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Speicher - einspeisen und laden verboten?  teilen

23.7.2026     7 Antworten    4 Autoren 7 2026-07-23T17:49:58+02:00
Zusammenfassung
  •  christoph1703
23.07.2026
7
Hallo!

Nachdem ich von Netz NÖ letztes Jahr noch die Auskunft bekommen habe, dass das Einspeisen aus dem Speicher "natürlich zulässig" sei, schreiben sie mir jetzt im Netzzugangsvertrag folgendes:

Ihr Betriebskonzept für die Batteriespeicheranlage sieht vor, dass der Batteriespeicher ausschließlich die eigenerzeugte Energie speichert und Sie die gespeicherte Energie ausschließlich für den Eigenverbrauch (Eigenbedarfsoptimierung) nutzen. Ihrerseits ist daher durch geeignete technische Maßnahmen sicherzustellen, dass sowohl eine Ladung Ihrer Batteriespeicheranlage aus unserem Verteilernetz als auch eine Einspeisung elektrischer Energie aus dem Batteriespeicher in unser Verteilernetz ausgeschlossen wird.

Die Anlage habe ich nach der ersten Auskunft auf netzdienliche Nachteinspeisung im Sommer und peak shaving im Winter ausgelegt. Beides soll mir jetzt verboten werden...

Begründung habe ich natürlich keine bekommen. Hat jemand eine Ahnung, was das soll? Das Netz würde ja in beiden Fällen entlastet werden, also sollten sie das doch eigentlich fördern. 

  •  thohem
23.7.2026 13:23  (#1)

zitat..
christoph1703 schrieb: Nachdem ich von Netz NÖ letztes Jahr noch die Auskunft bekommen habe, dass das Einspeisen aus dem Speicher "natürlich zulässig" sei, schreiben sie mir jetzt im Netzzugangsvertrag folgendes:

mündlich? schriftlich?

in meinem Netzzugangsvertrag steht davon nix, ich speise fleissig ein in der Nacht. Wird eh alles von der BEG und EEG abgenommen. 


zitat..
Die Anlage habe ich nach der ersten Auskunft auf netzdienliche Nachteinspeisung im Sommer und peak shaving im Winter ausgelegt. Beides soll mir jetzt verboten werden...

Der finanzielle Aspekt war natürlich komplett egal .... ;)




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  •  christoph1703
23.7.2026 14:13  (#2)

zitat..
thohem schrieb: mündlich? schriftlich?

Leider nur mündlich im Webinar zur Vorstellung der Parallellaufbedingungen. Also es haben genug Leute gehört, aber schriftlich hab ich nichts. 


zitat..
thohem schrieb: Der finanzielle Aspekt war natürlich komplett egal .... ;)

Naja... Der Spieltrieb war natürlich auch ein Argument. Aber was ich damit sagen wollte, das Netz hätte nur Vorteile gehabt. Drum verstehe ich das Verbot nicht.




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  •  Oesterreicher
23.7.2026 14:18  (#3)
Wo steht das, dass dein Betriebskonzept das vorsieht?
Bekommst du einen neuen Netzzugangsvertrag? 

"Begründung habe ich natürlich keine bekommen"
Die müssen sich doch auf irgendwas beziehen. Paragraphen oder irgendwas. 

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  •  christoph1703
23.7.2026 14:36  (#4)

zitat..
Oesterreicher schrieb: Wo steht das, dass dein Betriebskonzept das vorsieht?

Keine Ahnung, im Vertrag. Vielleicht leiten sie das aus der Angabe "Überschusseinspeisung" ab. 


zitat..
Oesterreicher schrieb: Bekommst du einen neuen Netzzugangsvertrag?

Die Anlage ist neu und soll jetzt ans Netz gehen. Hab mir leider zu lange Zeit gelassen und der Vertrag vom letzten Jahr wurde storniert. Selber schuld, weiß ich eh.


zitat..
Oesterreicher schrieb: Die müssen sich doch auf irgendwas beziehen. Paragraphen oder irgendwas.

