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PV für Dummies

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  •  JosefH
26.3.2023
9 Antworten | 5 Autoren 9
9
Liebe ForumsteilnehmerInnen,

wir haben ein altes Haus gekauft auf dem eine PV Anlage montiert war. Im Zuge der Generalsanierung haben wir diese Anlage demontiert und privat verkauft. Jetzt nach Abschluss der Sanierungsarbeiten würden wir gerne eine neue PV-Anlage montieren/installieren.
Ich habe mir hier zwar einige Threads zu diesem Thema durchgelesen, bin aber leider ein technisches Nackerbatzerl und daher nicht wirklich schlauer geworden.
Beim Kauf des Hauses haben wir einen Einspeiser-Netznutzungsvertrag mit den Wiener Netzen abgeschlossen, d.h. einen Zählpunkt haben wir bereits.
Wenn wir um die OeMAG Förderung ansuchen wollen, handelt es sich in unserem Fall um eine Neuanlage oder eine Erweiterung?
Und die Dummyfrage: Ist dieser Zählpunkt ein fiktives Gebilde oder gibt es da tatsächlich einen physischen Stromzähler? Der Ort, wo sich der befinden sollte, wäre mir nämlich nicht bekannt.
Kann ein Smart Meter zwei Zählpunkte enthalten? 
Danke für die Rückmeldungen.

  •  Puitl
  •   Silber-Award
26.3.2023  (#1)
Zähler hast du nur einen, der zählt dann mit was vom Netz gebraucht wird und was hinein geht von der PV.
Die Zählpunktbezeichnung ist einfach nur eine Nummer ("fiktives Gebilde"), die hast du extra für Bezug und Einspeisung.

Die Zählpunktbezeichnung hast da also schon. Da deine alte PV nun aber weg ist und alles neu kommt hast du für alle Schritte jetzt (Ansuchen um Netzeinspeisung, Förderung, Prüfprotokolle) eine Neuanlage!

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
26.3.2023  (#2)
zumindest eins kann ich dir beantworten...

zitat..
JosefH schrieb: Kann ein Smart Meter zwei Zählpunkte enthalten?

sogar 4, rein/raus und verschiedene tarifzonen.
nennt sich 4-quadrantenzähler...


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  •  JosefH
26.3.2023  (#3)

zitat..
Puitl schrieb: Die Zählpunktbezeichnung hast da also schon. Da deine alte PV nun aber weg ist und alles neu kommt hast du für alle Schritte jetzt (Ansuchen um Netzeinspeisung, Förderung, Prüfprotokolle) eine Neuanlage!

Danke für deine Info. Eine Frage noch dazu: Muss ich wirklich um Netzeinspeisung ansuchen, wenn ich bereits über einen Einspeiser-Netznutzungsvertrag verfüge?


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  •  Pepito
26.3.2023  (#4)

zitat..
dyarne schrieb:

zumindest eins kann ich dir beantworten...

──────
JosefH schrieb: Kann ein Smart Meter zwei Zählpunkte enthalten?
───────────────

sogar 4, rein/raus und verschiedene tarifzonen.
nennt sich 4-quadrantenzähler...

Ich denke das war nicht so gemeint.....nein man bekommt nur einen zählpunkt für die errichtung einer PV pro grundstück. Für den normalen hausanschluss bis max 30kW.


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  •  Pepito
26.3.2023  (#5)

zitat..
JosefH schrieb:

──────
Puitl schrieb: Die Zählpunktbezeichnung hast da also schon. Da deine alte PV nun aber weg ist und alles neu kommt hast du für alle Schritte jetzt (Ansuchen um Netzeinspeisung, Förderung, Prüfprotokolle) eine Neuanlage!
───────────────

Danke für deine Info. Eine Frage noch dazu: Muss ich wirklich um Netzeinspeisung ansuchen, wenn ich bereits über einen Einspeiser-Netznutzungsvertrag verfüge?

Bleibt die anlage gleich groß? Grundsätzlich sollte jede änderung gemeldet werden🤦‍♂️🤷‍♂️. Das übernimmt jedoch jede seriöse PV firma.


