« Photovoltaik / PV  |

Steuerrecht bei PV

Teilen: facebook    whatsapp    email
 1  2  > 
  •  trango71
  •   Bronze-Award
25.10.2020 - 19.5.2022
28 Antworten | 10 Autoren 28
28
Hallo in die Runde,

Ist man als Privatperson einer PV-Anlage steuerpflichtig wenn man über einen bestimmten Einnahmewert kommt bei Überschusseinspeisung und Abnahme durch die OeMAG?
Kommt hier eventuell ein Freibetrag zur Geltung?
Haben eine 16,57kWp Anlage und muss sagen dass die schon gewaltig einspeist,
seit Juni über 8500kWh.

vielen Dank schonmal 
LG
Christian

  •  Solarbuddys
25.10.2020  (#1)
Kurz:
Bis 730EUR Einnahme pro Jahr Steuerfrei, darueber Steuerpflichtig !!

https://www.pvaustria.at/webinare/pv-steuerrecht/

1
  •  berhan
  •   Gold-Award
25.10.2020  (#2)
Siehe https://www.pvaustria.at/wp-content/uploads/2020-05-Steuerleitfaden.pdf
Ja es gibt wie Solarbuddys schreibt einen Freibetrag von €730 und die Anschaffungkosten können auch über 20 Jahre abgeschrieben werden. 

1
  •  pedaa
  •   Bronze-Award
25.10.2020  (#3)


2020/20201025561308.jpg

zitat..
berhan schrieb: Siehe https://www.pvaustria.at/wp-content/uploads/2020-05-Steuerleitfaden.pdf
Ja es gibt wie Solarbuddys schreibt einen Freibetrag von €730 und die Anschaffungkosten können auch über 20 Jahre abgeschrieben werden.

kann ich die investitionskosten auch über 20 jahre abschreiben wenn ich kleinunternehmer bin???




1


  •  berhan
  •   Gold-Award
25.10.2020  (#4)
Ja, siehe Seite 17


2020/20201025849565.jpg

1
  •  trango71
  •   Bronze-Award
25.10.2020  (#5)
vielen dank für die Info,

laut meinen Berechnungen komme ich über den Freibetrag nicht hinaus, d.h fällt keine Steuer an.
Muss die Anlage trotzdem bei der Steuererklärung als Privatperson miteingebunden werden?

LG
Christian

1
  •  Solarbuddys
25.10.2020  (#6)
Wenn Du seit Juni bereits 8500kWh eingespeist hast dann kommst du 100% ueber die Jahresfreigrenze von 730EUR 

8500 x 7,67cent = 651,95EUR 

1
  •  trango71
  •   Bronze-Award
26.10.2020  (#7)


zitat..
Solarbuddys schrieb: Wenn Du seit Juni bereits 8500kWh eingespeist hast dann kommst du 100% ueber die Jahresfreigrenze von 730EUR 

8500 x 7,67cent = 651,95EUR

da kommt aber noch einiges weg od.?
hier mal kurz meine Berechnung laut dem Leitfaden von PV-Austria
ob das so passt?

Anschaffungskosten  15,575kWp                           12000€
Förderung                                                               -3611€
Herstellung der Betriebsbereitschaft                    
(Inbetriebnahme,Smartmeter...)                                 550€                             
                                                                                 8939€

Einspeisung i. Netz 16000kWh x7,67cent                1227€
AfA /20 Jahre Anschaffungskosten                          -446€
Versicherungskosten                                                  -70€
Eigenverbrauch (Privatanteil?) 16%                             72€
Zwischensumme                                                        783€
Gewinnfreibetrag? 13% von 783€                            -101€
Einnahmen aus Gewerbebetrieb                               682€

Kann die Rechnung stimmen?
mir ist nicht klar was der Gewinnfreibetrag von 13% ist bzw. ob ich den als
Privatperson geltend machen kann und den Eigenverbrauchsanteil,den habe ich jetzt mal mit 22%  so wie bei Förderzusage der OeMAG angegeben.
Ich wäre also von 730€ Freibetrrag noch entfernt und somit steuerfrei?????????????

