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Weitere vorgehensweise PV-Auftrag

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  •  hartbau
  •   Bronze-Award
26.8. - 10.11.2023
48 Antworten | 17 Autoren 48
48
Hallo Baugemeinde,

ich habe eine Patt-Situation mit meiner PV-Firma. Nach langen hin und her bin ich bei der Fachfirma in der Nähe geblieben. Projektplanung war zufriedenstellend, sowie die Kommunikation mit den Techniker. Sorglospaket (Behördengänge, Netzansuchen, Förderung, Montage u. Inbetriebnahme).

Letzten Montag kam die erste Rechnung mit 50% Anzahlung. Geplant ist eine 17.5kW Anlage. Die Größe der Anlage hängt aber mit der Zusage des Netzbetreibers zusammen, darum traue ich mich noch nicht die Hälfte der Anlage anzuzahlen. Leider beantragen sie erst den Netzzugang nach Erhalt der Anzahlung. Auf den Vorschlag, dass ich ihnen die Projektplanung anzahle (Statik, Windlast, Ertrag u. Koordination 650€) sind sie leider nicht eingegangen.

Ein anderes Problem ergibt sich bei der verringerten Einspeiseleistung. Ein wirtschaftlicher Betrieb zahlt sich unter 7.5kW nicht aus. Sollten sich die Anlagenparameter dementsprechend ändern (ohne Eigenschuld) würde ich die Anlage gar nicht montieren. Dabei müsste ich aber eine Stornogebühr von 20% der Originalanlage zahlen.

Meine Fragen:
- Ist so eine Vorgehensweise üblich? Die PV Firma weiß ja die Größe auch erst nach der Netzzussage
- Habt ihr eine Anzahlung geleistet bevor ihr wusstet, ob die Anlage überhaupt gebaut werden darf?
- Wen sich die Anlagengröse 'gravierend' ändert, kann auf Rückabwicklung bestanden werden (stornofrei)?
- Kann die Anlage trotz geringerer Netzzussage trotzdem voll einspeisen? Prüft der energiebetrieb gegen die Daten des Netzbetreibers?
- Mach ich mir wieder zuviele Sorgen und ich soll den PVlern vertrauen? (Geht halt doch um 38k€)


  •  cutcher
27.8.2023  (#21)

zitat..
hartbau schrieb:

──────
atma schrieb:

Warum unterschreibst du das Angebot, wenn du mit den Konditionen nicht einverstanden bist? 
───────────────

Weil es mit dem Techniker vom Gefühl her gepasst hat. Gutgläubigkeit bzw. Vertrauen.

Habe die letzte Woche zweimal telefoniert, aber eben nur mit dem Backoffice und nicht dem Projektplaner/ Chef ( nicht erreichbar). Die 20% wurden somit nur telefonisch mitgeteilt. Wenn ich jetzt eine Mail verfassen indem ich zwar den Auftrag gerne anzahle, aber erst wenn die Netzzussage und damit das Finale Projekt fest steht, dann drehen wir uns im Kreis. Verhärtet die Diskussionsebene ein wenig. 

Ein Grund warum ich mich jetzt für den doch teureren Anbieter entschieden habe war die bis dahin gute Beratung und viel Aufwand in der Planung mit dem nicht ganz trivialen Dachform und der Behörde. Zusätzlich ist er in der Nähe und auch auf PV spezialisiert. Ich würde es auch unfair finden, wenn ich in ein Forschungsprojekt plane und einreiche, aber ein anderer darf es umsetzen.

Keine anzahlungen, zahlung nach montage der anlage (dafür sofort innerhalb 7 tage ohne skonto oder dergleichen) - also vor inbetriebnahme

falls vom vertrag zurückgestiegen wird bzw kein vertrag zustandekommt sind ~150-200€ für die anfrage des zählpunktes üblich

anzahlung bei vertragsunterschrift gibts wohl eher bei kleineren "klitschen" die das lager nicht vorfinanzieren können/wollen oder von der hand in den mund leben🤷‍♀️

einen vertrag VOR netzzusage ist jedoch immer UNSERIÖS und daher mMn jeglicher vertrag sowieso nichtig, wenn sich die rahmenbedingungen erst im Anschluss herausstellen
das ist ja wie wenn ich ein auto kaufe, vertrag unterschreibe und nachher kommt erst raus was der TÜV sagt wie schnell das auto fahren darf, welche Versicherung dafür nötig ist etc

20% storno obendrein sind gelinde gesagt "frech" - projektierungskosten im rahmen von ~400€ sind ok (und diese kann man auch in rechnung stellen, wie weiter oben schon geschrieben wenn A....gesichter am werken sind😁)




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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
27.8.2023  (#22)
"Weil es mit dem Techniker vom Gefühl her gepasst hat. Gutgläubigkeit bzw. Vertrauen."

