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Steigung Garagenauffahrt

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  •  powerfranz
12.9. - 18.12.2010
17 Antworten 17
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Hallo Experten!

Unser Haus in NÖ wird in Hanglage sein und somit ein Teil des Kellers im 'Freien'. Dort plane ich auch eine Garage.
Für die Auffahrt haben wir laut Planung 5 m zur Verfügung.

Unser Hausplaner meint, dass 3% die maximal mögliche Steigung ist. Ich kann mir das nicht ganz vorstellen, denn wenn ich mich richtig an meine Mathestunden erinnere, bedeutet das einen Höhenunterschied von 15 cm.

die mir bekannte Formel lautet Steigung = Höhe/Länge
also 0,03 = Höhe / 5 = 0,15

Bitte um Hilfe

Danke

lG Franz

  •  heinzi
  •   Gold-Award
12.9.2010  (#1)
da muss er was verwechselt haben - weiss die norm leider nicht für personenrampen wären es max. 6% ich denke so 15% geht sicher. (ab 50% brauchst hald dann einen pinzgauer)

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  •  powerfranz
12.9.2010  (#2)
denk ich mir auch - aber die faseln irgendetwas von aufsitzen mit der bodenplatte ...

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
12.9.2010  (#3)
@powerfranz - "...die mir bekannte Formel lautet Steigung = Höhe/Länge
also 0,03 = Höhe / 5 = 0,15..." - was rechnest da eigentlich???
3% sind bei 5 m Länge ein Höhenunterschied von 15 cm - das ist ja wohl klar. Die Frage ist, wieviel % Steigung muss/darf es sein.

Da genügt ein Blick ins Gesetz und kein spekulieren (@heinzi: 6% sinds nur bei barrierefreien Rampen, ansonsten 10%). Hier gehts allerdings nicht um Personenrampen, sondern um die Garagenzufahrt, und dafür gilt folgendes aus der NÖ Bautechnikverordnung:

§ 157 Rampen
(1) Die Neigung von Rampen darf höchstens 15 % betragen bei
* überdeckten Rampen oder
* Abstellanlagen mit nicht mehr 100 m2
Nutzfläche.
In allen anderen Fällen darf die Neigung 10 % nicht überschreiten.

(2) Wenn die Neigung der Rampen bei Abstellanlagen mit höchstens 100 m2 Nutzfläche mehr als 10 % und in allen anderen Fällen mehr als 5 % beträgt, dann muß zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und der Rampe eine für die Länge der abzustellenden Fahrzeuge ausreichende, mindestens aber 5 m lange Fläche liegen. Diese Fläche darf nur eine solche Neigung haben, die zur Ableitung von Niederschlagswässern erforderlich ist.

Das heißt jetzt mit anderen Worten: von der Verkehrsfläche weg brauchts zunächst 5 m mit geringem Gefälle zur Entwässerung (das sind vermutlich die vom Planer angesprochenen 3%)und der Rest der Garagenzufahrt darf dann bis zu 15 % haben.
Alternativ dazu: eine durchgehende Steigung von max. 10% - diese kann bereits ab der Verkehrsfläche beginnen; darf aber an keinem Punkt die 10% übersteigen.


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  •  powerfranz
12.9.2010  (#4)
danke - für die ausführliche Erklärung

wie gesagt ich habe genau 5 m vorgesehen

geht sich das mit 10% aus oder gibt es Probleme mit dem 'Aufsitzen', wie mein Planer behauptet

lg franz

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  •  poidl23
  •   Bronze-Award
13.9.2010  (#5)
HiDas kommt auf die Höhendifferenz an die du benötigst, die ist noch nicht genannt worden!

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  •  siegfried
  •   Silber-Award
13.9.2010  (#6)
also - wir haben ca. 4 m auffahrt und ca 10 cm zu überbrücken und wenn ich ned aufpasse streife ich mit meiner frontstoßstange und ich hab keinen tiefergelegten gti. würde also schon aufpassen, dass die steigung im rahmen bleibt, berechnung/norm hin oder her.

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  •  powerfranz
13.9.2010  (#7)
Hallo - @Poidl - wir wollten mit dem Haus so hoch wie möglich, somit ist die zu überbrückende Höhe die Unbekannte ... Länge = 5 m

@Siegfried - Danke für den Erfahrungsbericht

lG Franz



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  •  Karl10
  •   Silber-Award
13.9.2010  (#8)
@powerfranz - Du bedankst dich zwar für meine "ausführliche Erklärung". Aus allen weiteren Beiträgen hab ich aber den Eindruck, du hast es nicht gelesen oder nicht verstanden.
Denn nach meinem Beitrag solltest du ganz genau wissen bzw. ausrechnen können, welche max. Höhe überbrückt werden kann/darf und würdest nicht wieder schreiben "...somit ist die zu überbrückende Höhe die Unbekannte ..."
@siegfried: auch in deinem Beitrag hats was. Auf 4 m Länge 10cm Höhenunterschied zu überbrücken sind exakt 2,5 %!!! Das ist gerade soviel, dass man das Abfließen von Niederschlagswasser in bestimmte Richtungen lenken kann und ist für den Ungeübten mit dem freien Auge kaum noch als uneben zu erkennen. Und da streifst mit der Stoßstange?????