LG
Christian



1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo trango71, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  Solarbuddys
26.10.2020  (#8)
Gut gerechnet, sehr interessant und sieht "richtig" aus, aus meiner Laienhaften Sicht im Steuerrecht. Ich bin da bezüglich Gewinnfreibetrag auch überfragt wie das ist für eine "Privatperson", sorry. Wobei es ja in der Vorlage von PVA Austria so definiert is und ich würde mal behaupten die haben sich mit dem Thema ausgiebig beschäftigt.


 
Ich bin ja grundsätzlich in diesem Bereich Steuerpflichtig also stands bei mir nie zur Debatte 
Würd das aber genau checken in deinem Fall, da du ja nicht weit weg bist von der magischen 730EUR Grenze.


 
 


1
  •  MarkoW
  •   Silber-Award
26.10.2020  (#9)
Die EST-Berechnung sieht nicht so schlecht aus ... ist das mit den 20J Nutzungsdauer wo fix vorgegeben?? Evtl. gingen auch zB 18J voraussichtliche ND und dadurch eine entsprechend höhere AFA?

Aktuell gibts vom Staat auch noch eine Corona-Förderung auf Investitionen - grundsätzlich 7%, bei mitunter Öko-Investitionen 14%!! der Anschaffungskosten für Unternehmen aller größen.

1
  •  Baumau
  •   Gold-Award
27.10.2020  (#10)
Ich poste mal diesen Link. Da ist relativ viel erklärt und es sollten auch die meisten Fragen erläutert werden.

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=c8819641-3369-4808-8076-42c7d6f47d95

zitat..
MarkoW schrieb: ist das mit den 20J Nutzungsdauer wo fix vorgegeben?? Evtl. gingen auch zB 18J voraussichtliche ND und dadurch eine entsprechend höhere AFA?

Im Gegensatz zum deutschen Steuerrecht gibt es im österr. Steuerrecht keine Vorgaben (Ausnahmen wie PKW, Gebäude gibt es) über die Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern. Die deutsche Afa-Tabelle ist allerdings eine Orientierungshilfe für die Finanz und den Unternehmer. Es ist die Aufgabe des Unternehmers die Nutzungsdauer mit der Sorgfalt eines Kaufmanns zu schätzen, damit diese den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. 

Ich würde mal sagen, dass sich die 20 Jahre bei uns etabliert haben und man eine gute Begründung bräuchte, um davon abzuweichen. Möglich wäre es jedoch schon.

zitat..
pedaa schrieb: kann ich die investitionskosten auch über 20 jahre abschreiben wenn ich kleinunternehmer bin???

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Kleinunternehmer bist du wenn deine Umsätze EUR 35.000 netto (erst seit 2020, davor 30.000 netto) im Jahr nicht übersteigen. Wenn man die Umsatzgrenze überschreitet (eine Überschreitung von max. 15% in 5 Jahren ist ohne Konsequenz erlaubt) sind die Umsätze des gesamten Jahres der Umsatzsteuer zu unterwerfen und man ist auch zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Meiner Meinung nach macht es Sinn zur USt zu optieren (also kein Kleinunternehmer zu sein), da man sich so die Vorsteuer der Anschaffung (bei voller Zuordnung der Anlage zum "Unternehmen") holen kann. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass auf den Eigenverbrauch dann ebenfalls USt anfällt und dies privat Kosten verursacht.

Weiters zu bedenken gilt, dass 4x im Jahr eine Umsatzsteuervoranmeldung und 1x im Jahr eine Umsatzsteuererklärung abzugeben sind.

Die Durchführung dieser Tätigkeiten sollte man aber, nach Einweisung, ohne Probleme selbst machen können.

zitat..
trango71 schrieb: Kann die Rechnung stimmen?

Nein, die Rechnung stimmt nicht. Du musst bei der Investiton/Afa und den lfd. Betriebskosten deinen Privatanteil ausscheiden. Du nutzt die Anlage ja nicht zu 100% um damit Erträge (Geld) zu erzielen, somit musst du den Anteil der Privatnutzung bei der Afa und bei den lfd. Betriebskosten reduzieren. Dies führt dann natürlich dazu, dass dein Gewinn höher ist.

zitat..
trango71 schrieb: mir ist nicht klar was der Gewinnfreibetrag von 13% ist bzw. ob ich den als
Privatperson geltend machen kann


Wenn du unternehmerisch tätig bist, dann ja. Der Grundfreibetrag beträgt 13% jedoch max. EUR 3.900 vom Gewinn. 

