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Weitere vorgehensweise PV-Auftrag

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  •  hartbau
  •   Bronze-Award
26.8. - 10.11.2023
48 Antworten | 17 Autoren 48
48
Hallo Baugemeinde,

ich habe eine Patt-Situation mit meiner PV-Firma. Nach langen hin und her bin ich bei der Fachfirma in der Nähe geblieben. Projektplanung war zufriedenstellend, sowie die Kommunikation mit den Techniker. Sorglospaket (Behördengänge, Netzansuchen, Förderung, Montage u. Inbetriebnahme).

Letzten Montag kam die erste Rechnung mit 50% Anzahlung. Geplant ist eine 17.5kW Anlage. Die Größe der Anlage hängt aber mit der Zusage des Netzbetreibers zusammen, darum traue ich mich noch nicht die Hälfte der Anlage anzuzahlen. Leider beantragen sie erst den Netzzugang nach Erhalt der Anzahlung. Auf den Vorschlag, dass ich ihnen die Projektplanung anzahle (Statik, Windlast, Ertrag u. Koordination 650€) sind sie leider nicht eingegangen.

Ein anderes Problem ergibt sich bei der verringerten Einspeiseleistung. Ein wirtschaftlicher Betrieb zahlt sich unter 7.5kW nicht aus. Sollten sich die Anlagenparameter dementsprechend ändern (ohne Eigenschuld) würde ich die Anlage gar nicht montieren. Dabei müsste ich aber eine Stornogebühr von 20% der Originalanlage zahlen.

Meine Fragen:
- Ist so eine Vorgehensweise üblich? Die PV Firma weiß ja die Größe auch erst nach der Netzzussage
- Habt ihr eine Anzahlung geleistet bevor ihr wusstet, ob die Anlage überhaupt gebaut werden darf?
- Wen sich die Anlagengröse 'gravierend' ändert, kann auf Rückabwicklung bestanden werden (stornofrei)?
- Kann die Anlage trotz geringerer Netzzussage trotzdem voll einspeisen? Prüft der energiebetrieb gegen die Daten des Netzbetreibers?
- Mach ich mir wieder zuviele Sorgen und ich soll den PVlern vertrauen? (Geht halt doch um 38k€)


  •  KPB
26.8.2023  (#1)
Keinen Cent angezahlt, alles erst nach Fertigstellung.

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  •  fexi
26.8.2023  (#2)
Netzzugang sollte in jeden Fall im Vorfeld gemacht werden, danach weiß man ob a) alles einspeisen darf oder b) Einschränkungen hat. In weiterer Folge kann man erst sinnvoll entscheiden wie groß die Anlage sein soll. Der PVler kann/sollte dir dann ausrechnen / zeigen was die Einschränkungen konkret bewirken.

Wenn dir der Elektriker die Netzzusage nicht im Vorfeld (zumindest gegen kleine Gebühr) macht, dann such dir jemand anderen. Eine Planung ohne Netzzusage ist heutzutage nicht seriös. Leider kann man den Netzzugang (noch) nicht selber beantragen ...

1
  •  hartbau
  •   Bronze-Award
26.8.2023  (#3)
Keiner hätte die Netzzussage ohne unterschriebenen Auftrag gemacht. Anzahlung wurde auch bei allen gefordert (20-50%). Deswegen mein Kompromissvorschlag mit der 'Planungsgebühr' vorrauszuzahlen um die Nebenbedingungen vorher genau zu fixieren.

Die Zahlungsmodalitäten habe ich ja mit der Angebotsanahme bestätigt. Ich glaube daran lässt sich wenig machen. Vorrausgesetzt das Projekt kann auch nach Plan umgesetzt werden. Die geforderte Reihenfolge ist meiner Meinung nicht richtig. 

Ich sehe auch nicht ein Stornogebühren zu zahlen, wenn das Projekt nicht nach der geplanten Auslegung umgesetzt werden kann. Meine Sicht muss aber nicht stimmen.

1


  •  fruzzy
  •   Gold-Award
27.8.2023  (#4)
Netzzugangs Anfrage dauert vlt 15min. Unverständlich warum die nicht vorher gemacht werden kann. Bei Netz nö zb kann man es sogar schon selbst beantragen.

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  •  JuergenAusWels
27.8.2023  (#5)
Netzzusage abwarten !!!

