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Sichtschutz und Einsicht in öffentl. Strasse [OÖ]

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  •  kague
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
12.6. - 16.6.2025
19 Antworten | 10 Autoren 19
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Hallo liebe Community,
ich sehe Ärger mit unserer Gemeinde (in OÖ) heraufziehen und bitte um eure Ratschläge was ich hier tun kann.
Zum Sachverhalt: Wir sind im Finale mit dem Hausbau und wollen nun an unseren westlichen Grundstücksgrenze einen Sichtschutzzaun aus Lärche  (h=ca 150cm) auf der bereits fertiggestellten betonierten Gartenmauer (h=zw.15cm und 35cm, da leicht abschüssig) errichten, damit wir nicht in der Auslage auf der Terrasse sitzen :). Nachdem hier eine Gemeindestrasse (Sackgasse, 30kmh Beschränkung) angrenzt, habe ich die Gemeinde kontaktiert und einen entsprechenden Antrag gestellt.
Nach einigen Telefonaten/Emails mit dem Bauamt, kristallisiert sich allerdings heraus, dass die Gemeinde der Auffasung ist, dass ich den Sichtschutzzaun jedenfalls im unteren Bereich (südlich) nicht errichten kann, da sonst die Sicht in den Verkehr bei der Ausfahrt aus der Privatstrasse (Fahrtrecht nur für uns und unseren Nachbarn) in die Gemeindestrasse nicht gegeben ist. Dabei wird eine Sichtweite von 25m ab der seitens Gemeinde angenommenen Haltelinie (gelber Strich) gefordert, was zur Folge hat, dass der ebenfalls gelb schraffierte Keil nicht verbaut oder "beheckt" werden darf und dort nur ein Maschendrahtzaun o.ä. (Ohne Sichteinschränkung) errichtet werden kann.
Ich sehe die imaginäre Haltelinie allerdings viel weiter vorne (blauer Strich), da der Bereich zwar asphaltiert ist, aber die Straßenführung viel weiter in der Kurve ist und eigentlich keine Veranlassung einer Änderung unserer Pläne himsichtlich des Sichtschutzes (und damit ja einen Eingriff in unser Eigentumsrecht).
Am Montag habe ich nun einen Lokalaugenschein mit Gemeindevertreter vereinbart. Vielleicht zeigen sich die Gemeindeverteter dann eh einsichtigt, aber ich habe irgendwie kein gutes Gefühl.
Wie seht ihr den Sachverhalt? Habt ihr Argumente für mich, die meine Sicht der Dinge untermauern?
Danke und lg

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  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
13.6.2025  (#1)
Lt. Par. 14, Abs. 4 der Bodenmarkierunsverordnung (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012574) gilt:
"(4) Wenn es die örtlichen Gegebenheiten und die Verkehrsverhältnisse erfordern, kann die Haltelinie in Ortsgebieten in Verlängerung der Gehsteigkante angebracht werden, sofern die Verkehrssicherheit sowie insbesondere die Sicherheit der Fußgänger dadurch nicht beeinträchtigt wird."

Vielleicht kann man das hier sinngemäß anwenden. 



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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
13.6.2025  (#2)
Du musst bedenken dass die Sicht erst einiges nach der Haltelinie zum Tragen kommt, der Fahrer sitzt ja nicht am Kennzeichentaferl.

Rechne von deiner blauen Linie ca 3m nach hinten, dann bist ca bei dem Punkt der den SV interessieren wird.

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  •  JoeSi
  •   Silber-Award
13.6.2025  (#3)
Kann dir nicht konkret helfen, aber meine Erfahrung: zuständig ist dafür nicht direkt die Baubehörde, sonder die Straßenverwaltung. Kann dann aber am Ende wieder die Gemeinde sein...
Die Straßenverwaltung kann dir Auflagen erteilen und auch im worst case vorhaben verbieten, wenn ihrer Meinung nach damitder Verkehr beeinträchtigt wird bzw. eine Gefahrenstelle erzeugen würde (zB Sichtbehinderung im Kreuzungsbereich). Dafür gibts klare Regeln (wie du schon mitbekommen hast). 
Die werden sich wahrscheinlich beim Lokalaugenschein aber auch auf die sichere Seite legen und vermutlich nicht davon abweichen. 
https://www.energiesparhaus.at/forum-ooe-einfriedung-abstand-zur-grundgrenze-vorgeschrieben/79361
Lies dir hier mal meine Antwort ( #5 )durch... Situation war bei mir ähnlich, der Anwalt hat mir da gesagt wie ich das angehen sollte damit die worst case die  Behörde ein Gutachten erstellen lassen muss und begründen, wieso/warum