Was die EUR 730 anbelangt ist es immer sinnvoll wenn ich die PV nicht allein besitze und die Erträge auch nicht alleine erwirtschafte. Somit hat jede/r Partner/in die EUR 730 Freigrenze.

1
  •  MarkoW
  •   Silber-Award
27.10.2020  (#11)
Baumau schrieb: [ref]Baumau:59513_1#574776[/ref]

zitat..

Nein, die Rechnung stimmt nicht. Du musst bei der Investiton/Afa und den lfd. Betriebskosten deinen Privatanteil ausscheiden. Du nutzt die Anlage ja nicht zu 100% um damit Erträge (Geld) zu erzielen, somit musst du den Anteil der Privatnutzung bei der Afa und bei den lfd. Betriebskosten reduzieren. Dies führt dann natürlich dazu, dass dein Gewinn höher ist.
__________________


Und hier wirds interessant, denn soweit ich das ganze überflogen habe kann man entweder:

- Volleinspeiser oder
- Überschusseinspeiser sein

Bei Volleinspeiser nutze ich selber privat keine Energie aus der Anlage und speise zu 100% ins Netz ein ... daher wäre eigentlich auch keine Privatnutzung / kein Privatanteil zu rechnen.

Kann man sich das eigentlich aussuchen, oder ist man uU. zur Überschusseinspeisung verpflichtet?

 


1
  •  fudi6489
  •   Silber-Award
27.10.2020  (#12)
Servus

Lt. meinem Solateuer wird unter einer Anlagengröße von 20kWp nicht überprüft, obwohl theoretisch bei jeder Anlagengröße der Großteil der produzierten Menge selbst verbraucht werden muss.

Hatten heute Kontakt zur Wirschaftskammer und zu einem Steuerberater da ich exakt die selbe Thematik wie du habe.
Anmeldung eines Kleinunternehmens ist nicht nötig eine Einkommenssteuererklärung hierzu ist ausreichend.
Bei deiner Anlagengröße bleibst du meiner Meinung nach unter dem Freibetrag von 730€.
Die Anlage darf auch auf 20 Jahre abgeschrieben werden. Ich habs mir für mich ausgerechnet, dies kannst du gern im Nachbarthema (mittlere Tabelle) nachlesen, ist eigentlich analog zu der deinen.


zitat..
_________________
Im Beitrag zitiert von trango71: mir ist nicht klar was der Gewinnfreibetrag von 13% ist bzw. ob ich den als
Privatperson geltend machen kann

Wenn du unternehmerisch tätig bist, dann ja. Der Grundfreibetrag beträgt 13% jedoch max. EUR 3.900 vom Gewinn. 

Was die EUR 730 anbelangt ist es immer sinnvoll wenn ich die PV nicht allein besitze und die Erträge auch nicht alleine erwirtschafte. Somit hat jede/r Partner/in die EUR 730 Freigrenze.

@Baumau 
Da du dich ja scheinbar sehr gut auskennst: Darf ich also als Privatperson also die 13% nicht abziehen wie bei meiner Berechnung im Nebenbeitrag?

Wie würde eine gemeinsame Erwirtschaftung aussehen? 
Muss man den Erstellungs-Rechnungsbetrag anteilsmäßig überweisen?
Die Gutschrift bekommt ja auch immer nur eine Person gutgeschrieben, muss diese dann der anderen deren Anteil zukommen lassen?

Wir würden dann gemeinsam auch unter dem Freibetrag bleiben alleine aber nicht.
Wenn wir dann jedes Jahr am 31. Dezember die Zählerstände fotografieren und gemeinsam unter dem Freibetrag bleibe muss ich auch keine Einkommensteuererklärung abgeben? Der Steuerberater hat gemeint dass unter dem Freibetrag keine Erklärung notwendig ist, wie kann ich dass bei gemeinsamer Erwirtschaftung aber genau belegen?

LG




1
  •  Solarbuddys
27.10.2020  (#13)
Wir können auch bei einer Volleinspeiseanlage (Reine Investanlage) nicht mehr aussuchen das die Anlage eine Volleinspeiseanlage ist.


