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Wasserrechtlicher Bewilligung HW30 [OÖ]

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  •  projecthome
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
11.3. - 6.7.2013
52 Antworten 52
52
Ich beabsichtige den Kauf eines Grundstückes im HW30. Für den Bau ist eine wasserrechtliche Bewilligung nötig. Gefordert werden Schnitte mit Höhenlinien und die Berechnung des durch den Bau verdrängten Wassers sowie eine Abschätzung der Auswirkungen.
Hat jemand Erfahrungen mit der wasserrechtlichen Bewilligung?
Mich würden vor allem auch die Kosten interessieren. Was kann ich dabei selbst machen bzw. woher bekomme ich die Infos zu den Höhenlinien?
Vielen Dank für jede Info.

  •  Marti
11.6.2013  (#21)

zitat..
muss ehrlich sagen, wenn ich sowas lese, frag ich mich immer ob die leute den garnichts dazu lernen!?!?!


Bitte vorab informieren bevor du mir hier was unterstellst, weil da hört mein Verständnis auf. In einem Risiko-Gebiet würde ich auch nicht bauen.

zitat..
Dass sich diesen Satz ausgerechnet im Juni 2013 jemand öffentlich schreiben traut, verblüfft schon.


Genau deswegen weil HQ30 nicht immer HQ30 ist. Unser Grundstück war noch nie von einem HW betroffen es fließt lediglich ein 3m breiter Bach etwa 20m neben dem Grundstück vorbei wobei dieser bei HW aufgrund der Grundstücksneigung auf die andere Seite übergehen würde. Die Berechnung der HW-Anschlagslinien ist veraltet und die neue Berechnung lässt noch auf sich warten - deshalb ist dieses Grundstück noch in der gelben Zone mit deren Auflagen.



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  •  samoth
  •   Gold-Award
11.6.2013  (#22)

zitat..
Marti schrieb: Unser Grundstück war noch nie von einem HW betroffen


auch die Felbertauernstrasse wurde noch nie dermaßen verschüttet...

Was hast davon, wennst dort baust und dann ständig ein ungutes Gefühl haben musst, wenn´s wieder mal mehr als üblich regnet?

lg
tom

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  •  deejay
11.6.2013  (#23)

zitat..
samoth schrieb: Was hast davon, wennst dort baust und dann ständig ein ungutes Gefühl haben musst, wenn´s wieder mal mehr als üblich regnet?


der grund hat nichts gekostet!

@ projekthome

wenn dein grundstück eh einen halben meter unter wasser war, was treibt dich noch dazu dort zu bauen?
es wird in der zukunft ja nicht besser werden, es ist ja nur eine frage der zeit bis wieder ein hochwasser kommt.
es wird wieder eines kommen, die frage ist nur wann und ob es so schimm ist wie dieses mal.

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  •  Marti
11.6.2013  (#24)

zitat..
samoth schrieb: Was hast davon, wennst dort baust und dann ständig ein ungutes Gefühl haben musst, wenn´s wieder mal mehr als üblich regnet?


Mein Gefühl wird nicht schlechter als deines sein da das Grundstück noch nie vom HW betroffen war, wie bei dir. (nehm ich mal an)
Und ein 70teuro Geschenk kann man nur ganz schwer ablehnen emoji

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  •  deejay
11.6.2013  (#25)
marti, wenn dort noch nie ein wasser war, dann finde ich deinen beitrag hier etwas irreführend. dem threadersteller mitzuteilen das du auch in einem HG30 baust mit dem wissen das dort aber noch nie wasser war.
auf dem grundstück wo der TE bauen möchte, war sehrwohl wasser.

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  •  manni25
  •   Silber-Award
11.6.2013  (#26)

zitat..
deejay schrieb: dann finde ich deinen beitrag hier etwas irreführend


er hat in seinem ersten post die Behördenwege beschrieben, nach denen sich der TE erkundigt hat...

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  •  deejay
11.6.2013  (#27)
stimmt, sorry! *duckunddavonlauf*

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  •  Marti
11.6.2013  (#28)

zitat..
manni25 schrieb: er hat in seinem ersten post die Behördenwege beschrieben, nach denen sich der TE erkundigt hat...


Ganz genau, vielen dank manni25

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  •  projecthome
12.6.2013  (#29)
keine alternativen - leider haben wir in allen interessanten bezirken keinen einzigen baugrund gefunden, der nicht entweder direkt neben einer stark befahrenen straße/eisenbahn, unter einer 110kV Leitung, ungünstige form... oder zu teuer gewesen wäre. wobei man den eindruck hat auch mit einem größeren budget kaum schöne grundstücke zu finden.

