Ein Freund hat vor mehreren Jahren an einem MFH (Wohneinheit Eigentum) eine Terrassenüberdachung errichtet, ohne diese einzureichen. Er hat dann von sich aus das Gespräch mit einem netten Beamten gesucht und dort die Auskunft bekommen, er habe 10 Jahre Zeit das Projekt einzureichen. Wenn ich mich recht erinnere sind mittlerweile 8 von den 10 jahren verstrichen. Der Beamte hat ihm einige Randangaben (max. zul. Höhe etc.) mitgeteilt ... mit Kommentaren wie: "Diese Höhe wurde NICHT überschritten." Ich denke es merkt jeder worauf es hinausläuft.
Ich wurde nun von dem Freund gebeten ihm bei der Einreichplanung behilflich zu sein, da ich in der Baubranche arbeite - nur dummerweise nix mit HB odgl. zu tun habe. Ich weiss grundsätzlich wie so ein Plan aussehen muss, aber nicht was genau er für ein derartiges Projekt enthalten muss. Aus diesem Grund habe ich ihm empfohlen ein(en) Planungsbüro, BM, Arch. etc. zumindest mit der Planprüfung zu beauftragen. Einen Arch hat er. Wie oftmals üblich allerdings lautet hier die Vereinbarung: Geld gegen Stempel. Mehr läuft da nicht. Mir wärs jetzt als Arch zu heiss, aber ungewöhnlich sind solche deals ja eben nicht gerade.
Der langen Rede kurzer Sinn:
Welche Angaben muss die Einreichplanung einer Terrassenüberdachung enthalten ?
Vom logischen Verständnis her würde ich mal sagen:
- Lageplan
- Darstellung der Überdachung selbst (Grundriss/Aufriss)
- Aufbau der abgrenzeneden Außenwand
- Aufbau des Untergrunds
- Datenblätter der verwendeten Materialien sowie
Befestigung (fraglich, ob das noch verfügbar ist)
- Befestigungsdetails
Ob sonstige, übliche Beilagen (z.B. Ausführungsbestätigungen Normkonformität)wie sie bei Montageunternehmen verlangt werden bei einer Errichtung durch eine Privatperson sinnvoll oder notwendig ist, weiss ich nicht.
..Bundesland???
Die 10 Jahre kommen mir eigenartig vor, glaube nicht dass es die in irgendeiner Bauordnung gibt (hab aber jetzt nicht konkret nachgelesen) - geht das nicht in eine ganz andere Richtung als Baurecht??
Zu den Einreichunterlagen: da kannst im RIS in jeder Landesbauordnung nachlesen, was so ein Einreichplan enthalten muss...
Hi Karl - Ja ein wenig komisch kam mir das eben auch vor. Das Objekt steht in Tirol.
Ich kenns halt eben, dass VORHER eingereicht wird ... oder sich das evtl. auch mal überschneidet bzw. bei gröberen Änderungen auch mal ein neuer Einreichplan nachgeschossen wird, aber eben nicht, dass man Ämter vor vollendete Tatsachen stellt - die meisten mögen das eher weniger und die Kompromiss-/Gesprächsbereitschaft leidet da gerne mal etwas drunter ;)
Das RIS scheint hierzu nicht allzuviel herzugeben ... zumindest find ich hier leider nix. Vlt. mach ich ja was falsch :(
Hallo EGA!
Würde Dir empfehlen, ein paar Fotos vom Bestand zu machen. Diese mitsamt Deiner Skizze den eingetragenen Höhen und Abständen (insbesondere zu den Anrainern) schnappen und zum zuständigen Bausachverständigen gehen und das Projekt, die Einreichung oder Bauanzeige vorbesprechen.
Dort kannst Du dann auch all Deine Fragen anbringen, wo Du sicher die Antworten bekommst, dass die nachträgliche Bewilligung reibungslos über die Bühne geht.
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