Kenne bei mir in der Firma jetzt einen Fall, der hat fast 10kWp (weil er noch schnell kleiner gebaut hat !) am Dach, Netzzusage 0,0000 kW. 😳

In spätestens einem Jahr ist der neue Trafo in Betrieb und dann sagt ihm der Netzbetreiber was er einspeisen darf. 😟

..... und (in deinem Fall) für dieses Risiko 50% Anzahlung - neeeeeee !!

--------------------------------------

Und überhaupt, die Zeit spielt für dich. Die PV Branche dreht und es kommen Zeiten wo die Wünsche der Käufer wieder auf Augenhöhe wahrgenommen werden .....

--------------------------------------

ZITAT AUS DEINEM TEXT:
Leider beantragen sie erst den Netzzugang nach Erhalt der Anzahlung.

Dieser Antrag dauert   K E I N E   Stunde ( nicht mal 30 min ! ).
Die Kommunikation mit dem Techniker im Vorfeld ..... ?? musstest du dafür auch im Vorfeld bezahlen ?? wahrscheinlich Nein und dafür sind sicher mehr als 120min drauf gegangen, oder 

aber diese weiteren 15min Arbeit befürfen ein Anzahlung von ? > € 10k ?
 

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
27.8.2023  (#6)
Uns hat unsere favorisierte Firma die Anfrage gemacht noch bevor überhaupt klar war ob wir ins Geschäft kommen. 

Anzahlung ohne dass man da eine Rückmeldung hat, finde ich auch sehr schwierig.

Unsere Anlage wird jetzt kommende Woche aufgebaut... (Freude!)

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  •  hartbau
  •   Bronze-Award
27.8.2023  (#7)
Wie lange braucht eine Antwort des Netzbetreibers?

Wenn sie sich nicht auf die Diskussion einlassen (Netzzussage mit passender Einspeiseleistung vor Anzahlung) und ich vom Vertrag zurücktrete, steht ihnen dann wirklich 20% Stornogebühren zu bzw. wenn nach reduzierter Leistung die Anlage uninteressant geworden ist?

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  •  Altromondo
  •   Bronze-Award
27.8.2023  (#8)
Was genau steht in dem Vertrag den Du unterschrieben hast?

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
27.8.2023  (#9)

zitat..
hartbau schrieb: Wie lange braucht eine Antwort des Netzbetreibers

Kommt auf den Netz Betreiber an. Netz Nö zb hat bei mir 2022 2 Tage gebraucht. 2023 3 Tage.
Aber da wurde bereits der Netzzugangsvertrag verschickt.


1
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
27.8.2023  (#10)
Burgenland paar Wochen. Vielleicht 3 Wochen.

1
  •  hartbau
  •   Bronze-Award
27.8.2023  (#11)
Ich habe das Angebot unterschrieben retourniert. In den AGBs steht zum Thema Rücktritt (Ich habe ein wenig paraphrasiert um über die AGBs die Firma nicht zu entlarven. Diese hat hier im Forum einen doch recht guten Ruf):
x.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Ge-
walt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschul-
dete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleich-
baren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen
(zB schlechte Witterung), in jenem Zeitraum, währenddessen
das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt
das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzöge-
rungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.
x.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die
Ausführung durch den Kunden zuzurechnende Umstände
verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Ver-
letzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB,
so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und ver-
einbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgescho-
ben
x.3. Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige Lage-
rung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem
Betrieb 5 % des Rechnungsbetrages je begonnenen Monat
der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflich-
tung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeoblie-
genheit hiervon unberührt bleibt.
x.4. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und
Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung
schriftlich zugesagt wurde.
x.5. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem
Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung ei-
ner angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat
schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels einge-
schriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rück-
tritts zu erfolgen.
DIe 20% Storno sind in der AGB nie erwähnt. Einzig Punkt x.5 könnte zur Anwendung kommen und dann auch nur wenn man kreativ ist.

Ich will ja nicht zurücktreten. Mit dem Projektplaner hat ja bis jetzt alles gepasst. Seit Auftragsanahme lässt er sich leider nicht erreichen und die Kommunikation ist mit dem Backoffice (kann auch Urlaubszeit sein).

Bei den Kommentaren hier im Forum ist eine ungefähre Wartezeiz von 1-6 Wochen herauszulesen.

Die Firma hat somit die Wahl: Entweder die Antragsfrist abzuwarten (nach Beantragung) ODER ich muss leider Zurücktreten, da die Reihenfolge der Projektschritte zu riskant für mich sind?
Auf eine Zahlungsforderung bezüglich einer Stornierung würde ich dann höflich antworten: "Aufgrund der doch gravierenden Änderungen in der Größe des Projektes, ist die planmäßige Umsetzung leider nicht mehr im Sinne des Kunden. Eine Stornogebühr wird nicht entrichtet, da sich der tatsächliche Umfang des Projektes erst nach der Netzzusage abschätzen lies."




