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Steuerausgleich Kredit Neubau

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  •  Häuslbauerin1
2.2. - 25.10.2014
35 Antworten 35
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Hallo Leute,
kurze Frage zum Steuerausgleich da ich jetzt schon drei Varianten gehört habe die beim Hausbau, besonders Kredit, möglich sind:
V1: kompletten Kredit angeben und dann in Zukunft jährlich nur mehr die Zinsen angeben

V2: nicht den kompletten Kredit angeben, dafür jährlich die Kreditkosten + Zinsen angeben

V3: komplette Kreditkosten angeben und dann noch jährlich nochmals die Kreditkosten + Zinsen (wobei ich mir sicher bin, dass diese Variante nicht erlaubt ist)

Eigentlich profitiert man von der V2 am besten auf die nächsten Jahre gesehen. Aber was ist wirklich erlaubt?

Danke!

  •  rk515
  •   Silber-Award
2.2.2014  (#1)
abgeschrieben werden dürfen die tilgungsrate inkl. der Zinsen. mtl. rate mal 12 und das gibst einfach ein.

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  •  sir_rws
2.2.2014  (#2)
Da alles über 250,- monatlich bei der Arbeitnehmerveranlagung sowieso nicht berücksichtigt wird (Topfausgabe gedeckelt mit 2.920,- - verdoppelt sich wenn Alleinverdiener) braucht man sich beim Hauskredit keine allzu genauen Aufstellungen antun. emoji

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
2.2.2014  (#3)
die sache dürfte anders aussehen, wenn im hause ein Selbständiger ein Arbeitszimmer hat, oder?

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
3.2.2014  (#4)
@MinMax - Wie definierst Du "Arbeitszimmer"?

In den meisten Fällen sind in Österreich die Arbeitszimmer von Unternehmern im häuslichen Verband eh gar nicht als Betriebsausgabe absetzbar.

Sofern daher die Errichtung/Anschaffung nicht firmlich abgesetzt wird (was einer Betriebsprüfung in den meisten Fällen eh nicht standhält), spricht nichts dagegen die Kosten im Zuge der Sonderausgaben abzuschreiben ... was aber bekanntlich auch ziemlich für die Würscht ist:

Denn von den 2.920 Euro (ggf. x2) werden maximal 25% anerkannt (bei Besserverdienen geht es sogar auf 0% runter), und von diesem Viertel beträgt die Steuergutschrift - je nach Steuerlast - zwischen 0 und 50%. Also viel Lärm um nicht ...

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
3.2.2014  (#5)
da gibt es ja die "offiziellen" Definitionen... z.B. https://www.wko.at/Content.Node/Service/Steuern/Einkommensteuer-und-Koerperschaftsteuer/Einkommenssteuer/est-koest_ArbeitszimmerimWohnungsverband_3.pdf
Dürfte aber recht schwer/selten sein, dass man es durchbekommt.


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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
3.2.2014  (#6)
@MinMax - dann bist also eh informiert ...?!?

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  •  Ellis.D
  •   Bronze-Award
3.2.2014  (#7)
Wenn ich mit Zinsen und Tilgung über den € 2920,- bin macht es auch keinen Sinn mehr Versicherungen usw. anzugeben?

Oder jeden Euro angeben der rein passt?

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  •  sir_rws
3.2.2014  (#8)
@Ellis.D - Wenn Du nicht als Alleinverdiener den doppelten Betrag angerechnet bekommen würdest dann machts keinen Sinn - es sei denn dass das was Du angibst dem Grunde nach evt. vom FA nicht anerkannt wird.

offtopic: wäre nett wenn dieser Höchstbetrag auch mal Inflationsangepaßt werden würde ...

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
3.2.2014  (#9)
@Ellis
Einfach den Maximalbetrag eintragen.
Mehr eintragen kann im schlimmsten Fall evtl. sogar die Bearbeitung leicht verzögern, da dann vom Finanzamt in manchen Fällen am Bescheid ein Extra-Kommentar vermerkt wird, dass die absetzbaren Kosten auf Xxx Euro beschränkt sind (ging mir bei den Kinderbetreuungskosten früher so, hab dann einfach nur mehr den Maximalbetrag eingetragen).

Ist aber egal, denn jeder Euro über der Grenze hat keine Auswirkung auf das Ergebnis.
Falls Du das über Finanz-Online machst, kannst Dir das Ergebnis ja gleich angezeigen lassen:
Einfach mal NULL eintragen und eine Vorberechnung machen, und dann den Maximalbetrag und eine Vorberechnung machen.
Damit siehst Du gleich wie hoch die Steuerersparnis tatsächlich ist (sind maximal bloß ein paar Hunderter im Jahr).
Dann kannst ja testweise auch noch den tatsächlichen Betrag angeben und nochmals berechnen. Du wirst sehen dass dann genau die selbe Summe wie beim Maximalbetrag rauskommt.


