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Restschuldversicherung

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  •  Lilie
23.2. - 20.3.2023
56 Antworten | 15 Autoren 56
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Hallo, ich habe eine Frage an die Finanzierungsexperten.

Wir haben damals mit Baubeginn einen Kredit bei der Wüstenrot abgeschlossen inkl. RSV mit fallendem Betrag. Natürlich nicht weiter Gedanken gemacht da das ja nur zur 'Absicherung' diente.
2020 haben wir bei der BA auf einen Fixzinsatz umgeschuldet und die RSV wurde mitübernommen. 
Leider hatten wir nicht Glück mit unserer Zukunft und mein Lebensgefährte ist plötzlich und unerwartet jung verstorben.
Jetzt hat sich aber herausgestellt dass die Versicherung nicht den kompletten Kredit abdeckt und eine Restforderung offen bleibt. Zum Glück ist es keine horrende Summe die ich finanziell nicht stemmen könnte. Jedoch stellt sich mir die Frage auf, ob bei der Umschuldung die BA uns darauf hinweisen hätte müssen dass die RSV nicht zur Gänze abgedeckt ist oder ob das jetzt einfach Pech war und wir uns das durchrechnen hätten müssen. 
Wegen Corona wurde auch alles über Telefon geregelt und nur zur Unterschrift waren wir in der Bank.

Über Auskunft wäre ich sehr dankbar.

  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
25.2.2023  (#21)
Nein, unser Kredit läuft 30 Jahre (also 29 noch) und davon sind 25 Jahre fix. 
Nur diese Versicherung hat der Betreuer mir so lange gerechnet.

Habe ihm schon geschrieben und gefragt, wieso nicht 20/25 Jahre?

Der Punkt ist: ich denke nach 15 Jahren bereits macht die Versicherung für uns keinen Sinn mehr. 
Ich könnte gut 100k sofort tilgen, will ich aber nicht. 
Nach meiner Rechnung, könnten wir - wenn alles passt - vermutlich in 15 Jahren fertig sein. 
Aber ich denke es dürfen ruhig auch 20 Jahre sein - dafür ohne "Not".


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  •  chrle
26.2.2023  (#22)
Zuerst möchte ich dir liebe Lilie auch mein aufrichtiges Beileid ausdrücken!

Normal bin in diesem Forum eigentlich mehr bei den passiven Mitlesern, weil es sich hier aber um mein "berufliches Lieblingsthema" handelt, möchte ich auch noch ein paar Inputs dazu geben:

- Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Differenz zwischen Restsumme beim Kredit und Auszahlungssumme der Versicherung (neben der Umschuldungsthematik) auch im Hauptproblem der linear fallenden Versicherungssumme liegt.
Der Kredit wird natürlich nicht linear zurückgezahlt, so entstehen im Laufe der Kreditlaufzeit teilweise naturgemäß sehr starke Unterschiede zwischen Restschuld und Auszahlungssumme.
Es gibt aber mehrere Möglichkeiten dieses Problem anzugehen (höhere Anfangssumme, anfänglich gleichbleibende Summe, Kombi konstant und fallend,...).

- Für alle die hier gerade überlegen eine Ablebensversicherung abzuschließen, möchte ich auch empfehlen die Thematik Erbe/Pflichtteil nicht außer Acht zu lassen.
Gerade wenn es bereits Kinder gibt, verursacht der gesetzliche Erbteil bzw. Pflichtteil für die Kinder in solchen schlimmen Fällen sehr große Probleme.
Auch hier gibt es verschieden Möglichkeiten das Problem zu verringern (Testament, zusätzliche Ablebensversicherung,...)

- wie oben schon mehrfach geschrieben haben gerade die deutschen Anbieter (Dialog, Europa,...) in diesem Bereich sehr interessante Angebote.
Aufgrund der vielen Parameter (Raucher/Nichtraucher, Beruf, gesundheitliche Situation, Alter) ist in dem Bereich eine genauere Betrachtung sehr wichtig. Die verschiedenen Versicherungsunternehmen gewichten die individuelle Risikosituation sehr unterschiedlich, so kann der Anbieter A in einem Fall der günstigste sein und im anderen Fall wieder nicht.

