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Problem mit Nachbar [OÖ]

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  •  Dom147
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
22.10.2025
30 Antworten | 13 Autoren 30
30
Wie seht ihr das? 

Kurz zusammengefasst:
Der Nachbar hat an unserer Grundstücksgrenze eine Stützmauer errichtet, wodurch auf unserem Grundstück eine kleine Böschung verblieben ist. Mehrfach wurde der ausführenden Firma mündlich mitgeteilt, dass diese Böschung ohnehin entfernt werden soll.
Die Eigentümer haben uns jedoch nie darauf hingewiesen, dass die auf unserem Grundstück befindliche Böschung maßgeblich für die Stabilität der Mauer ist.
Jetzt habe ich ein Schreiben vom Rechtsanwalt bekommen, wenn ich die Böschung entferne entnehme ich der Mauer die Frosttiefe und hafte für schäden §364b AGBG. 

Ich sehe das so, wir waren zuerst da und unser Gelände war fertig zum Zeitpunkt der Grabungsarbeiten vom Nachbar.


_aktuell/20251022973410.jpg

  •  newer
  •   Bronze-Award
22.10.2025 9:27  (#1)
Wir hatten eine ähnliche Situation, (allerdings in NÖ): wir haben eine Stützmauer errichtet, der Nachbar hat unter das Urniveau gegraben und hätte somit auch unser Fundament freigelegt. Er hat dann statt der Böschung einen kleinen Steinwurf gemacht. 
Bei uns war auch der Nachbar zuerst da, jedoch hat er unter das Urniveau gegraben und somit musste er diesen Teil des Hanges abfangen. 

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  •  TobiK
  •   Silber-Award
22.10.2025 9:39  (#2)
Also ist die Böschung auf eurem Grund und ihr habt das urprüngliche Gelände nicht vor oder nach Bau er Stützmauer verändert? Dann wüsste ich nicht, wieso ihr das rein rechtlich akzeptieren solltet. Wenn sich die Situation so darstellt, ist das ja eher ein Baumangel. Man kann die Stützmauer ja nicht bewusst so auslegen, dass man einen fremden Grund für ordnungsgemäße Funktion benötigt.

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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
22.10.2025 9:43  (#3)
Was heißt hier "ihr wart zuerst da" - völlig irrelevant.

Der Nachbar hat nichts falsch gemacht. Er hat eine Mauer gründen lassen, zu einem Niveau, das zum Zeitpunkt der Herstellung eben dieses war, weil von euch nicht vorher verändert. Der ausführenden Baufirma wird das egal sein, was irgendwann mal weg kommt.

Der Auftraggeber ist hier dein Ansprechpartner und nicht die ausführende Firma, denn der Nachbar muss auch die Mehrkosten für die höhere Mauer tragen! Wärst du ein wenig geschickter vorgegangen, den Nachbar ansprechen und die Kosten für die halben Meter mehr übernehmen, wär das sicher kein Problem gewesen. Nachher musst du damit leben.

Du schreibst selbst euer Gelände war fertig - war es anscheinend nicht!
Und wie das aussieht habt ihr wahrscheinlich auch einiges abgetragen um einen ebenen Garten zu bekommen.

Bei uns war eine ähnliche Situation, und wir als Bauherren haben dem Nachbar aktiv angeboten tiefer zu gründen damit er nachher das Gelände dementsprechend verändern kann, wenn er sich an der Mauer beteiligt - Service meinerseits wurde nicht wahrgenommen -> er hat eine Böschung die ihm jetzt bleibt.


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  •  TobiK
  •   Silber-Award
22.10.2025 9:50  (#4)

zitat..
derLandmann schrieb: Er hat eine Mauer gründen lassen, zu einem Niveau, das zum Zeitpunkt der Herstellung eben dieses war, weil von euch nicht vorher verändert. Der ausführenden Baufirma wird das egal sein, was irgendwann mal weg kommt.

Wenn das so ist, habe ich die Ausgangssituation falsch verstanden und dann ist es natürloch so, wie @derLandmann schreibt. Ich hatte verstanden, dass die Böschung im Rahmen der Errichtung der Stützumauer erstellt ("zurückgeblieben") wurde.


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  •  Bauherrjoe
  •   Bronze-Award
22.10.2025 11:07  (#5)
Als erste mal, das Schreiben vom Anwalt ist für die Tonne. Da wird als erstes versucht die Gegenpartei mit ein paar erfundenen Zeilen ruhig zustellen. Funktioniert oft.

