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Stützmauer - wer muß sie zahlen?

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  •  biggi_2908
21.8. - 29.8.2009
21 Antworten 21
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Hallo,

haben erfahren, daß unser linker Nachbar eine Stützmauer in der Höhe von 1,50 Meter zu unserem Grund hin machen möchte. Er meint, daß wir uns die Kosten teilen sollen. (wir beginnen ca. gleichzeitig mit dem Hausbauen)

Wir hätten ursprünglich eine kleine Mauer (selber gemacht) aufgestellt mit ca. 40 cm, inkl. Drainagerohre, um das Wasser das den Berg runter läuft, vom Haus fernzuhalten.
Ich denke, daß es uns teurer kommt, wenn wir die Hälfte von der 1,50 m hohen Mauer mitzahlen, als die kleine Mauer, die wir gemacht hätten.
Wer muß die Kosten tragen?
Das nächste ist, daß er eine Betonmauer machen will. Wenn es wenigstens Wurfsteine wären... Beton schaut ja furchtbar aus. Wie schauen da die preislichen Unterschiede aus?

Wir wollten eigentlich auch rund um unser Grundstück eine Hecke wachsen lassen, damit nicht jeder hereinschauen kann. Aber wenn die jetzt direkt an unser Grundstück eine Mauer stellen, schauen sie wunderbar von oben in unseren Garten. Kann ich vereinbaren, daß sie einen Sichtschutz machen müssen?

Danke!
lg

  •  Clemens
21.8.2009  (#1)
Der der sie braucht - Die Mauer zahlt der der sie braucht. Warum auch sollst du eine Mauer zahlen, die du weder willst noch brauchst.

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  •  creator
21.8.2009  (#2)
ist schon klar, dass er euch mitzahlen lassen will... wenn er sonst 100% selber zahlen und vor allem ausschließlich auf eigenem grund bauen dürfte...

bevor ich mich wieder in ausführungen ergehe, die dann ein paar mit "da muss man sich einigen, du musst friedlich leben, uä." beantworten: http://www.schreiblabor.at/referenztexte/Zaun.pdf

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  •  biggi_2908
21.8.2009  (#3)
Das hab ich mir schon gedacht... aber muß er sie dann auch so errichten, daß uns das Wasser nicht in den Garten läuft? Also mit Drainage und so weiter? Nicht, daß wir dann überschwemmt werden!

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  •  creator
21.8.2009  (#4)
@biggi2908: ich glaub' die antworten kannst dir selber auch schon geben... wenn er das wasser rüberleitet, ist das eine immission und verboten. du bist nur verpflichtet, das "ortsübliche"maß an immissionen zu ertragen bzw. die nachteile, die sich aus der natürlichen lage deines grundstückes ergeben, hinzunehmen. also z.b. hangwasser, das im natürlichen verlauf auch den hang runtergeronnen wäre. aber sicher keine gesammelte drainage auf dein grundstück.
vergleiche mal §§364 ff abgb unter www.ris.bka.gv.at und bundesrecht - dort dann abgb eingeben.

sollte wasser auf euren grund kommen oder sich der grund senken, gibt's die möglichkeit einer besitzstörungsklage gem. §339 abgb ab bauführung - da kannst du einen baustopp verlangen.

wie immer: das aufzeigen der rechtlichen möglichkeiten stärkt die verhandlungsposition enorm... emoji)



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  •  walti231
21.8.2009  (#5)
Mauer mit - 1,5m Höhe und Geländeveränderung ist sowieso Bewilligungspflichtig. Also mußt Du doch nicht zustimmen das der Nachbar dir einen Berg vors Haus stellt.

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  •  Karl10
21.8.2009  (#6)
Richtig! Vor dem Zivilrecht kommt..... ....zunächst ein Baubewilligungsverfahren für die Mauer und die Niveauveränderung - jedenfalls in NÖ (leider schon wieder kein Bundesland). Aber: nur dagegen zu sein ist zuwenig, da brauchts schon Einwendungen gem. § 6 NÖ Bauordnung (subjektiv- öffentliche Rechte). Da wird schwer was zu machen sein - 1,5m sind noch lange kein "Berg" - und das Wasser ist offensichtlich aufgrund des urspünglichen Geländes auch schon bisher heruntergeronnen. biggi 2908 will sich bzw. ihr Haus anscheinend ja selbst vorm Wasser schützen - wo hätte sie mit ihrer kleinen Mauer das Wasser eigentlich hingeleitet??.

Resumee:
- Wenn der Nachbar will, soll er sich eine Mauer machen. Zum Mitzahlen kannst sicher nicht gezwungen werden.
- Die Baubwilligung wird er grundsätzlich bekommen - der Wasserabfluss (nach dem Maßstab der bisherigen Verhältnisse im natürlichen Gelände) wird im Bauverfahren allerdings genau zu klären sein.
- Auf "schön" kommts nach dem NÖ Baurecht nicht an, ist auch kein Nachbarrecht.
- Dass da wer von oben nach unten schaut, damit wird man bei dichter Verbauung in Hanglagen als Unterer wohl leben müssen. Will man das nicht, dann war´s die falsche Grundstückswahl.

