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Wasserrecht (Zusammenfassung)

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  •  mtdnet
3.9. - 6.9.2012
Zusammenfassung aus 18 Antworten von 8 Autoren
Hallo Forum,
ich hoffe ihr könnt mich da jetzt aufklären...

Wir wollen uns ein kleines Eigenheim Kaufen das selbst über keinen Wasseranschluss verfügt. Der Brunnen wurde damals (vor über 30 Jahren) am Nachbargrundstück erreichtet und versorgt nun beide Häuser. Zwischen den Hausbesitzern wurde nie ein Vertag erstellt der dem jetzigem Verkäufer (mein Haus) berechtigt das Wasser zu nutzen.
So jetzt komme ich ins Spiel, ich kaufe nun das Haus und will das dass Wassernutzungsrecht ins Grundbuch eingetragen wird -- dies will der Nachbar aber nicht.
Es könnte ja sein das mir der Nachbar dann so einfach mal den Wasserhahn zudreht oder?

Der Verkäufer sagt, das er ein ersessenes Wasserrecht habe und dieses auf mich als Käufer übergeht -- stimmt das?

Wie soll man in so einem Fall vorgehen?

Gruß
Mike

Im Diskussionsverlauf wird die Situation eines möglichen Erwerbs eines Grundstücks behandelt, bei dem unklare Wasserrechte bestehen. Es ist ungewiss, ob der Nachbar eine wasserrechtliche Bewilligung für seinen Brunnen hat, was Einfluss auf die Wasserversorgung des Käufers haben könnte. Mehrere Teilnehmer raten dazu, einen Vertrag über die Wasserrechte zu erstellen und eine Eintragung ins Grundbuch zu verlangen. Alternativ wird empfohlen, einen eigenen Brunnen zu graben. Der Käufer hat schließlich einen schriftlichen Vertrag mit dem Nachbarn vereinbart, der den Zugang zum Brunnen sichert, jedoch keine Grundbucheintragung umfasst.

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