- Auch die Gesundheitsprüfung über bestimmten Summen kann mittlerweile sehr einfach durch spezialisierte Anbieter Zuhause und ohne zusätzliche Kosten einfach und professionell abgewickelt werden.

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  •  thez
26.2.2023  (#23)
Mein Beileid und viel Kraft in der Zukunft.

Darf man die blöde Frage stellen wie schnell und unkompliziert so eine Auszahlung bei z.B. Dialog dann funktioniert?
Sollte es keine 100% Deckung der offenen Schuld sein wird die Bank dann vermutlich (hoffe ich) die Rate kürzen damit es für den übrig gebliebenen leistbar bleibt oder?


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  •  andi102
  •   Bronze-Award
26.2.2023  (#24)

zitat..
thez schrieb:

Mein Beileid und viel Kraft in der Zukunft.

Darf man die blöde Frage stellen wie schnell und unkompliziert so eine Auszahlung bei z.B. Dialog dann funktioniert?
Sollte es keine 100% Deckung der offenen Schuld sein wird die Bank dann vermutlich (hoffe ich) die Rate kürzen damit es für den übrig gebliebenen leistbar bleibt oder?

Sterbeurkunde einrechen, die Versicherung wird dann noch die medizinischen Unterlagen anfordern, prüfen und dann auszahlen wenn alles passt. Je "heikler" der Fall (in Zusammenhang mit den Gesundheitsfragen), desto genauer wird geprüft. 

In dem Zusammenhang möchte ich eindringlich darauf hinweisen, bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen beim Antrag ehrlich zu sein und jede Kleinigkeit angeben.


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
26.2.2023  (#25)
Aber wie kann man das wissen? Was wenn ich einfach kein Leiden habe und keine Kenntnis davon? Ja Alter und Gewicht kenne ich. 
Ich wurde nur diese beiden Dinge gefragt und ob Raucher / Nichtraucher...

Anscheinend geht das mit den Fragen erst über 300k richtig los. 


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
26.2.2023  (#26)
Die Gesundheitsfragen sind sehr konkret bei bereits viel geringeren Summen.
Wenn du von einer sich entwickelnden Krankheit nichts weißt, ist das kein Ausschlussgrund im Anlassfall!
Es werden natürlich alle Fakten und Unterlagen anhand der Gesundheitsfragen und mögliche Diagnosen sehr genau geprüft..

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  •  mrs_simsi
  •   Bronze-Award
26.2.2023  (#27)

zitat..
thez schrieb:

Mein Beileid und viel Kraft in der Zukunft.

Darf man die blöde Frage stellen wie schnell und unkompliziert so eine Auszahlung bei z.B. Dialog dann funktioniert?
Sollte es keine 100% Deckung der offenen Schuld sein wird die Bank dann vermutlich (hoffe ich) die Rate kürzen damit es für den übrig gebliebenen leistbar bleibt oder?

Wir hatten im Herbst einen plötzlichen Todesfall im Bekanntenkreis. Er hatte eine Ablebensversicherung bei der Wiener Städtischen. 10 Tage nach Tod war die Summe auf dem Konto der begünstigten Person. 
Also bei klarer Todesursache und schneller Kommunikation mit der Versicherung kann das schon sehr schnell gehen


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  •  andi102
  •   Bronze-Award
26.2.2023  (#28)

zitat..
Gemeinderat schrieb:

Aber wie kann man das wissen? Was wenn ich einfach kein Leiden habe und keine Kenntnis davon? Ja Alter und Gewicht kenne ich. 

Ich wurde nur diese beiden Dinge gefragt und ob Raucher / Nichtraucher...

Anscheinend geht das mit den Fragen erst über 300k richtig los.

