Zaun - Neuerrichtung = Vermessung samt Abtretung?! [NÖ]
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Das Grundstück ist also demnach nicht im Grenzkataster? Sonst wäre ja schonmal klar, wo die Grenze liegt und eine neuerliche Vermessung unnötig. Wisst ihr sicher, dass der Zaun nicht die Grenze ist? Grundsätzlich kann das schon sein, wäre bei uns (und zwei Nachbarn) ähnlich gewesen. Bei uns war die Gemeinde sehr entgegenkommend und hat uns den halben Meter gegen Kostenübernahme geschenkt. So wie das auf dem Foto ausschaut, könnte das auch eure Nachbarn betreffen. Vielleicht kann man mal gemeinsam mit dem Bürgermeister reden? |
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Wieso klopft das Bauamt an, wenn du planst den Zaun zu erneuern? Wir haben den Zaun partiell erneuert damals. Sprich Streifenfundament blieb erhalten und dahinter DSM einbetoniert, hat niemanden interessiert 3 Jahre später hatten wir Vermesser da bzgl Grenzkataster, Gemeinde hat nix gesagt bzgl Abtreten, außer dass wir müssten, wenn auf der Parzelle ein Bauantrag eingebracht wird |
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In dem Fall hier würde ja der ganze Zaun ersetzt werden und nicht nur der Aufbau auf einem Sockel. Also Neubau vs Sanierung. |
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Ich habe proaktiv am Bauamt gefragt, da wir einen Geräteschuppen errichten wollen und bei dieser Gelegenheit habe ich die geplante Zaun-Erneuerung angesprochen. Ich will nicht einen Zaun errichten und nachträglich dann irgendwelche Konsequenzen erleben. Das Grundstück ist nicht aufgeschlossenes Bauland und das soll auch so bleiben. |
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Ich hatte eine ähnliche Situation in Niederösterreich. Die Straße ist recht schmal und anscheinend hat die Gemeinde das Recht, auf eine gewisse Breite ab der Mittellinir der Straße. So lange es eine Hecke ist oder Bestand: alles OK. Wenn ein fester Zaun neu kommt, muss der entsprechend von der Straße weg sein. |
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Spätestens wenn auf dem Grund gebaut wird musst du doch ohnehin abtreten, dann kannst gleich die Grenze mit der Gemeinde festlegen und den Zaun auf der fixen Grenze errichten |
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Auf dem Grund wird frühestens in 20 Jahren gebaut, ist eine Wertanlage bzw zukünftiger Baugrund für die Kinder ... Bis dahin ist von dem Zaun nichts mehr übrig... |
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ich würde meinen der teil außerhalb des zauns gehört sowieso zur straße und ist das übliche bankett - bei uns in der siedlung ist das garantiert so der zaun ist die grenze und das außerhalb wird von uns mitgepflegt, ist aber öffentliches gut oder wem auch immer die straße gehört |
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Das würde ich auch meinen, da hier auch die Straßenbeleuchtung steht. Ob darüber hinaus noch was abzutreten wäre, kann dir wohl nur die Gemeinde beantworten. |
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DAs ist (würd ich vermuten) eine Frage des Alters der Grundgrenzen. Kenn ich von hier aus dem Ort: Viele der alten Grundstücke (oft auch noch kein Kataster) gehen bis zur Straße (teilweise sind die Häuser/Grundstücke älter als die asphaltierte Straße...!) Beim Kauf unseres Grundstücks wurde im Zuge der Neuvermessung ausgemacht, eben diesen Randstreifen (potentieller zukünftiger Gehsteig) im Besitz der Gemeinde zu lassen um da erst gar keine Themen in Zukunft zu haben. Meine VERMUTUNG ist also wie folgt: Für einen Neuen Zaun brauchts eine Baugenehmigung (bauliche Anlage), dafür brauchts (unter anderem) einen Lageplan -> Vermessung der Grenzen, Eintragung ins Kataster -> Abtretung des Grundes an die GEmeinde Dazu gibts dann auch noch einen entsprechenden § in der Bauordnung (§ 12 - Grundabtretung für Verkehrsflächen) der da sicher total viel mehr dazu sagt und jemand der sich mit sowas auskennt könnte das vermutlich auch noch viel besser deuten und erklären. |
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Wieso sollte er eine Baugenehmigung benötigen, im Normalfall reicht eine Anzeige vollkommen aus |
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![]() ![]() Es geht um das Grundstück 240/4 Die schwarzen Linien stellen aus meiner Sicht die Grenze dar - und somit würde das bedeuten dass der Zaun sowieso bereits die Grenze ist. Vorausgesetzt natürlich, dass die im NÖ Atlas angezeigten schwarzen Linien die gültigen Grundgrenzen sind... Was soll ich da noch abtreten? |
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Du brauchst den Flächenwidmungsplan um sagen zu können ob was abzutreten ist oder nicht. Den bekommst du auf der Gemeinde. |
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Der ist auch im NÖ Atlas als Layer hinterlegt |
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In aller Kürze: Es geht hier um genau 2 Fragen: 1. Für eine Grundabtretung braucht es einen konkreten Anlass. Der steht klar und deutlich im Paragraf 12 der Bauordnung. Ist einer dieser Anlässe hier gegeben? Und wenn ja: 2. Frage: Wo liegt die Strassenfluchtlinie? Von dieser hängt es ab, ob und wieviel abzutreten ist. Daher zuerst abklären ob es einen Bebauungsplan gibt. Denn dort ist sie ganz exakt festgelegt. Wenn es den nicht gibt, dann hängt es von der Bedeutung der Straße ab . Da gibt's Zielwerte für Strassenbreiten im Raumordnungsgesetz. Konzentriert euch mal auf diese beiden Fragen.....alles andere ist hier nicht relevant. |
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Das Thema ist erledigt, Abtretung ist vom Tisch Als ich nach dem Bebauungsplan gefragt habe, bekam ich (schriftlich) die Antwort, dass ich meine Bauvorhaben nach Bewilligung nach Paragraf 18, 1a oder so ähnlich durchführen kann. Vielen Dank für die Inputs (@Karl10 spezieller Dank an Dich!) hier! |
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