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Wasserrecht [OÖ]

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  •  mtdnet
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
3.9. - 6.9.2012
18 Antworten 18
18
Hallo Forum,
ich hoffe ihr könnt mich da jetzt aufklären...

Wir wollen uns ein kleines Eigenheim Kaufen das selbst über keinen Wasseranschluss verfügt. Der Brunnen wurde damals (vor über 30 Jahren) am Nachbargrundstück erreichtet und versorgt nun beide Häuser. Zwischen den Hausbesitzern wurde nie ein Vertag erstellt der dem jetzigem Verkäufer (mein Haus) berechtigt das Wasser zu nutzen.
So jetzt komme ich ins Spiel, ich kaufe nun das Haus und will das dass Wassernutzungsrecht ins Grundbuch eingetragen wird -- dies will der Nachbar aber nicht.
Es könnte ja sein das mir der Nachbar dann so einfach mal den Wasserhahn zudreht oder?

Der Verkäufer sagt, das er ein ersessenes Wasserrecht habe und dieses auf mich als Käufer übergeht -- stimmt das?

Wie soll man in so einem Fall vorgehen?

Gruß
Mike

  •  gdfde
  •   Gold-Award
3.9.2012  (#1)
mhmm - So weit ich mich jetzt informiert habe, braucht der Nachbar in dem Fall eine wasserrechtliche Bewilligung für den Brunnen (weil er das Wasser nicht nur für sich selbst nutzt).

Wenn der Hausbesitzer das Recht eh schon ersessen hat, dann soll er sich das ins Grundbuch eintragen lassen (irgendwie heisst das mit Einverleibung ins Grundbuch oder so ähnlich).

Und zwar, BEVOR du das Haus kaufst emoji

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  •  mtdnet
3.9.2012  (#2)

zitat..
eine wasserrechtliche Bewilligung für den Brunnen


So eine Bewilligung liegt leider nicht vor bzw. wurde nicht gemacht.
Das mit dem Grundbuch will der Nachbar nicht.

Mich interessiert ob dieses ersessene Wasserrecht dann wirklich auf mich übergeht.


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  •  anho
3.9.2012  (#3)
warum will er es nicht ins Grundbuch eintragen lassen?
denke mal, weil er dann eine wasserrechtliche Bewilligung braucht, denn wenn mehrere Parteien einen Brunnen nutzen, dann musst es eben bewilligen lassen, laufend prüfen lassen,.... Und das ist halt mit kosten und auflagen verbunden.

Warum gräbst/bohrst dir nicht einen eigenen Brunnen? Dann hast Ruhe!
lg

h


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  •  Benji
  •   Gold-Award
3.9.2012  (#4)
Finger weg - vom nachbarbrunnen. Wie schon ausgeführt, ohne wasserrechtliche Bewilligung geht da gar nix, und in weiterer Folge hast dann regelmäßige teure Hygiene-Kontrollen. Ob Grundbuch oder nicht ist da nebensächlich. ich vermute genau deswegen will der Nachbar nix vom Grundbuch wissen, weil er angst vorm Wasserrecht hat. nur so nebenbei: wenn aufgrund einer Verunreinigung jemand erkrankt oder schlimmeres, ist dein nachbar voll dran.

Ohne gesicherte Wasserversorgung wirst übrigens keine baubewilligung kriegen (ist zuminest inder Stmk so)


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  •  creator
  •   Gold-Award
3.9.2012  (#5)
über die redlichkeit des verkäufers braucht man da ned - zweimal nachdenken...

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
3.9.2012  (#6)
Klar will sichs der Verkäufer so einfach wie möglich machen und irgendwie funktioniert die Sache auch...

Das ersessene Wasserrecht geht auch auf den Käufer über...blöd wirds dann halt, wenn der Nachbar die Leitung kappt und sich der Verkäufer plötzlich an nix mehr erinnern kann...

Darum, entweder einen Vertrag aufsetzen lassen oder ins Grundbuch eintragen lassen oder der Verkäufer soll einen eigenen Brunnen/Wasserversorgung machen (mit nachgewiesener Wassergüte)...
Und das ganze soll natürlich vor dem Kauf passieren.

