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Sickerschacht --> Nachweis

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  •  zeitghaist
15.1. - 6.4.2017
26 Antworten | 13 Autoren 26
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Zuerst einmal: Hallo an Alle, lese schon seit gut 1,5 Jahren mit und die Seite hat mir unzählige gute Infos geliefert! :)

Da es beim Haus mittlerweile in den Endspurt Richtung Fertigstellungsanzeige geht und mit der Gemeinde ja nie etwas einfach sein kann wurde mir folgendes vorgeschrieben:

1.Sickerschacht auf Eigengrund: Kein Problem, wurde angelegt, ist angeschlossen und funktioniert bis jetzt tadellos (Keine 10 Meter davon rinnt zwar der Bach entlang aber was solls, das wär ja zu einfach^^)

2.Bei der Fertigstellungsanzeige muss die Sickerfähigkeit des Bodens nachgewiesen werden und das der Sickerschacht ausreichend dimensioniert wurde.

Und hier liegt der Knackpunkt, entweder Suche ich nicht richtig, aber ich konnte bis jetzt noch nicht viel bezüglich so einem Gutachten finden, wer kann sowas machen? Ich hab ein Excel eines namhaften Herstellers von Fertig-Schächten gefunden mit dem man sich sowas selbst ausrechnet...Wird aber wohl nicht reichen schätze ich!?

Hat jemand so ein Gutachten anfertigen lassen??
Wenn ja von wem und ein ca Kostenpunkt wäre auch sehr hilfreich!!

Danke im Voraus!!!
Ben

PS: Die Sickerfähigkeit bezieht sich auf die Kies-schicht im Schacht (würde Sinn machen?) oder auf die Gartenoberfläche?? (Deswegen musste ich ja den blöden Schacht machen)

PPS: Im Garten liegt noch ein wirklich schöner "Sicker Schacht" anno ~1929 in der Erde (eine Art kreisförmiger geziegelter Trichter) ca 1,5 Meter in einer Böschung

  •  chaots
19.1.2017  (#1)
Nachweis? - Hallo

habe vor zwei Jahren bei der Gemeinde die Fertigstellungsanzeige gemacht. Haben auch einen Sickerschacht aber von so einen Gutachten hab ich noch nie gehört. Hat das irgend einen Hintergrund, also z.B. kann das was mit den Bach zu tun haben?

LG

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  •  KTWW
19.1.2017  (#2)
Hallo,

bei Vorliegen einer Bodenansprache würde ich an deiner Stelle mit kf-Werten aus Tabellenwerken für den vorhandenen Bodentyp und dem ÖWAV-Regelblatt 45 den Nachweis führen.

zitat..
PS: Die Sickerfähigkeit bezieht sich auf die Kies-schicht im Schacht (würde Sinn machen?) oder auf die Gartenoberfläche?? (Deswegen musste ich ja den blöden Schacht machen)


Die Sickerfähigkeit bezieht sich auf den unter dem Sickerschacht anstehenden natürlichen Boden.

SG

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  •  atma
  •   Gold-Award
19.1.2017  (#3)

zitat..
zeitghaist schrieb: Und hier liegt der Knackpunkt, entweder Suche ich nicht richtig, aber ich konnte bis jetzt noch nicht viel bezüglich so einem Gutachten finden, wer kann sowas machen? Ich hab ein Excel eines namhaften Herstellers von Fertig-Schächten gefunden mit dem man sich sowas selbst ausrechnet...Wird aber wohl nicht reichen schätze ich!?


wir haben da einen zettel von der baufirma erhalten, wo die mengen und grössen der sickerschächte angegeben waren. das haben wir abgegeben und war ausreichend.

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  •  django
19.1.2017  (#4)
Ich nehme mal an der Herr oder die Dame mit dem Namen KTWW kann dir da gut weiterhelfen, wenn KTWW für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft steht? :)

Bin schon ein bisschen aus der Richtung weg, aber Versickerung war früher mein Hauptaufgabengebiet. Habe jetzt meine ganzen Unterlagen und dergleichen nicht bei mir. Natürlich bezieht sich das auf den anstehenden Untergrund, für Schotter müsstest du ja keinen Sickerversuch machen. Also den Durchlässigkeitsbeiwert (kf-Wert) der in der Tiefe des Sickerschacht anstehenden Bodenschicht nehmen.
Wo baust du? Habe echt noch nie gehört, dass das für private Häuslbauer Pflicht ist sowas nachzuweisen. Oder gehts hier einfach nur darum, dass euer Sickerschacht genug Volumen bzw. groß genug dimensioniert ist für das von euch eingeleitete Dachflächenwasser, besser gesagt Oberflächenwasser???