"Wenn ich jetzt eine Mail verfassen indem ich zwar den Auftrag gerne anzahle, aber erst wenn die Netzzussage und damit das Finale Projekt fest steht, dann drehen wir uns im Kreis. Verhärtet die Diskussionsebene ein wenig. "

Verstehe deinen Ansatz nicht:

  • Der Techniker ist nicht die Firmenleitung. Viele Firmen haben nette Mitarbeiter
  • Die Firmenleitung will etwas, was hier im Forum von vielen als "unüblich" bzw. "unseriös" bezeichnet wird - und das mehrfach.
  • Wie kann man etwas "gerne" anzahlen, wenn das "finale" Projekt noch nicht bekannt ist? Das ist kein Kreis, das betrachten viele als Grundlage eines Vertrages.
  • Eine Verhärtung der Diskussion findet statt, wenn du einen Rechtsanwalt jetzt einschaltest. Da bist du jedoch noch etwas entfernt - zumindest jetzt noch. Geht dein vertrauensbasierender Ansatz schief und du willst deine Anzahlung zurückhaben, brauchst Du ihn halt etwas später.
  • Hat dir die Firma eine Ertragsprognose für die Investition erstellt ? Wenn ja, welche Netzzusage haben sie als Basis verwendet ? Wenn da ein Wert drinnen steht, dann ist der Vertragsbestandteil. Wenn sie keine Ertragsprognose gemacht haben, dann würde ich empfehlen aus dem Vertrag ganz auszusteigen. Ist die Firma fordernd und sind dir diese Art Gespräche unangenehm, ziehe halt dann einen Anwalt hinzu. Sieh das ganz emotionslos - dazu sind sie da.
  • Die Empfehlung ist jedoch noch immer, die Sache früh und klar selber anzusprechen und nicht anbrennen zulassen. 
 
 


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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
28.8.2023  (#23)

zitat..
PVAndyE schrieb:

Die Firmenleitung will etwas, was hier im Forum von vielen als "unüblich" bzw. "unseriös" bezeichnet wird - und das mehrfach.

Es ist weder fair noch unseriös wenn eine erbrachte Planungs- oder Vorbereitungsleistung entgolten wird, auch wenn hier etwas anderes postuliert wird.

Fair ist wenn eine Pauschale vereinbart wird die im Falle einer Auftragserteilung z.B. gutgeschrieben wird.

ein willkürliches Beispiel aus der weiten Welt:


2023/20230828742307.png
Ein Storno ist damit eigentlich auch obsolet, sollte dieses aber im Auftrag inkl. AGBs vereinbart werden ist das aber auch einklagbarer Vertragsbestandteil. Stornogebühren haben sich aber auch in der aktuellen/vergangenen Rush-Phase am Markt etabliert. Damit versuchen sich Firmen davor zu schützen dass Aufträge mehrfach vergeben werden und somit keine Planbarkeit mehr gegeben ist.

Dass es zumindest eine Anzahlung bei Auftragserteilung gibt ist auch Usus. Der Rest ist Verhandlungsgeschick. Viele wollen bereits 80-85% bei Lieferung/Leistung auf dem Tisch haben. Dann sollte man sich aber zumindest ein ordentliches Skonto herausverhandeln. Wieviel man vorstrecken will, hängt sicher auch vom Vertrauen in den vielzitierten "Partnerbetrieb" ab - im Zweifelsfall beim KSV eine Auskunft holen oder gar eine Bankgarantie geben lassen (wieder Kosten). Bei anderen Handwerkerbetrieben ist diese Praxis definitiv weniger verbreitet, liegt aber oft daran dass die Materialkosten anteilmäßig geringer sind als in der PV-Branche.

