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Sicherheit am Dach

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  •  MSC1
  •   Bronze-Award
20.11.2022 - 3.7.2023
41 Antworten | 20 Autoren 41
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Hallo Leute,

wie seht ihr das mit der Sicherheit am Dach? Meiner persönlichen Wahrnehmung nach wird bei der Montage der UK und den Modulen meist wenig Fokus auf die Sicherheit gelegt - vor allem bei Steildächern ist die Gefahr ja nicht ganz von der Hand zu weisen. Sollte was passieren, dann ist meines Wissens nach ja auch der Auftraggeber mit im Boot.

Im persönlichen Gespräch hört man halt oft raus, dass ein Seil ja nur bei der Arbeit stört und ein Gerüst nur dann aufgestellt wird wenn zu erwarten ist, dass wer kontrollieren kommt etc... Was sind hier eure Erfahrungen und wie wirds richtig gemacht? War das bei euren PV Projekten Thema?

  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
21.11.2022  (#21)

zitat..
fudi6489 schrieb:

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Stoffal02 schrieb: Bei Montagebeginn habe ich sowohl den Arbeitern, wie auch dem Chef der Firma klipp und klar gesagt, dass es im Falle einer Nichtsicherung sofort zu einer roten Karte kommt und keinerlei Verwarnungen geben wird. Sind auch immerhin ein paar Meter bergab...
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Ich glaub da hätten wir noch immer keinen Ziegel angesetzt und hätten noch die Baugrube... Stimmung sonst war aber gut bei dir auf der Baustelle? 😅

Ja, Stimmung passt bei der Montage, haben auch sicherlich noch zwei Wochen zu tun...
Bei den feuchten Bedingungen und dem Paneldach ist es halt sau rutschig und bei über zwölf Meter Absturzhöhe auf Asphalt rufst den Leichenwagen und nimmer die Rettung...

Nur zum Vergleich: Mir hat letztens ein Monteur erzählt, dass er bei einer Firma mit amerikanischer Mutter auf Montage war (Maschienenbau). Da musste er eine Schraube in rund 3-4 Meter höhe eine Schraube nachziehen. Da musste er einen Antrag stellen, zwei Tage später kam der Gerüsttrupp, hat zwei Stunden ein Gerüst aufgebaut, welches noch abgenommen werden musste. Dann ist er rauf, hat eine Minute die Schraube nachgezogen und dann wurde das Gerüst wieder abgebaut....

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  •  STEBEA
21.11.2022  (#22)

zitat..

Nur zum Vergleich: Mir hat letztens ein Monteur erzählt, dass er bei einer Firma mit amerikanischer Mutter auf Montage war (Maschienenbau). Da musste er eine Schraube in rund 3-4 Meter höhe eine Schraube nachziehen. Da musste er einen Antrag stellen, zwei Tage später kam der Gerüsttrupp, hat zwei Stunden ein Gerüst aufgebaut, welches noch abgenommen werden musste. Dann ist er rauf, hat eine Minute die Schraube nachgezogen und dann wurde das Gerüst wieder abgebaut....

Im Industriebereich ist so etwas Standard. Gibt Firmen die lassen ab einer (Stand-)Höhe von 1,5 m Gerüste aufstellen um einen sicheren Arbeitsplatz zu schaffen, damit nicht auf einer Leiter gearbeitet muss. PSA gegen Absturz muss ebenfalls in ungesicherten Höhen ab 1,5 m verwendet werden. 

In der Baubranche ist man da weiter hinten was Sicherheitsvorschriften betrifft, aber irgendwann wirds auch dort ankommen. 


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  •  odyssee80
21.11.2022  (#23)

zitat..
Gawan schrieb: Muss ICH als Auftraggeber mich darum kümmern ?

die Antwort ist eindeutig ja, denn es gilt das Verursacherprinzip. Als Auftraggeber hast du dafür Sorge zu tragen, dass ein gefahrloser Arbeitsplatz für die von dir beauftragte Durchführung von Arbeiten zur Verfügung steht. Andernfalls besteht die Verpflichtung einen sicheren Arbeitsplatz zu schaffen oder Sicherungsmaßnahmen zu beauftragen.

Ist nur eine Firma tätig, dann greift hier dennoch das BauKG, da Arbeiten mit besonderer Gefahr - nämlich Absturz - ausgeführt werden.
Auszug BauKG:
§ 7.
 •  (1) Der Bauherr hat dafür zu sorgen, daß vor Eröffnung der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt wird für Baustellen, für die eine Vorankündigung gemäß § 6 erforderlich ist und für Baustellen, auf denen Arbeiten zu verrichten sind, die mit besonderen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer verbunden sind.
 •  (2) Arbeiten, die mit besonderen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer verbunden sind, sind insbesondere:
 
Arbeiten, bei denen die Gefahr des Absturzes, des Verschüttetwerdens oder des Versinkens besteht, wenn diese Gefahr durch die Art der Tätigkeit, die angewandten Arbeitsverfahren oder die Umgebungsbedingungen auf der Baustelle erhöht wird, wie Arbeiten im Verkehrsbereich oder in der Nähe von Gasleitungen,...

