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Rohbaulichte Nebengebäude zu niedrig

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  •  wosishi
7.9. - 8.9.2017
15 Antworten | 6 Autoren 15
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Hallo!

Bei uns wurde gestern festgestellt, dass die Bodenplatte des Nebengebäudes um ca 5 cm zu niedrig ist (verglichen mit dem Einreichplan). Das scheint an und für sich kein dramatisches Problem zu sein, da die fehlenden cm mit dem Estrich nachgeholt werden können.
Das Nebengebäude befindet sich direkt an der Grundgrenze. Unserer Information nach darf es nicht höher als 3 Meter gemessen von der Fußbodenoberkante sein (Oberösterreich). Es ist daher keine Option, die Bodenplatte zu niedrig zu lassen.

Aus unserer Sicht ergibt sich jedoch aus dieser Thematik sich nun ein Problem mit den drei Türen, die sich in diesem Bereich befinden. Beim Betonieren der Wände wurden die Aussparungen für die Türen offenbar ausgehend von der zu niedrigen Bodenplatte gemessen (unter der Annahme, dass noch 10 cm Estrich kommen). Nun müssen jedoch 15 cm Estrich eingebracht werden, wodurch sich die Rohbaulichte der Türen entsprechend verringert. Die Aussparung für das Garagentor wurde übrigens richtig gemacht. Die Außenwände im Bereich der Türen sind bereits verputzt.

Wir wollen nun in diesem Bereich nicht 5 cm an Durchgangslichte herschenken. Unser Hausbauer hat die Betonierarbeiten an ein anderes Unternehmen vergeben und wird das Thema heute besprechen.
Mich würde nun interessieren, welche Korrekturmöglichkeiten die Forumsexperten sehen (d.h., auf was ich mich einlassen kann). Seht ihr weitere Probleme, die sich aus der Situation und etwaigen Korrekturmaßnahmen ergeben könnten?

Vielen Dank!

  •  MissT
7.9.2017  (#1)
Ganz ehrlich: Ich würde es drauf ankommen lassen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass da 1. jemand nachmessen kommt und/oder 2. wegen 5cm ein großes Trara machen wird. Außerdem wird auch die Geländevermessung nicht auf den Zentimeter genau sein.

Ich würde es so lassen. Trotzdem würde ich mir aber im Zuge der momentanen Klärung der Angelegenheit die schriftliche Zusicherung von der verantwortlichen Firma geben lassen, dass sie im Falle einer Beanstandung bei der Abnahme für die Behebung des Mangels (festhalten wie das konkret aussehen würde!) aufzukommen hat.

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  •  rabaum
  •   Silber-Award
7.9.2017  (#2)
Seht euch mal die folgende Passage näher an, ist bei uns auch zur Anwendung gekommen. Garage ist absolut gesehen höher als 3 Meter, aber ist eine Stufe unterhalb des künftigen Niveaus.

§41 Oö BauTG 2013
Ausnahmen von den Abstandsbestimmungen
(1) 5. d)
die Traufenhöhe von im Abstand gelegenen Bauwerksteilen darf 3 m über dem Erdgeschoßfußboden nicht überschreiten; reicht der einzige Fußboden unter das künftige Gelände, ist die Traufenhöhe über dem höchsten angeschnittenen künftigen Gelände zu messen;

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  •  Bruchbudenvilla
8.9.2017  (#3)
Häh? Sind die Antworten irgendwie an der Frage vorbei oder bin ich zu blöd(kann auch gut sein) emoji .
Die Bodenplatte ist zu NIEDRIG und wenn das mit Estrich aufgefüllt wird, was ja kein Problem wäre, passen die TÜREN nicht mehr. Es geht rein um die Türen.
Das Gebäude wird nicht zu hoch.
Hab ich das richtig verstanden oder bin ich doof?

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  •  wosishi
8.9.2017  (#4)
Danke schon mal für Eure Antworten!