Der Netzbetreiber gibt uns vor das es eine Überschussanlage ist, mit sehr geringem Eigenverbrauch (1kWh pro Jahr z.b). Es gäbe auch noch andere Vorschriften für eine Einspeiseanlage udn wir haben jetzt mehrmals die Information bekommen: "Volleinspeiseanlage is defacto Tod" 

So mussten wir auch die letzte 50kWp Anlage beim Netzbetreiber bzw bei der ÖMAG definieren. Überschussanlage mit 1% Eigenverbrauch


1
  •  Solarbuddys
27.10.2020  (#14)

zitat..
Baumau schrieb: Ich poste mal diesen Link. Da ist relativ viel erklärt und es sollten auch die meisten Fragen erläutert werden.

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=c8819641-3369-4808-8076-42c7d6f47d95

__________________

Wenn du unternehmerisch tätig bist, dann ja. Der Grundfreibetrag beträgt 13% jedoch max. EUR 3.900 vom Gewinn. 

Was die EUR 730 anbelangt ist es immer sinnvoll wenn ich die PV nicht allein besitze und die Erträge auch nicht alleine erwirtschafte. Somit hat jede/r Partner/in die EUR 730 Freigrenze.

Mit dem neuen EAG kann ich mir eine "gemeinsame PV Anlage" vorstellen, aber mit dem aktuellen Stand wie können 2 Personen dann 1e Anlage besitzen ? 
Fördernehmer/werber darf nur der sein dem der Zählpunkt gehört. Bei Zählpunkt darf aber nur 1 Person hinterlegt sein (Netzbetreibervorgaben die wir bekommen) 


Ernstgemeinte Frage: Wie können dann 2 Personen - 1 Anlage besitzen ? 


1
  •  MarkoW
  •   Silber-Award
27.10.2020  (#15)
Ich hab jetzt noch keine Angebote aber soweit ich im Internet recherchiert habe, sieht eine Photovoltaik-Rechnung in etwa so aus:

Investitionskosten ca. 3.500,- Fixkosten + 1.600,- Variabel/kWp.

Bei ca. 35m2 verwertbarer Flachdachfläche würde der Flachdachchecker eine 3 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]-Anlage als Maximum ermitteln.

Meine Gesamtkosten wären somit ca. 3.500,- +3x 1.600,- = 8.300,- abzgl. Förderung -750,- (=250,- je kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]) = Selbstkosten für die Errichtung = 7.550,-

Die Produktionsleistung bei 3 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] beträgt ca. 3.000 kWh / Jahr
Angenommen ich kann ca. 2.000 kWh selber im Haushalt verwerten und 1.000 kWh werden als Überschuss eingespeist:

2.000 kWh = Stromkostenersparnis von ca. EUR 140,- (etwa 7ct / kWh)
1.000 kWh = lt. Einspeisetarif Vergütung von ca. EUR 42,- (ca. 4,2ct / kWh)

Somit erwirtschaftet diese Anlage ca. EUR 180,- im Jahr.

Sollte keinerlei Wartung / Reparatur / sonstiger Kostenfaktor hinzu kommen, so amortisiert sich die Anlage nach ca. 42 Jahren (=7.550 / 180).

Irgendwo muss hier ein Denkfehler sein ... oder??

1
  •  fudi6489
  •   Silber-Award
27.10.2020  (#16)
Bitte solche Fragen in einem gesonderten Beitrag stellen, da es hier um ganz was anderes geht.
Aber deine Errichtungskosten sind massiv zu hoch angesetzt,
Du hast ja Kosten von 2500€ pro kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nach Förderung. Auch wenn diese bei einer kleinen Anlage natürlich bei weitem höher sind wie bei einer großen sind diese fast 4x so hoch wie meine pro kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung].
ÖMAG Einspeisetarif sind auf 13 Jahre 7,76ct/kWh
Auch kann ich mir nicht vorstellen dass Netzgebühren für deinen Eigenverbrauch nötig werden, nur die Grundgebühr aber alle Gebühren die sich pro gelieferter kWh berechnen nicht.
Sind wahrscheinlich auch bei weiterm mehr wie deine 7ct

Am besten du holst dir 2 Angebote ein und meldest dich dann nochmals

1
  •  Baumau
  •   Gold-Award
27.10.2020  (#17)

zitat..
MarkoW schrieb: Kann man sich das eigentlich aussuchen, oder ist man uU. zur Überschusseinspeisung verpflichtet?