Ein Beispiel wie es größere, etablierte Anbieter gerne machen würden beim ersten Angebot:


2023/20230828368281.png


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  •  Fani
28.8.2023  (#24)
Eine "Stornogebühr" muss bei einem Werkvertrag nicht gesondert in den AGBs geregelt sein.

§ 1168 Abs 1 ABGB

https://verbraucherrecht.at/informationspflicht-des-werkunternehmers-bei-ausbleiben-der-leistung/65489

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  •  hartbau
  •   Bronze-Award
6.9.2023  (#25)
Sorry. Gerade zurück von Dienstreise+Urlaub. Man ist gar nicht mehr gewohnt, dass es nicht überall Internet gibt.

Bin gestern persönlich zum Büro der Firma. Die Verrechnungsdame und der Projektleiter haben das Problem glaube ich immer noch nicht richtig verstanden. Eine Zusammenfassung:
  • ein Risiko durch den Netzbetreiber besteht immer, aber sie können nicht Projekte anbieten before sie sich mit den Kunden einig über Größe, Kosten usw. einig sind
  • die meisten Anlagen können sowieso laut Plan gebaut werden
  • Sollte es wirklich zu einer Einspeisebegrenzung kommen, wird die Anlage auf diese Größe neu ausgelegt und natürlich bezahlt
  • Sollte ich die Anlage (durch die neue Info) doch nicht wollen, fällt natürlich nur die Stornogebühr für die kleinere Anlage an

In der Zwischenzeit wurde noch kein Netzzugang beantragt und auch noch kein Material "bestellt". Der Montagetermin im November kann aber noch eingehalten werden. Auch habe ich Erfahren, dass sie noch nicht bei der Gemeinde waren die Anlage anzumelden bzw. durch die Schutzzonenbestimmungen überhaupt begutachten lassen (Behördengänge und Genehmigungen gehören zum Sorglospaket).

Ich habe ihm vorgeschlagen, dass er die Anlage fertig planen (Stringbelegung, Verkabelung, Ertragsrechnung, Statik, Windlast, Zählertausch) und den Netzzugang beantragen soll. Diese Leistung bezahle ich auch gerne, da er die technische PV-Seite recht gut versteht (war der Einzige der das Thema Induktionsschleife berücksichtigt hat). Kann gerne zwei Rechnungen daraus machen (Projektierung, Material+Montage) -> sowas machen sie nicht.

Habe nach wie vor zwei Möglichkeiten:
  • Zahlen und hoffen das alles gut geht
  • Komplett stornieren und freundlich mögliche Stornoforderung ablehnen

Zu meiner Frustration: Ich ärgere mich jetzt schon fast zwei Jahre mit der PV. Der Gemeinde passen PVs nicht in die Optik. Der erste Solateur wollte einen Monat vor Montage nocheinmal die Materialpreise nach oben korrigieren (mitte 2022), ansonsten kann er die Anlage nicht wirtschaftlich aufs Dach bringen. Im Nachhinein doch ein Glücksfall, da es grobe Planungsfehler gab bzw. auch damals noch kein Netzzugang beantragt worden ist und in einem Monat wahrtscheinlich kein Zähler gekommen wäre (bei uns im Ort laufen einige Anlagen noch über Drehzähler).

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  •  ds50
  •   Gold-Award
7.9.2023  (#26)

zitat..
hartbau schrieb: In der Zwischenzeit wurde noch kein Netzzugang beantragt

Kannst nicht du das machen?


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  •  hartbau
  •   Bronze-Award
7.9.2023  (#27)
Gerne. Wie?

Ich habe vor Wochen einmal einen Netzzugang bei den Wiener Netzen beantragt
https://www.wienernetze.at/ihr-einspeisez%C3%A4hlpunkt

Zurück kam:
Die Einspeisezählpunktnummer für die Anlage XXX lautet AT AT [Außentemperatur] 001000 00000 XXXXXXX
Sie dürfen Ihre Photovoltaik-Anlage bereits betreiben. Die Einspeisung in das öffentliche Netz ist jedoch noch nicht erlaubt. Die aktuell zulässige Einspeiseleistung in das Netz beträgt somit 0,0 kW.