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  •  ma2412
12.6.2013  (#30)
@ TE - Also dein Künftiges Grundstück (?) war beim letzten Hochwasser überschwemmt, auch 2002. Du willst bzw. wirst trotzdem dort bauen. Die Wahrscheinlichkeit beim nächsten Hochwasser betroffen zu sein ist also durchaus gegeben bzw. bleibt nur die Frage, wie hoch dein Grundstück / Haus überschwemmt wird.

Soll sein. Du wirst auch sehr wahrscheinlich keine Versicherung mit erschwinglicher Prämie finden. Wer soll dann für den zu erwartenden Schaden aufkommen? Wenn du das selbst bist und nicht die Allgemeinheit(Steuerzahler, Spender), dann okay. Also schön brav ansparen für das vorprogrammierte Ereignis.

Sonst absolut nicht. Wenn jemand das sehr bewusst in Kauf nimmt und dann nach Hilfe schreit - da fehlt vielen zu Recht das Verständnis. Entsprechend ist hier auch das Echo.

Nachher bricht aber auch das große Alzheimer aus (niemals was von Hochwasser gewusst); da ist dann der fehlende Hochwasserschutz usw. usf.schuld ....

P.S.: Habe gespendet und schade um den Teil, welcher an Leute mit sehr ausgeprägtem Risikoappetit geht emoji emoji



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  •  projecthome
13.6.2013  (#31)
schaden minimieren - Ich weiß nicht ob man hier davon sprechen kann, dass bewusst Risiko in Kauf genommen wird. Dass der Garten überschwemmt wird ist in meinen Augen verschmerzbar und auf den Keller wird verzichtet. Das letzte Hochwasser, bei dem das Erdgeschoss überflutet worden wäre war 1501.

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  •  ma2412
13.6.2013  (#32)

zitat..
projecthome schrieb: Ich weiß nicht ob man hier davon sprechen kann, dass bewusst Risiko in Kauf genommen wird.


zitat..
projecthome schrieb: Beim Hochwasser 2002 stand das Wasser etwa einen halben Meter und 1954 etwa einen Meter.


Also wäre bei einem Meter das EG nicht überflutet worden und es wird auch sicher nie höher kommen? Dann wirst du sicher auch problemlos eine Versicherung finden, die dir das Risiko zu einer erwschinglichen Prämie abdeckt. Imho glaub' ich das eher nicht.

Ist natürlich verständlich, dass das Grundstück verlockend ist und man da die rosarote Brille aufsetzt aber als Außenstehender: Ich würde es schon unter die Rubrik ausgeprägter Risikoappetit einordnen.



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  •  deejay
13.6.2013  (#33)
Hast du dir schon gärten angesehen die heuer betroffen sind? Da ist nur mehr schlamm, kannst ausbaggern und den garten neu anlegen.
Ich habe in einem haus geholfen die hatten 2002 das wasser 1,20m im haus, daher haben sie bei der renovierung damals alles auf diese höhe gerichtet. Alle elektrogeräte, e installationen usw. auf 1,20.
Heuer hatten sie das wasser auf 3,80m im haus. Also im OG.
Was ich damit sagen möchte, wenn dein Grundstück diesesmal "nur" einen halben meter im wasser war, kann es beim nächsten hochwasser ganz anders kommen.
Ich denken das du sehr hoch pokerst und du wissen musst, dass du dort ganz schnell vor den trümmern deiner existenz stehen kannst.
Lt. AK interview im Radio bezahlt die Versicherung max. 10.000€ vom Hochwasserschaden.

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  •  Renate 1
  •   Bronze-Award
24.6.2013  (#34)
Wer räumt eine Verklausung fort? - In meiner näheren Umgebung gibt es einige Brücken über einen Gebirgsfluss, an denen sich nicht nur Äste sondern richtige Bäume verfangen haben. Eine Brücke wurde gesperrt.

Ich finde es sehr bedenklich, dass sich keiner darum bemüht oder in der Pflicht steht, die Brücken von den Treibhölzern zu befreien.

Es ist ja unser aller Steuergeld, wenn Brücken neu gebaut werden müssen!


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  •  2moose
  •   Gold-Award
24.6.2013  (#35)
Schon mal auf die Idee gekommen, dass die - Zuständigen noch mit Wichtigerem beschäftigt sind als der Beseitigung von Verklausungen? Z.B. die FFW-Mitglieder: ausschlafen oder wieder mal a bissl was Arbeiten gehen? Entlang der Donau z.B. mussten die riesigen zurückgebliebenen Lacken leergepumt und leergefischt (im Sinne von Umsiedeln in die Donau) werden werden ehe das Wasser so warm und sauerstofflos war, dass die Fische drin verendeten. Und es werden noch weitere Aufräumungsarbeiten anstehen ... so wie in der Wachau, wo der Schlamm am nächsten Tag weggespritzt ist, läuft das ned überall.

