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Wasserrechtlicher Bewilligung HW30 [OÖ]

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  •  projecthome
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
11.3. - 6.7.2013
52 Antworten 52
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Ich beabsichtige den Kauf eines Grundstückes im HW30. Für den Bau ist eine wasserrechtliche Bewilligung nötig. Gefordert werden Schnitte mit Höhenlinien und die Berechnung des durch den Bau verdrängten Wassers sowie eine Abschätzung der Auswirkungen.
Hat jemand Erfahrungen mit der wasserrechtlichen Bewilligung?
Mich würden vor allem auch die Kosten interessieren. Was kann ich dabei selbst machen bzw. woher bekomme ich die Infos zu den Höhenlinien?
Vielen Dank für jede Info.

  •  hiddenmaxx
25.6.2013  (#41)
zum thema "behördenfehlentscheidung":

erlebe regelmäßig einen aufstand, wenn man den leuten erklärt, dass der gesetzliche abstand zum wald 30 m beträgt. da ist man dann gleich nochmal so phöse.

dass es darum geht, dass es jemandem (im schlaf) den schädel einschlagen könnte, juckt in diesem moment keinen.

überflutung dito. da werden lustig häuser gebaut, welche 1 m unter einer direkt danebenliegenden straße liegen und dann wird rumgejammert, wenn man sie darauf hinweist, dass es wohl nicht schlecht wäre, da etwas zu machen. kostet ja alles geld und zu 98 % braucht das keine sau. blöd nur, wenn die 2 % eintreten...

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  •  2moose
  •   Gold-Award
25.6.2013  (#42)
Der Steuerzahler will im Grünen wohnen und mit einem - Umfaller im Zentrum sein, er will einzigartig wohnen, er will alles. Nur keine Verantwortung. Aber wenn die Behörden - sprich die Gemeinden mit Ihrem leeren Säckel - sich bei der Flächenwidmung sehr weit aus dem Fenster lehnen, um noch ein paar Einwohner und damit Geldmittel anzulocken, gibt es dennoch KEINEN Zwang eine mind. 60 Jahre währende Investition in ein HW30-Gebiet zu stellen. Sprich: Mind. zweimaliges Absaufen in der Nutzungsdauer einzuplanen!
Noch ohne die Wahnsinns Wetterkapriolen der letzten Jahre zu berücksichtigen ... da braucht es keine hunderjährige Statistik, das haben wir alle schon miterlebt.

Wir haben unser Haus schwebend auf Streifenfundamente gestellt, wo das Wasser drunter durchpfeifen kann und der Erdkeller drunter ist so installiert, dass das Wasser wieder rausläuft ehe die Steckdose erreicht ist ... obwohl wir nur an einem leichten Hang wohnen. Doch wenn es schüttet, kommt das Wasser von der darüberliegenden, hochverdichteten und unterbewuchsfreiene landwirtschaftlichen Wiese wie ein Bach runter. Der Zugang zum Haus erfolgt über Holzroste. Will sagen: Auch wenn etwas extrem unwahrscheinlich ist, kann man sich dagegen schützen.

Ist es ist im Zuge der Planung überhaupt nicht schwer, ein paar Dinge zu berücksichtigen ... auch wenn die vielleicht nur alle HW500 eintreten. Wenn die Planung dann nicht passt, ist zwar legitim, der bewilligenden Behörder die Schuld zu geben ... absaufen tut man aber trotzdem. Drum wär es mir persönlich lieber, ich bleib trocken ... als mich mit meinen nassen Füßen "nur" im Recht zu sehen.

Aber da haben wir seit den letzten Hochwasserereignissen NIX NIX NIX dazugelernt, können nicht mal den Lemmingen das Wasser reichen.

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  •  Renate 1
  •   Silber-Award
25.6.2013  (#43)
hiddenmaxx - 100-jährliche Hochwasserführung
30-jährliche Hochwasserführung
10-jährliche Hochwasserführung usw.
Die irreführende Bezeichnung stammt aber nicht von kleinen Hausbauern, sondern von den Behörden.

Vor ca. 10 Jahren (in einem Streitgespräch) erfuhr ich so nebenbei, dass das mit den Jahresangaben so nicht stimmt.
Es können diese HW auch mehrmals im Jahr auftreten, so erfuhr ich damals.

