.2017  (#10)
Schau ma mal was der Baumeister zu der Sache sagt.
Aber 1800€ sind je nix wie wir wissen.

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  •  ap99
  •   Silber-Award
2.2.2017  (#11)

zitat..
Nemesis schrieb: aber solange das Gewerk optisch und vor allem technisch nicht richtig fertig ist werde ich nix bezahlen.


Mußt du auch nicht, da die B 2110 (zum Glück) nicht vereinbart wurde --> ABGB. Lückenlose Dokumentaion ist notwendig (ob Zustellung mit Email reicht?).

zitat..
Nemesis schrieb: Denk mal alleine das freilegen und sanieren der Bewehrung bei den Rissen welche über 4Monate immer feucht waren kostet schon mehr als der offen Betrag


Da würde ich aufpassen. Was kann der Schwarzdecker dafür, daß die Decke Risse! hat? Eine Decke muß diese Zeit locker ohne Abdichtung überstehen.
--> ich würde mir an deiner Stelle Sachverständige oder juristische Unterstützung suchen (für die Risse und den dadurch beschädigten Garagentorantrieb kann der Schwarzdecker mMn nichts ... also aufpassen!)

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  •  Nemesis
  •   Bronze-Award
2.2.2017  (#12)
Für die risse kann er nix das stimmt, ABER wenn die Decke schon abgedichtet wurde und dann noch immer rein rinnt schon. Und das beim Tor ist auch seine schuld da die Abdichtungs (Dampfsperre) eben nicht dicht war. Hat er auch zugegeben beim Tor dass das seine schuld ist.
habe ja auch den Schriftverkehr vom Anwalt vom herbst auf der er ja auch reagiert hat genauso auf meine Mails zum teil mit Reaktion.


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  •  ap99
  •   Silber-Award
2.2.2017  (#13)

zitat..
Nemesis schrieb: habe ja auch den Schriftverkehr vom Anwalt vom herbst


... und der kann deine Eingangsfrage nicht beantworten?

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  •  Nemesis
  •   Bronze-Award
2.2.2017  (#14)
Das war bereits herbst 2015 und der war leider ein Fehler!
Hat für einen Brief 500€ verlangt und dann auch keine Auskunft und nix mehr gegeben.
Der sieht mich nie mehr!

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  •  ap99
  •   Silber-Award
2.2.2017  (#15)
Wie gesagt, sei dir deiner Sache da nicht so sicher, daß für alles der Schwarzdecker verantwortlich ist (auch wenn er da was zugegeben hat). Du hast lt. deiner Beschreibung Mängel von mehreren Gewerken ... Risse in der Decke, wo Wasser durch kann, unglaublich.

zitat..
Nemesis schrieb: Der sieht mich nie mehr!


Dann such dir einen Sachverständigen.

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  •  Nemesis
  •   Bronze-Award
2.2.2017  (#16)
Dass er für den Schwindriss nix kann ist mir klar! Jedoch wäre da nie Wasser eingetreten wäre die Abdichtung obenauf dicht gewesen.
Was ist an feinen rissen in der Decke so unglaublich?? passiert halt wenn es extrem heiß ist beim betonieren auch wenn nachbehandelt wird. ich sprech da ja nicht von einem riss von 1mm. sondern von einem Haarriss. und Wasser hat bekanntlicherweise einen "sehr kleinen Kopf"



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  •  ap99
  •   Silber-Award
2.2.2017  (#17)

zitat..
Nemesis schrieb: Schwindriss


So hast du das oben nicht geschrieben, und deine Informationen kommen auch nur "tröpfchenweise".

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  •  Nemesis
  •   Bronze-Award
2.2.2017  (#18)
Ich dachte nicht das der Riss was zur Sache tut deshalb bin ich da nicht näher darauf eingegangen. war mein Fehler.
Ich denke aber jetzt sind alle benötigten Infos im Text. Sonst gerne fragen.
Aber eure Infos sind schon mal sehr viel wert.

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  •  django
3.2.2017  (#19)
Darf ich fragen welches Kaminsystem du gewählt hast?

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  •  django
3.2.2017  (#20)
Darf ich fragen welches Kaminsystem du gewählt hast?

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  •  Nemesis
  •   Bronze-Award
3.2.2017  (#21)
Hallo!
Ich habe einen 13cm Edelstahlkamin mit 2,5cm Dämmung.

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