« Forum für Sonstiges  |

Steuerausgleich 2016

Teilen: facebook    whatsapp    email
 1  2 ...... 3  > 
  •  djtom2002
  •   Bronze-Award
10.3. - 26.6.2017
47 Antworten | 17 Autoren 47
2
49
Hallo zusammen,

Leider kann ich aktuell in ältere Themen für den Steuerausgleich nicht posten, deshalb hier meine Frage. Was kann man vom Hausbau beim Steuerausgleich abschreiben? Sind das nur die Raten inkl. Zinsen die bei den Topf Sonderausgaben zu einem Anteil berücksichtigt werden?

Weiß jemand ob ich Notarkosten auch im Zuge des Steuerausgleichs (Grundbuchübertrag) berücksichtigen kann?

Dankeschön!

  •  Shelby
  •   Silber-Award
11.3.2017  (#1)
https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/das-steuerbuch.html

Notar > ja

aber Achtung ab 2016 gilt: Kosten für die Wohnraumschaffung ... wenn der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag vor dem 1.1.2016 abgeschlossen oder die Bauausführung vor dem 1.1.2016 begonnen wurde.

Danke Regierung, dass ihr uns arbeitende und Werte schaffende Österreicher (Häuslbauer) wieder etwas weg nehmt. Aber klar doch, wir verstehen, wir brauchen ja Geld für das Auszahlen der Mindestsicherung an Subjekte, die in diesem Land noch nichts geleistet haben.

3
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
12.3.2017  (#2)
Shelby, dem ist nichts hinzuzufügen. Lieben Gruß

1
  •  utes
  •   Gold-Award
12.3.2017  (#3)

zitat..
Shelby schrieb: Aber klar doch, wir verstehen, wir brauchen ja Geld für das Auszahlen der Mindestsicherung an Subjekte, die in diesem Land noch nichts geleistet haben.

muss das sein???

Die Änderungen wurden im Zuge der Steuerreform ausgehandelt. Um die zu finanzieren wurden halt auch gewisse Zuckerl gestrichen. wahrscheinlich haben wir alle durch die Reform mehr profitiert als durch das Absetzen der Kredite . Stichwort- Einschleifregelung

1


  •  webdesigne
  •   Gold-Award
13.3.2017  (#4)

zitat..
utes schrieb: Die Änderungen wurden im Zuge der Steuerreform ausgehandelt. Um die zu finanzieren wurden halt auch gewisse Zuckerl gestrichen. wahrscheinlich haben wir alle durch die Reform mehr profitiert als durch das Absetzen der Kredite . Stichwort- Einschleifregelung


oder eher mehr verloren als gewonnen.

wenn ich dann ab 2020 den kredit nicht mehr abschreiben kann, verdiene ich insgesamt weniger als vor der steuerreform. ich denke so wird es vielen gehen aber hauptsache den armen volk die steuerreform als "super" verkaufen. und da rede ich noch nicht mal von den anderen erhöhungen (lebensmittel 5-10% teurer als letztes jahr usw.) und hauptsache die werben wie günstig so ein led tv ist den man eh nur alle 10 jahre kauft...

da bin ich voll beim Shelby!

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo webdesigne, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  utes
  •   Gold-Award
13.3.2017  (#5)

zitat..
webdesigne schrieb: wenn ich dann ab 2020 den kredit nicht mehr abschreiben kann,


und was wenn ich ihn jetzt schon nicht mehr abschreiben kann (Einschleifregelung) ???

1
  •  webdesigne
  •   Gold-Award
13.3.2017  (#6)
dann ists noch schlechter emoji aber musst eh selber berechnen können ob für die die steuerreform eher positiv oder negativ ausgefallen ist,...

1
  •  utes
  •   Gold-Award
13.3.2017  (#7)
positiv- weil ich eh kaum was abschreiben kann- aber netto doch um einiges profitiert habe

1
  •  webdesigne
  •   Gold-Award
13.3.2017  (#8)
dann freut mich das für dich emoji

1
  •  Shelby
  •   Silber-Award
13.3.2017  (#9)

zitat..
utes schrieb: und was wenn ich ihn jetzt schon nicht mehr abschreiben kann (Einschleifregelung) ???


Dann ist es doch bloß wieder ein Zeichen, dass (Mehr)Leistung in diesem Steuersystem bestraft wird.

Im Endeffekt schaden diese Entscheidungen der (Bau)wirtschaft und damit verbundene Gewerbe und Zulieferer, von denen wir in Österreich etliche Top Firmen haben.

Aber wir schweifen zu weit vom Thema ab. Ich denke die Frage des thread Erstellers wurde beantwortet.

1
  •  hotz68
  •   Gold-Award
13.3.2017  (#10)
@ shelby" Danke Regierung, dass ihr uns arbeitende und Werte schaffende Österreicher (Häuslbauer) wieder etwas weg nehmt. Aber klar doch, wir verstehen, wir brauchen ja Geld für das Auszahlen der Mindestsicherung an Subjekte, die in diesem Land noch nichts geleistet haben. "

Sehr sehr gut ausgedrückt!

1
  •  Andi1979
  •   Silber-Award
14.3.2017  (#11)

zitat..
wenn der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag vor dem 1.1.2016 abgeschlossen oder die Bauausführung vor dem 1.1.2016 begonnen wurde.


