« Baurecht  |

Thuje Abstand zum Nachbar

Teilen: facebook    whatsapp    email
 <  1  2 
  •  utze79
16.6. - 15.7.2009
24 Antworten 24
24
Hallo, wollte mich mal erkundigen wie viele cm ich mit den Thuja/Thujen von der Grundstücksgrenze entfernt bleiben muss. danke

  •  TDI nie
13.7.2009  (#21)
wahrscheinlich ist mit rücksichtslos - gemeint dass ein Nachbar quasi den anderen zum Heckenschneiden zwingt wenn dieser eine pflanzt. Obwohl die andere Seite das nicht will.
Also muß man entweder den Nachbarn auf sein Grundstück lassen um zu schneiden und immer sehr freundlich zu ihm sein oder man darf die Nachbrashecke selber schneiden.

Anders gesehen hat man aber auch den Vorteil quasi gratis einen Zaun zu bekommen, wenn der Nachbar alles übernimmt.
Das mit dem Weg dazwischen ist gut, aber dann brauchst mind. ein 2000m² großen Grundstück ,-)

1
  •  creator
14.7.2009  (#22)
die freiheit des einen hört halt dort auf, wo sie die des anderen beeinträchtigt.
"Ich hab' erst EINmal eine Hecke gesehen, deren Besitzer zwischen Nachbargartenzaun und Thujen einen begehbaren Weg freigelassen hatte, um seinen grünen Sichtschutz stets penibel begradigen zu können. Nicht bös' sein - aber das wirkte sowas von pein-lich und so richtig schrebergartenzwergmäßig."

ich finde das vorbildlich korrekt - und eigentlich dankenswert.

auch wenn die rechtsprechung mittlerweile so ist - besonders toll finde ich sie nicht. warum ich nämlich als nachbar dazu gezwungen werden soll, hecken, die ich nicht will, auf eigene kosten möglichst schonend zu schneiden, sehe ich bei genauerer betrachtung des immissions- bzw. eigentumsbegriffs nicht wirklich ein - besonders, wenn es nach 30 jahren heckenwuchs auch noch zu begehrlichkeiten wegen ersiitzungs kommen kann.

1
  •  Weigelie
15.7.2009  (#23)
Ja, aber warum - wollt ihr denn eigentlich dauernd die Hecken schneiden? Bei normalen Gehölzen (also nicht Thujen und so) in einer gemischten Hecke fällt das doch eh nur selten an und für die Höhenbegrenzung ist doch sowieso der Heckenbesitzer zuständig. Es muss auch niemand aufs Grundstück des anderen - die Asteln wachsen doch durch den Zaun durch. Außerdem fällt das Schneiden der Nachbarbüsche ohnehin nur bei den Gartenbesitzern an, die selber keinen Sichtschutz gepflanzt haben und jetzt von dem des Nachbarn profitieren. Denn bei zwei - dafür vielleicht lockeren - Parallelhecken würde das "Problem" ja überhaupt nicht entstehen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand wirklich nur den Maschendrahtzaun zwischen sich und den Nachbarn haben will. Vor allem kann ich mir das wirklich nur sehr schwer bei Leuten vorstellen, für die eine Pflanze, die auf ihr Eigentum rüberwächst, ein Ärgernis darstellt. emoji



1
  •  creator
15.7.2009  (#24)
von "wollen" ist da nicht die rede, eher vom "schneiden-müssen" - eben wegen der ausbreitung und bodenbeeinträchtigung der thujen und den möglichen streitereien wegen ersitzung nach 30 jahren. bei beengten/kleinen grundstücken ist das nicht so toll. da wäre mir auch die abgrenzung mit pflöcken und band lieber. ich hab' übrigens einen maschendrahtzaun mit türl zum nachbarn - no problem. den könnte man zur not mit sichtschutz verhängen, dann wächst auch kein unkraut rüber...

1
 <  1  2 

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Rohbaufertigstellung nach 30 Jahren