Rechte & Pflichten mehr. Hauseigentümern
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formell - lässt sich das nur einklagen. Informell könnte man mal mit dem Sachverständigen der Baupolizei reden. Wenn da Gefahr im Verzug ist, könnte die Behörde einen Bauauftrag erteilen.
Dazu müsste sie aber mal offiziell aufgefordert werden. Also wenn der Sachverständige sagt, es sei was im Busch müsste man sozusagen Selbstanzeige machen und dann kommt das ins Rollen. Was klügeres fällt mir nicht ein. Oh doch - es gibt da die Einrichtung von Mediatoren. Doch da muss der Vater auch irgendwie zustimmen. |
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die frage des "Warum?" ist schon - interessant - und hilft vielleicht weiter. allgemein gesehen, hat er, da miteigentum besteht, auch erhaltungspflichten und darf sein eigentumsrecht nur so ausüben, dass keinem anderen daraus ein schaden entsteht (http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/ - §§361ff abgb). ich würde mal mit der baubehörde (gemeindeamt/bürgermeister) reden und dort den fall schildern, evtl. am amtstag zu gericht gehen. |
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