Hinweis: Um in unser Verteilernetz einspeisen zu dürfen, benötigen Sie eine Bewilligung für die Einspeisung in das Verteilernetz der Wiener Netze. Bitte beauftragen Sie eine Elektroinstallationsfirma. Diese reicht eine Anfrage für die netztechnische Beurteilung Ihrer Photovoltaik-Anlage bei uns ein. Sobald wir die Anfrage erhalten und die Beurteilung durchgeführt haben, schicken wir die Bewilligung für die Einspeisung an Ihre Elektroinstallationsfirma.
Laut Ömag kann ich damit schon eine Förderung beantragen, da ich ja die Anlage noch gar nicht beauftragen dürfte. Jeder PVler hat mir aber gesagt, dass diese Nummer nichts bringt, da sie als ELektrofachbetrieb die komplette Anlage neu anmelden müssen (WR, Leistung, usw.). EIn nachträgliches ändern der Nummer bei der Ömag ist natürlich auch nicht möglich. Welche Information wirklich stimmt kann ich keider nicht beurteilen, da es weiterhin sehr widersprüchliche Aussagen des Telefondienstes der Wiener Netze, Ömag und PVler gibt.

Da ich die Abfolge von ANtrag, Förderung, Genehmigung noch immer nicht ganz nachvollziehen kann, sollte das ja die PV-Firma machen.

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  •  Jean-Luc
8.9.2023  (#28)
Ich verstehe dieses Dilemma hier, ich stand vor demselben Problem. Ich wollte auch erst wissen wieviel ich einspeisen darf bevor ich eine Anlage beauftrage. Für mich war das halt wichtig, andere werden sagen, dass man eine PV nicht wegen der Einspeisung bauen/planen sollte. Ja, mag sein, das sieht halt jeder anders und eine Glaskugel wie sich die Preise in naher oder ferner Zukunft bzw. die Netzkapazitäten entwickeln werden hat sowieso niemand.

Die PV-Firma hat dazu gemeint, dass sie das erst bei Auftragserteilung durchführen würden da das ja schon (und das verstehe ich natürlich) mit einem gewissen Aufwand verbunden ist.

Ich konnte das allerdings selbst in die Hand nehmen und über das Einspeiserportal der Energie Netze Steiermark selbst beantragen. Es gab zwar ein paar formalistische Themen weswegen das dann im Endeffekt 3 mal beantragt werden musste, aber soweit kein Problem. Auch die maximale Leistung bzw. Kapazität die zur Verfügung steht sieht man nirgends -  man muss sich da eventuell herantasten bis es akzeptiert wird, was bei mir aber nicht notwendig war.

Dass man diesen Schritt bei anderen Betreibern nicht selbst machen kann verstehe ich allerdings nicht. Vielleicht wollen die halt nicht, dass zig Privatpersonen Anfragen stellen da sie ja schon für jeden individuellen Fall die Berechnung durchführen müssen.

Warum es nicht möglich ist, dass man das mit der PV-Firma abklären kann, dass sie (wenn ich schon nicht selbst befugt bin das durchzuführen) gegen Verrechnung des Aufwands diese Einspeise-Leistung in Erfahrung zu bringen verstehe ich auch nicht. Dann zahle ich halt für diesen Aufwand, aber ich habe ja auch etwas davon. Selbiges gilt ja auch für die weitere Detail-Planung.

„Jeder PVler hat mir aber gesagt, dass diese Nummer nichts bringt, da sie als ELektrofachbetrieb die komplette Anlage neu anmelden müssen (WR, Leistung, usw.)“

Verstehe ich nicht. Welche Nummer sollte nichts bringen? Die Einspeisezählpunktnummer? Die bleibt immer gleich da sie ja zu deiner Anlage gehört. Also das hast du ja schon mal. Diese Nummer ist dann ja auch wichtig für die Netzzusage und den Antrag bei der Ömag (die braucht man nämlich schon bei der Ticket-Ziehung).
 
Und eine Ticket-Ziehung bei der Ömag kannst du ja bereits machen – soll man auch sogar, denn die wollen eh dass du erst eine Förderung beantragst bevor du eine Anlage in Betrieb nimmst (Achtung auch hier gibt’s Regeln bez. Inbetriebnahme usw!). Du gibt’s bei der Ticket-Ziehung deine Einspeisezählpunktnummer und deine gewünschte Größe der Anlage in kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] ein – bei dir 17,5. Weniger geht dann bei Antrag oder Endabrechnung immer noch.