Danach gingen bei mir die "Lampen" auf ROT.
2002 und 2013 waren sogar 150 jährige HW, die in keiner Statistik, die mir vorliegen, aufgeführt sind.

Und was machen nun die Gemeinden und Länder, wenn ihnen nachgewiesen wird, dass sie bei der Flächenwidmung grob fahrlässig gehandelt haben?


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  •  2moose
  •   Gold-Award
25.6.2013  (#44)
Das wird ein Weg irgendwo zwischen Ablöse und - Enteignung werden. Habs schon mal geschrieben ... das Elternhaus meiner Großmutter in Wallsee wurde auf diese Weise zwangsabgesiedelt. Jedes zweite Jahr die Feuerwehr ins Krisengebiet zu schicken und die Versicherungen/Spendenorganisationen anzubetteln, ist jedenfalls ned sehr nachhaltig.
Da wirds noch ordentlich knirschen in Zukunft ... weil Fakt ist, dass der Schaden durch fahrlässige Widmung enorm ist und keine Mittel für die Begleichung desselben da sind. Allein schon aufgrund der Tatsache, dass sich mit der Widmung damals der Grundpreis verhundertfacht hat, bloss weil der Häuptling gemeint hat: "Du bist jetzt Baugrund". Wär ein eigenes Thema ... Widmungen und deren Beweggründe+Auswirkungen.

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  •  kalki80
25.6.2013  (#45)
Die Bezeichnungen...gehen auf eine statistische Hochrechnung zurück und können NATÜRLICH öfter auftreten. Ein Schelm der denkt, dass man sich den Termin im Kalendar im vorhinein anstreichen kann.
z.B.:
- 2002 --> 100 jähriges
- 2013 --> 100 jähriges
bis 2202 nichts.--> im Schnitt alle 100 Jahre ein so hoher Stand. Kapiert?
Das die Berechnungen und Bezeichnungen nicht mehr stimmen wurde aber in den Medien schon genug erwähnt und muß nicht hier aufgerollt werden.
Die Gründe hierfür wurden ja schon ausführlich erwähnt. Dass hat aber genau NICHTS mit dem zu tun was du da falsch anführst.
"10 jährige HW können auch innerhalb eines Jahres auftreten" ....na so eine Überraschung. Vielleicht schaust dir einfach mal die Definitionen von HQ5, HQ10, usw. an.

lg,

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  •  hiddenmaxx
25.6.2013  (#46)
@renate 1:

"du bist dir selbst der nächste"

bevor ich mich blind auf einen sesselpupser verlasse, der in seinem leben hochwasser möglicherweise erst auf einem bildschirm gesehen hat, schalte ich meinen hausverstand ein. und beim hausbau ist wasser einfach immer ein thema, welches man nicht schleifen lassen sollte.

ich will hier keine behörden verteidigen. da gibt es genug nachholbedarf. aber der arbeiter, der die aktuelle gesetzliche lage zitiert, ist, denke ich, nicht unbedingt das hauptproblem. der kann sich auch nicht über die gesetzgebung hinwegsetzen. der macht halt seinen job. wenn er es jetzt gut meint persönlich darauf hinweist, dass das wasser nicht erst in 100 jahren bei der haustüre reinrinnen könnte, erntet er nicht selten unverständnissvolle blicke. überinformation (stichwort internet) sei dank.

wie gesagt, ich will mich auf keine seite stellen. wenn ich wo ansetzen würde, dann würde ich das das modell des gemeinderatsbeschlusses mal etwas durchleuchten und hinterfragen.

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  •  Renate 1
  •   Silber-Award
25.6.2013  (#47)
kalki80 - Heute ist das alles klar.
Nur in den Bescheiden aus den Jahren 1970 plus stand von HQ 10, HQ 30, HQ 100 usw. noch nichts drinnen.
Habe sogar noch einen WR WR [Wechselrichter]-Bescheid aus dem Jahr 2001 wo noch die alten Angaben geführt würden.