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  •  atma
  •   Gold-Award
3.2.2014  (#10)
ich trags immer exakt ein... hat von der einreichung bis zum geld am konto noch nie länger als 1 woche gedauert...
die paar hunderter im jahr hätt i gern zurück, das hab i ja auch bezahlt (i würd das aber scho für nur 10 eur machen) ;)

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
3.2.2014  (#11)
@sir_rws -

zitat..
es sei denn dass das was Du angibst dem Grunde nach evt. vom FA nicht anerkannt wird.


Den Gedankengang hatte ich auch, aber:
Da die Kosten ja ohnehin nicht nachgewiesen werden brauchen (seit vielen Jahren schickt man KEINEN einzigen Beleg mehr zum Finanzamt), kann das Finanzamt nicht gleich aberkennen (denn sie wissen ja gar nicht wie sich diese Zahl zusammensetzt).
Es kann bloß nachfragen und um Belege bitten.

Erst wenn es Belege anfordert (und das kommt selten vor) würde ich tatsächlich ALLE Ausgaben nachweisen. Denn sollte die eine oder andere Ausgabe wirklich nicht anerkannt werden, bleiben immer noch genug andere Ausgaben um den 2920 (bzw. 5840)-Topf zu füllen.

Aus Gründen der Steuervereinfachung könnte man das ganze ohnehin gleich streichen:
In der Realität hat ein finanzierender Häuslbauer, der auch noch die eine oder andere Personenversicherung laufen hat, wohl kaum Beträge niedriger als 15.000 einzutragen.
Dass davon bloß 2920 anerkannt werden, davon wieder nur ein Viertel und von diesem Viertel dann ein (kleiner) Teil tatsächlich zur Steuergutschrift wird, ist eigentlich fast nur mehr Arbeitsbeschaffung.
Bereits wer etwa 36.000 Euro im Jahr Brutto verdient, bekommt noch weniger, und ab 50.000 gibt's überhaupt nix mehr emoji
Reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ...

zitat..
offtopic: wäre nett wenn dieser Höchstbetrag auch mal Inflationsangepaßt werden würde ...


Genauso wie Kinderbeihilfe, Kindergeld, Pflegegeld, Pflegeförderung oder die Geringfügigkeitsgrenze für Dienstgeberbeitrag/Kommunalsteuer.
Wurden durchwegs seit vielen Jahren nicht angehoben. Bei jährlichen 2-3% Inflation sind diese in den Jahren daher faktisch um 10 bis 20% gesunken.

Auf der anderen Seite ist die kalte Progression jedes Jahr eine versteckte Steuererhöhung. Wenn das noch ein paar Jahre so weiter geht, hat bald jeder Hilfsarbeiter eine 50% Lohnsteuerprogression.

Über sowas könnt' ich mich unendlich aufregen ... emoji

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  •  Djerun
3.2.2014  (#12)
Wenn der Kredit für den Hausbau namentlich auf meine Frau und mich laufen, können wir dann Beide die Tilgungsraten angeben (natürlich jeder 50% der Summe)?
Oder kann nur der "Zahler" den Kredit angeben?

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
3.2.2014  (#13)
@atma -

zitat..
die paar hunderter im jahr hätt i gern zurück, das hab i ja auch bezahlt (i würd das aber scho für nur 10 eur machen) ;)


Dafür brauchst es dann gar nicht machen emoji

Denn wenn man keine Topfausgaben angibt, werden 240 Euro "automatisch", in Form eines Pauschale, abgezogen.
Das heißt, die ersten paar Hunderter die man dort angibt, wirken sich gar nicht mehr aus, denn diese wären auch ohne Angabe sowieso abgezogen worden.

Noch ein Grund mehr diesen Bürokratieunsinn zu stoppen.

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
3.2.2014  (#14)
@Djernun - Der, der den Aufwand hatte, kann auch veranlagen.

Hat Dir nicht vielleicht Deine Frau mal Geld dafür gegeben?

Wenn Du Alleinverdiener bist (daher Deine Frau kein oder nur ein relativ geringes Einkommen hat), dann kann aber Deine Frau ohnehin nichts absetzen und Dein Topfausgabendeckel wird verdoppelt.

Ansonsten ggf. schauen dass es "passende" Kontobewegungen auf euren Konten gibt.

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  •  Djerun
3.2.2014  (#15)

zitat..
ildefonso schrieb: Hat Dir nicht vielleicht Deine Frau mal Geld dafür gegeben?
Wenn Du Alleinverdiener bist (daher Deine Frau kein oder nur ein relativ geringes Einkommen hat), dann kann aber Deine Frau ohnehin nichts absetzen und Dein Topfausgabendeckel wird verdoppelt.
Ansonsten ggf. schauen dass es "passende" Kontobewegungen auf euren Konten gibt.


Wir sind beide Vollverdiener. Sie zahlt die Kreditrate.
Kontobewegungen zwischen unseren Konten gibt es nicht bzw. nicht welche inhaltlich zum Kredit passen.

Das bedeutet, dass nur Sie den Kredit veranlagen darf?!