1
  •  johro
27.8.2023  (#12)
bei mir hat es in Nö 3 Wochen gedauert, habe grade nachgesehen,
ich hatte zuerst 0.8kva (Balkonanlage) und dann 11kva (Huawei 10er) dazubekommen und habe jetzt 11,8kva.

das mit dem Ansuchen der Einspeisung und der Vorauszahlung der Solateure zeigt wie dumm das System aufgesetzt ist und man nicht eindeutig als Privatperson dieses Ansuchen machen darf.

wenn du dann nur 4kva genehmigt bekommst, lohnt sich aber auch eine zb 8kwp Anlage, eventuell noch mit einem Speicher.

oder willst du nur groß bauene und Gold scheffeln? die Zeiten des -mach das Dach voll- sind halt vorbei mit dem tlw eingeschrenkten Nutzzugang.

1
  •  innviertler20
27.8.2023  (#13)
Bei mir wurde ein Angebot erstellt für eine 16,8KWP Anlage ohne Speicher, dann wurde um denn Netzzugangspunkt angesucht. Das alles ohne Anzahlung und unterschriebenen Auftrag.
Kosten der Anlage knapp 19000,-- . Mitlerweile wurde die Anlage beauftragt ohne Unterschrift auf Vertrauensbasis.

1
  •  hartbau
  •   Bronze-Award
27.8.2023  (#14)
Geld ist nicht der Hauptgrund. Das geht einfacher und effektiver. Leider.

Der Grundgedanke ist Dach voll. Auch aus Prinzip. Eine weitere Idee ist die erweiterte Familie in eine Energiegemeinschaft zu integrieren und so mit allen Anlagen Strom zu tauschen. 

Ich möchte nur nicht, dass ich jetzt eine kleinere Anlage mache und in ein paar Jahren mehr machen könnte. Eine Erweiterung für ein paar kW ist dann auch nicht rentabel

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  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
27.8.2023  (#15)

zitat..
johro schrieb:

das mit dem Ansuchen der Einspeisung und der Vorauszahlung der Solateure zeigt wie dumm das System aufgesetzt ist und man nicht eindeutig als Privatperson dieses Ansuchen machen darf.

Also wir hätten nichts dagegen dass jeder diesen Schritt selbst machen kann, aber VIELE wissen halt nicht was es Bedarf und dann wird irgendetwas angefragt und im Nachhinein kostet alles wieder sehr viel Zeit dass zu drehen. 

Wieso darf ich als selbständiger nicht jeden Tag mein Geschäft offen lassen ? Wieso darf ich mit nem Manikürgewerbe nicht auch Füsschen bearbeiten ? (Die Tag aufgeschanppt) gg
Es macht net alles Sinn, da hast Recht - aber viele Dinge sind vielleicht auch ned soo schlecht dass ned immer jeder alles machen kann.

Einige Netzbetreiber zeigen endlich Eier und fordern eine ordentliche Projektausarbeitung, im Zuge der NZB-Anfrage, sonst kommt noch mehr Wildwuchs raus.
Wenn wir bestehenden NZBs von Buddys bekommen, da diese von X-Y gemacht wurde, war das bis dato immer ein fieser und nerviger Zeitaufwand den NZB (Meldewesen der anderen Firma) in unser Meldewesen zu portieren um alles richtigzustellen zu können. Viele sehen halt hier "nur die 15 Minuten" eintippseln - aber die Stunden der Projektausarbeitung und Abklärung im Vorfeld BIS man ordentlich bentragen kann oder Nacharbeiten muss, halt eben nicht 😉. Frag mal einen Versicherer wie lange da intern polzziert wird teilweise für 1en deppaten Wisch (war zumindest früher so - MamaKänguru is auch schon a Weilchen aus dem Business)

Wir machen mittlerweile auch die NZBs nur noch bei Auftrag, weil dann die Wertigkeit für beide Seiten gegeben ist. Bei fast 1000 Projektausarbeitung im "letzten Jahr" bei einer Rücklaufquote von 10-15% machst du halt sonst extrem viel Fleissaufgaben für jemanden der sich gerne alles ausarbeiten lässt und dann zum nächsten Jango geht, der jetzt auch PVs-macht - und dann kommt halt die Fairness einem selbst gegenüber dass "meine Lebenszeit, genauso viel Wert ist wie Deine" 😇 .
Man kann nicht erwarten dass man jeden Auftrag bekommt (würd gar nicht gehen und erwartet keiner) aber lieber steigt mir jemand vole ins Gesicht (da is der Schmerz sofort da) als mir zu sagen "DANKE, jetzt haben wir alle Infos, Top ausgearbeitet ihr seits echt die Besten , jetzt kann ichs eh mit meim Jango machen". 

