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.Zur Bebauungsdichte zählen nur Gebäude. Ein Pool bis zu einem Fassungsvermögen von 50 m³ ist generell bewilligungs- und anzeigefrei und zählt nach Baurecht somit überhaupt nichts - schon gar nicht zur Bebauungsdichte. Euer Pool (falls unter 50 m³) gilt daher auch nicht als baubehördlich bewilligt; ihr hättet ihn im Einreichplan auch gar nicht einzeichnen müssen. Bei der Überdachung müsst ihr jetzt aber aufpassen: die ist nämlich nur bis zu einer max. Höhe von 1,50m am höchsten Punkt bewilligungs- und anzeigefrei. Wenn ihr das überschreitet, braucht ihr jedenfalls eine Baubewilligung (she. § 17 Abs. 1 Z.2. NÖ Bauordnung). Weiters kann sich dann die Frage stellen, ob durch die Überdachung nicht ein Gebäude entsteht. Wenn das bejaht werden sollte, dann müsst ihr diese überdachte Fläche auch zur Bebauungsdichte anrechnen. (was sich bei euch dann offensichtlich nicht mehr ausgehen würde). |