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Katzenjammer auf Jahre?

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  •  theq
24.8. - 25.8.2009
3 Antworten 3
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Wir haben uns vor kurzem ein Haus gekauft. Nun kriegen wir zunehmend Schwierigkeiten mit dem Nachbarn. Da ich mich nicht dauernd mit sowas beschäftigen will, hier mal den aktuellen Fall.
Es geht darum, dass wir einen Kater haben, der angeblich einen Schaden an einem Fliegengitter des Nachbarn verursacht hat - soweit so klar, wenns unser Kater war, ist vermutlich (es geht um € 200) zu zahlen.
Nun ist die Sache so, dass der Nachbar die Katze ungefragt und gegen unseren Willen füttert und in seine Wohnung hineinläßt ganz zu schweigen ihn zu verjagen. Daraus resultiert das Problem. Der Kater will mittlerweile in die Wohnung und macht sich bemerkbar, indem er nämlich an dem Fliegengitter kratzt (was der Nachbar heute auch selber sagte). Damit ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Gitter alle Jahre kaputt geht.
Meine konkrete Frage: Wie verhindere ich mehr Ärger in diese Richtung?
Besten Dank für eure Hilfe!

  •  creator
24.8.2009  (#1)
indem du ihm die nummer deiner privat-haftpflichtversicherung (meist in eigenheim-versicherung inkludiert) gibst und ihn bittest, den kater nicht mehr zu füttern.

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  •  theq
24.8.2009  (#2)
nicht mehr füttern - @haftpflicht: habe ich gemacht
@nicht mehr füttern: das habe ich getan - diese Bitte wurde mit "wenn das arme tier doch hunger hat" verwehrt.
@Reinlassen: habe ich auch gebeten nicht mehr zu tun und klar gemacht, dass ich das nicht will: Da kommt zur Antwort, dass die tiere draussen ja arm sind, wenns regnet - Auf die erwiderung, dass wir eine überdachte Gartenhütte sogar mit Schlafplatz (Decken) für den Kater haben kommt, dass er dort doch alleine und daher arm ist.
...
Also alles in allem seh ichs so, dass der Kater das Gitter bald wieder verunstaltet - da er ja rein will. Und die Vermutung ist, dass das der Versicherung über kurz oder lang am Geist gehen wird - oder lieg' ich da falsch?

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  •  creator
25.8.2009  (#3)
man kann das verhalten des nachbarn ja auch mal dokumentieren (handy-video reicht)und der versicherung mailen... reicht auch vor gericht. da aber vorher mal eingeschriebenen brief...

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