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Pilotprojekt - INNOnet Netztarif LinzNetz (Vorbote Leistungsmessung)

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  •  cutcher
18.7. - 19.7.2025
32 Antworten | 6 Autoren 32
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Hi, 
denke ein neuer Thread mit allen Info's in post #1 ist es wert diesen zu erstellen!

Der Testzeitraum ist 1 Jahr beginnend mit 01.08.2025.
worum gehts:
Im Gegensatz zum herkömmlichen Netztarif richtet sich der neue Netztarif nach Ihrer höchsten Viertelstunden-Spitzenlast pro Tag – und diese hängt davon ab, wann und wie viel Strom Sie gleichzeitig verbrauchen. Ziel ist es, Stromspitzen in kritischen Zeiten zu vermeiden und netzdienliches Verhalten zu belohnen.

also ich finde die Regelung klingt sehr vernünftig und wohldurchdacht. Es schafft einerseits Verständnis für das Thema und ist auch gut erklärt.

ob die Zeitfenster realistisch sind --> das wird man sehen aber für das 1 Jahr wurde es mal so definiert

details aus Infoblatt:


_aktuell/20250718754841.jpg


_aktuell/20250718208292.jpg

_aktuell/20250718829486.jpg

_aktuell/2025071876506.jpg

Sieht für mich echt so aus als ob das eine zukunftsträchtige Variante sein kann
im Vergleich zur bestehenden Leistungsmessung:
1x sauna aufdrehen oder BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] mit Vollast volladen = 1 tag hohe gebühren
Bis dato 1x sauna aufdrehen = ganzer Monatswert 

wie sind eure meinungen dazu?

  •  RoterFuchs
18.7.2025 12:15  (#1)
Bin mir noch nicht sicher. Was bedeutet:
"Ausnahmefenster genutzt, Abgerechnete Last 2,0KW (zweithöchste Last)"
Was bedeutet denn: Zweithöchste Last? 

Ich verbrauche durchgehend 2KW. Also zahle ich 32,3ct*2 = 64,6ct für diesen Tag.
Ich verbrauche 2KW die Stunde, im Januar um 11-13:00 verbrauche ich je 11KW. Also zahle ich 64,6ct?

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
18.7.2025 12:18  (#2)
Ich finds großartig - je flexibler desto besser 😍
bin auch dabei und in der Testgruppe - das ist aber hoffentlich nur der Vorbote zu den "wirklich" dynamischen Gebühren

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  •  cutcher
18.7.2025 12:21  (#3)

zitat..
RoterFuchs schrieb:

Bin mir noch nicht sicher. Was bedeutet:
"Ausnahmefenster genutzt, Abgerechnete Last 2,0KW (zweithöchste Last)"
Was bedeutet denn: Zweithöchste Last? 

Ich verbrauche durchgehend 2KW. Also zahle ich 32,3ct*2 = 64,6ct für diesen Tag.
Ich verbrauche 2KW die Stunde, im Januar um 11-13:00 verbrauche ich je 11KW. Also zahle ich 64,6ct?


Ich würde es wie folgt interpretieren:
4kw war in einem "ausnahmefenster" = netzdienlich une daher werden sie nicht verrechnet (zB von 11:00-13:00 im sommer)
Abgerechnete Last: 2kw in einem zeitfenster welche für die messung/verrechnung hergenommen wird

Ja genau - jänner von 11:00-13:00 werden nicht in die verrechnung der netzgebühren einberechnet (strompreis/kwh fällt aber natürlich dennoch an)

1


  •  cutcher
18.7.2025 12:22  (#4)

zitat..
Gawan schrieb:

Ich finds großartig - je flexibler desto besser 😍
bin auch dabei und in der Testgruppe - das ist aber hoffentlich nur der Vorbote zu den "wirklich" dynamischen Gebühren

"Wirklich dynamisch" versteht die alte großmutter nicht --> das wird noch ein langer weiter weg bis dorthin


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  •  RoterFuchs
18.7.2025 12:34  (#5)

zitat..
cutcher schrieb:

──────..
RoterFuchs schrieb:

Bin mir noch nicht sicher. Was bedeutet:
"Ausnahmefenster genutzt, Abgerechnete Last 2,0KW (zweithöchste Last)"
Was bedeutet denn: Zweithöchste Last? 