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  •  7hirten
19.1.2017  (#5)
"atma schrieb:
wir haben da einen zettel von der baufirma erhalten, wo die mengen und grössen der sickerschächte angegeben waren. das haben wir abgegeben und war ausreichend.
Die Baufirma bei denen wir den Sickerschacht beauftragten ,lieferte uns ein Schreiben worin die in der besagten Ö-Norm zitierte ausreichende Dimensionierung bestätigt wird.


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  •  django
19.1.2017  (#6)
Und die Baufirma hat einen Sickerversuch durchgeführt bzw. ein Bodengutachten erstellt? Anscheinend reicht ja sowas in diesem Fall nicht.
Wenn du mir sagst wo du wohnst kann ich dir das ungefähr ausrechnen, wird aber als Nachweis auch nicht reichen :D
Oder ich sag dir was du in dieses Excel einsetzen musst, viel mehr ist es in Wirklichkeit auch nicht, vorausgesetzt man kennt die Durchlässigkeit des Untergrundes

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  •  coisarica
  •   Silber-Award
19.1.2017  (#7)
hat bei uns der bodengutachter gemacht - nachträglich und kostenlos zum bodengutachten selbst.

unser sickerschacht war nicht sickerfähig - eher ein brunnen - und wir haben stattdessen eine sickermulde angelegt.



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  •  zeitghaist
19.1.2017  (#8)
Hi!

Danke für die vielen Antworten!!! emoji

Mittlerweile hat die Baufirma nach einigen Nachfragen (lästig sein hilft immer, blöd nur das man sonst nix bekommt) die Aufgabe übernommen und wird/sollte sich drum kümmern (Ich hab nur die Angst das es der Gemeinde wieder nicht reicht...)

@chaots: Wir bauen in Klosterneuburg und anscheinend wird da gern recht viel an Nachweisen verlangt (vergleichsweise)
@KTWW: Danke für den Tipp, werd ich mir heute Abend sicherheitshalber gleich mal ansehen!
@atma: Ich hoffe jetzt auch auf diese Lösung
@django: wortwörtlich: Nachweis über Sickerfähigkeit des Untergrundes und die ausreichende Dimensionierung des Schachters --> meinst du zufällig das Excel von einem der Schachthersteller? (mir ist der name leider gerade entfallen, ich werde den Link posten falls ich ihn nochmal finde), das hätte ich mir auch schon überlegt! emoji
@coisarica: Wir hatten keinen Bodengutachter und der Schacht ist recht weit weg vom Haus (eh besser im nachhinein weil der untere Teil meines Gartens niederer ist als der obere auf dem Haus steht --> das hat uns sicher gute 1,5 Meter Lehmboden abgraben erspart^^)



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  •  django
19.1.2017  (#9)
Schön wenn das die Baufirma löst, hoffe für dich das es zu keinen Komplikationen kommt. Wenn ich Lehmboden lese könnte es nämlich ungemütlich werden.
Früher war das schon in einigen Gemeinden im Burgenland Pflicht. Gerade im Seewinkel ergaben sich da oft Enorme Flächen die zur Versickerung benötigt werden....

Ja wird sowas ähnliches sein von den Herstellern. Mit Niederschlags und Bodenwerten easy zu berechnen. Kannst ja mal im ebod nachsehen welcher Bodeb bei euch in der Gegend ansteht. Viel mehr machen manche Gutachter nicht emoji

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  •  zeitghaist
19.1.2017  (#10)
Ich hoff auch mal das ausnahmsweise etwas "einfach" funktioniert :D

Das sollte der Link zu dem Berechnungs-Excel sein (war jedenfalls recht aufschlussreich^^)
Sobald es Neuigkeiten gibt werde ich diese hier posten!

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  •  KTWW
21.1.2017  (#11)

zitat..
django schrieb: Ich nehme mal an der Herr oder die Dame mit dem Namen KTWW kann dir da gut weiterhelfen, wenn KTWW für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft steht? :)


Tatsächlich beide :)

zitat..
zeitghaist schrieb: Mittlerweile hat die Baufirma nach einigen Nachfragen (lästig sein hilft immer, blöd nur das man sonst nix bekommt) die Aufgabe übernommen und wird/sollte sich drum kümmern (Ich hab nur die Angst das es der Gemeinde wieder nicht reicht...)


Das sollte dann schon reichen. Bei vorliegen der entsprechenden Angaben ist die Berechnung, wie django schon sagte, ansonsten aber in 5min erledigt.