„Der Gemeinde passen PVs nicht in die Optik.“

Da hier ganz genau nachfragen wie die Installation auszusehen hat bzw. wie hier die Verordnung aussieht – kllingt nach einem schwammigen generellen Verbot oder auch nur nach einer Meinung. Mir passt auch vieles nicht in die Optik aber da gibt’s (bzw. muss es geben) klare Verordnungen, Gesetze usw. Bei uns in der Gemeinde ist eine PV bis zu einer gewissen Größe „nur“ meldungspflichtig, ab einer gewissen Größe halt bewillligungspflichtig.

Auch hier wider das gleiche Thema. Wenn die Gemeinde sagt du sollst mit der fertigen Planung daherkommen haben wir wieder das gleiche Problem. Auch in dem Fall hat die Firma den Aufwand aber auch hier kann der Aufwand in Rechnung gestellt werden weil ich habe ja auch etwas davon.

Also weiteres Vorgehen:

x)
Schauen dass du zu einer Netzzusage kommst (beginnend mit 17,5kW und runtertasten bei Ablehnung). Eventuell andere Firma fragen ob sie „nur“ diese Leistung durchführen können wenn das bei euch schon so streng ist und nicht selbst eingereicht werden kann.
x)
Mit der Gemeinde abklären welche Verodnungen gegenüber PV-Installationen bestehen. Nicht abspeisen lassen mit „Kommen’s mal mit der fertigen Planung daher und dann schauen wir mal…!“ Entweder gibt’s Verodnungen/Verbote oder es gibt keine…
x)
Ticket-Ziehung bei der Ömag mit der Einspeisenummer (wie gesagt, die ändert sich nicht mehr für deine Anlage) und der Größe von 17,5kWp beim nächsten Termin. Für den Erst-Antrag (1 Tag nach Ticket-Ziehung innerhalb 2 Wochen möglich) benötigst du dann die Netzzusage. Die nächste (und für heuer) letzte Ziehung ist am 09.10.

Achtung Ironie on:
Das schlimmste was passieren kann ist dass du eine 17,5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] hast und nichts einspeisen darfst. In diesem Fall würde ich die Anschaffung von ordentlich Speicher und 2 E-Autos sowie Warmwasser oder gar Heizungsbetrieb bei Überschuss zu laden/betreiben.
Achtung Ironie aus.

Disclaimer:
Alles oben Geschriebene entspricht nur meiner Sicht der Dinge und auch meiner persönlichen Erfahrung. Ich kann hier auch nur Hilfestellung und Anregungen geben.


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  •  ds50
  •   Gold-Award
8.9.2023  (#29)

zitat..
hartbau schrieb: Geht halt doch um 38k€

Bei 17,5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung].

Ganz ehrlich? MIR wären 2170 €/kWp zu viel...


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  •  hartbau
  •   Bronze-Award
8.9.2023  (#30)
Ja, ist leider der Preis in der Gegend.

zitat..
Jean-Luc schrieb: Da hier ganz genau nachfragen wie die Installation auszusehen hat bzw. wie hier die Verordnung aussieht

Sehr lange Geschichte. Drei fertige Pläne (2-6Wochen Bearbeitungszeit) wurden vom Bauamt, dem Denkmalschutz des Landes (wegen Schutzzone, nicht denkmalgeschütztes Gebäude) und dem "Gremium zur Erhaltung des Ortsbildes" abgelehnt. Die Lösung war, dass sich 27 Häuser sehr kreative Anlagen zeichnen haben lassen (Dach voll, auch Norden und Schatten). "Die Gemeinde will also auf so viel Leistung verzichten und trotzdem klimaneutral werden" und siehe da "man hatte sowieso vor die Bestimmung zu lockern". Die ersten 'hässlichen' Anlagen sind auch schon oben.

zitat..
Jean-Luc schrieb: Auch in dem Fall hat die Firma den Aufwand aber auch hier kann der Aufwand in Rechnung gestellt werden weil ich habe ja auch etwas davon.

War auch mein Vorschlag: Anmeldung, in der Zwischenzeit die Anlage fertig planen und dies in Rechnung stellen -> Entspricht nicht der Arbeitsweise des Unternehmens.

zitat..
Jean-Luc schrieb: mit der Einspeisenummer (wie gesagt, die ändert sich nicht mehr für deine Anlage)

Das weiß ich leider nicht. DIe Ömag und die Pv-Firma sagt nur, dass eine Fachfirma die EInspeisenummer mit der gewünschten Leistung beantragen kann. Ich gehe davon aus, dass sie den Antrag neu stellen. Ob die Nummer neu vergeben wird oder einfach die Begrenzung für die bestehende Nummer erhöht wird konnten mir die Wiener Netze auch nicht beantworten.