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  •  hiddenmaxx
25.6.2013  (#48)
es ist ja auch die neue anschlagslinie aus 2002 ein witz.

warum da nicht generell ein mindestabstand von X m von gewässern festgelegt wurde, geht mir auch nicht ein.

da ergeben sich dann so lustige umstände wie zangenförmige überflutungszonen und bauland darin, welches nur minimal höher liegt. beim nächsten hochwasser, das 0,5 m höher ist, schwemmt es die ganzen neuen häuser in diesem bereich weg...

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  •  Renate 1
  •   Silber-Award
25.6.2013  (#49)
Pegelstandsmesser - Ärgern tue ich mich über die Pegelstandsmesser.

Schon im Jahr 2002 gab es ab einem kritischen Zeitpunkt einen Totalausfall und dieses Mal genau so wieder.

Bei Sonnenschein braucht diese Anlage kein Sch... und wenn
es funktionieren sollte, gibt es keine Angaben.

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
25.6.2013  (#50)

zitat..
Renate 1 schrieb: Und was machen nun die Gemeinden und Länder, wenn ihnen nachgewiesen wird, dass sie bei der Flächenwidmung grob fahrlässig gehandelt haben?


kann das überhaupt endgültig und stichhaltig nachgewiesen werden? oder hat da nicht der jeweilige onkel in der landesregierung schon dafür gesorgt, dass es schlupflöcher gibt?
wenn es ned grad a ganze stadt oder einen großbauern trifft werden die politiker nix machen, kenne da einen fall wo beim voletzten hochwasser die behörden lieber eine ortschaft untergehen haben lassen als einen damm aufzumachen und ein paar felder des großbauern zu fluten...

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  •  Renate 1
  •   Silber-Award
30.6.2013  (#51)
Warum lässt man die dort bauen? - http://www.news.at/a/hochwasser-verbund-absichtlich-oberoesterreich-geflutet

Der Verbund bestätigt jetzt doch, dass die Flutung der Region oberhalb des Donaukraftwerkes Ottensheim in den Bezirken Eferding und Urfahr-Umgebung absichtlich erfolgte. Das sei so in der Wehrordnung vorgesehen, erklärte ein Verbund-Sprecher gegenüber dem ORF-Servicemagazin Heute Konkret. Der oberösterreichische Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) reagierte in einer ersten Reaktion verärgert.

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  •  Renate 1
  •   Silber-Award
6.7.2013  (#52)
Land OÖ - ja guck mal einer an! -
LH-Stv. Franz Hiesl: Ab 1. Juli müssen auch Wohngebäude hinter Dämmen hochwassersicher gebaut werden!

Dämme bieten keinen absoluten Schutz - Neuregelung hat Charakter eines vorbeugenden Katastrophenschutzes

(LK) Mit 1. Juli 2013 tritt das neue oberösterreichische Baurecht in Kraft. Unabhängig von der jüngsten Hochwasserkatastrophe gibt es auch bei den Hochwasserbestimmungen eine wesentliche Änderung. In Zukunft müssen nämlich auch Wohngebäude, die hinter einer Hochwasserschutzanlage gebaut werden, die auf 100-jährliche Hochwässer ausgelegt sind, hochwassergeschützt geplant und errichtet werden.
"Die Hochwasserschutzanlagen haben sich beim letzten Hochwasser bewährt. Trotzdem bieten sie keinen absoluten Schutz, insbesondere wenn der Wasserpegel das Bemessungsereignis der Hochwasserschutzanlage überschreitet. In Grein haben nur noch wenige Zentimeter gefehlt und das Wasser wäre über die mobilen Hochwasserschutzwände getreten. Überflutete Wohnhäuser wären die Folge", so der oberösterreichische Baureferent und Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl und betont, dass diese Neuregelung den Charakter eines vorbeugenden Katastrophenschutzes habe.


Eine hochwassersichere Planung und Bauausführung von Wohngebäuden ist unter anderem dadurch möglich, dass die Fußbodenoberkante mindestens zwanzig Zentimeter über dem Niveau des ursprünglichen 100-jährlichen Hochwasserabflussbereichs vor Errichtung der technischen Hochwasserschutzmaßnahme liegt oder die Wände und Böden sowie allfällige Öffnungen gegen den Eintritt von Wasser abgedichtet werden. Weiters müssen Räume, die zur Lagerung wassergefährdender Stoffe bestimmt sind, so gebaut werden, dass ein Austritt der gelagerten Stoffe verhindert wird.


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