Wir sind halt da dann eher gefühlt Buddy flexibler. Erstens haben wir ganz wenige mit Einschänkungen, da wir im Vorfeld alles bestmöglich ausarbeiten (wir bilden uns ein dass die Netzbetreiber das schätzen  :o)) ) bzw Bohren bzw eventuell andere Lösungsansätze versuchen und falls es NZB-Einschränkungen gibt, wird drüber gesprochen welche Möglichkeiten man hat das Projekt anzupassen. Und wenn dann jemand NICHT bauen möchte und hat die AB schon unterschrieben, dann wären wir die letzten die sagen HAHA DU NSE bist GEFANGEN Du musst aber die Storno zahlen - wenn jemand natürlich mal glaubt ein Arschgesicht sein zu müssen, tja DANN 😃 
Ausserdem sollte dieses Thema einem schlaflose Nächste bereiten, dann kann man ja mit einem drüber reden dass die Anzahlung später erst gezahlt wird oder man schreibt halt in die AB einen Hinweis rein bezüglich Rücktrittsrecht. Dann würden halt nur Projektkosten anfallen für den bereits angefallenen Aufwand, dass sehen wir dann auch nur als fair. 
Praxisbeispiele: 
Storno letztes Jahr 2 mit Stornogebühr (KIM-V-hat zugeschlagen) , beide hatten innerhalb von 2 Werktagen das angezahlte Geld in voller Höhe am Konto weil sie KEINE Arschgesichter waren 😁.
Heuer hat 1er storniert - die angefallenen Arbeitsstunden etc werden beglichen, aber keine Stornogebühr des Gesamtauftrages.

Am Ende des Hoppeltages gilt halt noch immer:
Der Ton macht halt noch immer die Musik, in beide Richtungen - auf gleicher Augenhöhe 


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  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
27.8.2023  (#16)

zitat..
hartbau schrieb:

DIe 20% Storno sind in der AGB nie erwähnt. Einzig Punkt x.5 könnte zur Anwendung kommen und dann auch nur wenn man kreativ ist.

Wie kommst Du dann auf 20% , hattest ja im Eingangspost auch schon stehen 
Wenn die 20% nirgends stehen ? 


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  •  atma
  •   Gold-Award
27.8.2023  (#17)
Warum unterschreibst du das Angebot, wenn du mit den Konditionen nicht einverstanden bist? 
sowas ist im Nachhinein immer blöd. Ab zur Firma und eine Lösung besprechen. Da kann dir auch niemand im Forum helfen. 


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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
27.8.2023  (#18)

zitat..
hartbau schrieb:

Der Grundgedanke ist Dach voll. Auch aus Prinzip. Eine weitere Idee ist die erweiterte Familie in eine Energiegemeinschaft zu integrieren und so mit allen Anlagen Strom zu tauschen. 

Ich möchte nur nicht, dass ich jetzt eine kleinere Anlage mache und in ein paar Jahren mehr machen könnte. Eine Erweiterung für ein paar kW ist dann auch nicht rentabel

Eine Energiegemeinschaft für die "erweiterte Familie" zu planen ist mit einer Anlage mit starker Rückeinspeisebeschränkung eigentlich sinnlos. (ausgenommen, du willst eine GEA betreiben)


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  •  Fani
27.8.2023  (#19)
Grundsätzlich gilt: Vertraege sind einzuhalten.

Wenn du den Werkvertrag aus eigenen Gruenden abbestellst, steht deinem Vertragspartner eigentlich das gesamte Entgelt zu, sofern du ihm nicht nachweist was er Anzurechnen hat, zB "Der Auftragnehmer muss sich anrechnen lassen, was er sich durch das Unterbleiben der Arbeit erspart hat oder durch anderweitige Verwendung der dadurch freigewordenen Kapazitäten erworben hat beziehungsweise zu erwerben absichtlich versäumt hat. Als Ersparnisse kommen etwa nicht verbautes Material oder nicht zu bezahlende Arbeitslöhne in Betracht." "Vielmehr hat dann der Besteller zu behaupten und zu beweisen, was sich der Auftragnehmer anrechnen zu lassen hat. Da der Besteller in der Regel nur schwer Einblick in die wirtschaftliche Lage des Auftragnehmers, seiner Branche und der Auslastung hat, ist dieser Beweis häufig schwer zu erbringen. Im Bereich des Konsumentenschutzes ist daher eine gewisse Erleichterung für Konsumenten vorgesehen: In diesen Fällen besteht eine Informationspflicht des Auftragnehmers, den Verbraucher über die Gründe zu informieren, warum er sich durch das Unterbleiben des Werks nichts anrechnen lassen muss."