Im Vertrag nicht. Rückfrage steht noch aus.

Hätte nur gerne vorher gewusst, ob irgendwer sowas schon gehabt hat, bzw sich vorstellen kann, welchen Zweck sie damit verfolgen könnten. 


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  •  Oesterreicher
23.7.2026 16:33  (#5)
Naja der Überschuss wird ja in den Speicher geladen. Und das, was du auch aus dem Speichern icht brauchst, ist auch Überschuss. Aber wie geschreiben, ich weiss auch nicht wie es dort angegeben wurde. 

Naja der Zweck ist, dass die Netz NÖ nicht beurteilen kann, wann du wir einspeist. Wenn du nur das Zeitfenster der Sonne hast, dann ist eine Einspeisung planbar. Machst du das nun nachts, könntest du auch einfach nicht einspeisen. Also nicht planbar.

Den Bezug auszuschließen ist aber lachhaft. Der Speicher wäre nichts anderes wie ein Verbraucher. Solange du da also keine Schieflast hast ist das quasi irrelevant. Mal davon abgesehen, dass du dann mehr bezahlen würdest, wenn du den Akku lädst um ihn nachts wieder zu entladen. Der Netzbetreiber würde damit sogar Geld verdienen. Und du vielleicht 1-2ct...

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  •  RaBo76
23.7.2026 17:34  (#6)
Ich stelle mir vor, dass die Speicherentladung in geringer Menge bisher egal war. Bei steigender Menge ergeben sich wohl eher regulatorische Themen, dass nicht mehr beweisbar ist, aus welchen Quellen der Strom stammt.
Jemand könnte ja den Speicher mit Strom aus fossiler Zusammensetzung laden und über die Entladung ins Netz als PV Strom verwerten. Selbst bei Netzbezug beim Laden mit Ökostrom würde das mit den Herkunftsnachweisen nicht mehr so recht klappen, weil die selbe kWh dann 2 Zertifikate bekommen würde.
Im Grunde wären alle Wechselrichter mit Batterien die vom Netz laden können und einspeisen möchten als eigenständige Erzeugungsanlagen zu sehen, die Strom unbekannter Herkunft pproduzieren.
Ich persönlich möchte aber auch nicht irgendwann beweisen müssen, dass mein gesamter Strom eh nur von der PV kommt oder noch schlimmer, es technisch verhindern müssen, dass er woanders herkommt.
Vielleicht möchten die Netzbetreiber das Thema schon im Keim ersticken.

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  •  Oesterreicher
23.7.2026 17:49  (#7)
Der Netzbetreiber wälzt hier den  §111 ElWG vollständig auf den Kunden ab. Der soll dafür sorgen, dass seine Hardware das nicht kann. Und liefert selbst nichts. Das geht natürlich. Der Elektriker muss im Wechselrichter anwählen, dass aus Grid laden deaktiviert ist und dass zero export to ct also kein entladen aus dem Speicher möglich ist.Ich weiss aber nicht, ob das wirklich so zulässig ist, das Dumme ist, dass wir gerade in der Umstellung sind. Der Netzbetreiber KÖNNTE ja auch einfach aus dem Bezug und Einspeisen erkennen, dass der Strom irgendwo herkommen muss und das plausibel mit den eingetragenen PV-Daten korrelliert. Wenn er wollte.
Will er? 
"Selbst bei Netzbezug beim Laden mit Ökostrom würde das mit den Herkunftsnachweisen nicht mehr so recht klappen, weil die selbe kWh dann 2 Zertifikate bekommen würde. "
Dieses Problem könnte man umgehen. Indem man 100% Ökostrom als Bezug hätte. Die Argumentation, dass man den Strom ja auch mit einem Notstromaggregat herstellen KÖNNTE wäre dann wirklich schon lächerlich. Wobei mich auch das nicht wundern würde. 
 


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