Absturzhöhen für Dachgewerke - siehe BauV (Abschnitt 11) - wobei ich immer noch nicht nachgelesen habe, ob die Montagetätigkeit für eine PV Anlage den Dachgewerken zuordenbar ist.

Gleichzeitig gilt für Auftragnehmer - sprich das ausführende Unternehmen - das ASchG - Arbeitnehmerschutzgesetzt. Von der Fachfirma muss seriöser Weise die Frage nach den Sicherungsmaßnahmen gestellt werden. Der Arbeitgeber hat für die Sicherheit und die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu sorgen.

Beide Parteien - Auftraggeber und Auftragnehmer - sind gleichermaßen in der Pflicht.
Vom Absturz betroffen sind die ausführenden Personen = Arbeiter. Die sollten vom Arbeitgeber unterwiesen sein und sich von ungesicherten Dachflächen fernhalten.

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  •  furbo
21.11.2022  (#24)

zitat..
odyssee80 schrieb: die Antwort ist eindeutig ja, denn es gilt das Verursacherprinzip. Als Auftraggeber hast du dafür Sorge zu tragen, dass ein gefahrloser Arbeitsplatz für die von dir beauftragte Durchführung von Arbeiten zur Verfügung steht.

Die Bezeichnung "gefahrloser Arbeitsplatz" gibt es m. M. nach im österreichischen Recht nicht. Gefahren müssen vom ARBEITGEBER ermittelt und beurteilt werden, auf Basis dieser Arbeitsplatzevaluierung sind Maßnahmen festzulegen, um die "Grundsätze der Gefahrenverhütung" (§7 ASchG) umzusetzen. 
Diess betrifft den Bauherrn NICHT.
Der BAUHERR hat "nur" dafür zu sorgen, dass ein SiGe-Plan und die Unterlage für spätere Arbeiten erstellt und berücksichtigt wird. Wenn nur eine Firma tätig ist, ist auch kein Planungs- und Baustellenkoordinator zu bestellen.


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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
21.11.2022  (#25)

zitat..
odyssee80 schrieb: die Antwort ist eindeutig ja,

Für die Errichtung eine PV-Anlage wird diese Antwort in den meisten Fällen falsch sein.

Grundsätzlich gilt hier das Arbeitnehmerschutzgesetz. Darin steht eindeutig: Arbeitgeber haben für die Einhaltung zu sorgen!


zitat..
odyssee80 schrieb: Ist nur eine Firma tätig, dann greift hier dennoch das BauKG

NEIN, tut es im Normalfall nicht!

Erst wenn auf einer Baustelle gleichzeitig oder auf einanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig werden, oder die Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Arbeitnehmer gleichzeitig beschäftigt werden, oder der Umfang der Arbeiten insgesamt mehr als 500 Personentage übersteigt.






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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
21.11.2022  (#26)
500 Personentage könnten es aber bei einem EFH durchaus werden...

(Jetzt natürlich nur wenn die PV gleich bei Neubau mitgemacht wird)

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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
22.11.2022  (#27)

zitat..
odyssee80 schrieb: Ist nur eine Firma tätig, dann greift hier dennoch das BauKG

 

zitat..
Hobbyplaner schrieb: NEIN, tut es im Normalfall nicht!

Erst wenn....

 

zitat..
MalcolmX schrieb: 500 Personentage könnten es aber bei einem EFH durchaus werden...

(Jetzt natürlich nur wenn die PV gleich bei Neubau mitgemacht wird)

Auch sehr unwahrscheinlich, dass ein EFH von nur einer Firma errichtet wird, die auch gleich die PV mitmacht.




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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
22.11.2022  (#28)
Haben ja viele einen GU. Der hat aber wiederum oft einen Baukoordinator sowieso.

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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
22.11.2022  (#29)
Als jemand der das spannende Thema abundzu streifen darf, empfehle ich jedem Bauherren und auch Auftragnehmer (=Arbeitgeber) die AUVA Merkblätter zu den Themen. Insbesondere das Merkblatt M 222 "Arbeiten auf Dächern".

https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.544604&version=1430386865

Wenn man sich als Bauherr oder auch Arbeitgeber unsicher ist was auf dem Dach zu tun ist oder passiert, kann man auch jederzeit bei der zuständigen Arbeitsinspektion anrufen. Dort steht man auch sehr gerne beratend zur Seite und kommt unverbindlich auf Baustelle (keine Angst).

Blöd wird es nur wenn man etwas passiert, dann hat man den AI auf der Baustelle, allerdings nicht mehr nur beratend und freundlich sondern dann steht die Behörde, Polizei und Staatsanwaltschaft da und will Antworten (beides schon erlebt, da wird man sehr klein).

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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
22.11.2022  (#30)

zitat..
odyssee80 schrieb:

Arbeiten, bei denen die Gefahr des Absturzes, des Verschüttetwerdens oder des Versinkens besteht, wenn diese Gefahr durch die Art der Tätigkeit, die angewandten Arbeitsverfahren oder die Umgebungsbedingungen auf der Baustelle erhöht wird, wie Arbeiten im Verkehrsbereich oder in der Nähe von Gasleitungen,...