Steuerrechtlich ja, ich denke aber, ohne die Förderrichtlinien zu kennen, dass dann keine Förderungen gewährt werden.

zitat..
fudi6489 schrieb: Lt. meinem Solateuer wird unter einer Anlagengröße von 20kWp nicht überprüft, obwohl theoretisch bei jeder Anlagengröße der Großteil der produzierten Menge selbst verbraucht werden muss.

Das ist ein ziemlicher Blödsinn was da verzapft wird. Wenn du unternehmerisch tätig bist (und die Freigrenze von EUR 730 überschreitest), muss du dies per Einkommensteuererklärung dem Finanzamt mitteilen und verabgaben. Das hat überhaupt nichts mit der Anlagengröße zu tun, sondern alleine mit dem erwirschafteten Gewinn.

zitat..
fudi6489 schrieb: Anmeldung eines Kleinunternehmens ist nicht nötig eine Einkommenssteuererklärung hierzu ist ausreichend.

Hier vermischt du Begriffe aus unterschiedlichen Steuergesetzen. Ob du "Kleinunternehmer" bist, ist für die Umsatzsteuer relevant. Wenn man über der Freigrenze kommt, musst man per Erklärungswechsel von der Arbeitnehmerveranlagung in die betriebliche Veranlagung wechseln. Mit diesem Schritt ist man dann auch verpflichtet per 30.06. des Folgejahres (beim Steuerberater über die Quotenregelung auch später) die Einkommensteuererklärung abzugeben, statt eine Arbeitnehmerveranlagung zu machen.

zitat..
fudi6489 schrieb: Die Anlage darf auch auf 20 Jahre abgeschrieben werden.

Nicht darf, sondern muss.

zitat..
fudi6489 schrieb: Darf ich also als Privatperson also die 13% nicht abziehen wie bei meiner Berechnung im Nebenbeitrag?

Den Begriff Privatperson gibt es im Steuerrecht meines Wissens nicht. Jede natürliche Person mit betrieblichen Einkunftsarten darf den Gewinnfreibetrag geltend machen. Dies gilt somit auch für die erwirtschafteten Gewinne aus dem Betrieb einer PV-Anlage.

zitat..
fudi6489 schrieb: Wie würde eine gemeinsame Erwirtschaftung aussehen? 

Das ist erstmal eine zivilrechtliche Frage. Wem gehört die PV-Anlage. Wer ist der Eigentümer. z.B.: ich nehme mir mit meiner Frau einen Kredit auf und baue ein Haus mit einer PV-Anlage. Jedem Ehepartner gehört 50% des Hauses, Grundstücks und auch der PV-Anlage. Somit sind die Erträge/Verluste auch zu jeweils 50% aufzuteilen.

Abhängig davon wie ihr dies geregelt habt, kann es sein, dass ein Partner die Anlage alleine bezahlt und sie diesem alleine gehört. Oder man überweist dann die Hälfte/30% oder wieviel auch immer an den Partner. 

Wenn man ein gemeinsames Konto hat, ist es natürlich am einfachsten zuordenbar und muss nicht extrag dokumentiert werden. Genauso wenn es vom Kreditkonto bezahlt wird.

zitat..
Solarbuddys schrieb: wie können 2 Personen dann 1e Anlage besitzen ? 

Der Besitz ist zivilrechtlich geregelt, wieso sollte das nicht gehen wenn 50% vom kompletten Grund und Haus mir und die anderen 50% meiner Frau gehören.

Im Idealfall lässt man die Rechnung für die PV-Anlage auf beide ausstellen. Wenn die Förderung und der Zählerpunkt aus formalen Gründen nur eine Person nennen, ändert dies nichts daran, dass dies rechtlich trotzdem beiden zuzuordnen ist. Steuerrechtlich jedenfalls.

zitat..
MarkoW schrieb: Irgendwo muss hier ein Denkfehler sein ... oder??

Die Anlage ist zu teuer. Es sollte weitaus günstiger gehen. Um das Geld solltest du eine 5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage erhalten. Soweit sind außerdem auch die Netzkosten verbrauchsabhängig und du hast nur die reinen Stromkosten angeführt. Diese würdest du dir dann auch ersparen.