Ansonsten ist das Grundstück/Haus relativ wenig wert...nicht umsonst ist in sämtlichen Bauordnungen Voraussetzung, dass die Wasserversorgung gesichert ist, um eine Baubewilligung zu bekommen....

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  •  zuhoererKB
4.9.2012  (#7)
Ich würde nie auf die Idee kommen und mich vom Wasser des Nachbarn abhängig machen!
Warum bohrst nicht selber einen Brunnen?
Da muß man halt mal Geld in die Hand nehmen. Hausbauen wird auch nicht billig werden.
Bekannte von mir wohnen in einen kleinen Dorf, denen wurde jetzt der Anschluss an den Kanal vorgeschrieben, im Zuge dessen wurden auch gleich vom Wasserversorger Wasserleitunge zu den ganzen Häusern verlegt. Kostet zwar auch Anschlussgebühr dafür hab ich immer sauberes Wasser und muß nicht zittern falls mal eine längere Dürre ist.
Erkundige dich einmal ob das nicht auch bald bei eurem Grundstück passiert (Anschlusss an das Wassernetz).
Dann kann sich der Nachbar seinen Brunnen wohin stecken!

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  •  mtdnet
4.9.2012  (#8)
Danke für die vielen Antworten.

zitat..
Das ersessene Wasserrecht geht auch auf den Käufer über...blöd wirds dann halt, wenn der Nachbar die Leitung kappt und sich der Verkäufer plötzlich an nix mehr erinnern kann...


Warum? Wenn ich das Wasserrecht habe kann er die Leitung ja nicht so einfach kappen nehme ich mal an oder?
Das Wasserrecht geht ja bei Vertragsunterzeichnung auf mich über.

zitat..
Darum, entweder einen Vertrag aufsetzen lassen


Das wollte ich ja ursprünglich, nur, er will den Vertrag auf 5-10 Jahre befristet. Die Gemeinde sagt zwar die Ortswasserleitung kommt die nächsten 3 - 5 Jahre -- hmm, was ist wenn sie nicht kommt? Was mache ich dann? Wie ihr seht eine sehr schwierige Situation.

zitat..
Ich würde nie auf die Idee kommen und mich vom Wasser des Nachbarn abhängig machen!


Das macht man heute auch nicht mehr -- wie gesagt, vor ca. 30 Jahren tickten die Uhren noch etwas anders wie es scheint.

Habe dem Verkäufer vorgeschlagen er soll 10.000€ vom Kaufpreis nachlassen, so kann ich mir meinen eigenen Brunnen graben lassen -- die will er jedoch nicht.

Extrem schade das ganze -- das Haus würde ideal für meine kleine Familie und mich passen emoji

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  •  zuhoererKB
4.9.2012  (#9)

zitat..
er soll 10.000€ vom Kaufpreis nachlassen


Das ist aber auch ein wenig viel das er da nachlassen müßte...
Andere Grundstücke haben auch keinen Brunnen und da kann man dann auch nichts wegverhandeln.
ODer ist das Grundstück so teuer oder hat er das Grundstück mit diesem ominösen Wasserrecht extra angepriesen?
ICh könnte mir vorstellen das der VK vielleicht 2-3000 nachläßt wenn man mit ihm vernünftig sprechen kann, aber gleich 10000 ist schon viel geld!

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  •  mtdnet
4.9.2012  (#10)
Na ja, im Kaufangebot steht Hausbrunnen was ja eigentlich nicht stimmt da der Brunnen auf dem Nachbargrundstück liegt.

Was kostet es ungefähr so einen Brunnen zu graben?