Wenn du kein leiden hast bist du deswegen auch bei keinem arzt gewesen. Wenn du zb Bluthochdruck hast, das nicht angibst und dann an einem Herzinfarkt verstirbst wird die versicherung ev. nicht zahlen (streitfall “folgeschaden“).


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
26.2.2023  (#29)
Ok aber wenn ich mich jetzt versichere und in 5 Jahren sterben sollte. Wo soll da der kausale Zusammenhang sein? Ich kann das ja im 3. Jahr nach Abschluss erworben haben. 
Bei meiner Versicherung steht eh drin: die ersten 3 Jahre zahlen sie nicht. 


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  •  chrle
26.2.2023  (#30)

zitat..
Gemeinderat schrieb:

Aber wie kann man das wissen? Was wenn ich einfach kein Leiden habe und keine Kenntnis davon? Ja Alter und Gewicht kenne ich. 

Ich wurde nur diese beiden Dinge gefragt und ob Raucher / Nichtraucher...

Anscheinend geht das mit den Fragen erst über 300k richtig los.

Die Gesundheitsfragen werden erst bei der Beantragung gestellt. 
Es muss natürlich nur angegeben werden, was bekannt ist und wonach konkret gefragt wird. 

In der Regel wird nach Krankenhausaufenthalten in den letzten 5 / 10 Jahren gefragt, ambulanten Behandlungen, Einnahme von verschreibungspflichtigen Medikamenten o.ä., und je nach Höhe der Versicherungssumme können die Fragen umfangreicher werden.

Der ärztliche Check ist z.B. bei der genannten Dialog Versicherung (bis Alter 49) erst ab Versicherungssummen über € 600.000,- notwenig.


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  •  chrle
26.2.2023  (#31)

zitat..
Gemeinderat schrieb:

Ok aber wenn ich mich jetzt versichere und in 5 Jahren sterben sollte. Wo soll da der kausale Zusammenhang sein? Ich kann das ja im 3. Jahr nach Abschluss erworben haben. 

Bei meiner Versicherung steht eh drin: die ersten 3 Jahre zahlen sie nicht.

Einen Passus, dass die Versicherung in den ersten 3 Jahren nicht zahlt, kenne ich bei Ablebensversicherungen nicht.

Hier ist wohl der Passus gemeint, dass die Versicherung bei Selbstmord in den ersten drei Jahren nicht zahlt.

Außer es handelt sich um eine sogenannte Begräbniskostenversicherung, hier fallen die Gesundheitsfragen weg, dafür gibt es keine bzw. nur eingeschränkte Leistung in den ersten drei Jahren.
Diese Versicherung ist aber für eine Absicherung eines Kredit nicht wirklich geeignet.


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  •  chrle
26.2.2023  (#32)

zitat..
thez schrieb:

Mein Beileid und viel Kraft in der Zukunft.

Darf man die blöde Frage stellen wie schnell und unkompliziert so eine Auszahlung bei z.B. Dialog dann funktioniert?
Sollte es keine 100% Deckung der offenen Schuld sein wird die Bank dann vermutlich (hoffe ich) die Rate kürzen damit es für den übrig gebliebenen leistbar bleibt oder?

Es gibt bei verschiedenen Anbietern (z.B. auch Dialog) die Zusatzdeckung "Soforthilfe".
Mit dieser Zusatzdeckung werden nach dem 3. Versicherungsjahr bei Übermittlung der Sterbeurkunde unverzüglich bis zu 10% der Versicherungssumme ausbezahlt.

Der Rest folgt dann nach Prüfung der Todesumstände, dies kann natürlich mal schnell und mal nicht ganz so schnell gehen.


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
26.2.2023  (#33)
Stimmt, sorry: Ja, Selbstmord.
Und dass die erste Prämie gezahlt sein muss oder so.

Das mit den Gesundheitsfrsgen sehe ich gelassen. Wir sind gsd gesund und nicht oft im Krankenhaus.

2x 2022 

1x wegen einer Darmentzündung (vermutlich im Zuge von Corona) - aber nur ambulant. 

