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Wasserrechtlicher Bewilligung HW30 [OÖ]

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  •  projecthome
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
11.3. - 6.7.2013
52 Antworten 52
52
Ich beabsichtige den Kauf eines Grundstückes im HW30. Für den Bau ist eine wasserrechtliche Bewilligung nötig. Gefordert werden Schnitte mit Höhenlinien und die Berechnung des durch den Bau verdrängten Wassers sowie eine Abschätzung der Auswirkungen.
Hat jemand Erfahrungen mit der wasserrechtlichen Bewilligung?
Mich würden vor allem auch die Kosten interessieren. Was kann ich dabei selbst machen bzw. woher bekomme ich die Infos zu den Höhenlinien?
Vielen Dank für jede Info.

  •  bautech
11.3.2013  (#1)
Bewilligung - Hy projecthome,

mit der Wasserrechtsbehörde hab ich schon Kontakt gehabt, aber nicht wg Hochwassergefährdung wie in deinem Fall, sondern wg Grundwassernutzung. Die Verfahren sind aber ähnlich:
Du brauchst imho die HQ30-Werte (gemessener Wasserhöchststand der letzten 30 Jahre) mit Höhen über Adria, die kriegst beim zuständigen ASV vom Land. Die werden in den Einreichplan übertragen (Schnittdarstellung), dann wird dementsprechend ein Konzept zur Gebäudedichtheit ausgearbeitet - also Drainagierung, Dichtbetonkeller, evtl Weisse Wanne - was dann bei der Projektierung rauskommt. Je nach Umfang der Beeinträchtigung kanns der BM mitmachen oder brauchst einen Geohydrologen zur Projektierung.
War leider nicht viel, aber ich hoff als Anhaltspunkt dienlich...

ng

bautech

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  •  olbendorfer
11.3.2013  (#2)
Frag lieber vor dem Kauf bei der Gemeinde nach ob´s im HQ 30 Bereich überhaupt eine Baubewilligung erteilen bzw. erteilen dürfen.

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  •  bautech
11.3.2013  (#3)
Davon bin ich mal ausgegangen

zitat..
Für den Bau ist eine wasserrechtliche Bewilligung nötig. Gefordert werden Schnitte mit Höhenlinien und die Berechnung des durch den Bau verdrängten Wassers sowie eine Abschätzung der Auswirkungen.


Das hört sich zumindest für mich schon sehr nach Amtsauskunft an...

ng

bautech

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  •  xobpo
11.3.2013  (#4)
..Hallo. Wir haben auch ein Haus in der HQ30 Zone und möchten neu bauen. Wir hatten am meisten Kontakt mit dem zuständigen Gewässerbezirk. Wir haben dann von einem Ziviltechniker ein "Projekt" erstellen lassen in dem die unterschiedlichen Szenarien berechnet und dargestellt wurden. Wir hatten das Glück, dass dieser Ziviltechniker gerade die Zonenkarten für den angrenzenden Fluss erstellt hat und somit ganz aktuelle Daten in digitaler Form hatte. Dadurch war der Preis für uns vertretbar. Ich habe bei 2 anderen Büros angefragt die beide abgelehnt haben.

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  •  Renate 1
  •   Bronze-Award
11.3.2013  (#5)
projecthome - Kennst Du das Grundstück auch bei HW 30.
Hast Du Nachbarn befragt?


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  •  Renate 1
  •   Bronze-Award
11.3.2013  (#6)
HW-Bilder - http://www.google.de/search?hl=de&gs_rn=5&gs_ri=psy-ab&cp=24&gs_id=b&xhr=t&q=hochwasser+30+%C3%B6sterreich&qscrl=1&rlz=1T4AURU_deAT505AT505&bav=on.2,or.r_qf.&bvm=bv.43287494,d.ZWU&biw=1644&bih=878&ion=1&wrapid=tljp1363030914301020&um=1&ie=UTF-8&tbm=isch&source=og&sa=N&tab=wi&ei=hTM-UdDWF8rcswaZ6IDICA

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  •  Renate 1
  •   Bronze-Award
11.3.2013  (#7)
http://www.hora.gv.at/ - Hochwasserrisikozonierung Hohe Gefährdung

Überflutung bei 30-jährlichem Hochwasser möglich

http://www.hora.gv.at/

Ein 30 jähriges HW bedeutet aber nicht, dass Du alle 30 Jahre mal ein solches HW hast. Bei uns gab es seit 2006 sogar mehrere davon. Ebenso wenig halten sich die HW 100 an die hundert Jahre.
Einen Eintrag wie oben angeführt, wird dann dieses Grundstück haben.
Nicht unbedingt förderlich beim Verkauf der Liegenschaft

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  •  schwa226
12.3.2013  (#8)
Da wir erst vor kurzem eine Wasserrechtsverhandlung hatten.. - Bei uns, Bezirk Schärding, kosteten die Beamten €17,40 pro Mann und pro halbe Stunde.

Dazu kommen natürlich noch die Kosten des Projektanten der die Dokumente für die Wasserrechtsbehörde anfertigt.

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  •  projecthome
12.3.2013  (#9)
Bauen laut Gemeinde möglich wenn...die wasserrechtliche Bewilligung erteilt wurde.
Die Nachbarn liegen alle gerade nicht im HQ30, da das Grundstück einen leichten Graben aufweist. Beim Hochwasser 2002 stand das Wasser etwa einen halben Meter und 1954 etwa einen Meter.
Man müsste ohnehin HW100+20 cm bauen, genau wie die Nachbarn auch gebaut haben. Da hätte es dann bei beiden Hochwässern kein Problem gegeben.
Bevor ich das Grundstück kaufe entstehen ja dann Kosten für den Einreichplan sowie das Projekt für die wasserr. Genehmigung. Ich bin daher interessiert das möglichst preiswert zu erledigen. Laut Sachverständigen von der zuständigen BH muss es kein Ziviltechniker sein, sondern wie im Gesetz zu lesen ist ein "Sachkundiger".
@schwa226: in welcher Größenordnung bewegt sich das Honorar des Projektanten etwa?
@bautech: was ist das "ASV vom Land"?