1
  •  fudi6489
  •   Silber-Award
28.10.2020  (#18)

zitat..
Baumau schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von fudi6489: Lt. meinem Solateuer wird unter einer Anlagengröße von 20kWp nicht überprüft, obwohl theoretisch bei jeder Anlagengröße der Großteil der produzierten Menge selbst verbraucht werden muss.

Das ist ein ziemlicher Blödsinn was da verzapft wird. Wenn du unternehmerisch tätig bist (und die Freigrenze von EUR 730 überschreitest), muss du dies per Einkommensteuererklärung dem Finanzamt mitteilen und verabgaben. Das hat überhaupt nichts mit der Anlagengröße zu tun, sondern alleine mit dem erwirschafteten Gewinn.

Sorry, hier habe ich mich schlecht ausgedrückt.
Mir ging es hier um die ÖMAG da der Ersteller an diese liefert.
Dass er die Anlage aber schon in Betrieb genommen hat, hab ich überlesen.
Du hast natürlich recht mit allem was du geschrieben hast.

Vielen Dank auch für die Beantwortung der anderen Fragen, bei der gemeinsamen Erwirtschaftung bin ich echt gespannt ob das so funktioniert.

Liebe Grüße

1
  •  Solarbuddys
29.10.2020  (#19)

zitat..
Baumau_________________

Im Beitrag zitiert von Solarbuddys: wie können 2 Personen dann 1e Anlage besitzen ? 

Der Besitz ist zivilrechtlich geregelt, wieso sollte das nicht gehen wenn 50% vom kompletten Grund und Haus mir und die anderen 50% meiner Frau gehören.

Im Idealfall lässt man die Rechnung für die PV-Anlage auf beide ausstellen. Wenn die Förderung und der Zählerpunkt aus formalen Gründen nur eine Person nennen, ändert dies nichts daran, dass dies rechtlich trotzdem beiden zuzuordnen ist. Steuerrechtlich jedenfalls.

Danke aber ich meinte nicht das Zivilrecht , ist ja im Grundbuch alles geregelt. Ich sprech davon das im Gesetz definiert ist bei den Foerderstellen (zb ÖMAG) dass fuer ein und dasselbe Projekt nur 1e Foerderung gemacht werden kann pro Zaehlpunkt. Nur der Besitzer des Zaehlpunktes kann/darf die Foerderung beantragen.
Am Zaehlpunkt kann /darf aber immer nur 1e Person zugeordnet sein.


Ohne Foerderung machen aber die wenigsten eine PV-Anlage , ausser vl "Kleinstanlagen" die fuers Landgeld benoetigt werden. Aber jeder, wenn man hier so mitliest will die Foerderungen damit es sich "leichter" amortisiert. 
Darum versteh ich nicht wie 2 Personen je 50% einreichen und foerdern wollen. 

Ohne Foerderung ist mir das teilen klar (steuerrechtlich - wie bei einer Vermietgemeinschaft) 


1
  •  Baumau
  •   Gold-Award
29.10.2020  (#20)
Ihr dürft euch bei der Aufteilung nicht so darauf versteifen, dass der Zählerpunkt auf eine Person angemeldet ist bzw. dass die Förderung nur von einer Person beantragt werden kann.

Wenn dem so ist, ändert es trotzdem nichts daran, dass die Förderung und die Kosten für den Zählerpunkt beiden zuzurechnen sind, da das Haus und die PV-Anlage auch beiden gehören.

Einfach alles nach den tatsächlichen Besitzverhältnissen aufteilen und gut ist es.

1
  •  trango71
  •   Bronze-Award
29.10.2020  (#21)

zitat..
Baumau schrieb:
__________________
Wenn du unternehmerisch tätig bist (und die Freigrenze von EUR 730 überschreitest), muss du dies per Einkommensteuererklärung dem Finanzamt mitteilen und verabgaben.

vielen dank für die zahlreichen Antworten.
wird bei Mehrertrag von 730€ Freigrenze ab der Grenze versteuert od. dann der gesamte Gewinn?

irgendwie ist es schon arg dass ich meinen Eigenverbrauch auch versteuern muss.
das wäre so wie wenn ich Kilometergeld für mein eigenes Auto bezahlen müsste.
die Steuern wurden ja bei Autokauf schon entrichtet und für die Betriebserhaltung bezahle ich auch jede Steuer ( Reparaturen,Sprit usw.) gleich wie bei der PV Anlage.




1
 1  2  > 


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]


next