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Testament selbstverfassen

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  •  Destroent
21.11. - 22.11.2025
7 Antworten | 7 Autoren 7
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Hallo,

wir sind gerade dabei ein Testament zu erstellen. Wir wollen ein einfaches Testament schreiben, welches wir auch beim Notar hinterlegen lassen (ca. 400€ billiger wie wenn es vom Notar geschrieben ist). Eigentlich soll nur drin stehen das meine Ehefrau bzw. umgekehrt ich im Falle des Falles allein Erbe bin. Hat hier schon wer so eines in diese Richtung selbst erfasst? Erfahrungen? Pro/Contra?

  •  Thuata
  •   Bronze-Award
21.11.2025 19:29  (#1)
Contra ist, dass du Pflichtteile in Österreich nicht einfach so "ausschließen" kannst. "Enterben" ist zB gar nicht so einfach (Eltern, Geschwister, Kinder,...) Und das ist nur ein Thema mit dem ich mich selber beschäftigt habe. 

Vermutlich gibt es noch andere Fallstricke die ich persönlich nicht kenne. Hier wäre aber ein entsprechender Berater sehr sinnvoll meiner Ansicht nach.

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
21.11.2025 19:42  (#2)
Vom Notar lässt man sowieso keinen Vertrag schreiben, die sind nur zum stempeln da

Verträge lässt man von Anwälten schreiben, die sind nämlich diejenigen die solche Verträge anfechten bzw verteidigen 

Und so geht's schonmal weiter, Ehepartner können einen Erbvertrag errichten der hebelt zT den Pflichtteil aus

Beim Testament kannst viele Fallstricke reinbringen, machst es handschriftlich, oder per PC geschrieben etc, Notare sind für sowas gänzlich ungeeignet 

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
22.11.2025 9:45  (#3)

zitat..
Thuata schrieb:

Contra ist, dass du Pflichtteile in Österreich nicht einfach so "ausschließen" kannst. "Enterben" ist zB gar nicht so einfach (Eltern, Geschwister, Kinder,...) Und das ist nur ein Thema mit dem ich mich selber beschäftigt habe. 

Vermutlich gibt es noch andere Fallstricke die ich persönlich nicht kenne. Hier wäre aber ein entsprechender Berater sehr sinnvoll meiner Ansicht nach.

Imho können die Kinder zugunsten des verbleibenden Ehepartners auf den Pflichtanteil verzichten.

Ich bin mir nicht mehr zu 100% sicher, aber ich glaube meine Eltern haben das so geregelt und uns unterschreiben lassen.
Der Pflichtanteil meiner Halbschwester ist davon unberührt und muss im Fall des Falles aufgebracht werden 

Ich hoffe, das wird die nächsten 20 Jahre noch kein Thema (Papa ist 71)

Ehrlich gesagt ist es bei uns egal, meine Schwester meine Eltern und ich verstehen uns gut, und wir sind alle finanziell gut aufgestellt.

Gemacht hat alles der Notar.

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  •  JoeSi
  •   Silber-Award
22.11.2025 10:00  (#4)
Malcom: wenn ihr euch JETZT gut versteht, regelt das am besten auch jetzt. - Gut gemeinter Rat...
mich hat das leben gelehrt: wenns dann ums Geld geht, ändern sich Menschen manchmal. Manchmal auch durch Einfluss von anderen.... 
Ich dachte auch früher immer: Familie ist Familie, wir verstehen uns gut... und dann das erwachen.... 

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  •  mkurzmann
22.11.2025 10:15  (#5)

zitat..
Lu1994 schrieb:

Vom Notar lässt man sowieso keinen Vertrag schreiben, die sind nur zum stempeln da

Verträge lässt man von Anwälten schreiben, die sind nämlich diejenigen die solche Verträge anfechten bzw verteidigen 

Und so geht's schonmal weiter, Ehepartner können einen Erbvertrag errichten der hebelt zT den Pflichtteil aus

Beim Testament kannst viele Fallstricke reinbringen, machst es handschriftlich, oder per PC geschrieben etc, Notare sind für sowas gänzlich ungeeignet

Ich würde gerade das Gegenteil behaupten. Das Hauptgeschäft von Notaren ist wohl die Erstellung von Verträgen und Testamenten! Anwälte nimmt man zum Streiten ;)

Aufpassen bei selbst gestrickten Testamenten. Eigenhändig heißt wirklich nur handschriftlich verfasst! Sobald es am Computer geschrieben wurde ist es nicht mehr eigenhändig sondern gilt als fremdhändig und du brauchst geeignete Zeugen und eine handschriftliche Bestätigung, dass das dein letzter Wille ist!


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  •  MissT
  •   Gold-Award
22.11.2025 10:19  (#6)
Ich kann betreffend Testament nur von sehr positiven Erfahrungen mit meinem Notar berichten. Er hat mich auf einige wichtige Punkte aufmerksam gemacht und diverse Fragen beantwortet. Das hierfür fällige Honorar war mMn angemessen. Ein Testament erfüllt nur seinen Zweck, wenn es inhaltlich und formal korrekt sowie im Zentralen Testaments-Register hinterlegt ist. 

Weiters, und auch das war ein wichtiger Input von meinem Notar, empfehle ich dringend bei der Gelegenheit auch eine Vorsorgevollmacht aufsetzen zu lassen - nicht zu verwechseln mit einer Patientenverfügung. Mit ihr kannst Du eine Person Deines Vertrauens einsetzen, dass sie in dem Fall, dass Du vorübergehend oder dauerhaft wegen Unfall, Krankheit etc. nicht entscheidungsfähig bist, Deine rechtlichen Angelegenheiten für Dich regelt. Anderfalls muss das ein von Gericht bestellter Sachwalter übernehmen, was einige Nachteile und Risiken birgt. Man muss eine solche Vollmacht übrigens nicht annehmen und keine Geschäfte mit sich selbst abschließen (z. B. Schenkungen) bzw. zum offenkundigen Nachteil der zu vertretenden Person handeln. 

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  •  Miike
  •   Gold-Award
22.11.2025 11:13  (#7)
+1 für Notar.

Ich würde da keine Sekunde daran denken, den Hobbyjurist zu spielen.

Übrigens, trotz Notariatstarifgesetz darf man auch mit einem Notar Preise verhandeln😉.

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