1x Geburt unseres Sohnes emoji


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
27.2.2023  (#34)
Die Aufhebung der Fristen (=Selbstmordklausel) kostet einmalig bis zu 2 Promille der Versicherungssumme (bei uns mit 300€ limitiert).
Da kommt schon was zusammen.

Edit: wichtig ist auch, die Summe mit dem korrekten Fixzinssatz abzustimmen. Das sehe ich zu 100% nie bei der Konkurrenz, egal welche Anstalt.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
28.2.2023  (#35)
Hier nun ergänzend die Infos meines Betreuers:

Auf Gegenseitigkeit VS EUR 200.000,-- (gleichbleibend):
  • 20 Jahre = monatlich EUR 52,69
  • 25 Jahre = monatlich EUR 73,08
  • 30 Jahre = monatlich EUR 105,11
Für ihn, VS EUR 200.000,-- (gleichbleibend):
  • 20 Jahre = monatlich EUR 21,24
  • 25 Jahre = monatlich EUR 28,77
Für sie, VS EUR 200.000,-- (gleichbleibend):
  • 20 Jahre = monatlich EUR 32,39
  • 25 Jahre = monatlich EUR 45,69

Weiters kam noch die Info:
- Inkassopersonen können problemlos festgelegt werden zB. Kinder
- "Wir haften für das Risiko, ab besagten Tag, natürlich handelt es sich hier nicht um einen Sparvertrag"
---- 
Was ich nicht ganz verstehe:
gleichbleibend OK
200.000 EUR OK
Aber wieso kostet es faktisch dasselbe, wenn man es getrennt macht, als auf Gegenseitigkeit? Ich meine, dann haben ZWEI Leute im worst case je 200.000 EUR. 
Wären dann zB. würden wir beide bei einem Unfall sterben und die Kinder nicht, 2x 200.000 EUR. ?!
 


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
28.2.2023  (#36)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Wären dann zB. würden wir beide bei einem Unfall sterben und die Kinder nicht, 2x 200.000 EUR. ?!

Absolut korrekt - wenn geht, immer 2 Einzelverträge, unter anderem genau aus diesem Grund.

Bei mir wäre dein Vertrag um rund 5 Eurpo monatlich, bei ihr um knapp 8 € monatlich günstiger, bei 20J LZ und 200K konstante VSS ohne Zusätze ...

Ich denke, da solltest nochmal ordentlich nachhaken.


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  •  chrle
28.2.2023  (#37)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Aber wieso kostet es faktisch dasselbe, wenn man es getrennt macht, als auf Gegenseitigkeit? Ich meine, dann haben ZWEI Leute im worst case je 200.000 EUR. 

Die Versicherung auf Gegenseitigkeit hat natürlich seine Vor- und auch Nachteile und damit auch seine Berechtigung. Der Hauptvorteil - die geringere Prämie - fällt bei euch leider aus folgendem Grund weg:
Die meisten Versicherungen machen bei Versicherung auf Gegenseitigkeit eine vereinfachte Tarifierung, sie berechnen die Prämie anhand dem Partner welcher das höhere Risiko (in dem Fall Alter) darstellt. Wenn hier das Alter unterschiedlich ist, bezahlt man quasi für den jüngeren entsprechend zu viel. Somit in dem Fall getrennte Verträge vorteilhafter.

Ich habe mir auch erlaubt hier mal drüber zu rechnen, auch wenn mir dazu einige Daten fehlen (Beruf, Körpergröße und Gewicht):

20 Jahre - € 200.000,- konstant:
Er: € 10,65 p.M.
Sie: € 14,78 p.M.
Gegenseitigkeit: € 21,58 p.M.


zitat..
Gemeinderat schrieb: Inkassopersonen können problemlos festgelegt werden zB. Kinder

Du meinst hier wohl die bezugsberechtigte Person. Von den (minderjährigen) Kindern würde ich hier abraten (komplizierte Zugriffsmöglichkeit). Je nach Familiensituation sollte es hier bessere Alternativen geben.

