Ich habe jetzt die Kredithälfte nach der Scheidung übernommen (das Gericht hat automatisch die Bank verständigt). Die Bank hat mir es schriftlich auch bestätigt. Soll ich noch in die Bank gehen und was zahlen / unterschreiben? Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Was meinst du mit du hast die Kredithälfte übernommen?
Seid ihr zu 2 Kreditnehmer? Wurde deine Partner/Partnerin tatsächlich aus dem Kreditvertrag "entlassen"? Also hast du einen neuen Vertrag wo nur du drinnen stehst?
Nach der Scheidung und nicht nach der Trennung. Wir waren 50-50 Kreditnehmer und jetzt ist mein Ex der Bürge und ich habe den Kredit übernommen und ihm ausbezahlt.
Komisch dass das Gericht das entscheiden kann. Also mir hat der Anwalt gesagt ich soll mit der Bank reden ob das funktioniert. Die haben eine neue Leistbarkeitsrechnung gemacht und mir bestätigt dass ich den Kredit alleine übernehmen kann (ohne Bürgschaft). Hab das also schon vor Scheidungseinreichung geklärt.
Doch das stimmt. Bei Scheidung ist der ausscheidende Partner aus dem Kreditvertrag zu entlassen. Das muss die Bank augrund des Gerichtsbeschlusses machen - egal ob die Leistbarkeit gegeben ist oder nicht. Der Partner bleibt aber meist Bürge. Es sei denn die Bank entlässt ihn komplett - dies liegt aber im Ermessen der Bank.
tatsächlich macht es eine Entlassung aus dem Kredivertrag bei Trennung deutlich einfacher.
.. thohem schrieb: Eben jene Entlassung als Bürge muss man extra bei der Bank ansuchen, damit der/die EX auch komplett entlassen werden kann
exakt. Wobei es sich um eine reine Ausfallbürgschaft handelt, d.h. man haftet nur wenn der Ex-Partner nicht mehr zahlt und bei einem Verkauf bzw. Zwangsversteigerung noch Schulden übrigbleiben. Ist also meist eher theorethischer Natur
.. Elbenstein schrieb: Wobei es sich um eine reine Ausfallbürgschaft handelt, d.h. man haftet nur wenn der Ex-Partner nicht mehr zahlt und bei einem Verkauf bzw. Zwangsversteigerung noch Schulden übrigbleiben. Ist also meist eher theorethischer Natur
Ja. Was aber jeder vernünftige Mensch dennoch nicht so belassen sollte und mMn eher auf Basis von opt-in (ich unterschreibe, dass ich Bürge bleiben will) sein sollte
Na ja - da fehlt halt oft die Wahlfreiheit. Wenn man sich scheiden lässt und die Bank den ausziehenden Partner nicht aus der Bürgschaft entlässt. Dann ist das so. Das wird sich nicht ändern lassen. Das Gesetz ist nun mal eben so und die BAnk wird nur entlassen wenn die Bonität des bleibenden Kreditnehmers ausreichens ist. Anosnsten wird man mit der Bürgschaft leben müssen.
Den Gerichtsbeschluss bekommt die Bank und muss den Ex aus dem Kredit entlassen - wird ihn aber in der Praxis als Ausfallsbürgen behalten. Du kannst natürlich nichts mehr zahlen. Dann beginnt der Mahnlauf und das ganze Klimbim. Zahlen muss der Ex dann noch nichts. Dann wird in letzter Konsequenz erst mal die Immobilie versteigert und mit dem Versteigerungserlös der Kredit abgedeckt. Sollte dann noch etwas offen sein bist du als Kreditnehmerin dafür heranzuziehen. Erst wenn bei dir nachweislich nichts mehr zu holen ist, kommt der Ex zum Handkuss - die Immobilie muss also versteigert sein und du komplett am Sand - dann kommt ein Ausfallsbürge zum tragen.
Den Gerichtsbeschluss bekommt die Bank und muss den Ex aus dem Kredit entlassen - wird ihn aber in der Praxis als Ausfallsbürgen behalten. Du kannst natürlich nichts mehr zahlen. Dann beginnt der Mahnlauf und das ganze Klimbim. Zahlen muss der Ex dann noch nichts. Dann wird in letzter Konsequenz erst mal die Immobilie versteigert und mit dem Versteigerungserlös der Kredit abgedeckt. Sollte dann noch etwas offen sein bist du als Kreditnehmerin dafür heranzuziehen. Erst wenn bei dir nachweislich nichts mehr zu holen ist, kommt der Ex zum Handkuss - die Immobilie muss also versteigert sein und du komplett am Sand - dann kommt ein Ausfallsbürge zum tragen.
Das war ein Scherz 😅 ich habe glücklicherweise kein Problem mit der Leistbarkeit und kann den Kredit problemlos alleine übernehmen, auch ohne Bürge 😉