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Sickerschacht --> Nachweis

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  •  zeitghaist
15.1. - 6.4.2017
26 Antworten | 13 Autoren 26
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Zuerst einmal: Hallo an Alle, lese schon seit gut 1,5 Jahren mit und die Seite hat mir unzählige gute Infos geliefert! :)

Da es beim Haus mittlerweile in den Endspurt Richtung Fertigstellungsanzeige geht und mit der Gemeinde ja nie etwas einfach sein kann wurde mir folgendes vorgeschrieben:

1.Sickerschacht auf Eigengrund: Kein Problem, wurde angelegt, ist angeschlossen und funktioniert bis jetzt tadellos (Keine 10 Meter davon rinnt zwar der Bach entlang aber was solls, das wär ja zu einfach^^)

2.Bei der Fertigstellungsanzeige muss die Sickerfähigkeit des Bodens nachgewiesen werden und das der Sickerschacht ausreichend dimensioniert wurde.

Und hier liegt der Knackpunkt, entweder Suche ich nicht richtig, aber ich konnte bis jetzt noch nicht viel bezüglich so einem Gutachten finden, wer kann sowas machen? Ich hab ein Excel eines namhaften Herstellers von Fertig-Schächten gefunden mit dem man sich sowas selbst ausrechnet...Wird aber wohl nicht reichen schätze ich!?

Hat jemand so ein Gutachten anfertigen lassen??
Wenn ja von wem und ein ca Kostenpunkt wäre auch sehr hilfreich!!

Danke im Voraus!!!
Ben

PS: Die Sickerfähigkeit bezieht sich auf die Kies-schicht im Schacht (würde Sinn machen?) oder auf die Gartenoberfläche?? (Deswegen musste ich ja den blöden Schacht machen)

PPS: Im Garten liegt noch ein wirklich schöner "Sicker Schacht" anno ~1929 in der Erde (eine Art kreisförmiger geziegelter Trichter) ca 1,5 Meter in einer Böschung

  •  maider187
3.4.2017  (#21)

zitat..
django schrieb: Ein Sickerschacht ist im Prinzip ja auch nix anderes als Maiders Variante


jup und im schlimmsten fall hat man ja selbst den Schaden, somit ist ja eh selbst jeder bedacht das Wasser so gut wie möglich versickern zu lassen.



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  •  dawa
3.4.2017  (#22)
Wir mussten ein Retetionsbecken mit verzögertem Ablauf in einen Vorfluter einbauen.

Der Boden weist einen Kf- wert von 10 hoch -9 auf (sorry am Handy gibt's keine hochzahlen 🙈). Es versickert so gut wie nix.

Noch dazu sind wir hanglagig. Ob wir ohne ordentlich geplante Entwässerung nur uns selbst geschadet hätten, hätt uns wahrscheinlich beim nächsten ordentlichen Regen unser darunter liegender Nachbar erklärt 😈.
Punktförmige Versickerung = Sickerschacht sind übrigens nicht zugelassen!

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  •  django
  •   Bronze-Award
6.4.2017  (#23)
Die Entwässerung kann viele Formen haben, es sagt ja niemand das man einen Sickerschacht nehmen muss. Er braucht halt die wenigste Fläche und wenn er tief genug ausgeführt ist geht einiges an Wasser hinein. Der Boden muss aber dementsprechend aufnahmefähig sein. Bei dem von dawa angegebenen kf-Wert kannst du das knicken. Da speicherst du das Wasser nur zwischen um den Vorfluter zu entlasten.
Ich würde mich nicht so beschweren. Ich hatte mal einen Fall im Burgenland, dort konnte der Boden einfach kein Wasser aufnehmen, die Gemeinde hat aber trotzdem Versickerung auf Eigengrund vorgesehen, der SW-Kanal wäre aber sowieso zu weit weg gewesen. Der Dame blieb im Endeffekt nichts anders übrig als ein Sickerbecken auszuführen, ich glaube das hatte so ungefähr 16x12m Grundfläche und war auch noch mit einem schönen Damm geböscht, da Hanglage. Das Becken war halt kein Sickerbecken sondern ein "Verdunstungsbecken", also quasi ein Teich. Wenn mal mehr Regen als der Berechnungsregen fällt, dann gehts über und läuft die Straße runter in den Ort. Auch eine sehr kluge Lösung :-D
War aber kein EFH sondern ein Stall, aber da dort Bauland war, hätte das jeden Häuslbauer genau so erwischt, nur eben mit viel kleineren Grundstücken. Die älteren Häuser haben einfach noch an den Kanal anschließen dürfen.

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  •  maider187
6.4.2017  (#24)

zitat..
django schrieb: Ich würde mich nicht so beschweren. Ich hatte mal einen Fall im Burgenland, dort konnte der Boden einfach kein Wasser aufnehmen, die Gemeinde hat aber trotzdem Versickerung auf Eigengrund vorgesehen, der SW-Kanal wäre aber sowieso zu weit weg gewesen.


war bei unserm alten haus auch so, Vater hat zusätzlich lehrrohr zum Kanal verlegt und gut wars. Leider sind wir aus dem Grund schon drei mal abgesoffen weil wir das Wasser nicht weggebracht haben. Trotz im stärker werdenden Pumpen. irgendwann ist der Boden so gesättigt das es keine Chance mehr gab emoji

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  •  thomasdoe
  •   Silber-Award
6.4.2017  (#25)
Sollte ein Sickerschacht nicht grundsätzlich einen Überlauf in den Kanal haben?

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  •  django
  •   Bronze-Award
6.4.2017  (#26)
Früher hat sich einfach jeder an den Kanal angeschlossen mit dem Regenwasser, da wurde das ganze nicht so eng gesehen. Aber ein Starkregenereigniss ist für jede Kläranlage die Hölle, Abwasser muss dann fast ungereinigt in den Vorfluter abgeleitet werden.

@thomasdoe kommt drauf an ob das erlaubt ist. Heutzutage ist es fast überall so, dass du alles komplett auf Eigengrund versickern musst.
Überall ist auch ein Blödsinn, wo es eine Trennkanalisation gibt darf man sich normalerweise auch an den RW Kanal anschließen. Kommt immer ganz drauf an.

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