@Bruchbudenvilla
Nein, ich denke die beiden Antworten gehen schon auf mein Problem ein. Man könnte ja versuchen eine Lösung zu finden, bei der man nur die geplanten 10cm Estrich aufträgt und in weiterer Folge die ursprünglich geplante Durchgangslichte erreichen würde. Allerdings steht dem - meiner bisherigen Meinung nach - die Rechtslage entgegen, weil das Gebäude dann 5 cm zu hoch wäre.

@MissT
Wir wollen uns hier ganz prinzipiell keinem Risiko aussetzen, zumal das Problem nun bekannt und die Verursacher jetzt am besten greifbar sind. Wenn es aufkommt und wenn es jemand darauf anlegt, dann kann das recht unangenehm werden. Bei dieser Variante wäre ich dann plötzlich unter Zugzwang.

Natürlich könnte ich mit den verantwortlichen Unternehmen so verbleiben, dass sie mir zusichern im Falle des Falles etwaige Korrekturen zu machen. Allerdings weiß man nie, was in 10 Jahren sein wird und ob ich dann tatsächlich noch die Möglichkeit hätte mich zu regressieren. Darüber hinaus denke ich, dass eine Fehlerbehebung zum jetzigen Zeitpunkt sicher einfacher/unkomplizierter ist als irgendwann in der Zukunft.

@rabaum
Das muss ich mir noch mal genauer durch den Kopf gehen lassen. Ganz einleuchtend ist mir das noch nicht.

Zur ursprünglichen Fragen zurück. Welche Möglichkeiten gäbe es zur tatsächlichen Korrektur? Was wäre hier "state of the art"? Ganz laienhaft gefragt: können in so einem Fall einfach die fehlenden cm rausgeschnitten werden?

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  •  Bruchbudenvilla
8.9.2017  (#5)
Ok, im Nachhinein seh ich es auch, also doch zu doof. Einfach mal die Klappe halten emoji Ich glaub ich halt mich eher zurück und lass die Fachmänner antworten. Sorry 4 Spam.

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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
8.9.2017  (#6)
Hallo - Noch ein Input:

wenn es stahlbetonwände sind wo die öffnungen nicht passen kann man doch relativ einfach die 5cm rauf schneiden und wenn man glück hat trifft man nicht einmal auf eine bewehrung da die meist höher verlegt wird.
(zumindest habe ich da die erfahrung gemacht weil ich schon 3 oder 4 mal miterlebt habe dass öffnungen nachgeschnitten wurden.

ist im prinzip kein aufwand, mit einer betonsäge (ähnich einer kettensäge, kann von vom böhls ausborgen) wird einfach geschnitten, ist ca. 30 min arbeit pro öffnung.

zum thmema höhe:
ich habe schon oft erlebt, dass der messpunkt in der natur auch um ein paar cm nicht passt, und dann sind deine ca. 5cm meiner meinung zum vernachläßigen, wenn nicht direkt neben deinem haus eine garage steht wo man es gut sieht.

auch kann ich mir persönlich nicht vorstellen dass die gemeinde da "brutal" dagegen vorgehen wird ...

meine meinung: mit den verantwortlichen vom bau ein gespräch suchen, und dann abwiegen ob es mit der höhe zu problemen kommen könnte, wenn man nun doch nur 10cm estrich macht - auch überlegen wie hoch kommt die straße und gehweg - dass hier genug spazi ist.

aber ein nachschneiden ist auch möglich, nur schauen dass dan der sturz vom tor auch passt und die einfahrt.

LG!



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  •  wosishi
8.9.2017  (#7)
Haus und Garage sind nebeneinander. Man könnte das schon bemerken, wenn man besonders darauf achtet. Mir ist schon klar, dass es hier eine Verkettung verschiedener unglücklicher Umstände braucht, dass da jemand drauf kommt. Und auch dann ist noch nicht gesagt, dass es in der Praxis ein Drama wird. Aber, ich will das einfach schon jetzt so weit wie möglich ausschließen.

An das Straßenniveau habe ich noch gar nicht gedacht - ist ein sehr guter Hinweis. Hier würden die 5cm weniger auch nicht unbedingt nützlich sein.

