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stützmauer

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  •  14wien14
  •   Bronze-Award
10.2. - 22.2.2010
6 Antworten 6
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hallo, die von der öffentlichen straße ebenerdig wegehende zufahrt zu meinem fahnengrundstück grenzt an einen nachbarn, dessen vorbesitzer offensichtlich zur straße hin den grund aufgeschüttet hat. die zufahrt steigt an, so dass nach 7 meter beide grundstücke dasselbe niveau aufweisen. die stützmauer, die diesen niveauunterschied vorne an der straßeabgrenzt, ragt bereits in meinen weg hinein, sie besitzt kein fundament. der nachbar meint, ich möge auf meinem grund eine neue stützmauer auf meine kosten errichten. welche gesetzte könnten hier die rechtslage klären. danke für antworten

  •  arnobau
11.2.2010  (#1)
hihängt auch davon ab wie alt die aufschüttung ist und ob sie überhaupt bewilligt ist. ansonsten kann er das abtragen. wenn seine aufschüttung genehmigt ist dann fallen die kosten für die neue stützmauer dir zu.

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  •  14wien14
  •   Bronze-Award
16.2.2010  (#2)
alte neue stutzmauer - hallo arnobau, müßte er nicht seine (alte) stützmauer (ohne fundament) in stand halten, denn sie ragt in mein grundstück hinein? danke

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  •  Karl10
16.2.2010  (#3)
genehmigt oder nicht?? und wenn ja, dann wie? - Ist zunächst eine Frage nach dem Baurecht. wie alt die Aufschüttung ist, ist ohne Bedeutung.

Sowohl Anschüttung als auch Stützmauer brauchen eine Baubewilligung - daher erste Frage: gibt es eine solche???

Wenn nein: Anzeige an die BAubehörde. Es müsste ein (nachträgliches) Genehmigungsverfahren abgeführt werden; eine Stützmauer ohne Fundament hat da wohl keine Chance. Oder der Nachbar böscht seine Anschüttung zu dir hin so ab, dass keine Stützmauer benötigt wird.

Wenn ja: ebenfalls Anzeige, dass die Mauer nicht in Ordnung ist, da ich annehme, dass die Baubehörde nicht eine Stützmauer ohne Fundament bewilligt hat.

Kann auf jeden Fall nicht so sein, dass du wegen der Anschüttung des Nachbarn eine Stützmauer machen musst. Klingt nach einem (plumpen) Einschüchterungsversuch des Nachbarn.

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  •  14wien14
  •   Bronze-Award
17.2.2010  (#4)
klingt logisch - danke karl10- ich werde mich an die baupolizei wenden

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  •  Jobkomet
22.2.2010  (#5)
Stützmauer - Je nach Gemeinde ist eine andere Stützmauernhöhe und Länge zugelassen, wenn die Länge (Beispielsweise bei uns in Bayern - Freising) länger als 5 Meter ist und Höher als 2 Meter, ist sie vom Ersteller auf eigene Kosten wieder zu entfernen.

Wenn die Stützmauer in dein Grundstück hineinragt, wird es juristisch schwierig, ausser sie ist nach den ortsbegezogenen Zulässigkeiten unzulässig.!

Überprüfen und dann Feedback!

Danke
Jobkomet

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  •  Jobkomet
22.2.2010  (#6)
Verjährung - Auch und wenn diese Mauer schon länger als 8 - 10 Jahren steht, kann es als bereits akzeptiert angesehen sein.

Dann muß man sich was anderes einfallen lassen.

Jobkomet


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