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  •  Puitl
  •   Silber-Award
26.3.2023  (#6)

zitat..
JosefH schrieb:

──────
Puitl schrieb: Die Zählpunktbezeichnung hast da also schon. Da deine alte PV nun aber weg ist und alles neu kommt hast du für alle Schritte jetzt (Ansuchen um Netzeinspeisung, Förderung, Prüfprotokolle) eine Neuanlage!
───────────────

Danke für deine Info. Eine Frage noch dazu: Muss ich wirklich um Netzeinspeisung ansuchen, wenn ich bereits über einen Einspeiser-Netznutzungsvertrag verfüge?

Wenn die neue PV mehr kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] hat als die alte ganz sicher, denn das muss jeder der eine Erweiterung macht.

Wird die neue max. gleich groß wie die alte wäre beim Netzbetreiber zu hinterfragen ob es reicht eine "Anlagenänderung" zu melden.
Fraglich wäre auch ob dies möglich mehr wenn es zwar mehr kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] werden aber die max. Engpass-/Einspeiseleistung gleich bleibt.

Willst du deine neue PV nämlich legal betreiben musst du dem Netzbetreiber nämlich ja ein neues Installationsdokument liefern mit den aktuellen Messwerten und Daten.

Du kannst natürlich die neue PV ohne Meldung montieren und die Einspeiseleistung auf den alten zulässigen Wert der alten Anlage limitieren, dann wäre die Anlage gegenüber dem Netzbetreiber aber illegal und mit der Förderung wird auch nix da du ja keinen aktuelle Netzzusage für die betreffende Anlage hast...


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  •  JosefH
26.3.2023  (#7)

zitat..
Puitl schrieb: Wenn die neue PV mehr kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] hat als die alte ganz sicher, denn das muss jeder der eine Erweiterung macht.

Die alte Anlage war halb so groß und der Ertrag der 15 Jahre alten Module war auch geringer. Das heißt die neue Anlage wird definitiv größer, vermutlich 6,5 kWpeak.
Im Einspeiser-Netznutzungsvertrag steht folgendes:
Netzebene 7 Überschusseinspeisung
Netzspannung AC 400 / 230 V
Vereinbarte maximale Netznutzung 3 kWpeak
Ich glaub ich werde mal mit den Wiener Netzen telefonieren und hoffe, dass ich eine kompetente Ansprechperson erwische.


zitat..
dyarne schrieb: sogar 4, rein/raus und verschiedene tarifzonen.
nennt sich 4-quadrantenzähler...

Sollte ich im Smart Meter Portal den zweiten Zählpunkt jetzte auch schon sehen können?
Oder seh ich den erst wenn die Anlage in Betrieb ist?




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  •  Puitl
  •   Silber-Award
26.3.2023  (#8)

zitat..
JosefH schrieb:

Die alte Anlage war halb so groß und der Ertrag der 15 Jahre alten Module war auch geringer. Das heißt die neue Anlage wird definitiv größer, vermutlich 6,5 kWpeak.

Dann musst definitiv neu ansuchen


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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
26.3.2023  (#9)

zitat..
Pepito schrieb:

──────
dyarne schrieb:

zumindest eins kann ich dir beantworten...

──────
JosefH schrieb: Kann ein Smart Meter zwei Zählpunkte enthalten?
───────────────

sogar 4, rein/raus und verschiedene tarifzonen.
nennt sich 4-quadrantenzähler...
───────────────

Ich denke das war nicht so gemeint.....nein man bekommt nur einen zählpunkt für die errichtung einer PV pro grundstück. Für den normalen hausanschluss bis max 30kW.

Nein, an einem Hausanschluss ist je nach Leitungskapazität und VNB auch eine Überschusseinspeisung weit über 30kW möglich. Nicht alle Anlagen sitzen bei NetzNÖ. Alle weiteren Anlagen am gleichen Anschluss sind aber in der Regel dann als Volleinspeiser auszuführen.


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