Problem mit Nachbar [OÖ]
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dazu hier ein Interessanter Faden: https://www.energiesparhaus.at/forum-fundament-stuetzmauer/53903 |
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Über die Ausführung des Fundaments hat der TE bis jetzt keine Infos geliefert, ich nehme jedoch an, dass bei der Höhe der Schuh gemacht wurde und einfach in den Nachbargrund ragt. |
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„Das klingt für mich so, als würde er die Mauer so günstig wie möglich für sich selbst bauen, dabei noch den Nachbargrund zur Stabilität mitnutzen – und am Ende einfach einen Brief vom Anwalt in den Briefkasten werfen. Vielleicht sogar in dem Wissen, dass der Nachbar ohnehin nichts dagegen unternehmen kann, weil er die Mauer ja nicht beschädigen darf. Wie gesagt, die Mauer/Fundament hat nichts über der Grundstücksgrenze verloren und ich würde auch nie mit Nachbarsgarten meine Mauer auslegen und wenn sollte sowas vorher schriftlich geregelt werden. |
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Gar so eindeutig würde ich das nicht sagen. Oder machst du das Fundament 3m tief, falls der Nachbar mal abgraben will? Ist jetzt natürlich maßlos übertrieben, aber irgendwo muss wohl eine Grenze sein. |
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Der TE hat das Niveau auf seinem Grundstück vermutlich deshalb noch nicht fertiggestellt, weil sonst ER eine Stützmauer hätte bauen müssen, um den (damals nur geringfügig) höheren Nachbarsgrund abzufangen. Und woher hätte der Nachbar wissen sollen, dass die Böschung noch weg kommen soll? Natürlich richtet dieser sich nach den tatsächlichen Gegebenheiten. Ich würde meine Stützmauer auch nicht auf eigene Kosten höher als nötig machen. Gab es zur Stützmauer ein baubehördliches Bewilligungsverfahren? Daraus hätte der TE auch die Höhenlage der Mauer erkennen können und noch eine gemeinsame Lösung anstreben können. Das Anwaltsschreiben ist mE zwar übertrieben, aber inhaltlich hat der Nachbar (zumindest in meiner Rechtsansicht) nichts falsch gemacht. |
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In diesem Fall war aber der Niveau Unterschied bekannt und da rechne ich schon damit das der Nachbar die Böschung entfernen wird. Weiters sieht die Böschung auch nicht wirklich hoch aus, wenn das statisch so einen Einfluss hat, hoffe ich das hier nie ein stark Regen vorkommt, der von der Böschung was abschwemmt. |
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Ich denke auch, dass man das im Vorhinein einvernehmlich klären hätte können. Aber wenn der Nachbar gleich mit dem Anwalt kommt (auf was hinauf eigentlich?), ist das Verhältnis wohl nicht das beste. |
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Ich würde nicht davon ausgehen, dass das Fundament zum TE herüberragt. Dann wäre ja die Böschung für die Baumaßnahmen entfernt worden. So sieht es aber auf den Fotos nicht aus. Die Frosttiefe wird natürlich nach dem bestehenden Gelände gemessen und niemand würde in vorauseilendem Gehorsam tiefer gründen als zum Bauzeitpunkt notwendig. Wenn der TE seine Böschung nun entfernen möchte, muss er das Fundament des Nachbarn unterfangen. |
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Das sehe ich auch so, allerdings sehe ich hier den TE in der Verantwortung, sein für die Zukunft geplantes Vorhaben mit dem Nachbarn, der seine Maßnahme schon begonnen hat, abzustimmen. |
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+1 die mauer willst eh nicht ansehen. ich sehe es auch so, dass man das vorher klären hätte müssen mit dem nachbar. ich spekuliere jetzt mal, dass die böschung auf deinem grund entstanden ist als du abgegraben hast und dann natürlich die böschung auf deiner seite sein muss weil du ja nicht nachbars grund zum böschen verwenden darfst. bei einer guten nachbarschaft hätte der nachbar dich drauf ansprechen können ob ihr das gemeinsam schön löst. MUSS er aber nicht. er hat nichts falsch gemacht. |
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