Zum Link von creator (www.schreiblabor...): Die Aussage im Text, dass bauliche Maßnahmen bis zu einer Höhe von 1,5 m nicht baugenehmigungspflichtig sind, stimmt jedenfalls in NÖ nicht.

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  •  walti231
22.8.2009  (#7)
Karl10 - eine Mauer mit 150cm Höhe vor meinen Wohnzimmerfenster, Fensterbank 90cm Höhe. Wahnsinn,- ist für mich Freiheitsberaubung. Das hat mit Schönheit nichts zu tun.

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  •  walti231
22.8.2009  (#8)
Vielleicht kommen dann noch ein paar Sträucher drauf od. sogar Bäume. Schrecklich.

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  •  creator
22.8.2009  (#9)
dass das zivilrecht logischerweise NACH dem verwaltungsverfahren kommt, ergibt sich schon daraus, dass eine besitzstörungsklage erst nach begonnenem baubeginn eingebracht werden kann. ging davon aus, dass biggi 2908 nicht auf den kopf gefallen ist und sich daher schon bei der gemeinde erkundigt.

da in den meisten bauordnungen nur taxativ aufgezählte, meist eng gefasste "subjektiv-öffentliche rechte" überhaupt parteistellung begründen, das zivilrecht aber uneingeschränkt nur den besitz (nicht mal eigentümerschaft nötig) schützt, hat es einen weiteren anwendungsbereich (der kreis der geschützten personen ist größer, z.b. auch mieter+pächter).
natürlich kann man auch schon im bauverfahren die statikfragen aufwerfen (eine der wenigen möglichkeiten, subjektiv-öffentliche rechte geltend zu machen), das ist aber weit weniger erfolgsversprechend als ein zivilverfahren.
dass man sich damit keine freunde macht, sollte auch klar sein. allerdings scheint die freundschaft zu einem nachbarn, der so eine hübsche mauer plant und ohne notwendigkeit zum mitzahlen einlädt, eh nicht besonders dick zu sein....

zum link: der bezog sich auf zivilrecht - und das posting sollte halt kurz bleiben, weil ich sämtliche andere aspekte eh schon zig mal hier abgehandelt hab'.

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  •  biggi_2908
24.8.2009  (#10)
Danke - Haben das ganze mal übers Wochenende wirken lassen. Wenn er eine Mauer machen will, ok. Da können wir eh nix machen. Müssen uns nur noch überlegen, wie wir ihm gefühlvoll beibringen, daß wir da nix mitzahlen müssen und werden... Immerhin würde unser unterer Nachbar das sicher auch nicht tun - ich käme auch gar nicht auf die Idee, den zu fragen...

Witzigerweise waren wir beim Kauf des Grundstücks der Meinung, daß es ziemlich eben wäre... ja, so kann man sich täuschen... mit freiem Auge ist das gar nicht so zu erkennen...

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  •  biggi_2908
24.8.2009  (#11)
... scheint nicht so einfach zu seinmein Mann hat grad nochmal mit ihm geredet und irgendwie will er es nicht verstehen, daß wir damit nichts zu tun haben... er meint, das hätten wir schon einplanen sollen und wir hätten ja sowieso auch eine kleine Mauer errichtet...zzz... toll, wenn das schon so anfängt, da freut man sich ja schon drauf, dort zu wohnen... grrr...

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  •  cc9966
24.8.2009  (#12)
@biggi...normal zahlt der die befestigung eines hanges und macht das auf seiner seite, der auch die niveau-veränderung des geländes macht. wenn ihr auch abgraben wollt und tiefer sein wollt als der nachbar, dann könntet ihr argumentieren ihr machen das irgendwann mal mit einer kostengünstigen 45%-erdwall-böschung und hätten sowieso keine wand errichten wollen.

wenn mir beton nicht gefällt würde ich auch nicht mitzahlen wenn ich der "tieferliegendere" nachbar bin der auch das den ganzen tag anschauen muss. wurfsteinwand (natursteinschlichtung) wäre auch interessant. ich würde eine drainage entlang der wand machen, was aber auch bedeutet dass diese im weg wäre wenn man fundamente für irgendwas bis an die grundgrenze bauen will.

hol mal unabhängig vom nahbarn das angebot einer 40cm natursteinwand ein. die ist sicher günstiger als beton, weil bei natursteinen man nicht so setzungssicher sein muss wie bei beton der brechen könnte (steine werden ja sowieso irgendwie verlaufend gelegt wo so setzungen nicht auffallen). dann soll er sein 150cm beton-wand angebot zeigen und die verhandlungsrunde ist eröffnet.



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  •  wolfi69
25.8.2009  (#13)
Keinen Cent - würde ich zahlen! Bei uns in Niederösterreich gibt es eine Regelung, wonach der Grundeigentümer für die Einfriedung der rechten Grundgrenze aufzukommen hat. Ich würde an deiner Stelle ruhig und freundlich bleiben und betonen, daß du keine Mauer brauchst und daß dir eine einfache Einfriedung (z.B. Maschendrahtzaun) auch genügt.