Ich habe heute nocheinmal eine Mail geschickt, mit der Bitte den Netzzugang zu beantragen damit die Anlage entsprechend ihrer Größe auch ausgelegt werden kann. Diese Leistung bezahle ich auch gerne.

Sollte sich bis nächste Woche nichts getan haben (wie viel Aufwand das wirklich ist, weiß ich nicht) werde ich der Firma absagen, da es kein vorwärtskommen bzw. entgegenkommen (auch von meiner Seite) der Vertragspartner gibt und so nur unnötig Zeit von allen verbraten wird.




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  •  cutcher
8.9.2023  (#31)

zitat..
hartbau schrieb:

Ja, ist leider der Preis in der Gegend.

──────
Jean-Luc schrieb: Da hier ganz genau nachfragen wie die Installation auszusehen hat bzw. wie hier die Verordnung aussieht
───────────────

Sehr lange Geschichte. Drei fertige Pläne (2-6Wochen Bearbeitungszeit) wurden vom Bauamt, dem Denkmalschutz des Landes (wegen Schutzzone, nicht denkmalgeschütztes Gebäude) und dem "Gremium zur Erhaltung des Ortsbildes" abgelehnt. Die Lösung war, dass sich 27 Häuser sehr kreative Anlagen zeichnen haben lassen (Dach voll, auch Norden und Schatten). "Die Gemeinde will also auf so viel Leistung verzichten und trotzdem klimaneutral werden" und siehe da "man hatte sowieso vor die Bestimmung zu lockern". Die ersten 'hässlichen' Anlagen sind auch schon oben.

──────
Jean-Luc schrieb: Auch in dem Fall hat die Firma den Aufwand aber auch hier kann der Aufwand in Rechnung gestellt werden weil ich habe ja auch etwas davon.
───────────────

War auch mein Vorschlag: Anmeldung, in der Zwischenzeit die Anlage fertig planen und dies in Rechnung stellen -> Entspricht nicht der Arbeitsweise des Unternehmens.

──────
Jean-Luc schrieb: mit der Einspeisenummer (wie gesagt, die ändert sich nicht mehr für deine Anlage)
───────────────

Das weiß ich leider nicht. DIe Ömag und die Pv-Firma sagt nur, dass eine Fachfirma die EInspeisenummer mit der gewünschten Leistung beantragen kann. Ich gehe davon aus, dass sie den Antrag neu stellen. Ob die Nummer neu vergeben wird oder einfach die Begrenzung für die bestehende Nummer erhöht wird konnten mir die Wiener Netze auch nicht beantworten.

Ich habe heute nocheinmal eine Mail geschickt, mit der Bitte den Netzzugang zu beantragen damit die Anlage entsprechend ihrer Größe auch ausgelegt werden kann. Diese Leistung bezahle ich auch gerne.

Sollte sich bis nächste Woche nichts getan haben (wie viel Aufwand das wirklich ist, weiß ich nicht) werde ich der Firma absagen, da es kein vorwärtskommen bzw. entgegenkommen (auch von meiner Seite) der Vertragspartner gibt und so nur unnötig Zeit von allen verbraten wird.

5min um alle daten im elektronischen portal einzugeben und abzuschicken 
der aufwand hält sich daher "in grenzen" emoji)


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  •  Altromondo
  •   Bronze-Award
8.9.2023  (#32)
Vielleicht weiß er schon, dass Du nicht einspeisen darfst und dass er kein Geschäft macht nachdem das geklärt ist?

Nennt er einen Grund warum Planung gegen Geld nicht der Arbeitsweise seines Unternehmens entspricht?

Villeicht bist du ihm zu lästig, aber gerade dann wäre es doch super für ihn für eine Planung bezahlt zu werden...

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  •  hartbau
  •   Bronze-Award
8.9.2023  (#33)

zitat..
Altromondo schrieb: Vielleicht weiß er schon, dass Du nicht einspeisen darfst und dass er kein Geschäft macht nachdem das geklärt ist?

