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Wertminderung wegen Kanal Käufer will rückwirkend Kaufpreis drücken.

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  •  Zypern
29.2. - 9.3.2024
26 Antworten | 16 Autoren 26
26
Hallo!

Wir haben den Fehler gemacht, unser Haus an einen rechtsstudierten Menschen zu verkaufen, der jetzt, vor dem Ablauf der Frist nach 1,5 Jahren geltend macht, dass der Kanal, der durchs Grundstück geht, das Haus wertmindert. Der Kanal steht nicht im Grundbuch, warum auch, und der Käufer wusste vom Kanal.

Kann so etwas überhaupt geltend gemacht werden? Im Kaufpreis steht nicht drin, dass eine bestimmte m2 Anzahl usw. gilt, sonder wie gesehen so gekauft. Das Grundstück/Teilstück wo der Kanal drauf ist, sei jetzt weniger wert, weil Grünland.

Er will rückwirkend eine Preisminderung.

Wir sind fassungslos.

Wer hatte so einen Fall schon mal?

LG

  •  hartbau
  •   Bronze-Award
8.3.2024  (#21)
Hat er das Haus einfach so gekauft oder zuerst zuerst mit einem Sachverständigen begutachtet? Wenn es ein älteres Haus ist (Eigenleistungen?, sanierungsbedürftig, richtige Pläne usw.), dann wird jemand ohne Vorwissen keine zuverlässige Einschätzung der Immobilie machen können. Das Risiko ist somit beim Käufer.

In welcher Form ist die Forderung eigentlich gekommen? Will er ein Kuvert und alles passt oder hat er schon einen formschönen Brief einer Kanzlei geschickt? Der Zeitpunkt kommt mir ein wenig verdächtig vor.

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  •  PV2023
8.3.2024  (#22)
Wenn Ihr euch auf einen Betrag einigt, würde ich sicher nicht das Geld in einem Kuvert übergeben, sondern alles offiziell machen, das es für auch eine Reduzierung der ImmoEst bedeuten würde, falls eine Solche vorgeschrieben wurde.
Würde mich bei einem Rechtsanwalt sowieso in alle Richtungen absichern, keine weitere Forderungen mehr möglich etc....
Zuallerserst muss natürlich klar sein ob er mit seiner Forderung durchkommt.
Sollte die Forderung berechtigt sein, aber der Betrag zu hoch, würde ich eine Rückabwicklung des Kaufvertrages anstoßen, da ihr möglicherweise das Haus mit dem Grund um den niedrigeren PReis nicht verkauft hättet. Mal sehen wie er dann reagiert....

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  •  alv123
  •   Bronze-Award
8.3.2024  (#23)

zitat..
DrShouter schrieb:

Nennt sich verdeckter Mangel und ist durch die Klausel "gekauft wie gesehen" nicht ausgeschlossen.

Daher bin ich da eher auf Seiten des Käufers und verstehe wenn er diesen Mangel nun geltend macht. Würde ich auch nicht akzeptieren und als "rechtsstudierter Mensch" genauso geltend machen.

Auch mir der Argumentation "wir wussten nicht, dass die Scheisse des Nachbarn unter unserem Grund / in unseren Kanal mündet" macht ihr es euch etwas zu leicht. Hat sich niemand gefragt wo das zusätzliche KG Rohr im Übergabeschacht herkommt?

Versteckt konnte der Mangel nicht sein, wenn der Kanal offensichtlich war. Der Käufer hätte ja selbst den Deckel aufmachen können und hineinschauen, um sich zu vergewissern. Er wird eher arglistige Täuschung beweisen müssen, um das Geschäft rückzuabwickeln oder anzufechten, mMn.


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  •  EvaMusil
8.3.2024  (#24)
Mein Tip, nach einem Nachbarschaftsstreit (ich habe zwar rechtlich alles gewonnen, aber der Zeitaufwand und die verlorenen Nerven waren es nicht wert zu streiten. Ich würde mich friedlich einigen. Punkt. Noch dazu wo Dein Nachbar Anwalt ist 🙄

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  •  Zypern
8.3.2024  (#25)
Der Käufer ist Notar. Sie sind mit der Baufirma, die unser Haus gebaut hat befreundet und haben sich genau über das Haus informiert. Ich weiß nicht mehr sicher, ob ein Sachverständiger von dieser Familie vor dem Kauf da war, aber auf jeden Fall haben sie es mehrmals gesehen.

Wir wollten garantiert keinen Notar (!) hinters Licht führen, wozu auch. Wir sind ja nicht an Ärger interessiert und es hätte uns keinen Vorteil geschaffen.

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  •  EvaMusil
9.3.2024  (#26)
Um mich freundlich auszudrücken: einem Notar würde ich nicht vertrauen, einem Anwalt schon eher. Ich hoffe es ist verständlich ausgedrückt von mir.

Um nicht zu pauschalieren: es gibt sicher sehr vertrauensvolle Notare.

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