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Lt. Par. 14, Abs. 4 der Bodenmarkierunsverordnung (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012574) gilt: "(4) Wenn es die örtlichen Gegebenheiten und die Verkehrsverhältnisse erfordern, kann die Haltelinie in Ortsgebieten in Verlängerung der Gehsteigkante angebracht werden, sofern die Verkehrssicherheit sowie insbesondere die Sicherheit der Fußgänger dadurch nicht beeinträchtigt wird." Vielleicht kann man das hier sinngemäß anwenden. |
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Du musst bedenken dass die Sicht erst einiges nach der Haltelinie zum Tragen kommt, der Fahrer sitzt ja nicht am Kennzeichentaferl. Rechne von deiner blauen Linie ca 3m nach hinten, dann bist ca bei dem Punkt der den SV interessieren wird. |
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Kann dir nicht konkret helfen, aber meine Erfahrung: zuständig ist dafür nicht direkt die Baubehörde, sonder die Straßenverwaltung. Kann dann aber am Ende wieder die Gemeinde sein... Die Straßenverwaltung kann dir Auflagen erteilen und auch im worst case vorhaben verbieten, wenn ihrer Meinung nach damitder Verkehr beeinträchtigt wird bzw. eine Gefahrenstelle erzeugen würde (zB Sichtbehinderung im Kreuzungsbereich). Dafür gibts klare Regeln (wie du schon mitbekommen hast). Die werden sich wahrscheinlich beim Lokalaugenschein aber auch auf die sichere Seite legen und vermutlich nicht davon abweichen. https://www.energiesparhaus.at/forum-ooe-einfriedung-abstand-zur-grundgrenze-vorgeschrieben/79361 Lies dir hier mal meine Antwort ( #5 )durch... Situation war bei mir ähnlich, der Anwalt hat mir da gesagt wie ich das angehen sollte damit die worst case die Behörde ein Gutachten erstellen lassen muss und begründen, wieso/warum |
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Wie sieht es gegenüber der Ausfahrt aus? Schlage ihnen vor das ihr dort einen Verkehrsspiegel montiert |
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Das wäre auch mein "fallback" Szenario, dass ich auch schon gegenüber der Gemeinde geäußert habe. Bevor es zu einem Grundrechtseingriff kommt, müsste als gelinderes Mittel auch ein Verkehrsspiegel montiert werden können. Daraufhin wurde gleich gejammert, dass diese erblinden usw. :) |
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Die von mir eingezeichnete blaue Linie ist auch noch ein Stück weg von dem gedachten Straßenverlauf. Man könnte mE ja noch ein bisschen mehr reinfahren |
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Danke für den Hinweis. Kannst du mir den Anwalt empfehlen? (gerne per PN) |
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Ich tue mir etwas schwer hier eine Analogie für den konkrten Einzelfall herzustellen. Meinst du damit, wenn man sich bei uns neben dem Straßenverlauf einen Gehsteig denken würde, dass man dort die Haltelinie platzieren dürfte? |
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Sorry aber da bin ich voll bei der Gemeinde! Bei uns haben einige (eigentlich unerlaubterweise) genau an solchen Ecken zu hohe Zäune bzw. so einen Sichtschutz. Das ist für alle Verkehrsteilnehmer maximal ungut und auch gefährlich. |
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Ich akzeptiere natürlich deine Meinung. Allerdings sollte jede Situation für sich beurteilt werden. Wir befinden uns in einer Sackgasse, 30kmh Beschränkung (eigentlich fahren alle Schritttempo) und die Ausfahrt aus einer Privatstraße mit 2 Parteien. Zudem besteht ein recht großer Raum bevor man in den Straßenverlauf kommt (siehe google earth Foto oben) |
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Ein Beispiel, das eurem recht ähnlich ist: ![]() Die Einfriedung (orange markiert) ist ~1,5m hoch. Wenn ich aus der Richtung mit dem roten Pfeil komme, sehe ich jene, die aus der Richtung mit dem grünen Pfeil kommen, erst sehr spät. Und das obwohl die Ecke nach innen versetzt ist. Hier hätte es schon ein paar mal fast gekracht, obwohl hier überall Tempo 30 gilt. |
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Die Fälle sind nicht vergleichbar. Bei uns liegt eine Kurve vor, sodass der (potentiell gefährlichere) Verkehr von links (kommt eigentlich von vorne) sofort einsehbar ist. Die Autos von rechts orientieren sich natürlich an der rechten Straßenseite. Zudem gibt es, wie schon geschrieben, einen recht großen "Freibereich" außerhalb des Strassenverlaufs. btw: wie siehst du dann die gelb eingeringete Ausfahrt (Bild unten)? Das Carport verdeckt die Sicht auf den von links kommenden Verkehr. Die Situation ist für mich potentiell viel gefährlicher ![]() |
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Bekannte haben auch so ein Eck und dort ein kleines Biotop. Sträucher dann dahinter als Sichtschutz. |
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Und im Winter sowieso eine Eisschicht drauf. Mopedfahrer und Radfahrer sind auf einem Spiegel auch nicht gerade gut zum sehen! |
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Gefällt dir optisch auch ein Stabgitterzaun? Dann würde ich diesen errichten und mit den Sichtschutz-Streifen arbeiten. Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn die Gemeinde sich dann doch durchsetzen will, kannst die Streifen entfernen. Ich fürchte Du bist in die Sackgasse "Wer viel fragt, lauft viel irr" gelaufen. |
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Zum Überlegen wäre es den Sichtschutz gleich dahinter an der richtigen Stelle zu errichten und den verbleibenden Zwickel als eigene Gartenfläche für Gemüse- und Kräuteranbau oder als Lagerfläche für Komposthaufen etc. zu verwenden. |
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Hat sich erledigt. Nach Lokalaugenschein darf ich den Sichtschutz wie geplant errichten
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Super dass sich alles zum Guten gewendet hat 🤗 |
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Ja genau. Danke für die Rückmeldungen und Impulse! |
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