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  •  sir_rws
3.2.2014  (#16)
@Djernun: - Absetzen kann derjenige der geleistet hat. Wenn das FA nachfragt (Belege fordert) dann wird das aktuell - dann kann man mit "geteilte Kreditkosten welche am Jahresende saldiert und gegengerechnet werden" argumentieren. Allerdings hat sowas bei mir das FA noch nie nachgefragt (und ich musste in 5 Jahren 4x Belege vorlegen - trotz zwischenzeitlichem Umzug in ein anderes Bundesland!) - obwohl ich alle Kosten aus dem Genossenschaftsvertrag (welcher auf meine Frau lautet) zur Gänze angegeben habe.

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  •  halfway
  •   Gold-Award
3.2.2014  (#17)
also wenn beide 50:50 zahlen, können beide ihren teil der kreditrate angeben.

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  •  streicher
3.2.2014  (#18)

zitat..
halfway schrieb: also wenn beide 50:50 zahlen, können beide ihren teil der kreditrate angeben.


Genügt nicht wenn beide auf dem Kreditvertrag/Kreditabbrechnung stehen?
Wer es dann wirklich gezahlt hat bzw. wie der Geldfluss war, wird ja sowieso nicht überprüft.
Eine Buchungszeile am Kontoauszug wird ja wohl kein Beweis sein für das Finanzamt.


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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
3.2.2014  (#19)
@streicher - Prinzipiell ist nicht relevant auf wen der Vertrag läuft.

Sogar im Gegenteil: Hat die (einkommenslose bzw. einkommensschwache) Frau z.B. eine private Kranken-/Pensionsversicherung, dann sollte sie der Mann zahlen, da ER dann ggf. die Beiträge absetzen kann, auch wenn er gar nicht der Versicherungsnehmer ist.

Werden die Angaben überprüft?
Arbeitnehmerveranlagungen werden nur stichprobenartig (selten) geprüft, trotzdem soll man keine falschen Angaben machen.

Kontoauszüge sind sogar DIE Beweisquelle für Finanzprüfer um Geldflüsse nachzuvollziehen.

Ich würde es so/ähnlich machen wie @sir_rws vorgeschlagen hat ("...geteilte Kreditkosten welche am Jahresende saldiert und gegengerechnet..."). Seien wir uns ehrlich, es geht um einen niedrigen dreistelligen Eurobetrag, da kommt man nicht ins Häfen sollte die Argumentation im Fall des Falles nicht halten.

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  •  streicher
3.2.2014  (#20)

zitat..
ildefonso schrieb: Prinzipiell ist nicht relevant auf wen der Vertrag läuft.


Sehe ich nicht so.
Meine Eltern haben mir mal eine Unfallversicherung auf meinen Namen abgeschlossen und regelmäßig bezahlt.
Trotzdem habe ich das dann abgesetzt. Wie hätten das meine Eltern selber machen sollen? Die Bestätigung der Einzahlungen kommen ja auf meinen Namen.

zitat..
ildefonso schrieb: Sogar im Gegenteil: Hat die (einkommenslose bzw. einkommensschwache) Frau z.B. eine private Kranken-/Pensionsversicherung, dann sollte sie der Mann zahlen, da ER dann ggf. die Beiträge absetzen kann, auch wenn er gar nicht der Versicherungsnehmer ist.


Ich meine wegen des Höchstbetrages wäre es besser man teilt das auf beide auf. Einer alleine kann nie soviel zurückholen, eben wegen der Höchstbetrages.



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  •  streicher
3.2.2014  (#21)

zitat..
ildefonso schrieb: Werden die Angaben überprüft?
Arbeitnehmerveranlagungen werden nur stichprobenartig (selten) geprüft, trotzdem soll man keine falschen Angaben machen.


Das ist schon klar.

zitat..
ildefonso schrieb: Kontoauszüge sind sogar DIE Beweisquelle für Finanzprüfer um Geldflüsse nachzuvollziehen.


Das Finanzamt hat keinen Zugriff auf dein Konto!!!
Abgesehen davon, nehmen wir an es wäre mit Kontoauszügen möglich dann kann es ja nur 1 Person absetzen, den nur 1 Person überweist die Kreditrate an die Bank.
Auch wenn Person2 dann Person1 Geld überweist und sagt sie hat die Hälfte gezahlt. Woher soll das Finanzamt wissen was mit dem Geld wirklich passiert ist? Es könnte ja auch für was anderes gewesen sein (egal welcher Verwendungszweck).

zitat..
ildefonso schrieb: Ich würde es so/ähnlich machen wie @sir_rws vorgeschlagen hat ("...geteilte Kreditkosten welche am Jahresende saldiert und gegengerechnet..."). Seien wir uns ehrlich, es geht um einen niedrigen dreistelligen Eurobetrag, da kommt man nicht ins Häfen sollte die Argumentation im Fall des Falles nicht halten.


Bin immer noch der Meinung das es einfach beide absetzen können wenn beide als Kreditnehmer aufscheinen.
Auch wenn z.B. meine Frau die Kreditraten bezahlt hat, ich könnte ihr ja in Bar die Hälfte gegeben haben. Und abgesehen davon gilt in einer Ehe sowieo "50:50".


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