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  •  Knochen
22.1.2017  (#12)

zitat..
zeitghaist schrieb: Hat jemand so ein Gutachten anfertigen lassen??
Wenn ja von wem und ein ca Kostenpunkt wäre auch sehr hilfreich!!


Hat uns 680,-EUR netto gekostet.


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  •  webe1
29.3.2017  (#13)
Gutachten Sickerschacht - Hallo Knochen!
Wer hat dir das Gutachten um Euro 680,- ausgestellt?
Besten Dank!

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  •  webe1
29.3.2017  (#14)
Hi Django!
Mit so einem Sickerschacht-Gutachten erspart man sich bei uns die Dach-Abwassergebühr!
Nur weiß ich leider niemanden der mir so ein Gutachten zu einem vernünftigen Preis ausstellt!

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  •  django
  •   Bronze-Award
30.3.2017  (#15)
Im Prinzip weist du nicht den Sickerschacht nach, sondern die Sickerfähigkeit deines Bodens.... den Schacht kann man ja kaufen und aufstellen wo man will bzw. muss man nicht in einem Schacht versickern, sondern einfach auf Eigengrund. Das könnte auch eine Sickermulde oder ein Rigol sein oder eine Kombination aus beiden. Früher habe ich sehr viel mit solchen Dingen zu tun gehabt, aber da war das eher noch für die Industrie ein Thema, bei EFH waren die Gemeinden eher selten so streng, bzw. gab es meist vorgegebene Referenzen (bei Aufschließungen) und selten wurden Einzelnachweise gefordert. Ich muss dir aber sagen, dass ich nicht genau weiß wer aller zu so etwas berechtigt ist. Natürlich sind es Ziviltechniker Büros (davon kenne ich genug), ich weiß aber nicht ob das Baufirmen auch machen dürfen oder man das selbst machen kann. Kommt wahrscheinlich auf die Gemeinde an. Ich kenne Leute die haben es sich "selbst" berechnet.
Wo bist du denn zu Hause?

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  •  NTWK
30.3.2017  (#16)

zitat..
Hat uns 680,-EUR netto gekostet.


Sag mal gehts noch? Fertigstellung bei der Gemeinde abgeben und Ende. Oder glaubts ihr die sperren euch ein ohne "Bodengutachten" oder ihr dürft das Haus nicht bewohnen. Etwas mehr Gelassenheit beim Hausbau und nicht vorauseilend was so sinnloses vorlegen und das um den Preis.

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  •  maider187
30.3.2017  (#17)
Also.. ich habe das so gelöst emoji

3 Meter tiefes Loch, 3 Meter breit, Betonbruch vom Abriss rein, Fließ drüber und fertig ist mein Sicker"loch"

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  •  zeitghaist
30.3.2017  (#18)
Warte zwar noch immer auf die den Wisch von der Gemeinde, aber dürfte laut deren Aussage wirklich mit der Bestätigung der Baufirma gepasst haben :)
(Der Amts-schimmel wiehert langsam...)

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  •  dawa
30.3.2017  (#19)
Wir mussten eine Berechnung vorweisen. VOR Baubeginn, ohne diese hätten wir keine Baugenehmigung bekommen ...

Wurde von einem Ziviltingeneurbüro durchgeführt und gestempelt. Selbst berechnete oder von der Baufirma erbrachte Berechnungen wurden bzw. Werden nicht akzeptiert.

Bodengutachten hat es bereits gegeben.

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  •  django
  •   Bronze-Award
3.4.2017  (#20)
Ein Sickerschacht ist im Prinzip ja auch nix anderes als Maiders Variante. Es kann dir meines Wissens auch nicht die Art der Versickerung vorgeschrieben werden. Es heißt einfach sinngemäß: "Niederschlagswasser muss auf Eigengrund zur Versickerung gebracht werden". Die Regeln hierfür werden zwar immer strenger, aber ich kenne auch keine privaten Haushalte die das tatsächlich Nachweisen mussten, also mit einem Versuch oder rechnerisch, dass es gemacht wurde schon. Kann sein das es sensible Gebiete gibt oder das es tatsächlich neu ist, ihr vl. einfach so dichten Boden habt das nix versickert und sie es deshalb genau wissen wollen. Würde da auch kein Fass aufmachen um ehrlich zu sein.

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  •  maider187
3.4.2017  (#21)

zitat..
django schrieb: Ein Sickerschacht ist im Prinzip ja auch nix anderes als Maiders Variante


jup und im schlimmsten fall hat man ja selbst den Schaden, somit ist ja eh selbst jeder bedacht das Wasser so gut wie möglich versickern zu lassen.



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