Hallo!
Wir haben den Fehler gemacht, unser Haus an einen rechtsstudierten Menschen zu verkaufen, der jetzt, vor dem Ablauf der Frist nach 1,5 Jahren geltend macht, dass der Kanal, der durchs Grundstück geht, das Haus wertmindert. Der Kanal steht nicht im Grundbuch, warum auch, und der Käufer wusste vom Kanal.
Kann so etwas überhaupt geltend gemacht werden? Im Kaufpreis steht nicht drin, dass eine bestimmte m2 Anzahl usw. gilt, sonder wie gesehen so gekauft. Das Grundstück/Teilstück wo der Kanal drauf ist, sei jetzt weniger wert, weil Grünland.
Er will rückwirkend eine Preisminderung.
Wir sind fassungslos.
Wer hatte so einen Fall schon mal?
LG
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In der Diskussion wird die Situation eines Immobilienkaufs erörtert, bei dem ein Kanal, dessen Status (öffentlich oder privat) unklar ist, im Grundbesitz des Käufers vorhanden ist. Die Teilnehmenden stellen Fragen zur Kaufvereinbarung, zur Sichtbarkeit des Kanals und zu rechtlichen Implikationen, einschließlich möglicher Rückabwicklungen und der Verantwortung des Käufers für vor dem Kauf erkennbare Mängel. Es wird auf die Tragweite von \
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