Pool mit Abdeckung zählt als Gebäude? [Sbg]
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Sachbearbeiter der Behörde ... haben immer Recht.
Als Nebengebäude wird's wohl mindestens zählen, wenn es eine Gewisse Höhe hat (geschätzt irgendwas über 2 m). Manchmal regelt der Bebauungs- und Flächenwidmungsplan Schwimmbäder auch extra. Evtl. Beratung von einem ortsansässigen Architekten in Anspruch nehmen, die kennen sich meist mit dem Behördenumgang und den Bebauungsvorschriften aus. LG |
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das hab ich auch gemerkt. Nebengebäude würde ich einsehen, dafür gilt die Abstandsregel aber nicht.
Aber lt. Behörde kann ich eine Ausnahmegenehmigung beantragen, der dann zugestimmt wird. |
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Na das klingt doch wie ein Entgegenkommen der Behörde ;)
Müssen wohl alle Nachbarn zustimmen und so, ist viel Lauferei dann. Aber wenn's die Behörde halt will... |
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