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Es tut sich was. Der Elektriker hat bei der e-control inzwischen ein Schlichtungsverfahren beantragt. Wurde allerdings abgelehnt. Begründung wie folgt. In den Vertragsbedingungen von Netz NÖ (https://www.netz-noe.at/Download-(1)/Verteilernetzbedingungen-Strom/Anhang-Verteilernetzbedingungen-Netz-NO.aspx) steht unter 1.2.1 "Neuanschluss und Änderung des vertraglich vereinbarten Anschlusses", dass bei einer Absicherung von mehr als 36 A die Aktivierung der Leistungsmessung erforderlich ist. In den Technischen Ausführungsbestimmungen (TAB) für den Netzanschluss in den Netzebenen 6 und 7 (https://www.netz-noe.at/Download-(1)/Verteilernetzbedingungen-Strom/B104_Technische-Ausfuhrungsbestimmungen_Netzebene_.aspx) ist unter Punkt 7.4 folgende Regelung festgelegt: Bei Anschluss von Betriebsmitteln ist eine korrekt abgestimmte Selektivität zur vorgeschalteten Hauptsicherung (NZHS) sicherzustellen. Insbesondere bei Betriebsmitteln mit Absicherungen größer 20 A oder einer Leistung größer 15 kW ist eine Nachzählerhauptsicherung größer 35 A erforderlich Aufgrund dessen wäre also die Leistungsmessung korrekt. Jetzt bin ich kein Elektriker, aber somit verstehe ich: a) Leistung > 15 kW oder Absicherung Betriebsmittel > 20 A erfordert eine Nachzählerhauptsicherung von > 35 A b) eine Nachzählerhauptsicherung > 36 A erfordert die Aktivierung der Leistungsmessung |
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Hab eine 20KVA Anlage und muss leider auch diese Leistungsmessung Gebühr zahlen. Den Strom beziehe ich von awattar also ein flex tarif. Wir haben ein e Auto und eine 20 kWh Haus batterie. Wenn der Strom an der Börse günstig ist dann wird das e Auto und auch die Haus Batterie geladen (nur im Winter). Aber das ist mit diesen Gebühren ein Schuss ins Knie. Dh. So wie im Jänner hatte ich eine Spitze von 15kw Leistung da ich mit "günstigen" strom geladen habe. Habe einen Bungalow mit 2 Wohneinheiten und mit zwei Zähler. Wobei am 2ten Zähler noch keine PV Anlage hängt. Kommt allerdings noch diesen Sommer mit max 4kva. Warte auf einen Rückruf von EVN ob es möglfich ist die 20kva Anlage auf 15KVA runter zu dimensionieren (mit einem neuen WR WR [Wechselrichter], da Software seitig es nicht angerkannt wird) und die 5 kva an die zweite Anlage dazugeben. Sprich sind dann 9kva. Gehe davon aus das dass EVN es nicht genehmigen wird. Aber könnte ich nicht den 2ten Zähler wo 4kva sind zum laden der Batterien her nehmen? Dann würde ich mir die Gebühren sparen. Hat das wer schon so gemacht? Danke alpha |
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Ich denke nicht, dass dies so genehmigt wird, Es ist da aber Netz-NÖ und nicht die EVN zuständig. |
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Wie große ist deine Modulleistung ? Auch 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung], oder größer ? Wenn das Verhältniss Modulleistung zu WR WR [Wechselrichter] Leistung halbwegs im Rahmen bleibt, würde ich einfach den WR WR [Wechselrichter] auf ein 15 kVA tauschen und den Elektriker das bei NetzNoe melden lassen. |
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Bevor du Geld verbrennst und den Wechselrichter tauscht würde ich eher überlegen die Lastspitzen abzufangen, sprich Speicher anschaffen bzw vergrößern und dann via Homeassistent einstellen, dass der Speicher als Leistungspuffer dient Im Sommer nachts nicht 100% aus dem Speicher sondern dynamisch, sodass der Netzbezug nie über 4 kW kommt und im Winter den Speicher bei Bedarf aus dem Netz nachts laden und dann die Verbrauchsspitzen so abfangen |
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Naja, für das Geld eines Homeassistenten und eines Speichers in sinnvoller Größe, bekommst du sogar mehrere WR WR [Wechselrichter] getauscht. Dazu noch, dass Leistungsmessung auch bei niedrigen Spitzen teurer ist als die Pauschale bis 15kVA. Also - Geldverbrennen ist mMn was anderes... |
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Homeassistent ist quasi gratis, ein gebrauchter Mini PC kostet keine 100€ Und bevor ich 2,5 K für einen neuen WR WR [Wechselrichter] ausgebe kaufe ich lieber um 5-6k einen großen Speicher dazu und aktiviere Peak Shaving und steuere mit dem Homeassistent meine Verbraucher |
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