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·gelöst· Teilabbruch anzeige- oder genehmigungspflichtig

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  •  Everest
  •   Bronze-Award
13.2. - 22.3.2020
4 Antworten | 4 Autoren 4
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Hallo!
Ich möchte einen Teil eines vormals landwirtschaftlichen Gebäudes (in OÖ) abbrechen. In eine Außenbauer wollte ich ein Tor für eine Doppelgarage einbauen. Jedoch ist die Bausubstanz so schlecht, das ich die betreffende Mauer und einen Teil der angrenzenden Mauer abbrechen muss. Ich würde dann auch das Gebäude etwas verkleinern und die Mauern in den rechten Winkel richten.
Ich habe im Internet gelesen, dass der Gebäudeabbrüche nur anzeigepflichtig sind. Oder benötigt man hier eine Genehmigung, weil die Außeansicht verändert wird?

Danke!

  •  Glenfiddich01
13.2.2020  (#1)
Hab nur eine Abbruchanzeige bei der Gemeinde machen müssen (komplettes Wohnhaus "geschliffen" in OÖ)

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  •  GeorgL
  •   Gold-Award
14.2.2020  (#2)
Bin in OÖ nicht ganz firm, aber da du in die Statik des Gebäudes eingreifst und somit die Tragfähigkeit beeinflusst und ausserdem die Asusenabmessungen veränderst bin ich der Meinung dass das Bewilligungspflichtig ist.

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  •  csblack
14.2.2020  (#3)
Wir (NÖ) haben ebenso nur einen Teil des Altbaus abreißen müssen und bei uns hat es eine Bewilligung gebraucht.  Einfach bei der zuständigen Gemeine informieren.

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  •  Everest
  •   Bronze-Award
22.3.2020  (#4)
Laut Gemeinde brauchen wir nur eine Bauanzeige.

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