Trifft auf die standardmäßige "Nachrüstung" von PV-Anlagen auf einem EFH nicht zu, weil es ist der ganz Satz (auch nach dem "wenn") zu beachten, nicht nur der ersten Teil.

Wird die PV-Anlage aber z.B. über einer Pipeline oder über/an einer Autobahn/Eisenbahn oder auf einem See errichtet, dann schlägt dieser Absatz zu.


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  •  odyssee80
27.12.2022  (#31)
hallo alle,
nach einem Telefonat mit dem Arbeitsinspektorat muss ich meine Angaben korrigieren und Hobbyplaner in seinen Posts bestätigen:

Wird eine PV Anlage als Einzelvergabe auf einem Bestand montiert, dann gilt hier nicht das BauKG sondern das ASchG - dh. der Auftraggeber ist NICHT für die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zuständig, sondern der Auftragnehmer (der Montagebetrieb der PV Anlage).
Wird die Anlage im Zuge eines Neubaues miterrichtet, dann greift das BauKG und der Hausbauer wird im Zuge der Pflicht aus dem BauKG in die Absicherungsthematik eingebunden.

In 2023 wird die Thematik von der WKO in Abstimmung mit dem AIR aufgerollt und es werden Merkblätter und Infos dazu online gestellt werden.

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  •  MSC1
  •   Bronze-Award
28.12.2022  (#32)
Ok danke für die Info. Wie ist das wenn ich den Auftrag vergebe und dann der Auftragnehmer auf Sub-Unternehmer zurückgreift? 

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
28.12.2022  (#33)

zitat..
MSC1 schrieb: Sub-Unternehmer

Der Sub ist Problem des Auftragnehmers.


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  •  MSC1
  •   Bronze-Award
28.12.2022  (#34)
Ok d.h. aber für ihn trifft das BauKG dann zu?

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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
29.12.2022  (#35)

zitat..
MSC1 schrieb: Wie ist das wenn ich den Auftrag vergebe und dann der Auftragnehmer auf Sub-Unternehmer zurückgreift? 

Das Arbeitnehmerschutzgesetz ist immer und von jeden Arbeitgeber einzuhalten, auch wenn zusätzlich das BauKG anzuwenden ist.

zitat..
MSC1 schrieb: Ok d.h. aber für ihn trifft das BauKG dann zu?

Nein, falls erforderlich ist der Bauherr zur Anwendung/Einhaltung und der Beauftragung einer geeigneten Person verpflichtet. Eine automatische Weitergabe ist ausgeschlossen.

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  •  MarioKorkisch
1.1.2023  (#36)
Sicherheit am Dach muss einfach für die Monteure gegeben sein. In der Praxis sehe ich leider kaum Dachfanggerüste und PSA am Mann. Bei uns werden die Kosten für Zbsp einem Dachfanggerüst im Angebot angeführt. Bitte immer die Angebote genau studieren und nicht einfach das günstigste auswählen. Ausgebildete Facharbeiter die fachspezifisch regelmäßig geschult werden und die dazu die Sicherheit am Dach einhalten kosten einfach ein Geld. 

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  •  chrisumi
2.7.2023  (#37)
Laut meines aktuellen Sachverständiger ist ein eine Dachsicherungsanlage / Absturzsicherung in der "Norm" vorgeschrieben und würde einen Mangel gleichen, sollte dieser nicht ausgeführt / gemacht werden. 

Gibt es hier Beispiele in welchem Bereich / Kosten wir uns hierbei bewegen, da mein GU dies nicht herstellen möchte, obwohl es im Gutachten erwähnt wird. Die Übergabe ist bei uns in den kommenden Tagen... 

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  •  cutcher
2.7.2023  (#38)

zitat..
chrisumi schrieb:

Laut meines aktuellen Sachverständiger ist ein eine Dachsicherungsanlage / Absturzsicherung in der "Norm" vorgeschrieben und würde einen Mangel gleichen, sollte dieser nicht ausgeführt / gemacht werden. 

Gibt es hier Beispiele in welchem Bereich / Kosten wir uns hierbei bewegen, da mein GU dies nicht herstellen möchte, obwohl es im Gutachten erwähnt wird. Die Übergabe ist bei uns in den kommenden Tagen...

Bei mir waren es rund 620€ brutto (150€ netto gerüstpauschale, 1,5h x 4 leute für auf- und abbau zu je 61,40€ netto stundensatz)


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  •  chrisumi
3.7.2023  (#39)
@cutcher - Hierbei handelte es sich jedoch um ein Gerüst. Eine richtige Dachsicherungsanlage hast du somit nicht? 

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  •  cacer
  •   Gold-Award
3.7.2023  (#40)
wovon redest du ? 
anschlagpunkte zum sichern?
zumindest hier in D sind die wohl erst ab bestimmten gebäudeklassen/ größen pflicht.

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  •  cutcher
3.7.2023  (#41)

zitat..
chrisumi schrieb:

@cutcher - Hierbei handelte es sich jedoch um ein Gerüst. Eine richtige Dachsicherungsanlage hast du somit nicht?

Klar, gerüst wurde am dach montiert


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