Macht keinen Sinn, warum sollten sie sich dann solange rumärgern.


zitat..
Altromondo schrieb: Nennt er einen Grund warum Planung gegen Geld nicht der Arbeitsweise seines Unternehmens entspricht?

Mit dem fertigen Plan kann ich ja zu einem günstigeren gehen. Es gibt viele PV-Firmen, die Wenigsten verstehen etwas von korrekter Auslegung mit allen Details. Sollte es jetzt doch nichts werden, wäre das genau mein Plan


zitat..
Altromondo schrieb: Villeicht bist du ihm zu lästig, aber gerade dann wäre es doch super für ihn für eine Planung bezahlt zu werden...

Lästig sicher. Gerade bei den technischen Unklarkheiten hat er mir als Einziger aber sehr weitergeholfen.


zitat..
cutcher schrieb: 5min um alle daten im elektronischen portal einzugeben und abzuschicken
der aufwand hält sich daher "in grenzen" emoji)

Dann verstehe ichs wirklich nicht. Hat sich immer so angehört als müssten viel mehr elektrische Details berücksichtigt werden. Die ganzen Diskussionen + Besuche haben demnach schon viel länger gedauert




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  •  cutcher
8.9.2023  (#34)

zitat..
hartbau schrieb:

──────
Altromondo schrieb: Vielleicht weiß er schon, dass Du nicht einspeisen darfst und dass er kein Geschäft macht nachdem das geklärt ist?
───────────────

Macht keinen Sinn, warum sollten sie sich dann solange rumärgern.

──────
Altromondo schrieb: Nennt er einen Grund warum Planung gegen Geld nicht der Arbeitsweise seines Unternehmens entspricht?
───────────────

Mit dem fertigen Plan kann ich ja zu einem günstigeren gehen. Es gibt viele PV-Firmen, die Wenigsten verstehen etwas von korrekter Auslegung mit allen Details. Sollte es jetzt doch nichts werden, wäre das genau mein Plan

──────
Altromondo schrieb: Villeicht bist du ihm zu lästig, aber gerade dann wäre es doch super für ihn für eine Planung bezahlt zu werden...
───────────────

Lästig sicher. Gerade bei den technischen Unklarkheiten hat er mir als Einziger aber sehr weitergeholfen.

──────
cutcher schrieb: 5min um alle daten im elektronischen portal einzugeben und abzuschicken
der aufwand hält sich daher "in grenzen" emoji)
───────────────

Dann verstehe ichs wirklich nicht. Hat sich immer so angehört als müssten viel mehr elektrische Details berücksichtigt werden. Die ganzen Diskussionen + Besuche haben demnach schon viel länger gedauert

Fürs ansuchen reicht eine daumen*pi schätzung und dann nochmal 10% drauf als sicherheit
willst du ne 13,5kwp anlage --> lass einfach eine 15kwp anlage beantragen (bis zur ausführung gibt es statt 420er paneele zB bereits 430er oder 440er paneele und du hättest sonst zu wenig beantragt...)




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  •  hartbau
  •   Bronze-Award
31.10.2023  (#35)
Kurzes Update:
Nach zweimonatiger Funkstille habe ich einmal vorsichtshalber nachgefragt, wie es mit dem Termin am 6.11. nun aussieht bzw. ob sie eine positive Fördermeldung bekommen haben. Da ich noch immer keine Anzahlung gemacht habe, konnten sie nichts bestellen und haben auch keine Montagetermine vergeben. Einspeisepunkt wurde auch nicht beantragt.

Auf meine Bitte, dass sie meinen Auftrag schriftlich ablehnen, sind sie nach ein paar Diskussionen auch nachgekommen. Leider habe ich 20min später eine Rechnung über 1200€ bekommen (200€ Abwicklung Förderverfahren, 300€ Besichtigung und Planung vorh. Elektroarbeiten, 700€ Projektierung [Detailplanung, Statik, Ertragsrechnung, Genehmigungen]). Die genaue Planung bekomme ich aber erst nach Bezahlung. Zurzeit habe ich nur die Erstauslegung vom Solaredge-Programm. Weder Statik, Windlastberechnung, Verlegeplan oder sonstiges.