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  •  fruzzy
25.8.2009  (#14)
@wolfi69 - gibt es diese regelung wirklich? meine mal hier im forum gelesen zu haben das es zwar üblich ist aber nicht per gesetz so definiert ist. das hieße ja, dass ich meinen linken nachbar zwingen könnte (der hat nur obstbäume dort stehen) mir einen zaun zu bauen. das kann ich nicht glauben.

lg
fruzzy

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  •  wolfi69
25.8.2009  (#15)
Gibt es! - Habe beim googeln witzigerweise eine Beitrag in diesem Diskussionsform gefunden: § 858 AbGB !! Für die rechte Seite hat der Grundeigentümer zu sorgen.

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  •  creator
25.8.2009  (#16)
§858 abgb ist bundesrecht und gilt daher nicht nur "bei uns in nö".

stewht schon im link vom 21.08.

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  •  biggi_2908
26.8.2009  (#17)
Gestern haben wir am Einreichplan unserer Nachbarn unterschreiben müssen... sie haben die Mauer so eingezeichnet, daß sie ganz am Grundstücksrand steht. Ich hab darauf vermerkt, daß das Fundament nicht auf unserem Grundstück sein darf. (darauf hat mich mein Arbeitskollege aufmerksam gemacht, daß wir da aufpassen sollen)
Wieder meinten sie, wenn wir ihn gemeinsam errichten, können wir die Mauer ja eh auf unsere Grundstücksmitte stellen. Worauf hin ich gemeint habe, daß das aber so nicht üblich sei. Worauf sie meinten, das hätten sie noch nie gehört?!?
Jedenfalls wie schaut es aus, wenn wir unsere Hecke an die Grundstücksgrenze pflanzen und sie machen dann später ihre Mauer auf ihre Grundstücksgrenze. Dürfen sie dann unsere Hecke beschädigen, weil es im Plan ja so eingezeichnet ist, daß die Mauer an die Grenze kommt? Sie bauen nach uns - wann - wissen sie noch nicht, weil sie noch nicht mal einen Baumeister haben...

Das ganze ist ja noch nicht alles, aber dazu mach ich einen eigenen Thread auf... siehe Hecke und Bäume...

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  •  Dosenkuh
26.8.2009  (#18)
Stützmauer - Nachbarn wie die könnten mich gepflegt...ihr wisst schon. Ich würd ihnen ihre Mauer schön auf ihrer Seite aufstellen lassen, und nichts dazu zahlen.

Glücklicherweise sind unsre zukünftigen Nachbarn ein ganz andrer Menschenschlag, und wenn wir mal einen Zaun oder ähnliches machen, dann zusammen. Wobei ich nur zwecks Interesse eine Frage hät. Und zwar, was zählt eigentlich als "Zaun"? Gibts da eine genauere Definition, oder genügt auch ein "Schnürl", das zwischen ein paar eingeschlagenen Stöcken gespannt ist?

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  •  creator
26.8.2009  (#19)
@biggi 2908: man sollte schon wissen, was man will.... und wenn man etwas nicht will, unterschreibt man auch nicht. was heißt da "müssen"?

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  •  Weigelie
28.8.2009  (#20)
Was man nicht will sollte man wirklich nicht unterschreiben, der ganze Vorgang wäre sonst ja sinnlos. Andererseits befindet sich die Mauer lt. Plan zur Gänze am Nachbargrundstück - also, was solls. Und dass ihr keinesfalls mitzahlen müsst, wurde eh schon mehrfach gepostet.

Wegen der Pflanzen: Alle Wurzeln, die zum Nachbarn rüberwachsen und alle Zweige, die zu ihm rüberstehen, darf er "pflanzenschonend" entfernen. Ich würde an deiner Stelle einen Abstand von mindestens einem Meter zur künftigen Mauer einhalten - dann wird deine Hecke beim Mauerbau kaum Schaden nehmen. Nach ein paar Jahren wirst du trotzdem zwischen Mauer und deinem Gebüsch nicht mehr durchgehen können - vorausgesetzt, du triffst die richtige Pflanzenwahl.



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  •  Karl10
29.8.2009  (#21)
@biggi2908 - So wie du schreibst, habt ihr unterschrieben - was eigentlich???
Du schreibst auch, dass die Mauer auf dem Grund des Nachbarn im Einreichplan vorgesehen ist.
Eine Unterschrift (=Zustimmung) ist in dieser Situation max. in Bezug auf den im Plan eingezeichneten Verlauf der gemeinsamen Grundgrenze denkbar; und das auch nur, wenn das Grundstück des Nachbran nicht im Grenzkataster, sondern im Grundsteuerkaster ist und die Grenze nicht vermessen wurde. Dann brauchts eine verbindliche gemeinsame Festlegung der Grundgrenze - nur in diesem Zusammenhang wäre die "Unterschrift" am Einreichplan (besser: Lageplan) erklärbar und gäbe einen Sinn.
Eine Zustimmung des Nachbarn zum Bauvorhaben generell ist nicht durch Unterschrift am Einreichplan vorgesehen, sondern ist Thema bei der Bauverhandlung ("Nachbarrechte!!" - siehe weiter oben)

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