Vermutlich war Glelände vorher eben?
Wenn ja kannst du das mit Fotos belegen?

Sollte beides zutreffen, schick es dem Nachbarn schriftlich mit angemessener Frist, sonst lässt du es auf seine Kosten wiederherstellen.

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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
22.10.2025 11:14  (#6)
Was soll er denn wiederherstellen lassen, der Nachbar hat ja auf seinem Grundstück gar nichts verändert ?!?!

Die Böschung war da, der Nachbar hat auf seinem Grund eine Mauer errichtet und nun wird sich beschwert dass man den Rest nicht abgraben kann weil man das Gelände vorher nicht angepasst hat.

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  •  Dom147
22.10.2025 11:27  (#7)
Was noch dazukommt ist das in seinem Vertrag steht, dass er das Grundstück wie gesehen gekauft hat da war aber inser Grundstück schon fertig. 

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  •  Dom147
22.10.2025 11:28  (#8)
Unser Grundstück wurde anhand vom Hangwasser vertieft da wir sonst das Wasser am Haus hätten.

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  •  Dom147
22.10.2025 11:33  (#9)
@derLandmann unser Grundstück war 2024 fertig, der Nachbar hat das Grundstück erst 2025 gekauft mit dem vertraglichen Punkt (sie haben das Grundstück gekannt) .

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.10.2025 11:38  (#10)
@Dom147 
Wie du siehst, wird hier herumgerätstelt, wie der genaue Sachverhalt/Geländeverlauf VOR Errichtung der Stützmauer war: 

zitat..
Bauherrjoe schrieb: [ref]Bauherrjoe:84067#902087[/ref]Vermutlich war Glelände vorher eben?

zitat..
derLandmann schrieb: Was soll er denn wiederherstellen lassen, der Nachbar hat ja auf seinem Grundstück gar nichts verändert ?!?!


Hat der Nachbar diese Böschung auf deinem Grund im Zuge der Errichtung der Stützmauer hergestellt?
War die Böschung auf deinem Grund schon vor Errichtung der Stützmauer bereits bestehend?
War es vielleicht so, dass sich die Böschung auf deinem Grund auch beim Nachbarn noch fortgesetzt hat und er hat jetzt anstelle der Böschung auf seinem Grund angeschüttet und eine Stützmauer errichtet?

Du kannst hier nur brauchbare Antworten erwarten, wenn DU zuvor klare, eindeutige Angaben machst. Was ist so schwer daran, einen Geländeschnitt zu zeichnen, der die Situation im Bereich der Grundgrenze VOR dem Bauvorhaben des Nachbarn zeigt??? 

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
22.10.2025 11:46  (#11)

zitat..
Karl10 schrieb: War es vielleicht so, dass sich die Böschung auf deinem Grund auch beim Nachbarn noch fortgesetzt hat und er hat jetzt anstelle der Böschung auf seinem Grund angeschüttet und eine Stützmauer errichtet?

Ich denke, genau das war der Fall, denn:
_aktuell/20251022107236.png


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  •  Dom147
22.10.2025 11:55  (#12)
die Böschung war schon vor errichtung der Stützmauer auf unserem Grundstück und hat mit der Oberkante an sein Grundstück angeschlossen, die Stützmauer höhe ca 1,6m wurde errichtet um das Grundstück anzuheben das der Nachbar einen geraden Garten hat. 

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  •  Dom147
22.10.2025 12:00  (#13)
Was ich nicht verstehe ist, dass die Ausführende firma sagt das wir die Böschung nicht entfernen dürfen obwohl es unser eigentum ist und er im vorhinein die Gegenheiten gekannt hat. 

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  •  Bauherrjoe
  •   Bronze-Award
22.10.2025 12:52  (#14)

zitat..
Dom147 schrieb:

die Böschung war schon vor errichtung der Stützmauer auf unserem Grundstück 

OK hab ich falsch verstanden. Dachte es war vorhin alles eben.

Also ist eh der Zustand von vor dem Baubeginn hergestellt.




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  •  TobiK
  •   Silber-Award
22.10.2025 13:02  (#15)

zitat..
Dom147 schrieb:

Was ich nicht verstehe ist, dass die Ausführende firma sagt das wir die Böschung nicht entfernen dürfen obwohl es unser eigentum ist und er im vorhinein die Gegenheiten gekannt hat.