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  •  cc9966
  •   Gold-Award
4.9.2012  (#11)
wenn...das wasserrecht ersessen wäre, dann gilt das auch für den käufer (=rechtsnachfolger). die rechtsfrage, ob es ein ersessenes recht ist, hat der verkäufer nie behördlich oder gerichtlich klären lassen. diese klärung überlässt er den käufer. daher ist die gesicherte wasserversorgung ein unbekanntes fragezeichen, welches man auch in die bewertung und in die kaufpreisverhandlung des grundstückes miteinfließen lassen soll.

beim baubewilligungsverfahren wird vom sachverständiger die gesicherte wasserversorgung wahrscheilnich in frage gestellt, er wird die bewilligung in allen anderen punkten abschließen und die wasserversorgung zur "vorfrage" erklären. eine "vorfrage" kann die baubehörde erwirken, wenn für die bewiligung erforderliche punkte erst durch ein gericht oder andere behörden geklärt werden müssen. die ausstellung des baubewilligungs-bescheides wird bis zur klärung dieser vorfrage ausgesetzt.

ich bin sicher, dass du ein ersessenes leitungsrecht hast für die wasserleitung zum nachbarbrunnen durch das nachbargrundstück.

ich bezweifle aber, dass du ein behördlich nie genehmigtes wasserbenutzungsrecht ersessen hast, weil
- man nur ein servitut/recht ersitzen kann, welches man redlich benutzt
- meines wissens nach das nutzungsrecht für öffentliche gewässer nicht ersitzbar sind (WRG)

zwei tipps:
- schau nicht nur ins grundbuch, sondern auch ins wasserbuch bei der bezirkshauptmannschaft (bzw. magistrat).
- vergiss die brunnenutzung mit dem nachbarn, nicht nur wegen der rechtlichen frage sondern auch den praktischen meinungen der anderen user. kalkuliere alles so, wie wenn du einen brunnen selber graben, genehmigen und warten musst.

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  •  ildefonso
  •   Bronze-Award
4.9.2012  (#12)

zitat..
Wenn ich das Wasserrecht habe kann er die Leitung ja nicht so einfach kappen nehme ich mal an oder?
Das Wasserrecht geht ja bei Vertragsunterzeichnung auf mich über.


Dauert genau 5 Minuten eine Leitung zu kappen.
Wielange kommst Du ohne Wasser aus?
Ob/wann/wie Du danach wieder zu Wasser kommst und welche (durchsetzbaren?) Rechte Du hättest, ist die Frage.

Alleine diese Vorstellung würde mich schaudern lassen.

Ich finde den abschließenden Tipp von cc9966 eigentlich perfekt: Kalkuliere alles so, wie wenn Du jetzt selbst einen Brunnen bauen/warten müsstest.
Falls es danach doch nicht zwingend notwendig wäre, kannst ja noch immer entscheiden ob Du einen machst oder weiterhin etwas in der Luft hängen willst.


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
4.9.2012  (#13)

zitat..
ich bezweifle aber, dass du ein behördlich nie genehmigtes wasserbenutzungsrecht ersessen hast, weil
- man nur ein servitut/recht ersitzen kann, welches man redlich benutzt
- meines wissens nach das nutzungsrecht für öffentliche gewässer nicht ersitzbar sind (WRG)


Ich bin zwar kein Jurist, aber wenn ich alles richtig verstanden habe, kann man auch das Nutzungsrecht für einen Brunnen, Weiderecht usw. ersitzen (ist dann eine Dienstbarkeit).
Ob das dann so einfach übertragbar ist, solltest bei einem Juristen abklären lassen.

Das soll aber alles der Vorbesitzer checken und soll nicht zu deinem Problem werden.
Wennst umbauen willst und dafür eine Baubewilligung brauchst, mußt du auch die Wasserversorgung sichergestellt haben...spätestens dann wirds blöd, wenn der Nachbar keine wasserrechtliche Bewilligung hat, du die Dienstbarkeit nicht nachweisen kannst usw.

Lange Rede, kurzer Sinn...der Verkäufer soll das Wasserproblem lösen, sonst kaufst du´s eben nicht, weil das Grundstück dann wertlos wird.

