Kurze Frage, bezogen rein auf NetzNÖ:
Wenn im Netzzugangvertrag 50 kVA stehen, gleichzeitig dann aber steht:
Aus netzrückwirkungstechnischen Gründen ist durch den Einbau einer dynamischen Leistungsregelung sicherzustellen, dass die Einspeiseleistung in unser Verteilernetz maximal 20,00 kVA beträgt.
Muss in dem Fall ein zentraler NA-Schutz verbaut werden?
Hintergrund:
Es gibt bereits einen 20er
WR WR [Wechselrichter] und ein 30er soll dazukommen. Dabei soll aber der 20er hinter dem 30er, also sozusagen am "Backup-Port/AC-Out", laufen. Da aber per Umschalter, der 20er ggf. auch ohne den 30er laufen können soll, ist er mit den 50 kVA auch Netzrelevant.
Zusatzfrage:
Gilt der zentrale NA-Schutz bereits
ab 30 kVA oder bis dahin? Manche Hersteller bieten ja auch 29,9 kVA-Modelle an.
Alles bezogen auf NetzNÖ...
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