Ich habe jetzt eine Nacht darüber geschlafen und bin unsicher wie ich darauf reagieren kann:
  • Ignorieren?
  • Freundlich Antworten und die Rechnung dankend ablehnen? Ich weiß nur nicht wie ich es formulieren soll


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  •  wiwi
31.10.2023  (#36)
Haben sie den gesamten Auftrag schriftlich abgelehnt oder nur die Ausführung abgelehnt und die Positionen zu denen jetzt eine Rechnung gekommen ist nicht?

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  •  hartbau
  •   Bronze-Award
31.10.2023  (#37)
Email war kurz und knapp:
"Bezugnehmend auf dem Gespräch vom 30.10.2023, stornieren wir Ihren Auftrag (Angebots-Nr. 2023-xxxxx).
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung"

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  •  wiwi
31.10.2023  (#38)
OK ich frag mal anders, gibt es jetzt einen Auftrag für Abwicklung Förderverfahren, Besichtigung und Planung vorh. Elektroarbeiten, Projektierung, Detailplanung, Statik, Ertragsrechnung oder Einholung von Genehmigungen?

Mit dem Anbieter willst du ja offenbar nichts mehr zu tun haben.

Leistungen die nicht beauftragt (schriftlich oder mündlich) wurden musst du erstmal nicht bezahlen. Für beauftragte und erbrachte Leistungen steht dem Anbieter natürlich Geld zu. Daher solltest du einen Leistungsnachweis verlangen (welcher Mitarbeiter wann wie lange an was gearbeitet hat).

Du kannst auch den Schritt zu einem Juristen gehen, die AK könnte eventuell im Rahmen des Konsumentschutzes helfen.

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  •  hartbau
  •   Bronze-Award
31.10.2023  (#39)
Besichtigt hat er die Baustelle um ein Angebot zu erstellen und die Arbeiten abzuschätzen.

Für die Förderabwicklung bräuchte ich ja den Einspeiseunkt, den es noch nicht gibt -> Leistung nicht erbracht

Detailplanung besteht vorerst nur aus der Überschlagsrechnung von Solaredge -> Statik, Detailplanung (Durchführungen, Verlegeplan) habe ich noch keine. In wie weit die doch recht einfache Vorplanung mit den Hilfswerkzeug von Solaredge als Detailplanung gesehen werden kann, kann ich nicht beeurteilen. 

Genehmigungen können erst mit einem genauen Verlegeplan, Windlast, Statik und Einspeisezulassung bei der Gemeinde eingereicht werden -> Leistung nicht erbracht

zitat..
Für beauftragte und erbrachte Leistungen steht dem Anbieter natürlich Geld zu.

Stimme ich zu!

Von meiner Dokumentenlage aus, habe ich nur das Angebot mit einer Leistungsaufstellung (Material, Montage, usw) und dazu zwei Varianten (als Link) zum Solaredge Projekt. Gefühlt ist seit Auftragserteilung nichts gemacht worden. Sollten sie wirklich schon eine schöne Planung haben, die ich dem Nächsten einfach in die Hand drücken kann, werden sie diese sicher nicht aus der Hand geben bevor ich bezahlt habe. Schon wieder eine Patt-Situation.

zitat..
Du kannst auch den Schritt zu einem Juristen gehen

Halte ich für übertrieben. Auch will ich den Konsumentenschutz wegen so Kleinigkeiten nicht den Aufwand anhängen.


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  •  ds50
  •   Gold-Award
31.10.2023  (#40)

zitat..
hartbau schrieb: Schon wieder eine Patt-Situation.

Ich sehe das eher so: War es zu dir kommuniziert, dass die "Leistungen" bis jetzt auch wirklich 1200€ ausmachen, und hast du dem zugestimmt? Denn dann müsstest du auch zahlen. Sonst würde ich die Zahlungsaufforderung getrost ignorieren, und bei Bestehen der Forderung meinerseits bitten, nochmal genau zu zeigen, wo ich denn einer Beauftragung für diese Leistungen zugestimmt habe (Unterschrift).


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  •  ds50
  •   Gold-Award
31.10.2023  (#41)

zitat..
hartbau schrieb: stornieren wir Ihren Auftrag (Angebots-Nr. 2023-xxxxx).

Da steht ja nur eine Angebots-Nr.
Wurde diese von dir unterschrieben und somit wirklich ein Auftrag? Wenn nicht, dann liegt mMn. auch kein Auftrag vor, und die können sich brausen gehen.

1


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