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  •  Destroent
13.6.2025  (#4)
Wie sieht es gegenüber der Ausfahrt aus? Schlage ihnen vor das ihr dort einen Verkehrsspiegel montiert

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  •  kague
13.6.2025  (#5)

zitat..
Destroent schrieb:

Wie sieht es gegenüber der Ausfahrt aus? Schlage ihnen vor das ihr dort einen Verkehrsspiegel montiert

Das wäre auch mein "fallback" Szenario, dass ich auch schon gegenüber der Gemeinde geäußert habe. Bevor es zu einem Grundrechtseingriff kommt, müsste als gelinderes Mittel auch ein Verkehrsspiegel montiert werden können.
Daraufhin wurde gleich gejammert, dass diese erblinden usw. :)


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  •  kague
13.6.2025  (#6)

zitat..
MalcolmX schrieb:

Du musst bedenken dass die Sicht erst einiges nach der Haltelinie zum Tragen kommt, der Fahrer sitzt ja nicht am Kennzeichentaferl.

Rechne von deiner blauen Linie ca 3m nach hinten, dann bist ca bei dem Punkt der den SV interessieren wird.

Die von mir eingezeichnete blaue Linie ist auch noch ein Stück weg von dem gedachten Straßenverlauf. Man könnte mE ja noch ein bisschen mehr reinfahren


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  •  kague
13.6.2025  (#7)

zitat..
JoeSi schrieb:

Kann dir nicht konkret helfen, aber meine Erfahrung: zuständig ist dafür nicht direkt die Baubehörde, sonder die Straßenverwaltung. Kann dann aber am Ende wieder die Gemeinde sein...
Die Straßenverwaltung kann dir Auflagen erteilen und auch im worst case vorhaben verbieten, wenn ihrer Meinung nach damitder Verkehr beeinträchtigt wird bzw. eine Gefahrenstelle erzeugen würde (zB Sichtbehinderung im Kreuzungsbereich). Dafür gibts klare Regeln (wie du schon mitbekommen hast). 
Die werden sich wahrscheinlich beim Lokalaugenschein aber auch auf die sichere Seite legen und vermutlich nicht davon abweichen. 
https://www.energiesparhaus.at/forum-ooe-einfriedung-abstand-zur-grundgrenze-vorgeschrieben/79361
Lies dir hier mal meine Antwort ( #5 )durch... Situation war bei mir ähnlich, der Anwalt hat mir da gesagt wie ich das angehen sollte damit die worst case die  Behörde ein Gutachten erstellen lassen muss und begründen, wieso/warum

Danke für den Hinweis. Kannst du mir den Anwalt empfehlen? (gerne per PN)


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  •  kague
13.6.2025  (#8)

zitat..
BungalowImGruen schrieb:

Lt. Par. 14, Abs. 4 der Bodenmarkierunsverordnung (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012574) gilt:
"(4) Wenn es die örtlichen Gegebenheiten und die Verkehrsverhältnisse erfordern, kann die Haltelinie in Ortsgebieten in Verlängerung der Gehsteigkante angebracht werden, sofern die Verkehrssicherheit sowie insbesondere die Sicherheit der Fußgänger dadurch nicht beeinträchtigt wird."

Vielleicht kann man das hier sinngemäß anwenden.

Ich tue mir etwas schwer hier eine Analogie für den konkrten Einzelfall herzustellen.
Meinst du damit, wenn man sich bei uns neben dem Straßenverlauf einen Gehsteig denken würde, dass man dort die Haltelinie platzieren dürfte?


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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
13.6.2025  (#9)

zitat..
kague schrieb: Nach einigen Telefonaten/Emails mit dem Bauamt, kristallisiert sich allerdings heraus, dass die Gemeinde der Auffasung ist, dass ich den Sichtschutzzaun jedenfalls im unteren Bereich (südlich) nicht errichten kann, da sonst die Sicht in den Verkehr bei der Ausfahrt aus der Privatstrasse (Fahrtrecht nur für uns und unseren Nachbarn) in die Gemeindestrasse nicht gegeben ist.

Sorry aber da bin ich voll bei der Gemeinde!

Bei uns haben einige (eigentlich unerlaubterweise) genau an solchen Ecken zu hohe Zäune bzw. so einen Sichtschutz. Das ist für alle Verkehrsteilnehmer maximal ungut und auch gefährlich.