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  •  powerfranz
13.9.2010  (#9)
@karl10 - ich habe Deine Ausführungen schon verstanden, ich habe nur Poidl geantwortet, dass es von Anfang an um die mögliche Höhendifferenz geht.

Mein Planer meint noch immer, dass wir max. 5 % gehen dürfen, weil die ersten 5 Meter nicht steiler sein dürfen.



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  •  ekndeg
  •   Silber-Award
13.9.2010  (#10)
na hast ja schon - 2% gewonnen.
ein höhensprung haus - garage geht net?
lg

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
13.9.2010  (#11)
@powerfranz - na dann halte deinem Planer halt den Gesetzestext unter die Nase - oder schick ihn in die Wüste, weil er unfähig ist.

Wenn du nur 5 m Länge zur Verfügung hast, dann ist die Steigung auf max. 10% beschränkt. Das kann aber schon von der Verkehrsfläche weg sein. Ergibt einen max. Höhenunterschied von 50 cm.

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  •  poidl23
  •   Bronze-Award
13.9.2010  (#12)
Hi@ franz

Ja schon, aber wie schaut die Umgebung aus? Hang ist nicht gleich Hang! Also irgendwas musst uns schon geben. Ist es eher eine leicht abfallende Wiese, oder ein steilers Gelände? Welche Höhendifferenz stellst du dir denn vor? Ich mein, das Strassenniveau und deine Bauweise wird ja bekannt sein, oder?

Falls du jedoch wegen dem Gefälle zu viele Bedenken hast, dann lass dir das Grundstück um 20cm tiefer ausgraben (beim Hang musst sowieso graben), dann steht das ganze Haus halt um 20cm tiefer in der Erde und du hast weniger Gefälle zur Strasse hin.

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  •  MasoD
  •   Bronze-Award
13.9.2010  (#13)
Gesetzliche Regelung - Hi!

Muss auch mal nen Senf dazugeben: Wenn dein Planer aus OÖ is dann versteh ich seine Einwände, denn in OÖ gilt eine Regelung bei EInfahrten, dass diese auf den ersten 5m eine Neigung von 3% nich übersteigen dürfen.

Aber vergiss deine Bedenken wegen 3% oder 5% ... wir haben ne 14m lange Einfahrt mit knapp 14% und is auch kein Problem - auch ned im Winter.

greets

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
13.9.2010  (#14)
Wenn dein Planer aus OÖ ist.dann soll er in OÖ bleiben, oder er setzt sich mit den rechtlichen Grundlagen des Bundeslandes auseinander, in dem er plant. Das sollten Profis sein (sonst könnt´s ja jeder selbst machen) und sie sollten genau das wissen, was der normale Laie nicht weiß (wissen muss).
Nochmals: wenn er in NÖ plant und nur die Bestimmungen von OÖ kennt - dann schick ihn in die Wüste...

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  •  MasoD
  •   Bronze-Award
14.9.2010  (#15)
darum gehts ja ... wenn wirklich alle Profis wären die als Fachmänner am Bau auftreten wär so einiges leichter. Ob der Planer aus OÖ, NÖ oder von sonst wo is - spielt ja hierbei keine Rolle -

Wichtig ist:
a) gesetzliche Bestimmungen einhalten damit keine Probleme entstehen können.
b) Die Einfahrt unter Berücksichtigung von Punkt "a" so gestalten das man damit leben kann und die Einfahrt gut befahrbar ist.

Gib dem Planer deine Wünsche bekannt und der soll dir Möglichkeiten unterbreiten - wenn er das nicht tut dann schick ihn wirklich in die Wüste ...

lg
mod


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  •  dhh
17.12.2010  (#16)
Lage in OÖ - Weils mich auch gerade betrifft, hab ich die Oberöstereichische Regelung genau erfragt:
1) Entweder die Steigung der Zufahrt beträgt maximal 5%
oder
2) wenn es steiler sein soll/muss, dann ist zur Straße hin ein höchstens 3% steiler Bereich mit mindestens 5 Metern Länge herzustellen.

beste Grüße,
dhh

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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
18.12.2010  (#17)
HiAlso wir haben bei meinen Eltern ca. 15% und das ist schon "steil" auch gerade im winter ...

aufsitzen - ja mit einem sportwagen mit langem radstand wäre das theoretisch möglich.

beim a6 sind noch 8cm drunter (bei voller beladung) - haben wir ausprobiert - nicht das mal etwas hin ist :)

aber mir wäre es zu steil, wenn ich neu baue, also ich würde bei 12% schluss machen (wenn es irgendwie geht)...

freunde haben deshalb die auffahrt "in die garage gezogen" - also die vorderen 2m sind noch "schief" stört im grunde nicht und es ist gemütlich zum fahren.

ich war einmal in einem hotel da war die auffahrt 25%, da gab es sogar hinweisschilder, aber mit einem normalen pkw gabs auch hier keine probleme.

lg!

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