Generell würde ich auch die Absicherung eines Kredit (wie ich oben entnehmen konnte) in Höhe von € 306.000,-  über eine Ablebensversicherung mit konstanter Summe von € 200.000,- überdenken. Am Anfang wäre die Summe zu wenig, nach einiger Zeit wieder zu viel. Der Gendanke, damit dann für die Kinder vorzusorgen ist zwar gut. Da würde die Kombi aus fallender Summe für den Kredit und zusätzlichem Vertrag für die Kinder sicher treffsicherer sein.


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
28.2.2023  (#38)
Das heißt also, einer macht den fallenden und einer macht den gleichbleibenden?
Aber wenn dann der andere verstirbt?

Sehr komplexes Thema... es geht mir ja eh nicht so sehr um die Versicherung an sich - auch nicht als Ansparmodell... (wobei natürlich teils echt eklatante Unterschiede sind bei den Prämien...) aber es soll einfach niemand büßen müssen für Schicksalsschläge.

Und rein auf den Rückhalt in der Familie will ich mich da nicht verlassen - denn dann hätte ich gleich Privat den Hauskredit aufnehmen können ... 

Denke wir werden bei 250.000 sein - weil 100k sind in der Rückhand und werden weiter aufgebaut (ich spare halt gern...) - und das auf 20 Jahre (da sind wir sicher gut durch...).

Danach hätten es die Kinder notwendiger als wir... 

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  •  andi102
  •   Bronze-Award
28.2.2023  (#39)
Bitte lasst euch ordentlich beraten, das wird mir zu abstrus hier....

200k absichern, irgendwann reicht es für den Kredit??!!!!
Pfennigfuchsereien bei einem so wichtigen Thema (Gegenseitigkeit oder nicht)

Jeder Fall ist individuell und hängt von den persönlichen Umständen ab, hier in wenigen Worten einen Rat zu erwarten geht einfach nicht.

btw: Die Versicherung "auf Gegenseitigkeit" ist nicht deutlich billiger als 2 einzelne Versicherungen, weil die Versicherungsleistung zwar nur einmal erbracht werden muss, die Wahrscheinlichkeit, dass beide sterben, aber sehr gering ist.

Mein Gedanker war immer folgender (schon bevor wir Kinder hatten).
2 einzelne LV, 1. zahlt im Erstfall den Kredit zurück, die 2. werden in dem Fall die Kinder dringend brauchen. Hab dann später sogar eine um 50k, die sehr lang läuft nachgeschossen, weil sie kaum was kostet.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
28.2.2023  (#40)
Ja so richtig durchblicken kann ich da wirklich nicht und ich mag meinen Betreuer.

Warum Pfennigfuchsereien?
Wenn es gleichbleibend ist - es läuft noch eine andere Erlebensversicherung bei mir seit 10 Jahren mit - genügen 250k herum. Das x2... 

Es geht ja um den Ablebensfall und nicht um eine Wertanlage / Sparform. 
Mir ging es generell um Meinungen und darum, zu wissen, was die Unterschiede sind.

Auf jeden Fall will ich, dass der Schutz gegeben ist. Und wenn es am Ende halt nicht benötigt wird, umso besser!


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  •  chrle
28.2.2023  (#41)
Ja ist tatsächlich ein komplexes Thema, sofern man nicht den oft praktizierten Weg geht, einfach die Kreditsumme fallend auf die Kreditlaufzeit. 

zitat..
Gemeinderat schrieb: Das heißt also, einer macht den fallenden und einer macht den gleichbleibenden?
Aber wenn dann der andere verstirbt?

Nein eher folgende Konstellation:
Absicherung 1: fallend - passend zur Restschuld über die Kreditlaufzeit (zwei Einzelverträge oder ein Vertrag auf beide)
Absicherung 2: gewünschte Versicherungssumme zur Versorgung der Kinder, falls beide Eltern versterben sollten.
Das wird aber hier wohl etwas zu komplex und wäre in einem umfassenden Beratungsgespräch besser aufgehoben.


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