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  •  kague
13.6.2025  (#10)

zitat..
tomsl schrieb:

──────..
kague schrieb: Nach einigen Telefonaten/Emails mit dem Bauamt, kristallisiert sich allerdings heraus, dass die Gemeinde der Auffasung ist, dass ich den Sichtschutzzaun jedenfalls im unteren Bereich (südlich) nicht errichten kann, da sonst die Sicht in den Verkehr bei der Ausfahrt aus der Privatstrasse (Fahrtrecht nur für uns und unseren Nachbarn) in die Gemeindestrasse nicht gegeben ist.
───────────────

Sorry aber da bin ich voll bei der Gemeinde!

Bei uns haben einige (eigentlich unerlaubterweise) genau an solchen Ecken zu hohe Zäune bzw. so einen Sichtschutz. Das ist für alle Verkehrsteilnehmer maximal ungut und auch gefährlich.

Ich akzeptiere natürlich deine Meinung.
Allerdings sollte jede Situation für sich beurteilt werden. Wir befinden uns in einer Sackgasse, 30kmh Beschränkung (eigentlich fahren alle Schritttempo) und die Ausfahrt aus einer Privatstraße mit 2 Parteien. Zudem besteht ein recht großer Raum bevor man in den Straßenverlauf kommt (siehe google earth Foto oben) 


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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
13.6.2025  (#11)
Ein Beispiel, das eurem recht ähnlich ist:

_aktuell/20250613600785.png
Die Einfriedung (orange markiert) ist ~1,5m hoch. Wenn ich aus der Richtung mit dem roten Pfeil komme, sehe ich jene, die aus der Richtung mit dem grünen Pfeil kommen, erst sehr spät. Und das obwohl die Ecke nach innen versetzt ist. 

Hier hätte es schon ein paar mal fast gekracht, obwohl hier überall Tempo 30 gilt.

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  •  kague
13.6.2025  (#12)

zitat..
tomsl schrieb:

Ein Beispiel, das eurem recht ähnlich ist:

Die Einfriedung (orange markiert) ist ~1,5m hoch. Wenn ich aus der Richtung mit dem roten Pfeil komme, sehe ich jene, die aus der Richtung mit dem grünen Pfeil kommen, erst sehr spät. Und das obwohl die Ecke nach innen versetzt ist. 

Hier hätte es schon ein paar mal fast gekracht, obwohl hier überall Tempo 30 gilt.

Die Fälle sind nicht vergleichbar. Bei uns liegt eine Kurve vor, sodass der (potentiell gefährlichere) Verkehr von links (kommt eigentlich von vorne) sofort einsehbar ist. Die Autos von rechts orientieren sich natürlich an der rechten Straßenseite.
Zudem gibt es, wie schon geschrieben, einen recht großen "Freibereich" außerhalb des Strassenverlaufs.

btw: wie siehst du dann die gelb eingeringete Ausfahrt (Bild unten)? Das Carport verdeckt die Sicht auf den von links kommenden Verkehr. Die Situation ist für mich potentiell viel gefährlicher


_aktuell/20250613926574.png


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  •  Dirm
  •   Bronze-Award
13.6.2025  (#13)
Bekannte haben auch so ein Eck und dort ein kleines Biotop. Sträucher dann dahinter als Sichtschutz.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
13.6.2025  (#14)

zitat..
kague schrieb: Daraufhin wurde gleich gejammert, dass diese erblinden usw. :)

Und im Winter sowieso eine Eisschicht drauf. Mopedfahrer und Radfahrer sind auf einem Spiegel auch nicht gerade gut zum sehen!


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  •  cc9966
  •   Gold-Award
15.6.2025 11:15  (#15)
Gefällt dir optisch auch ein Stabgitterzaun? Dann würde ich diesen errichten und mit den Sichtschutz-Streifen arbeiten. Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn die Gemeinde sich dann doch durchsetzen will, kannst die Streifen entfernen. Ich fürchte Du bist in die Sackgasse "Wer viel fragt, lauft viel irr" gelaufen.

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  •  wolfi69
  •   Silber-Award
16.6.2025 7:50  (#16)
Zum Überlegen wäre es den Sichtschutz gleich dahinter an der richtigen Stelle zu errichten und den verbleibenden Zwickel als eigene Gartenfläche für Gemüse- und Kräuteranbau oder als Lagerfläche für Komposthaufen etc. zu verwenden. 

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  •  kague
16.6.2025 20:00  (#17)
Hat sich erledigt. Nach Lokalaugenschein darf ich den Sichtschutz wie geplant errichten

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  •  JoeSi
  •   Silber-Award
16.6.2025 20:26  (#18)
Super dass sich alles zum Guten gewendet hat 🤗

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  •  kague
16.6.2025 22:08  (#19)
Ja genau. Danke für die Rückmeldungen und Impulse!

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