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[Salzburg] Baurecht - Baugrund in 30-jährigem Überflutungsbereich [Sbg]

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  •  hausbauer87
  •  [Sbg]
  •  [Salzburg]
13.10. - 13.11.2023
5 Antworten | 3 Autoren 5
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Hallo Zusammen,

wir haben ein Baugrundstück im Flachgau welches neben einem Bach und in einer 30-jährigen Hochwasserzone liegt:


2023/20231013779284.png
Von Gemeinde sowie vom Land Salzburg wurde eine Baubewilligung abgewiesen, sprich: es darf nicht bebaut werden da das Grundstück in der Hochwasszone liegt. Hier eine Stellungnahme:
"Die Parzelle befindet sich im 30-, 100- und 300-jährlichen Überflutungsbereich. Die Wassertiefen betragen beim 100-jährlichen Hochwasserereignis bis zu ca. 40 cm. Im Gefahrenzonenplan kommt der Überflutungsbereich in der gelben Gefahrenzone zu liegen. Die gewässerbegleitende rote Gefahrenzone reicht rd. 5 m in die Parzelle hinein.

Auf Grund der massiven Hochwassergefahr kann seitens der BWV einer Bebauung des Grundstückes derzeit nicht zugestimmt werden. Weiters würde eine Bebauung unweigerlich zu einer Verschlechterung der Hochwassersituation für die nebenliegenden Grundstücke führen."

Wir haben jetzt noch keine wirkliche Anstrengung unternommen dies zu prüfen bzw. hinterfragen was hier getan werden muss bzw. ob Sondermaßnahmen erforderlich sind um eine Baubewilligung zu erzielen. Schriftlich wurde uns u.a. mitgeteilt, dass die rote Gefahrenzone 5m in die Parzelle hineinreicht. Doch das ist bei jedem Grundstück welches neben einem Bach liegt der Fall. Ebenso Argument "Verschlechterung Hochwassersituation für die nebenliegenden Grundstücke" - das ist bei jedem Neubau überall der Fall, dass automatisch nebenliegende Grundstücke schlechter gestellt werden.

Hat jemand hiermit Erfahrung oder einen ähnlichen Fall?

Beste Antwort  [im Thread anzeigen]

zitat..
hausbauer87 schrieb: Als wir uns erkundigt haben, wie wir bauen können, haben wir informell die Antwort erhalten, dass wir nicht bauen dürfen.

Ich kann das nicht ganz nachvollziehen (sofern du auf einen Keller verzichten kannst) ... die Möglichkeit, die ich oben erwähnt (und bei einem Bauvorhaben genutzt) habe, sollte bei dir auch möglich sein. Du wirst halt zumindest einen Planer benötigen, der sich da für dich reinhaut.

Bebauungsgrundlagengesetz § 14

2023/20231113951547.jpg
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  •  ap99
  •   Gold-Award
18.10.2023  (#1)

zitat..
hausbauer87 schrieb: wir haben ein Baugrundstück im Flachgau

Es handelt sich also um Bauland (Flächenwidmungsplan)?
Gibt es einen Bebauungsplan?
Gibt es evt. sogar schon eine Bauplatzerklärung?


zitat..
hausbauer87 schrieb: Ebenso Argument "Verschlechterung Hochwassersituation für die nebenliegenden Grundstücke" - das ist bei jedem Neubau überall der Fall, dass automatisch nebenliegende Grundstücke schlechter gestellt werden.


An dem Punkt kommst nicht vorbei --> da geht es darum, daß du durch ein Bauvolumen das Retentionsvolumen bei Überflutung reduzierst und das ist nachteilig für die Nachbarn (das wird auch wasserrechtlich beurteilt).

Das kann man aber lösen (hatte gerade sowas ähnliches an der Fischach/am Auslauf des Wallersees) ... z.B. mit einem durchflutbaren Sockelbereich (Keller ist dann logischerweise ausgeschlossen) und das EG-Fussbodenniveau wird man dann sowieso auf einer Höhe zum Liegen bringen, wo Wasser keinen Schaden anrichtet ... vermutlich wirst eine HQ100-Höhenkote für FBOK-EG vorgesetzt bekommen (oder freiwillig danach planen) und ein wasserechtliches Projekt samt Bewilligung ist auch erforderlich (der Nachweis, daß keine Verschlechterung für die Nachbarn entsteht und Retention der Dach/Oberflächenentwässerung)

Habe aber keine Zeit um dir weiter zu helfen.

Ohne Unterstützung vom Bauamt wirst einen Rechtskundigen (Bau und Wasserrecht) wie Karl10 brauchen ... oder einen Sachverständigen vom Land, der dir helfen "will"


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  •  hausbauer87
12.11.2023  (#2)

zitat..
ap99 schrieb: Es handelt sich also um Bauland (Flächenwidmungsplan)?
Gibt es einen Bebauungsplan?
Gibt es evt. sogar schon eine Bauplatzerklärung?

Danke für deine Antwort. Ja es ist Bauland, fast mitten im Ort. In der gesamten Straße stehen, Ein- und Zweifamilienhäuser. Es gibt noch keine Bauplatzerklärung.


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  •  Ego1
12.11.2023  (#3)
Bauantrag Baubewilligung wurde von Gemeinde? Land Salzburg? abgewiesen. Oder wurde Beschwerden an den Landesverwaltungsgericht eingebracht ? 

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  •  hausbauer87
12.11.2023  (#4)

zitat..
Ego1 schrieb:

Bauantrag Baubewilligung wurde von Gemeinde? Land Salzburg? abgewiesen. Oder wurde Beschwerden an den Landesverwaltungsgericht eingebracht ?

wir haben noch keine Bauplatzerklärung und auch keinen Bauantrag offiziell eingebracht. Als wir uns erkundigt haben, wie wir bauen können, haben wir informell die Antwort erhalten, dass wir nicht bauen dürfen. 


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  •  ap99
  •   Gold-Award
13.11.2023  (#5)

zitat..
hausbauer87 schrieb: Als wir uns erkundigt haben, wie wir bauen können, haben wir informell die Antwort erhalten, dass wir nicht bauen dürfen.

Ich kann das nicht ganz nachvollziehen (sofern du auf einen Keller verzichten kannst) ... die Möglichkeit, die ich oben erwähnt (und bei einem Bauvorhaben genutzt) habe, sollte bei dir auch möglich sein. Du wirst halt zumindest einen Planer benötigen, der sich da für dich reinhaut.

Bebauungsgrundlagengesetz § 14

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