Mit 2- oder 3 t€ würd ich mich da nicht abspeisen lassen...ein Brunnen kann je nach Tiefe/Bodenbeschaffenheit zwischen 3 t€ und 100 t€ kosten emoji

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
4.9.2012  (#14)
ich.. - ...zweifle trotzdem an der rechtmäßigkeit. wenn zB die leitung durchgängig über einen zeitraum von drei jahren nicht benutzt wurde, beginnt die dreißig-jahre-frist nochmals neu. (ABGB)

wenn die quelle öffentliches gewässer ist, kann ein wasserbenutzungsrecht überhaupt nicht ersessen werden. (WRG)

wenn eine durchgängige redliche benutzung von 30 jahren bewiesen werden kann, die quelle oder das grudnwasser als privatgewässer eingestuft werden kann, dann hat man auch als grundstückkäufer das wasserbenutzungsrecht ersessen. das leitungsrecht sehe ich auf jeden fall als ersessen an.

dann gehts aber um die frage recht haben und recht bekommen. wenn man erst in fünf jahren bauen will und nachbarschaftsverhältnis egal ist, die 30jährige benutzung nachweisen kann, dann kann man das gerne auch durch mehrere instanzen ausjudizieren.
evtl gibt es auch ein schnelleren weg, dass man mit nachweis das leitungsrecht mal eintragen lässt im grundstück. dafür braucht man kein verfahren. vielleicht bringt das den nachbarn zum umdenken oder er lässt den brunnen weiter benutzen, weil er den unterschied zwischen leitungsrecht und wasserbenutzungsrecht nicht kennt.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
4.9.2012  (#15)
m.e sind da die Schwierigkeiten schon vorprogrammiert...der Nachbar will ja jetzt schon nur einen befristeten Vertrag.
mtdnet könnte ja jetzt schon eine Rechtschutzversicherung abschließen (auf die Sperrfrist) achten...
Wenn nicht, kann er um die Kosten wohl auch selbst versuchen, einen Brunnen zu errichten.

Mir wäre das zu heiss...
Wer garantiert für die Wasserqualität?
Was passiert, wenn der Nachbar wechselt und sich der neue Eigentümer einen Golfrasen einbildet und das ganze Wasser vergießt? usw...

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Hallo gdfde, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  creator
  •   Gold-Award
5.9.2012  (#16)
es zählt einzig und allein der grundbuchstand.da steht nix, also kein recht. außerbücherliche ersitzung - schön, wenn's bewiesen ist, kann's ja gaaanz leicht vor dem kauf eingetragen werden... ui, überraschung, genau das kann/will der so tolle verkäufer aber ned... nachlassen schon gar nicht, komisch. dann soll er sich den acker behalten und dir schweigegeld zahlen, de facto ist das ein betrugsversuch a la carte!!!

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
6.9.2012  (#17)
@creator - muss dir erstmals bei rechtsthemen widersprechen! auch das wasserbuch kann relevant sein! dort sind von der wasserrechtsbehörde erwirkte privillegierte rechte genauso vorhanden inkl. bezugsrechte, entwässerungsrechte und leitungsrechte, und auf gleicher ebene wie im grundbuch. einen betrugsversuch erkenn ich aufgrund dieser beschreibung nicht.

details: siehe WRG!

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  •  mtdnet
6.9.2012  (#18)
So es gibt News.
Erst mal einen großen Danke an alle für die Hilfreichen Ratschläge.
Der Nachbar ist nun bereit einen vom Rechtsanwalt aufgesetzten Vertrag zu Unterzeichnen.
In diesem Vertrag ist angeführt das ich und mein Rechtsnachfolger uneingeschränkten und unwiderruflichen Zugang zum Brunnen haben. Auch die Wasserentnahme ist unwiederr. und unbefr.geregelt.
Ins Grundbuch wird jedoch nichts eingetragen -- na ja die Ortswasserleitung kommt ja ohnehin.
Somit ist das ganze jetzt mal vom Tisch für mich. Sollte er sich trotzdem mal Querstellen geht's vor Gericht ich nehme mal an das wird jedoch nie passieren weil es hinsichtlich des Brunnens ja eigentlich keine Streitpunkte gibt. Jeder hat seine eigene Pumpe die vom jeweiligem Hausnetz mit Strom versorgt wird.
Wasser war die letzten 30 Jahre mehr als genug da also wird dies so hoffe ich auch so bleiben.

Danke und Gruß



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