Stromrechnung - monatliche Rate exorbitant
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Umstellen auf monatliche Abrechnung. Ist Dein Recht mit Smartmeter |
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Seltsame Argumentation. Hab das schon so oft für meine Familie gemacht. Angerufen und erklärt warum die Vorschreibung zu hoch ist. Viele Energieversorger erlauben die eigenhändige Reduktion über ein Webformular bis zu einem gewissen Prozentsatz (ca. 20-30%). Darüberhinaus ist anrufen angesagt. Reduktion um 80% war auch möglich wenn es nachvollziehbar war (PV Anlage, Umzug .....) PS: Hab nachgesehen. Zum letzten Mal am 19.3.2026. Von 300 Euro auf 38 Euro |
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ich kenn das auch nur so - ich stell mir den Tarif teilweise alle paar Monate nach aber Montana stellt sich da scheinbar komplett quer - mich würde nur interessieren ob das mit dem Verweis auf irgendein Gesetz stimmen kann 🤨 |
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Warum stellr Ihr nicht auf monatliche Abrechnung.um? Dann erspart Ihr Euch die Diskussionen und das dauernde Nachstellen und zahlt einfach was Ihr verbraucht. Ist auch transparenter und besser nachzuvollziehen. |
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und das ist etwas das der Anbieter machen MUSS ? |
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Im Prinzip ja. Wenn Du: 1.) einen Smartmter hast und 2.) es verlangst. Siehe: https://www.e-control.at/newsletter-4-2025/-/asset_publisher/Tul7C1YZTOvv/content/wichtig-zu-wissen-das-recht-auf-eine-strom-monatsrechnung Haushalte, in denen bereits ein Smart Meter, also ein elektronisches Messgerät installiert ist, haben das Recht auf eine monatliche Abrechnung ihres verbrauchten Stroms. Mit einer Monatsrechnung zahlen diese am Ende jeden Monats genau das, was sie in den vergangenen vier Wochen verbraucht haben. Nicht mehr und nicht weniger. Das bedeutet keine Teilzahlungsbeträge und damit keine Überraschungen durch Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung mehr! Wenn Sie einen Smart Meter haben und eine monatliche Abrechnung wünschen, dann wenden Sie sich hierfür an Ihren Strom-Lieferanten! Oder auch § 43 ElWG Absatz 2 Sind intelligente Messgeräte installiert, haben Endkundinnen und Endkunden das Wahlrecht zwischen einer monatlichen Rechnung und einer Jahresrechnung. Auf dieses sind sie bei Vertragsabschluss samt einer Information über die damit verbundenen Auswirkungen auf die Verrechnung und jährlich während der Vertragslaufzeit hinzuweisen. Kann auch sein, dass Du es beim Netzbetreiber verlangen musst. Nämlich dann, wenn Du die Netzrechnung von dort bekommst. Und dann nochmals dem EVU melden musst, damit der dann auch wirklich umstellt. Da versuchen sie manchmal einen im Kreis zu schicken. Aber Du hast auf jeden Fall ein rechtliches Anrecht darauf. Am besten gleich mal beiden schreiben. Wobei Du durch die EG beim Netzbetreiber an sich ja schon auf monatliche Abrechnung gestellt sein solltest. Aber schreib einfach nochmal hin. Das haben sie leider im neuen ElWG verabsäumt als Standard einzuführen, weil der Hattmannsdorfer meint man kann den Österrreichern das nicht zutrauen dass sie im Winter mehr zahlen müssen, wenn sie im Sommer weniger zahlen. Dafür überrasche ich den Konsumenten dann lieber mit einer horrenden Nachzahlung einmal im Jahr. EDIT: "Besserer" Link: https://www.e-control.at/konsumenten/rechnung Tipp: Haushalte, in denen bereits ein Smart Meter, also ein elektronisches Messgerät installiert ist, haben auch das Recht auf eine monatliche Abrechnung ihres verbrauchten Stroms. Das bedeutet keine Teilzahlungsbeträge und damit keine Überraschungen durch Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung mehr. Wenn Sie einen Smart Meter haben und eine monatliche Abrechnung wünschen, dann wenden Sie sich hierfür an Ihren Strom-Lieferanten. Falls Sie getrennte Rechnungen erhalten, kontaktieren Sie bitte sowohl Ihren Netzbetreiber als auch Ihren Stromlieferanten. |
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Freude habens damit natürlich keine, die Energie anbieter. Auf der Homepage und in den Online Tools findest du nix dazu, ein formloses Email regelt. Haben nach dem Ausheizen des Estrichs auch eine wahnsinnige Rate gehabt. Jetzt kann ich mir Monat für Monat exakt meine Kosten pro kwh ausrechnen. Aber wer will schon Kostentransparenz? Lieber ein paar Rabattmakerl rausschmeißen und Treueaktionen zur Vermebelung starten. Die Leute lieben sowas. |
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Ich hab auch vor einem halben Jahr gesagt, ich will jetzt eine monatliche Rechnung mit effektiven Kosten weil mit diese Vorauszahlerei und dann Rückerstatterei auf die Nerven ging. Mein Anbieter hat das ohne zu murren sofort umgestellt. Kannst ihnen ja einen Screenshot von dem Inhalt auf dem eControl Link dazu geben. https://www.e-control.at/newsletter-4-2025/-/asset_publisher/Tul7C1YZTOvv/content/wichtig-zu-wissen-das-recht-auf-eine-strom-monatsrechnung |
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Soweit ich das verstanden habe: Sobald der Netzbetreiber die Daten monatlich ans EVU weiterleitet, müssen die das ohnehin monatlich auch abrechnen. Ich hatte eine ähnliche Situation, was sich dann aber sehr schnell aufgelöst hat. |
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Einige anbieter legen sich dennoch quer gegen die Regel - auch wenn sie "müssen" |
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Dann schreibt man Ihnen, dass man die Vorschreibung nicht anerkennt, solange sie sich nicht an die gültige Gesetzeslage halten: Du hast einen Smartmeter und bestehst auf dein Recht auf Monatsabrechung und zahlst selbstverständlich sobald sie dir eine Monatsabrechnung schicken. Wenn's dreimal keinen Kontoeingang haben, wird sich schon was rühren. |
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