Worauf bezieht sich denn der Rechtsanwalt in seinem Schreiben? Geländeveränderungen sind hier meiner Ansicht nach in dem Rahmen bewilligungsfrei. Da kann ja nicht einfach ein Anwalt herkommen und schreiben "du darfst auf deinem Grund nicht (im Rahmen der geltenden rechtligen Regelungen) tun und lassen was du willst, da die Stützmauer meines Mandanten sonst einstürzt". 

Wenn es keinen konkreten Bezug gibt, kannst du ihm ja einfach mal ankündigen, die Böschung in den nächsten Monaten zu entfernen, da es keine Rechtsgrundlage gibt.


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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
22.10.2025 13:11  (#16)
Denke schon dass es da eine Rechtsgrundlage gibt, bin aber kein Anwalt.

§ 364b ABGB: „Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, daß der Boden oder das Gebäude des Nachbars die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, daß der Besitzer des Grundstückes für eine genügende anderweitige Befestigung Vorsorge trifft.“

https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/364b
https://bauherrenhilfe.org/fachinformationen/recht/vertiefung-eines-grundstucks/

Wenn du deine Garage an die Grundgrenz gründest und dein Nachbar meint er müsse das Fundament freilegen damit er einen schöneren Garten hat und dadurch dein Bauwerk Schaden nimmt möcht ich sehen wie du ruhig bleibst ;)

1
  •  Benji
  •   Gold-Award
22.10.2025 13:12  (#17)

zitat..
TobiK schrieb: Geländeveränderungen sind hier meiner Ansicht nach in dem Rahmen bewilligungsfrei. Da kann ja nicht einfach ein Anwalt herkommen und schreiben "du darfst auf deinem Grund nicht (im Rahmen der geltenden rechtligen Regelungen) tun und lassen was du willst, da die Stützmauer meines Mandanten sonst einstürzt". 

Vielleicht solltet ihr mal §364b AGBG lesen?

Vereinfacht: Das Recht des einen Grundstücks endet dort, wo es die Rechte des Nachbarn verletzt...
Edit: @Landmann der Streber war schneller emoji

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
22.10.2025 13:21  (#18)
Ich denke, das ist dann recht eindeutig.
Pflanze doch einfach ein paar schöne Blumen oder eine Hecke, und gut ists.


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  •  TobiK
  •   Silber-Award
22.10.2025 13:44  (#19)

zitat..
Benji schrieb:
Vielleicht solltet ihr mal §364b AGBG lesen?

Vereinfacht: Das Recht des einen Grundstücks endet dort, wo es die Rechte des Nachbarn verletzt...
Edit: @Landmann der Streber war schneller

Interessant, danke für euren Hinweis! Mir war nicht bekannt, dass das AGBG Themen rund um Gründstücke regelt. 


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  •  Destroent
22.10.2025 14:00  (#20)

zitat..
derLandmann schrieb:

Denke schon dass es da eine Rechtsgrundlage gibt, bin aber kein Anwalt.

§ 364b ABGB: „Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, daß der Boden oder das Gebäude des Nachbars die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, daß der Besitzer des Grundstückes für eine genügende anderweitige Befestigung Vorsorge trifft.“

https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/364b
https://bauherrenhilfe.org/fachinformationen/recht/vertiefung-eines-grundstucks/

Wenn du deine Garage an die Grundgrenz gründest und dein Nachbar meint er müsse das Fundament freilegen damit er einen schöneren Garten hat und dadurch dein Bauwerk Schaden nimmt möcht ich sehen wie du ruhig bleibst ;)

Dh. wenn ich schneller wie der Nachbar bin kann ich Sachen an der Grundstücksgrenze so bauen das es den Nachbarn in seiner baulichen Freiheit einschränkt? Sollte nicht zumindest alles unternommen werden das man den Nachbarn nicht verhindert? In diesem Fall das Fundament L-Förmig ausführen auf den eigenen Grund?


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  •  Landei
  •   Gold-Award
22.10.2025 14:29  (#21)

zitat..
Destroent schrieb: In diesem Fall das Fundament L-Förmig ausführen auf den eigenen Grund?

dazu hier ein Interessanter Faden: https://www.energiesparhaus.at/forum-fundament-stuetzmauer/53903


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