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Swimming Pool zählt zur bebauten Fläche?

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  •  WP2000
24.6.2011 1
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Hallo,

wir bauen in Niederösterreich (Klosterneuburg).

Wir haben ein Haus mit Swimming Pool eingereicht und genehmigt bekommen. Im Plan ist nur das Pool angeführt, wir möchten es aber mit Überdachung (Schiebehalle aus 4 Elementen) ausführen.

Nun haben wir die Befürchtung, dass das überdachte Pool - anders als das eingereichte Pool - zur bebauten Fläche zählt, was bei uns ziemlicht schlecht wäre, weil wir die bebaubare Fläche bis auf wenige m² ausgenützt haben.

Kennt jemand die genauen Vorschriften (und Interpretationen), unter welchen Voraussetzungen ein Pool als "Bauwerk" - und damit zur bebauten Fläche - zählt?

Vielen Dank
WP2000

  •  Karl10
  •   Silber-Award
24.6.2011  (#1)
.Zur Bebauungsdichte zählen nur Gebäude.
Ein Pool bis zu einem Fassungsvermögen von 50 m³ ist generell bewilligungs- und anzeigefrei und zählt nach Baurecht somit überhaupt nichts - schon gar nicht zur Bebauungsdichte.
Euer Pool (falls unter 50 m³) gilt daher auch nicht als baubehördlich bewilligt; ihr hättet ihn im Einreichplan auch gar nicht einzeichnen müssen.
Bei der Überdachung müsst ihr jetzt aber aufpassen:
die ist nämlich nur bis zu einer max. Höhe von 1,50m am höchsten Punkt bewilligungs- und anzeigefrei. Wenn ihr das überschreitet, braucht ihr jedenfalls eine Baubewilligung (she. § 17 Abs. 1 Z.2. NÖ Bauordnung). Weiters kann sich dann die Frage stellen, ob durch die Überdachung nicht ein Gebäude entsteht. Wenn das bejaht werden sollte, dann müsst ihr diese überdachte Fläche auch zur Bebauungsdichte anrechnen. (was sich bei euch dann offensichtlich nicht mehr ausgehen würde).

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