Solange keine hochwasserträchtigen Niederschläge vorausgesagt werden, liegen die Bäume doch ganz gut dort, auch noch ne Weile. Und bevor sie anwwurzeln oder das nächste Hochwasser die UnserAllerSteuerGeld-Brücken wegputzt, sind sie sicher weg emoji

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  •  kalki80
25.6.2013  (#36)
Wenn du es melden möchtest, dann bei der zuständigen - Gemeinde, beim Förster od. gleich bei der Wildwasserverbauung: http://www.die-wildbach.at/ .... aber die haben wie schon gesagt wesentlich größere Probleme (siehe Großraming).

lg,

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  •  Renate 1
  •   Bronze-Award
25.6.2013  (#37)
kalki80 und 2moose - Interessant!

Kam Anfang Juni beim höchsten Hochwasserstand gerade dazu als der Gemeinde-LKW das Treibholz wegräumen wollte. Es blieb beim Versuch. Der LKW schaffte aufgrund des enormen Wasserdruckes nichts und die FFW hat überhaupt keinen Kran.

Untätig war man seither. Wird wohl eine Arbeit des Holzwurmes werden !
Meine Meinung: die meisten HW-Schäden entstehend durch Fehlentscheidungen der Behörden.

Wehranlagen runter! Folge: Fluss gräbt sich ein, Brücken Hindernisfrei errichten und ein Großteil der ländlichen Bevölkerung wäre vom HW nicht betroffen.

Leider zählt nur maximale Ausbeute bei der Stromerzeugung und wenn die Quetsche noch so klein ist.

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  •  Renate 1
  •   Silber-Award
25.6.2013  (#38)
Wohin man auch schaut - Sturzflut, Hochwasser, Brände, Erdbeben und nebenbei fliegen täglich Gesteinsbrocken an unserer Kugels vorbei

http://hisz.rsoe.hu/alertmap/index2.php

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  •  2moose
  •   Gold-Award
25.6.2013  (#39)

zitat..
Renate 1 schrieb: Meine Meinung: die meisten HW-Schäden entstehend durch Fehlentscheidungen der Behörden.


Nö. Die enstehen, weil vor rund 50 Jahren der Hausverstand ausgesetzt hat. Gleichzeitig Flächen versiegeln, die Natur prügeln und ungeeignete Bauten (bei den alten Häusern im gefährdeten Bereich gings Wasser so schnell raus wie rein) immer näher zum Wasser bauen geht schlecht zusammen. Da hilft auch der mahnende Ruf an die Behörden nix. Is hausgemacht. Von UnserAllerSteuerzahler :)

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  •  bautech
25.6.2013  (#40)
@2moose - Aber die Entscheidung, Flächen zu versiegeln (seis mit Strassen oder durch jegliche Bauwerke) entstehen doch auch auf Behördenseite, oder?
Die Flächenwidmung obliegt Behörden, für Verkehrsflächen gibts Arbeitskreise bei den Behörden, die Liste kannst ewig fortsetzen... ohne OK der Behörde (seis Gemeinde oder Land oder Bund) gibts kein Bauwerk - welches auch immer!

Dass dann Fehlentscheidungen bei Bauten entstehen (barrierefreie Häuser im Überschwemmungsgebiet mit einem delta <5cm zur Strasse zB) genehmigt ebenso die Behörde...

Von wasserdichten Kellerbauten, die nicht wasserdicht sind, über "gefakte" Baumeisterbestätigungen seitens den Bauherren will ich hier nicht anfangen, die sind in meinen Augen selbst schuld und denen gebührt die Strafe seitens Mutter Erde auch.

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  •  hiddenmaxx
25.6.2013  (#41)
zum thema "behördenfehlentscheidung":

erlebe regelmäßig einen aufstand, wenn man den leuten erklärt, dass der gesetzliche abstand zum wald 30 m beträgt. da ist man dann gleich nochmal so phöse.

dass es darum geht, dass es jemandem (im schlaf) den schädel einschlagen könnte, juckt in diesem moment keinen.

überflutung dito. da werden lustig häuser gebaut, welche 1 m unter einer direkt danebenliegenden straße liegen und dann wird rumgejammert, wenn man sie darauf hinweist, dass es wohl nicht schlecht wäre, da etwas zu machen. kostet ja alles geld und zu 98 % braucht das keine sau. blöd nur, wenn die 2 % eintreten...

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