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Steuerausgleich 2016

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  •  djtom2002
  •   Bronze-Award
10.3. - 26.6.2017
47 Antworten | 17 Autoren 47
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Hallo zusammen,

Leider kann ich aktuell in ältere Themen für den Steuerausgleich nicht posten, deshalb hier meine Frage. Was kann man vom Hausbau beim Steuerausgleich abschreiben? Sind das nur die Raten inkl. Zinsen die bei den Topf Sonderausgaben zu einem Anteil berücksichtigt werden?

Weiß jemand ob ich Notarkosten auch im Zuge des Steuerausgleichs (Grundbuchübertrag) berücksichtigen kann?

Dankeschön!

  •  streicher
  •   Gold-Award
22.6.2017  (#41)
@Baumau: Wo steht das man reine Materialkosten nicht absetzen darf?


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  •  Baumau
  •   Bronze-Award
22.6.2017  (#42)
Unter anderem in dem von dir geposteten Link.


2017/20170622800485.jpg



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  •  streicher
  •   Gold-Award
22.6.2017  (#43)
Tja, da steht aber auch das folgendes absetzbar ist:

Kosten für den Ankauf von Baumaterial (Schotter, Zement, Fliesen etc.)


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  •  Baumau
  •   Bronze-Award
22.6.2017  (#44)
Der Ankauf ist eh auch absetzbar, wenn es ein befugter Unternehmer verarbeitet. Es zwingt dich niemand das Material beim Verarbeiter zu kaufen.

Siehe auch (aus deinem Link):

Kosten der Sanierung von Wohnraum sind absetzbar, wenn die Arbeiten von der Steuerpflichtigen oder vom Steuerpflichtigen direkt beauftragt und durch befugte Unternehmen durchgeführt wurden. Begünstigt sind sowohl Instandsetzungs- als auch Herstellungsmaßnahmen.

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  •  streicher
  •   Gold-Award
25.6.2017  (#45)
OK, Danke ich kenne mich jetzt soweit aus.


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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
26.6.2017  (#46)
Also ich denke nicht, dass das BMF bei privaten Bauherrn die Vorlage von Rechnungen in Höhe der Kreditsumme verlangen wird (um Nachzuweisen, dass auch wirklich kein Material vom Bauherrn selbst verarbeitet wurde). Weil in aller Regel die absetzbaren Kreditraten sowieso weit über dem maximal anrechenbarem Betrag liegen. Ist also eine Diskussion um das umfallende Radl in China.

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  •  Baumau
  •   Bronze-Award
26.6.2017  (#47)

zitat..
sir_rws schrieb: Also ich denke nicht, dass das BMF bei privaten Bauherrn die Vorlage von Rechnungen in Höhe der Kreditsumme verlangen wird (um Nachzuweisen, dass auch wirklich kein Material vom Bauherrn selbst verarbeitet wurde). Weil in aller Regel die absetzbaren Kreditraten sowieso weit über dem maximal anrechenbarem Betrag liegen. Ist also eine Diskussion um das umfallende Radl in China.


Pauschal kann man wenig sagen, ob und wieviel die tatsächlichen Kreditraten wirklich drüber liegen. Man müsste es sich zumindest kurz ansehen, da mit dem Kredit oftmals viel finanziert wird, was nicht absetzbar ist.

Ich kann aber nicht beurteilen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines Ergänzungsersuchens ist.

Wenn man es aber über Jahre falsch macht und Sie kommen in einem Jahr drauf, kann man sich darauf einstellen, dass die Vorjahre auch neu festgesetzt werden.

Muss jeder selbst wissen ob er Falschangaben (bewusst oder unbewusst) machen will.

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