Ich verbrauche durchgehend 2KW. Also zahle ich 32,3ct*2 = 64,6ct für diesen Tag.
Ich verbrauche 2KW die Stunde, im Januar um 11-13:00 verbrauche ich je 11KW. Also zahle ich 64,6ct?
───────────────

Ich würde es wie folgt interpretieren:
4kw war in einem "ausnahmefenster" = netzdienlich une daher werden sie nicht verrechnet (zB von 11:00-13:00 im sommer)
Abgerechnete Last: 2kw in einem zeitfenster welche für die messung/verrechnung hergenommen wird

Ja genau - jänner von 11:00-13:00 werden nicht in die verrechnung der netzgebühren einberechnet (strompreis/kwh fällt aber natürlich dennoch an)

So verstehe ich das auch. Sag ich ja, müsste ich dann 64,4ct bezahlen für 2KW * 20 Stunden = 40kWh + 11KW*2 Stunden = 22kWh = 62kWh bezogen und 64,4ct bezahlt (nur Netztarif, nicht den Strom)
Bisher bezahlt: 5,7ct * 62kWh = 3,53€

Also gehts dann los mit Akkus und Peak-Shaving.

Aber wieviel darf ich dann ziehen? Mit einem 4KW Anschluss fließt auch mehr als 4KW drüber, was ist denn dann das Maximum? Was meine Sicherungen hergeben?

1
  •  Gawan
  •   Gold-Award
18.7.2025 12:48  (#6)

zitat..
cutcher schrieb:

──────..
Gawan schrieb:

Ich finds großartig - je flexibler desto besser 😍
bin auch dabei und in der Testgruppe - das ist aber hoffentlich nur der Vorbote zu den "wirklich" dynamischen Gebühren
───────────────

"Wirklich dynamisch" versteht die alte großmutter nicht --> das wird noch ein langer weiter weg bis dorthin

naja, vor einigen jahren gab es plötzlich dynamische bezugstarife
jetzt gibt es außerdem dynamische einspeisetarife
bald gibt es (hoch)dynamische netzgebühren
und irgendwann zwischendrin gibt es noch die viertelstüdliche abrechnung

schnell geht doch bei uns nie was, aber langfristig tut sich dennoch was 😉


1
  •  Gawan
  •   Gold-Award
18.7.2025 12:48  (#7)

zitat..
RoterFuchs schrieb:

──────..
cutcher schrieb:

──────..
RoterFuchs schrieb:

Bin mir noch nicht sicher. Was bedeutet:
"Ausnahmefenster genutzt, Abgerechnete Last 2,0KW (zweithöchste Last)"
Was bedeutet denn: Zweithöchste Last? 

Ich verbrauche durchgehend 2KW. Also zahle ich 32,3ct*2 = 64,6ct für diesen Tag.
Ich verbrauche 2KW die Stunde, im Januar um 11-13:00 verbrauche ich je 11KW. Also zahle ich 64,6ct?
───────────────

Ich würde es wie folgt interpretieren:
4kw war in einem "ausnahmefenster" = netzdienlich une daher werden sie nicht verrechnet (zB von 11:00-13:00 im sommer)
Abgerechnete Last: 2kw in einem zeitfenster welche für die messung/verrechnung hergenommen wird

Ja genau - jänner von 11:00-13:00 werden nicht in die verrechnung der netzgebühren einberechnet (strompreis/kwh fällt aber natürlich dennoch an)
───────────────

So verstehe ich das auch. Sag ich ja, müsste ich dann 64,4ct bezahlen für 2KW * 20 Stunden = 40kWh + 11KW*2 Stunden = 22kWh = 62kWh bezogen und 64,4ct bezahlt (nur Netztarif, nicht den Strom)
Bisher bezahlt: 5,7ct * 62kWh = 3,53€

Also gehts dann los mit Akkus und Peak-Shaving.