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  •  bautech
12.3.2013  (#10)
ASV = AmtsSachVerständiger :) - Und der vom Land (NÖ / OÖ / Bgld oder so) hat die HQ30 bzw HQ100-Werte bei der Hand, mit denen kannst mal reden...

ng

bautech

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  •  schwa226
12.3.2013  (#11)
Eigentlich sollte so eine Verhandlung in ca. 30min vorbei sein. 2-4 Mann von der BH sollte man rechnen.
Der Projektant (Ziviltechniker) kostet bei uns ~€100,-/h

Bei uns hat es wegen den Nachbarn aber 5 Stunden gedauert. Es ging um einen Brunnen der Wasserrechtlich genehmigt werden musste...

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  •  Renate 1
  •   Bronze-Award
14.3.2013  (#12)
projecthome - http://www.sachverstaendige.at/


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  •  Renate 1
  •   Bronze-Award
8.6.2013  (#13)
projecthome - War Dein Wunschgrundstück vom HW betroffen und wenn ja, wie denkst Du jetzt darüber?

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  •  projecthome
10.6.2013  (#14)
Bau trotz Hochwasser - Das Grundstück stand etwa einen halben Meter unter Wasser!
Wir sind immer noch am überlegen ob wir trotzdem dort bauen sollen, da wir kein schöneres/leistbares Grundstück gefunden haben und mit einer Böschung "sehr weit rausgehen" würden und auf einen Keller verzichten.
2002 stand es nicht so hoch und 1954 noch einen halben Meter höher. Die Planung würde so aussehen dass es selbst beim Stand 1954 nicht im Erdgeschoss wäre.
Schwere Entscheidung.

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  •  2moose
  •   Gold-Award
10.6.2013  (#15)
Die HW-Lernkurve zeigt offenbar immer noch - steil nach unten.

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
10.6.2013  (#16)
Sandsäcke gleich mit dem restmaterial vom rohbau füllen, tauchpumpe fix installieren und in die garage ein Schlauchboot. ..emoji

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  •  2moose
  •   Gold-Award
11.6.2013  (#17)
Jo ... und ne Rückstauklappe fürn Kanal - (sonst gibts HW von innen) und ein Campingklo (weil dann nix abläuft). Was gibts noch?

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  •  Marti
11.6.2013  (#18)
Bau in HQ30 Zone - Wir haben auch ein Grundstück in einer HQ30 Zone und werden demnächst zum bauen beginnen.
Zu den Auflagen (Retensionsraum, Fundamentplatte ca 50cm über Straßenniveau) müssen wir nun von einem Ziviltechniker/Planungsbüro ein Projekt (Auswirkungen bei HW,etc) erstellen lassen damit wir um eine Wasserrechtliche Bauverhandlung ansuchen können.
Die ganzen Behördenwege sind recht mühsam aber dafür hat uns das Grundstück nichts gekostet.

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  •  deejay
11.6.2013  (#19)

zitat..
Marti schrieb: Die ganzen Behördenwege sind recht mühsam aber dafür hat uns das Grundstück nichts gekostet.


dafür kosten die renovierungsarbeiten nach dem hochwasser umso mehr. wenn du eine versicherung findest die dir das überhaupt versichert, dann max. bis 10.000€!

muss ehrlich sagen, wenn ich sowas lese, frag ich mich immer ob die leute den garnichts dazu lernen!?!?!
danach will man noch spenden bekommen und freiwillige helfer rackern sich stunden lang ab.
das ganze völlig bewusst in kauf genommen, da hört mein verständnis auf.

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
11.6.2013  (#20)
@Marti -

zitat..
Wir haben auch ein Grundstück in einer HQ30 Zone und werden demnächst zum bauen beginnen.
...
aber dafür hat uns das Grundstück nichts gekostet.


Dass sich diesen Satz ausgerechnet im Juni 2013 jemand öffentlich schreiben traut, verblüfft schon.

Klar, HQ30 ist nicht gleich HQ30, aber mit ein bisl Niveauerhöhung etc. wird da wohl auch kein HQ300> draus, schon gar nicht für das Grundstück selbst.

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  •  Marti
11.6.2013  (#21)

zitat..
muss ehrlich sagen, wenn ich sowas lese, frag ich mich immer ob die leute den garnichts dazu lernen!?!?!


Bitte vorab informieren bevor du mir hier was unterstellst, weil da hört mein Verständnis auf. In einem Risiko-Gebiet würde ich auch nicht bauen.

zitat..
Dass sich diesen Satz ausgerechnet im Juni 2013 jemand öffentlich schreiben traut, verblüfft schon.


Genau deswegen weil HQ30 nicht immer HQ30 ist. Unser Grundstück war noch nie von einem HW betroffen es fließt lediglich ein 3m breiter Bach etwa 20m neben dem Grundstück vorbei wobei dieser bei HW aufgrund der Grundstücksneigung auf die andere Seite übergehen würde. Die Berechnung der HW-Anschlagslinien ist veraltet und die neue Berechnung lässt noch auf sich warten - deshalb ist dieses Grundstück noch in der gelben Zone mit deren Auflagen.



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