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Steuerausgleich Kredit Neubau

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  •  Häuslbauerin1
2.2. - 25.10.2014
35 Antworten 35
35
Hallo Leute,
kurze Frage zum Steuerausgleich da ich jetzt schon drei Varianten gehört habe die beim Hausbau, besonders Kredit, möglich sind:
V1: kompletten Kredit angeben und dann in Zukunft jährlich nur mehr die Zinsen angeben

V2: nicht den kompletten Kredit angeben, dafür jährlich die Kreditkosten + Zinsen angeben

V3: komplette Kreditkosten angeben und dann noch jährlich nochmals die Kreditkosten + Zinsen (wobei ich mir sicher bin, dass diese Variante nicht erlaubt ist)

Eigentlich profitiert man von der V2 am besten auf die nächsten Jahre gesehen. Aber was ist wirklich erlaubt?

Danke!

  •  streicher
3.2.2014  (#21)

zitat..
ildefonso schrieb: Werden die Angaben überprüft?
Arbeitnehmerveranlagungen werden nur stichprobenartig (selten) geprüft, trotzdem soll man keine falschen Angaben machen.


Das ist schon klar.

zitat..
ildefonso schrieb: Kontoauszüge sind sogar DIE Beweisquelle für Finanzprüfer um Geldflüsse nachzuvollziehen.


Das Finanzamt hat keinen Zugriff auf dein Konto!!!
Abgesehen davon, nehmen wir an es wäre mit Kontoauszügen möglich dann kann es ja nur 1 Person absetzen, den nur 1 Person überweist die Kreditrate an die Bank.
Auch wenn Person2 dann Person1 Geld überweist und sagt sie hat die Hälfte gezahlt. Woher soll das Finanzamt wissen was mit dem Geld wirklich passiert ist? Es könnte ja auch für was anderes gewesen sein (egal welcher Verwendungszweck).

zitat..
ildefonso schrieb: Ich würde es so/ähnlich machen wie @sir_rws vorgeschlagen hat ("...geteilte Kreditkosten welche am Jahresende saldiert und gegengerechnet..."). Seien wir uns ehrlich, es geht um einen niedrigen dreistelligen Eurobetrag, da kommt man nicht ins Häfen sollte die Argumentation im Fall des Falles nicht halten.


Bin immer noch der Meinung das es einfach beide absetzen können wenn beide als Kreditnehmer aufscheinen.
Auch wenn z.B. meine Frau die Kreditraten bezahlt hat, ich könnte ihr ja in Bar die Hälfte gegeben haben. Und abgesehen davon gilt in einer Ehe sowieo "50:50".


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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
3.2.2014  (#22)
@streicher -

zitat..
Und abgesehen davon gilt in einer Ehe sowieo "50:50".


Dann mußt Du jedoch nach Deutschland auswandern, denn dort gibt es das steuerliche Partnersplitting. In Österreich gelten auch Paare gegenüber dem Finanzamt als 2 individuelle Personen (mal abgesehen vom Alleinverdienerabsetzbetrag etc.).
Ist halt so, hat Vor- und Nachteile.

zitat..
Meine Eltern haben mir mal eine Unfallversicherung auf meinen Namen abgeschlossen und regelmäßig bezahlt.
Wie hätten das meine Eltern selber machen sollen? Die Bestätigung der Einzahlungen kommen ja auf meinen Namen.


Die Bestätigungen sind nur ein Fleißaufgabe mancher Versicherungen/Banken (erleichtern das Beleghandling, denn nicht jeder Private hat permanent die Kontoauszüge der letzten Jahre bei der Hand). Die Bestätigungen werden natürlich dem Versicherungs/Kreditnehmer zugeschickt weil das die Person ist die der Versicherung bekannt ist.
Eigentlich hätten es Deine Eltern abschreiben sollen. Falls das Finanzamt einen Nachweis von ihnen gewollt hätte, wäre der Kontoauszug mit der Überweisung oder bei Bareinzahlung der Erlagschein beweistauglich.

zitat..
Trotzdem habe ich das dann abgesetzt.


Ja, wie so oft bei Arbeitnehmerveranlagungen gilt: Nur weil was abgesetzt und nicht beanstandet wurde, heißt es nicht dass es gerechtfertigt abgesetzt wurde.

Hätten das FA von Dir einen Nachweis verlangt, hättest Du denen freilich die Jahresbestätigung der Versicherung geschickt und sie hätten zu 99% Ruhe gegeben. Bei solchen Geringfügigkeiten zahlt es sich ja nicht aus nachzuprüfen ob die Versicherungsprämien auch wirklich Du bezahlt hast.

zitat..
Ich meine wegen des Höchstbetrages wäre es besser man teilt das auf beide auf. Einer alleine kann nie soviel zurückholen, eben wegen der Höchstbetrages.


Muß man von Fall zu Fall betrachten. Niedrige Einkommen können nichts absetzen, hohe Einkommen können aber auch nichts absetzen. Im Rahmen der Einkommensgegebenheiten sollte man das halt bestmöglich aufteilen.

zitat..
Das Finanzamt hat keinen Zugriff auf dein Konto!!!


Es hat Zugriff auf die Belege die man ihnen auf Anfrage zur Verfügung stellt.

zitat..
Abgesehen davon, nehmen wir an es wäre mit Kontoauszügen möglich dann kann es ja nur 1 Person absetzen, den nur 1 Person überweist die Kreditrate an die Bank.
Auch wenn Person2 dann Person1 Geld überweist und sagt sie hat die Hälfte gezahlt. Woher soll das Finanzamt wissen was mit dem Geld wirklich passiert ist? Es könnte ja auch für was anderes gewesen sein (egal welcher Verwendungszweck).


