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Steuerrecht bei PV

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  •  trango71
  •   Bronze-Award
25.10.2020 - 19.5.2022
28 Antworten | 10 Autoren 28
28
Hallo in die Runde,

Ist man als Privatperson einer PV-Anlage steuerpflichtig wenn man über einen bestimmten Einnahmewert kommt bei Überschusseinspeisung und Abnahme durch die OeMAG?
Kommt hier eventuell ein Freibetrag zur Geltung?
Haben eine 16,57kWp Anlage und muss sagen dass die schon gewaltig einspeist,
seit Juni über 8500kWh.

vielen Dank schonmal 
LG
Christian

  •  trango71
  •   Bronze-Award
29.10.2020  (#21)

zitat..
Baumau schrieb:
__________________
Wenn du unternehmerisch tätig bist (und die Freigrenze von EUR 730 überschreitest), muss du dies per Einkommensteuererklärung dem Finanzamt mitteilen und verabgaben.

vielen dank für die zahlreichen Antworten.
wird bei Mehrertrag von 730€ Freigrenze ab der Grenze versteuert od. dann der gesamte Gewinn?

irgendwie ist es schon arg dass ich meinen Eigenverbrauch auch versteuern muss.
das wäre so wie wenn ich Kilometergeld für mein eigenes Auto bezahlen müsste.
die Steuern wurden ja bei Autokauf schon entrichtet und für die Betriebserhaltung bezahle ich auch jede Steuer ( Reparaturen,Sprit usw.) gleich wie bei der PV Anlage.




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  •  Baumau
  •   Gold-Award
30.10.2020  (#22)

zitat..
trango71 schrieb: wird bei Mehrertrag von 730€ Freigrenze ab der Grenze versteuert od. dann der gesamte Gewinn?

Hier gibts eine Einschleifregelung. Wenn man zwischen EUR 730 und EUR 1.460, ist nur der EUR 730 übersteigende Betrag x2 zu versteuern. 

z.B.: Ertrag EUR 1.200,00; EUR 1.200 - EUR 730 = EUR 470*2 = EUR 940,00 sind somit zu versteuern.

Wenn man über EUR 1.460 liegt ist der Gewinn zur Gänze zu versteuern.


zitat..
trango71 schrieb: irgendwie ist es schon arg dass ich meinen Eigenverbrauch auch versteuern muss.

Wie kommst du darauf? Ertragsteuerlich ist hier nichts zu versteuern, da du den Privatanteil ja eh bei den Investitionskosten/der Förderung ausscheidest.

Falls und nur falls du zur Umsatzsteuerpflicht optierst (bzw. wenn man die Umsatzgrenze überschreitet), wäre der Eigenverbrauch der Umsatzsteuer zu unterwerfen.

Dies ist dann aber auch gerechtfertigt, weil du dir ja dann auch 100% der Vorsteuer aus der Investition geholt hast, jedoch einen Teil dieser privat benutzt.

Es soll ja nicht so sein, dass sich ein Unternehmer sein Privatvergnügen USt-frei gönnen kann und Privatpersonen müssen die USt bezahlen.

In dem von mir geposteten Link ist dies genau mit einem Beispiel erklärt.


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  •  trango71
  •   Bronze-Award
1.11.2020  (#23)
a ok, das hatte ich falsch verstanden
danke für deine informativen Beiträge
LG

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  •  trango71
  •   Bronze-Award
14.1.2022  (#24)
Die Fragen könnten bei dem derzeitigen Einspeisetarif zum Marktpreis wieder interessant werden...
2021 hat meine Anlage 15MWh eingespeist, 
das geht sich mit dem Freibetrag von 730€ bei weitem nicht mehr aus...😬😅

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  •  Maxi183
  •   Bronze-Award
17.1.2022  (#25)
Ja da bin ich auch neugierig wie das dieses Jahr wird. 
Kann aber sein das die Vergütung ja nicht das ganze Jahr so hoch ist......


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  •  Zwosti
17.1.2022  (#26)
Wenn man hier bereits bei einer Vermietung steuerpflichtig ist, dann ist das ja ein schönes Ding.
Die Anlage welche dann am privaten Haus ist und als Überschussanlage betrieben wird, kann doch dann bei Fremdfinanzierung (Zinsaufwand)  und über 20 Jahre abgeschrieben werden. Oder habe ich einen Denkfehler?

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  •  MarkoW
  •   Silber-Award
26.1.2022  (#27)
Möchte jetzt nochmal nachhaken zum Thema Steuerrecht und der Aufteilung, wenn ein gemeinsamer Haushalt im Besitz einer PV ist:

Also, folgende Ausgangssituation: eine Lebensgemeinschaft, die im gemeinsam finanzierten Neubau lebt, schafft sich eine PV an. Wer, wieviel konkret zu dieser PV beisteuert, ist bei einer gemeinsamen Haus-Finanzierung schwierig zu sagen, und lässt mMn. viel Interpretationsspielraum. Es handelt sich um eine Überschusseinspeisung.

Der Vertrag für den Strombezug/Zähler lautet jedenfalls auf Person A - aus dem heraus ergibt sich, dass auch die PV-Material-/Montagerechnung, die PV-Förderung und der Einspeisevertrag auf Person A lautet.

Bei wem sind jetzt die Einkünfte aus der Überschusseinspeisung zu versteuern??

a) zwingend 100% der Einkünfte bei Person A, auf welche die Verträge laufen?
b) 50% A und 50% B aufgrund der Liegenschaftsanteile lt. Grundbuch?
c) freie Wahl der Zurechnung, da es aufgrund der gemeinsamen Finanzierung keine eindeutige Zurechenbarkeit gibt (zB 50:50, 30:70, 0:100)

c) wäre natürlich optimal, weil dann zB Person B die Einkünfte bis zur ESt.-Freigrenze EUR 730,- versteuert und den Rest bei Person A. Ein festgelegtes Verhältnis ist aber sicherlich über die gesamte Laufzeit beizubehalten, auch wenn die tatsächlichen Einkünfte dann aufgrund der Preisschwankungen variieren.

Bin schon neugierig auf die Lösung!! 🙂

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  •  manuel001
19.5.2022  (#28)
Das würde mich auch sehr stark interessieren. Das muss ja jetzt viele Leute treffen, mit den Strompreisen. Oder macht sich niemand Gedanken, ob man auch Steuern zahlen muss?
Hätte man dann eigentlich 2x den 730€ Freibetrag zur Verfügung, wenn im Haushalt 2 steuerpflichtige Personen leben?

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