Dein Auftragnehmer rechnet dir 80% an. Kannst nehmen oder nicht. 
Ich vermute mal ihr habt einen bestimmten Mindestwert bei der Netzzusage nicht als Vertragsbedingung definiert.

1
  •  hartbau
  •   Bronze-Award
27.8.2023  (#20)

zitat..
atma schrieb:

Warum unterschreibst du das Angebot, wenn du mit den Konditionen nicht einverstanden bist? 

Weil es mit dem Techniker vom Gefühl her gepasst hat. Gutgläubigkeit bzw. Vertrauen.

Habe die letzte Woche zweimal telefoniert, aber eben nur mit dem Backoffice und nicht dem Projektplaner/ Chef ( nicht erreichbar). Die 20% wurden somit nur telefonisch mitgeteilt. Wenn ich jetzt eine Mail verfassen indem ich zwar den Auftrag gerne anzahle, aber erst wenn die Netzzussage und damit das Finale Projekt fest steht, dann drehen wir uns im Kreis. Verhärtet die Diskussionsebene ein wenig. 

Ein Grund warum ich mich jetzt für den doch teureren Anbieter entschieden habe war die bis dahin gute Beratung und viel Aufwand in der Planung mit dem nicht ganz trivialen Dachform und der Behörde. Zusätzlich ist er in der Nähe und auch auf PV spezialisiert. Ich würde es auch unfair finden, wenn ich in ein Forschungsprojekt plane und einreiche, aber ein anderer darf es umsetzen.


1
  •  cutcher
27.8.2023  (#21)

zitat..
hartbau schrieb:

──────
atma schrieb:

Warum unterschreibst du das Angebot, wenn du mit den Konditionen nicht einverstanden bist? 
───────────────

Weil es mit dem Techniker vom Gefühl her gepasst hat. Gutgläubigkeit bzw. Vertrauen.

Habe die letzte Woche zweimal telefoniert, aber eben nur mit dem Backoffice und nicht dem Projektplaner/ Chef ( nicht erreichbar). Die 20% wurden somit nur telefonisch mitgeteilt. Wenn ich jetzt eine Mail verfassen indem ich zwar den Auftrag gerne anzahle, aber erst wenn die Netzzussage und damit das Finale Projekt fest steht, dann drehen wir uns im Kreis. Verhärtet die Diskussionsebene ein wenig. 

Ein Grund warum ich mich jetzt für den doch teureren Anbieter entschieden habe war die bis dahin gute Beratung und viel Aufwand in der Planung mit dem nicht ganz trivialen Dachform und der Behörde. Zusätzlich ist er in der Nähe und auch auf PV spezialisiert. Ich würde es auch unfair finden, wenn ich in ein Forschungsprojekt plane und einreiche, aber ein anderer darf es umsetzen.

Keine anzahlungen, zahlung nach montage der anlage (dafür sofort innerhalb 7 tage ohne skonto oder dergleichen) - also vor inbetriebnahme

falls vom vertrag zurückgestiegen wird bzw kein vertrag zustandekommt sind ~150-200€ für die anfrage des zählpunktes üblich

anzahlung bei vertragsunterschrift gibts wohl eher bei kleineren "klitschen" die das lager nicht vorfinanzieren können/wollen oder von der hand in den mund leben🤷‍♀️

einen vertrag VOR netzzusage ist jedoch immer UNSERIÖS und daher mMn jeglicher vertrag sowieso nichtig, wenn sich die rahmenbedingungen erst im Anschluss herausstellen
das ist ja wie wenn ich ein auto kaufe, vertrag unterschreibe und nachher kommt erst raus was der TÜV sagt wie schnell das auto fahren darf, welche Versicherung dafür nötig ist etc

20% storno obendrein sind gelinde gesagt "frech" - projektierungskosten im rahmen von ~400€ sind ok (und diese kann man auch in rechnung stellen, wie weiter oben schon geschrieben wenn A....gesichter am werken sind😁)




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