Aber wieviel darf ich dann ziehen? Mit einem 4KW Anschluss fließt auch mehr als 4KW drüber, was ist denn dann das Maximum? Was meine Sicherungen hergeben?

du "darfst" ziehen was deine Sicherungen hergeben
du wirst halt für alles über die gekauften 4kW "Strafe" zahlen


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  •  RoterFuchs
18.7.2025 12:54  (#8)
Das bezweifel ich. Jeder mit einem stinknormalen Herd würde dann bestraft werden.


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  •  cutcher
18.7.2025 13:05  (#9)
bisher darfst mit einem 4kw anschluss ja auch sauna etc betreiben...

anschlussleistung erhöhen wird bei hohem jahresverbrauch dennoch nötig sein (bzw auch wenn 22kw wallbox, sauna, wärmepumpe beim pool,... gemeldet werden)
Wie die anschlussleistung ermittelt wird kann heute wohl noch niemand sagen - es ist dann aber wohl sicher nicht mehr der 15min Monatsspitzenwert wie aktuell👍

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  •  RoterFuchs
18.7.2025 13:35  (#10)
Schrieb ich doch. Mit nem Herd ist doch wohl kein erhöhter Verbrauch, also wird da auch ne Spitze von 8KW etc. hingenommen. Bei ner 11KW Wallbox muss Netz NÖ auch nur informiert werden. Also auch das nudelt durch den Anschluss obwohl man nur 4KW Anschlussleistung bezahlt hat. 

Dann müssten fast alle erst einmal nachzahlen. 

Für mich wäre die dortige Berechnung auch günstiger. 3000kWh zu 170€ oder eben mit der Leistungsmessung nur noch ca. 50€.

PS: Vielleicht machen sie es bei den Netzentgelten für PV genauso nur umgekehrt:
Also in den Zeiten wo hier 0ct sind müssen die Einspeiser dann pro KW bezahlen. Und während der restlichen Zeiten 0ct.....

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
18.7.2025 14:10  (#11)
Wäre es nicht viel kosteneffizienter, den Hausanschluss gleich ganz auf Leistungsmessung umzustellen, als bei dem Versuch mitzumachen?

_aktuell/20250718225030.png

1) 30 ct / Tag = 109 Euro / Jahr vs. 51,24 Euro bei derzeitiger Leistungsmessung
2) Der 15min Höchstlast Durchrechnungszeitraum ist das Monat oder das Jahr, nicht der Tag
3) Dafür sinkt auch der Arbeitspreis von 6,23 auf 4,57 ct / kWh (= -27%)

PS:
Die "Leistung" in kW ist bei den Netzbetreibern definiert, als der Verbrauch in kWh pro 15 min multipliziert mit 4. Ansonsten würden Anlaufströme von Motoren, die im Sekundenbereich auftreten, als Leistungsspitze berechnet werden.

D.h. ein Durchlauferhitzer, der mit 21 kW 5 min lang beim duschen betrieben wird, wird als 7 kW Leistung in dem 15 min Intervall verrechnet. Duscht man genau dann, daß 2,5 min im ersten 15 min Zeitfenster sind und die anderen 2,5 Minuten im zweiten 15 min Zeitfenster, ist die max Leistung aus Netzsicht 3,5 kW. Solange keine anderen Verbraucher laufen.

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
18.7.2025 14:17  (#12)

zitat..
RoterFuchs schrieb:
Bei ner 11KW Wallbox muss Netz NÖ auch nur informiert werden. Also auch das nudelt durch den Anschluss obwohl man nur 4KW Anschlussleistung bezahlt hat. 

Die 4 kW pro Netzanschluss ist ein statistischer Mittelwert, der aufgrund des Gleichzeitigkeitsfaktors zwischen mehreren Verbauchern verwendet wird.

Beim Elektroauto, WP und PV Anlage sind die Gleichzeitigkeitsfaktoren deutlich anders.

