« Finanzierung  |

Übernahme der Kredithälfte (Wohnungskredit) nach der Scheidung

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  bluekiki
11.9. - 15.9.2025
16 Antworten | 7 Autoren 16
1
17
Ich habe jetzt die Kredithälfte nach der Scheidung übernommen (das Gericht hat automatisch die Bank verständigt). Die Bank hat mir es schriftlich auch bestätigt. Soll ich noch in die Bank gehen und was zahlen / unterschreiben? Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

Vielen Dank für die Erklärungen.

Lg
Blue

  •  thez
11.9.2025  (#1)
Was meinst du mit du hast die Kredithälfte übernommen?
Seid ihr zu 2 Kreditnehmer? Wurde deine Partner/Partnerin tatsächlich aus dem Kreditvertrag "entlassen"? Also hast du einen neuen Vertrag wo nur du drinnen stehst?
 


1
  •  radmutter
11.9.2025  (#2)
Nicht mit Scheidung, aber mit Trennung. Verstehe aber auch nicht, was genau deine Frage ist.

1
  •  andi102
  •   Gold-Award
12.9.2025  (#3)
Scheidung nach ehe und trennung nichtverheiratet sind gänzlich anders zu behandeln.

1


  •  bluekiki
14.9.2025  (#4)
Nach der Scheidung und nicht nach der Trennung. Wir waren 50-50 Kreditnehmer und jetzt ist mein Ex der Bürge und ich habe den Kredit übernommen und ihm ausbezahlt. 

1
  •  thez
14.9.2025  (#5)
Du hast also einen neuen Kreditvertrag wo du als 100% Kreditnehmer stehst und der Mann als Bürge? 

1
  •  mrs_simsi
  •   Bronze-Award
14.9.2025 15:38  (#6)
Komisch dass das Gericht das entscheiden kann. Also mir hat der Anwalt gesagt ich soll mit der Bank reden ob das funktioniert. Die haben eine neue Leistbarkeitsrechnung gemacht und mir bestätigt dass ich den Kredit alleine übernehmen kann (ohne Bürgschaft). Hab das also schon vor Scheidungseinreichung geklärt. 

1
  •  thez
14.9.2025 18:16  (#7)
Kommt mir auch komisch vor - die Leistbarkeit definiert die Bank und kein Gericht.

1
  •  Elbenstein
15.9.2025 8:05  (#8)
Doch das stimmt. Bei Scheidung ist der ausscheidende Partner aus dem Kreditvertrag zu entlassen. Das muss die Bank augrund des Gerichtsbeschlusses machen - egal ob die Leistbarkeit gegeben ist oder nicht. Der Partner bleibt aber meist Bürge. Es sei denn die Bank entlässt ihn komplett - dies liegt aber im Ermessen der Bank.

1
  •  thez
15.9.2025 9:51  (#9)
Interessant - das heißt Lifehack ist dann heiraten emoji

1
  •  thohem
15.9.2025 10:09  (#10)

zitat..
Elbenstein schrieb: Der Partner bleibt aber meist Bürge. Es sei denn die Bank entlässt ihn komplett - dies liegt aber im Ermessen der Bank.

Eben jene Entlassung als Bürge muss man extra bei der Bank ansuchen, damit der/die EX auch komplett entlassen werden kann


1
  •  Elbenstein
15.9.2025 10:19  (#11)

zitat..
thez schrieb: das heißt Lifehack ist dann heiraten

tatsächlich macht es eine Entlassung aus dem Kredivertrag bei Trennung deutlich einfacher.


zitat..
thohem schrieb: Eben jene Entlassung als Bürge muss man extra bei der Bank ansuchen, damit der/die EX auch komplett entlassen werden kann

exakt. Wobei es sich um eine reine Ausfallbürgschaft handelt, d.h. man haftet nur wenn der Ex-Partner nicht mehr zahlt und bei einem Verkauf bzw. Zwangsversteigerung noch Schulden übrigbleiben. Ist also meist eher theorethischer Natur




1
  •  thohem
15.9.2025 10:58  (#12)

zitat..
Elbenstein schrieb: Wobei es sich um eine reine Ausfallbürgschaft handelt, d.h. man haftet nur wenn der Ex-Partner nicht mehr zahlt und bei einem Verkauf bzw. Zwangsversteigerung noch Schulden übrigbleiben. Ist also meist eher theorethischer Natur

Ja. Was aber jeder vernünftige Mensch dennoch nicht so belassen sollte und mMn eher auf Basis von opt-in (ich unterschreibe, dass ich Bürge bleiben will) sein sollte 


1
  •  Elbenstein
15.9.2025 11:17  (#13)
Na ja - da fehlt halt oft die Wahlfreiheit. Wenn man sich scheiden lässt und die Bank den ausziehenden Partner nicht aus der Bürgschaft entlässt. Dann ist das so. Das wird sich nicht ändern lassen. Das Gesetz ist nun mal eben so und die BAnk wird nur entlassen wenn die Bonität des bleibenden Kreditnehmers ausreichens ist. Anosnsten wird man mit der Bürgschaft leben müssen.

1
  •  mrs_simsi
  •   Bronze-Award
15.9.2025 16:48  (#14)
A ok. Also mach ich lieber nix bei der Bank, wart auf den Gerichtsbeschluss und wenn er dann als Bürge drinsteht zahl ich einfach nix mehr 😅

1
  •  Elbenstein
15.9.2025 17:04  (#15)
Den Gerichtsbeschluss bekommt die Bank und muss den Ex aus dem Kredit entlassen - wird ihn aber in der Praxis als Ausfallsbürgen behalten. Du kannst natürlich nichts mehr zahlen. Dann beginnt der Mahnlauf und das ganze Klimbim. Zahlen muss der Ex dann noch nichts. Dann wird in letzter Konsequenz erst mal die Immobilie versteigert und mit dem Versteigerungserlös der Kredit abgedeckt. Sollte dann noch etwas offen sein bist du als Kreditnehmerin dafür heranzuziehen. Erst wenn bei dir nachweislich nichts mehr zu holen ist, kommt der Ex zum Handkuss - die Immobilie muss also versteigert sein und du komplett am Sand - dann kommt ein Ausfallsbürge zum tragen.

2
  •  mrs_simsi
  •   Bronze-Award
15.9.2025 18:10  (#16)

zitat..
Elbenstein schrieb:

Den Gerichtsbeschluss bekommt die Bank und muss den Ex aus dem Kredit entlassen - wird ihn aber in der Praxis als Ausfallsbürgen behalten. Du kannst natürlich nichts mehr zahlen. Dann beginnt der Mahnlauf und das ganze Klimbim. Zahlen muss der Ex dann noch nichts. Dann wird in letzter Konsequenz erst mal die Immobilie versteigert und mit dem Versteigerungserlös der Kredit abgedeckt. Sollte dann noch etwas offen sein bist du als Kreditnehmerin dafür heranzuziehen. Erst wenn bei dir nachweislich nichts mehr zu holen ist, kommt der Ex zum Handkuss - die Immobilie muss also versteigert sein und du komplett am Sand - dann kommt ein Ausfallsbürge zum tragen.

Das war ein Scherz 😅 ich habe glücklicherweise kein Problem mit der Leistbarkeit und kann den Kredit problemlos alleine übernehmen, auch ohne Bürge 😉


1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]