Regenwasser-Entwässerung in Bach [NÖ]
|
|
||
du darfst! - ja, dem wasserrechtsgesetz nach darfst du das unter den meisten umständen machen, sofern es ein öffentliches gewässer ist. ich nehme aber an, dass es ein zuläufer zu einem größeren bach ist. der bach ist ja auf deinem grund und öffentliche gewässer sind im kataster eigene grundgrenzen wo das "grundstück bach" der republik österreich gehört. auch dann wirst du sehr wahrscheinlich die genehmigung bekommen, dein regenwasser ebenfalls in dieses gewässer einzuleiten. kann aber auch passieren dass diese gewässerrinne künstlig angelegt wurde, nie genehmigt wurde und seit weniger als 30 jahre gibt (noch nicht ersessen). dann müssen alle, die ihre grundstücke dort rein entwässern eine genehmigung nachholen.
du brauchst eine wasserrechtliche genehmigung, also setz dich mit der abteilung wasserrecht mit deiner zuständigen BH in verbindung und beantrage gleich die entwässerung sämtlicher oberflächengewässer, nicht nur dachwasser (drainagen, rigol,...). mir hat die wasserrechtliche verhandlung und genehmigung ca. 350 eur amtsgebühren gekostet, dann hab ich nach der verhandlung den genehmigungs-bescheid bekommen. bei dieser nähe von haus zu bach würde ich es auf jeden fall machen, ist die preisgünstigste lösung regenwasser zu entwässern und auch im interesse der gemeinde, wenn der ortskanal weniger belastet wird.
|

Nächstes Thema: Geräteschuppen an Grundstücksgrenze