Ein nettes Paper dazu:
https://www.tugraz.at/fileadmin/user_upload/Events/Eninnov2016/files/lf/Session_G3/LF_Groiss.pdf 

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  •  RoterFuchs
18.7.2025 14:31  (#13)
Mh ich meinte das anders. Die E-Autos werden mit Sicherheit nicht im netzbefreiten Zeitraum liegen. Momentan verschwinden die einfach im Rauschen, weil eben pro kWh bezahlt wird und nicht nach Leistungsbezug je nach Stunde. 

Die meisten E-Autos werden bestimmt geladen wenn man nach hause kommt, also laut dem anderen Thema hier im Forum zu einer hochintensiven Zeit wenn die Leute den Herd einschalten oder das E-Auto anklemmen. 


Es kommt also nicht nur darauf an wieviel sondern wann wieviel. In der netzentlastenden Zeit wären demnach die 11KW sinnvoll, in der netzbelastenden Zeit so wenig wie möglich. Bezahlt wurde aber nur 4KW und dennoch gehen 11KW. Besitzt man daher einen 4KW Anschluss oder bei Leistungsmessung einfach nur noch einen "Anschluss" ohne Anschlusswert?


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  •  Gawan
  •   Gold-Award
18.7.2025 14:46  (#14)

zitat..
RoterFuchs schrieb:

Das bezweifel ich. Jeder mit einem stinknormalen Herd würde dann bestraft werden.

das ist dein gutes Recht, bezahlen musst du trotzdem

https://www.energiesparhaus.at/forum-tatsaechliche-umstellung-auf-leistungsmessung-netz-noe/75503


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  •  cutcher
18.7.2025 14:49  (#15)

zitat..
Gawan schrieb:

──────..
RoterFuchs schrieb:

Das bezweifel ich. Jeder mit einem stinknormalen Herd würde dann bestraft werden.
───────────────

das ist dein gutes Recht, bezahlen musst du trotzdem

https://www.energiesparhaus.at/forum-tatsaechliche-umstellung-auf-leistungsmessung-netz-noe/75503

Nur wenn pv mit wechselrichter >=15kva bei netzNÖ

wir diskutieren hier aber linznetz und da ist es nicht so
(hab selber 20kva wechselrichter bei 4kw anschluss --> habe 18kva einspeiselimit genehmigt bekommen, für 20kva hätt ich anschlussleistung erhöhen müssen)

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  •  RoterFuchs
18.7.2025 14:52  (#16)
Nochmal, hier geht es nicht um eine persönliche Umstellung eines Anschlusses sondern um eine regionale Umstellung des Netzbetreibers selbst. Ganz oben sehe ich nicht, dass von irgend einem Wert gesprochen wird der überschritten wird oder nachbezahlt wird o.ä. deswegen frage ich nach.

Will heißen man zieht jetzt schon mit dem 4KW Anschluss ungemessen mehr als die 4KW. 
Komme ich nun auf Leistungsmessung muss ich bei Mehrbezug die Leistung nachzahlen.

Das würde nach der oberen Umstellung auf Leistungsmessung für ALLE Haushalte auf einmal in Linz bedeuten, dass die Leistung gemessen wird und sie dann für den Peakwert nachzahlen müssten. Nicht die Tarifumstellung von 5,7ct auf die Messung mit 32,2ct die KW sondern bei Überschreitung des bisherigen 4KW Anschlusses auf evtl. max. 8 oder 10KW müsste dann fast jeder Haushalt erst einmal nachzahlen. 


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  •  cutcher
18.7.2025 15:54  (#17)

zitat..
RoterFuchs schrieb:

Nochmal, hier geht es nicht um eine persönliche Umstellung eines Anschlusses sondern um eine regionale Umstellung des Netzbetreibers selbst. Ganz oben sehe ich nicht, dass von irgend einem Wert gesprochen wird der überschritten wird oder nachbezahlt wird o.ä. deswegen frage ich nach.

Will heißen man zieht jetzt schon mit dem 4KW Anschluss ungemessen mehr als die 4KW. 
Komme ich nun auf Leistungsmessung muss ich bei Mehrbezug die Leistung nachzahlen.