Wenn das mit dem Schneiden keine gröberen Nachteile mit sich bringt, dann würde sich das schon mal gut anhören.

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  •  rabaum
  •   Silber-Award
8.9.2017  (#8)
@wosishi

Kannst du einen Geländeschnitt einstellen? Habt ihr einen Hang? Habt ihr Niveauveränderungen im Einreichplan drinnen?

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  •  wosishi
8.9.2017  (#9)
Hang haben wir keinen. Niveau ist eben und bei Haus und Nebengebäude gleichverlaufend.

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  •  rabaum
  •   Silber-Award
8.9.2017  (#10)
Ihr habt aber eine Stufe rein ins Haus oder, sonst geht sich das ja mit der Garage nicht aus, sie wäre sonst in einer Grube?

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  •  Novostar
8.9.2017  (#11)

zitat..
MissT schrieb: Ganz ehrlich: Ich würde es drauf ankommen lassen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass da 1. jemand nachmessen kommt und/oder 2. wegen 5cm ein großes Trara machen wird. Außerdem wird auch die Geländevermessung nicht auf den Zentimeter genau sein.


Genau so ist es und war es bei uns auch.
Unser nachträglich angebautes Nebengebäude (Flachdach) ist gemessen von im Einreichplan ausgegangener Gekändeoberkante um 7cm zu hoch. Das hat sich beim Bauen halt so ergeben - oberste Reihe ganze Ziegel anstatt alle zu schneiden, Höhe Decke und Attika konnte nicht mehr verringert werden,..

Interessiert hat das niemand, weder dem Baumeister noch der Gemeinde, obwohl lt. Auskunft dieser nach der Fertigstellung jemand vor Ort war.


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  •  wosishi
8.9.2017  (#12)

zitat..
rabaum schrieb: Ihr habt aber eine Stufe rein ins Haus oder, sonst geht sich das ja mit der Garage nicht aus, sie wäre sonst in einer Grube?


nein, Stufe ist da nicht geplant und eine Grube ist mir bis jetzt nicht aufgefallen. Da wäre ich sicher schon mal reingefallen.

@Novostar
Kannst Du mir dann bitte noch Deine Kontaktdaten zukommen lassen. Wenn Sie mich aufblatteln, dann würde ich natürlich gerne versuchen, Dich auch noch ins Verderben zu stürzen!

Zusammengefasst heißt das also: die Praktiker sehen offenbar kein größeres Problem mit einer etwaigen (geringfügigen) Höhenüberschreitung. Mir selbst wäre es weiterhin lieber, wenn das korrigiert werden würde - insbesondere auch die verlorenen 5 cm im Vergleich zum Straßenniveau würden mich zusätzlich stören. Die Korrektur scheint aber ohnehin auch mit vertretbaren Aufwand machbar zu sein.
Wir werden das jetzt also mal mit den Verantwortlichen abklären und sehen welche Alternativen sich dann ergeben.

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  •  rabaum
  •   Silber-Award
8.9.2017  (#13)

zitat..
wosishi schrieb: Stufe ist da nicht geplant


das heißt euer Nullpunkt +/-0,00 FFOK ist für Haus und Garage gleich hoch?

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  •  MissT
8.9.2017  (#14)
Also wenn Du es grundsätzlich sowieso richten lassen würdest, dann könntest Du auch einfach zum Bauamt gehen, denen ganz freimütig Dein Problem schildern und nachfragen, ob Du es ändern musst oder ob sie darüber hinweg sehen würden. Vielleicht auch per Email, dann hast Du was Schriftliches, auch wenn es kein offizieller Bescheid ist.

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  •  rabaum
  •   Silber-Award
8.9.2017  (#15)

zitat..
MissT schrieb: wenn es kein offizieller Bescheid ist.


ohne Bescheid ist es wiederum wertlos. Wie sollen sie dir schriftlich bestätigen, dass sie über einen Missstand hinweg sehen? Das halte ich für ausgeschlossen. Da lieber gleich gar nichts sagen.

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