Person 1 überweist 6.000 Euro an die Bank, und gibt davon nur 3.000 als Topfausgabe an.
Person 2 überweist 3.000 Euro an Person 1 zwecks Kreditanteil und gibt diese 3.000 Euro als Topfausgabe an.
Die entsprechenden Kontoauszüge bei der Beleganforderung durch das FA mit einem erklärenden Dreizeiler garniert, viel schöner kann man einen Nachweis gar nicht erbringen.

Bei so Geringfügigkeiten wie Topfausgaben würde aber wohl sogar sir_rws' Variante klappen (Erklärung auf familieninternes Betragsclearing oder Barübergabe).

zitat..
Bin immer noch der Meinung das es einfach beide absetzen können wenn beide als Kreditnehmer aufscheinen.


Laß die Kreditnehmer mal Kreditnehmer sein.
Denk einfach darüber nach wie das Steuerrecht läuft:

Absetzbeträge dienen dazu die Steuerlast von DEM Steuerpflichten zu verringern, der sein Geld nicht aus Jux und Tolerei ausgab, sondern der - im Auge der Politik - "berücksichtigungswürdige Ausgaben" (=Wohnraumschaffung, Personenversicherung, Krankheitskosten, Reisekosten etc.) hatte.
Wenn der Steuerpflichtige jedoch gar keine solche

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Hallo ildefonso, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  streicher
4.2.2014  (#23)

zitat..
ildefonso schrieb: Ja, wie so oft bei Arbeitnehmerveranlagungen gilt: Nur weil was abgesetzt und nicht beanstandet wurde, heißt es nicht dass es gerechtfertigt abgesetzt wurde.

Hätten das FA von Dir einen Nachweis verlangt, hättest Du denen freilich die Jahresbestätigung der Versicherung geschickt und sie hätten zu 99% Ruhe gegeben. Bei solchen Geringfügigkeiten zahlt es sich ja nicht aus nachzuprüfen ob die Versicherungsprämien auch wirklich Du bezahlt hast.


Haben sie zufälligerweise auch und mit der Bestätigung von der Versicherung war das Thema für sie erledigt.
Ich habe aber schon viel überprüft bekommen und immer war die Bestätigung ausreichend. Noch nie wollte das Finanzamt einen Kontoauszug und da waren auch einige höhere Sachen dabei bzw. zumindest in Summe höher.


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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
23.10.2014  (#24)
Und das ist in Österreich auch so?

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
23.10.2014  (#25)
@sir_rws - Hat wohl nicht viel Sinn Nachzufragen.

Schau Dir mal die Postings von @Roswita an:
Der einzige Sinn des Nicks dürfte es sein, hier - geschmückt mit ein bisschen blabla - immer wieder Links zu div. Webseiten des immer selben deutschen Versicherungsmaklers "einzustreuen". Vermutlich um das gute google-Ranking vom Energiesparhaus für die eigene Webseite zu mißbrauchen.
Da ist wohl ein SEO-Profi am Werk emoji

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
23.10.2014  (#26)
enttäuschend

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  •  energiesparhaus
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
23.10.2014  (#27)
wg. Roswita - ja leider, ganz gut gemachtes SEO mit erstmal vielen allgemeinen Postings, aber jetzt nur mehr Spam. Wir haben alles entfernt und den Account geschlossen.


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  •  rk515
  •   Gold-Award
23.10.2014  (#28)
was is SEO?

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  •  energiesparhaus
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
23.10.2014  (#29)
search engine optimization - http://de.wikipedia.org/wiki/Suchmaschinenoptimierung

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  •  rk515
  •   Gold-Award
23.10.2014  (#30)

oh ach so..
aber vielleicht hätte der link ja jemanden wirklich geholfen da herinnen *zwinker zwinker*

**ende der ironie**

sorry energiesparhaus... das musste sein der war aufgelegt

*duck und weg*
emoji emoji

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
23.10.2014  (#31)
manoman, seid ihr misstrauisch ;)


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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
23.10.2014  (#32)
Dazu sei übrigens gesagt dass das "Energiesparhaus" das Thema Suchmaschinenenoptimierung SEHR gut betreibt (Kompliment!) und, für dieses österreichische "Seitchen" (lieb gemeint!), besonders gute google-rankings erzielt.
Aber wenn man ned aufpasst, können einem ein paar so @roswitas auch gleich mal schaden und das eigene Ranking runterziehen.

@rk515
Hinter SEO steckt eine ganze Industrie. Da wird mit Methoden gekämpft dass einem Angst und Bang' wird ...

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  •  rk515
  •   Gold-Award
23.10.2014  (#33)
ok ok.. kenn mi da ned so aus.. wird schon was dahinterstecken.
das "energiesparhaus" dürfte den seitenhieb schon verstanden haben. *G*

was soll das bringen? ausser dast bei google an erster stelle bist.. aber womit verdienen solche leute ihr geld?

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  •  energiesparhaus
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
23.10.2014  (#34)
emoji - @ildefonso: Danke für das SEO-Lob!

@rk515: Ja ja, der kleine Seitenhieb ist angekommen emoji

zitat..
rk515 schrieb: aber womit verdienen solche leute ihr geld?


eben mit SEO emoji Damit andere Seiten auch nach vorne kommen, nicht immer nur energiesparhaus.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
25.10.2014  (#35)
Sehr gut so.

Ok ok versteh... abstrakte Geschäftsjahres...

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