Ok, das heißt wenn wir den Baugrund im Oktober 2015 gekauft haben könnte ich ihn beim Ausgleich dieses Jahr nur dann berücksichtigen wenn wir einen Kredit dazu laufen hätten (was nicht der Fall ist)

Alle anderen Spesen, Notargebühren, Hausbaukosten die nach dem Baugrund-Erwerb2015 im Jahr 2016 dann gekommen sind zählen nicht mehr?


1
  •  djtom2002
  •   Bronze-Award
15.3.2017  (#12)
Hallo!

Zurück zu meiner Anfangsfrage. Ihr habt gemeint, Notarkosten können auch berücksichtigt werden, im Steuerbuch steht dazu aber nichts? Grundbuchübertrag war bei mir erst 2 Jahre nach Baubeginn von Eltern auf mich und meine Frau. Danke für die Info, worauf es sich schließt, dass ich dies berücksichtigen darf. Danke

1
  •  streicher
  •   Gold-Award
19.6.2017  (#13)
Den Kinderabsetzbetrag kann man sich ja auch teilen (je 300 Euro, statt ein Elternteil 440 Euro). Macht das auch Sinn wenn die Frau in dem Jahr in Karenz ist und gar nichts verdient hat (sie bekommt nur Kinderbetreuungsgeld und ich bin derzeit Alleinverdiener).
Den im Grunde hat sie ja auch nichts verdient und kann daher ja gar nichts absetzen oder (außer Karenz war nicht das ganze Jahr sondern nur teilweise).
Sehe ich das so richtig?

EDIT:
Frage2:
Irgendwo habe ich hier mal gesehen man kann auch Rechnungen (Material, Arbeitszeit, ...) bezüglich Hausbau über einige Jahre abschreiben.
Also z.B.:
Ich habe aus dem Jahr 2010 eine (Material)rechnung von 60.000 Euro.
Darf ich die dann über 10 Jahre abschreiben (jedes Jahr 6.000 Euro bis 2019) oder noch länger?
Auch wenn sagen wir mal 2016 die Abnahme des Hauses war?


1
  •  streicher
  •   Gold-Award
20.6.2017  (#14)

zitat..
streicher schrieb: Den Kinderabsetzbetrag kann man sich ja auch teilen (je 300 Euro, statt ein Elternteil 440 Euro). Macht das auch Sinn wenn die Frau in dem Jahr in Karenz ist und gar nichts verdient hat (sie bekommt nur Kinderbetreuungsgeld und ich bin derzeit Alleinverdiener).
Den im Grunde hat sie ja auch nichts verdient und kann daher ja gar nichts absetzen oder (außer Karenz war nicht das ganze Jahr sondern nur teilweise).
Sehe ich das so richtig?


Ich habe es nachgelesen. Das bringt nur was bei steuerpflichtigen Einkommen von mehr als 11.000 Euro.

Frage 2 wäre noch offen.


1
  •  atma
  •   Gold-Award
20.6.2017  (#15)
ich wart noch immer... lt. auskunft ist das finanzamt überfordert... echt seltsam, dass leute, die laaange nach uns eingereicht haben schon ihr geld bekommen haben...

1
  •  stecri
  •   Gold-Award
20.6.2017  (#16)
Mach dir nichts draus- bist net allein. Meine Frau hat ihn wie ich Mitte März gemacht- ich hatte das Geld Anfang April- ihres ist noch in Prüfung- lt Telefonat vor 3 Wochen 😥

1
  •  altehuette
  •   Gold-Award
20.6.2017  (#17)

zitat..
atma schrieb: ich wart noch immer... lt. auskunft ist das finanzamt überfordert... echt seltsam, dass leute, die laaange nach uns eingereicht haben schon ihr geld bekommen haben...


Bist auf der Überprüfungsliste, wie ich. Habe auch schon Jahre gehabt wo die Steuergutschrift innerhalb einigerTage da war.

1
  •  atma
  •   Gold-Award
20.6.2017  (#18)
anfang februar... noch 1 monat warten, dann schreib ich ein urgenzbrieferl... find das eine sauerei...
selbst für die bestätigung, dass die nova für ein auto bezahlt wurde habens 6 wochen gebraucht...

1
  •  altehuette
  •   Gold-Award
20.6.2017  (#19)

zitat..
atma schrieb: anfang februar... noch 1 monat warten, dann schreib ich ein urgenzbrieferl... find das eine sauerei...selbst für die bestätigung, dass die nova für ein auto bezahlt wurde habens 6 wochen gebraucht...


Im Feber 2015 eine landw.Fläche Verkauft. Bis jetzt noch keine EHW Fortschreibung bekommen. 3 Jahre haben sie Zeit. Also weiter noch Grundsteuer bezahlen.

1
  •  Richard3007
20.6.2017  (#20)
Ich hab mein Geld auch noch nicht bekommen. Letztes Jahr waren's auch fast 4 Monate.

1
  •  stecri
  •   Gold-Award
20.6.2017  (#21)
Nur weils schleppend geht heisst es nicht dass du eine Überprüfung bekommst - die sind einfach überfordert....

1
 1  2 ...... 3  > 

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.


next