Das würde nach der oberen Umstellung auf Leistungsmessung für ALLE Haushalte auf einmal in Linz bedeuten, dass die Leistung gemessen wird und sie dann für den Peakwert nachzahlen müssten. Nicht die Tarifumstellung von 5,7ct auf die Messung mit 32,2ct die KW sondern bei Überschreitung des bisherigen 4KW Anschlusses auf evtl. max. 8 oder 10KW müsste dann fast jeder Haushalt erst einmal nachzahlen.

Nein, da wie erwähnt die bedingungen für eine etwaige umstellung auf leistungsmessung nicht definiert sind
daher kann man auch nichts von nachkaufen schreiben
auch heute ziehst du problemlos 18kw leistung mit einem 4kw anschluss ohne etwas nachkaufen zu müssen

aber ja - bitte beim thema bleiben:
hier sieht man übrigens die verrechnungsmethodik aller 3 teilnehmenden netzbetreiber an der INNOnet studie:
https://www.ait.ac.at/themen/flexibilitaet-geschaeftsmodelle/projekte/projekt-innonet/projekt-innonet-faq

Für alle 3 varianten erscheint mir:
- die amortisationsrechnung für speicher wird besser sein als bis dato
- in kombination mit variablen bezugstarifen kann man in zukunft deutlich günstiger seinen strom beziehen


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  •  RoterFuchs
18.7.2025 16:11  (#18)
Das ist m.u. das Thema. Wenn jemand in Linz einen normalen Anschluss hat mit 4KW, dann stellen die auf eine Leistungsmessung um. Nun brauchst du, weil du mittags kochst, 7KW für 15 Minuten. Dann zahlst du für den ganzen Tag 32,2ct *7KW es sei denn, du hast das in den befreiten Stunden gemacht, dann zählt der nächsthöchste Wert in den anderen Zeiten.

Aber KANN ich das mit meinem 4KW Anschluss überhaupt beziehen, die 7KW? (nicht physikalisch sondern netztechnisch von "dürfen") oder lassen die dann den Anschluss auf 7KW erweitern? 

Was bei Leistungsmessungsumstellung bei Netz NÖ von einem Hausanschluss von 4KW zu einer Leistungsmessung dann passiert wenn ich das richtig verstehe. Die messen dann und nehmen die max. Werte und aus dem ersten Jahr die Werte muss man dann den Peak-Wert nachzahlen (wer dann 11KW gezogen hat muss dann für 7KW nachzahlen [4+7=11]).

Ergo: Müssen die Leute in Linz dann nachzahlen wenn sie leistungsgemessen 7KW gezogen haben oder nur die neuen Gebühren, die 32,2ct pro KW?
 


1
  •  Benji
  •   Gold-Award
18.7.2025 16:21  (#19)

zitat..
RoterFuchs schrieb: Nun brauchst du, weil du mittags kochst, 7KW für 15 Minuten.

Das bezweifle ich. So wie ich das verstehe, wird die Leistung in 15-Minuten-Intervalle "geteilt", also quasi Energie in den 15 Minuten / 15 Minuten. Und wenn du da auf 7 kW kommen willst, musst du schon 4 Herdplatten, Wasserkocher + Backrohr auf Vollgas betreiben.

Realistisch würde ich das Kochen zu mittag auf 2 - 3 kW einschätzen 


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  •  RoterFuchs
18.7.2025 17:06  (#20)

@Benji 
Meine Herdplatten nehmen dann 5,5KW und der Wasserkocher 2KW. Aber ja, ansich hast du Recht, ein Single-Haushalt oder der neuere Haushalt von heute wird eher 2-3KW nutzen. Müsste man also alles nacheinander kochen.

Wenn ich nun aber netzdienlich sein will, also in den 2 Stunden im Winter viel Leistung entnehmen ohne auch berechnet zu werden (netztechnisch) , wäre es besser wenn ich für diese 2 Stunden den Akku mit 11KW lade und dann über Peak-Shaving den Rest des Tages entlade. Darum meine Frage nach diesen Berechnungen.

Die Lösung ist dann also: 11:00 mit 11KW aus dem Netz den Akku laden und Haushaltsstrom nutzen, das ergibt nur Sinn wenn auch der Entnahmestrom zu der Zeit günstig wäre, Netzgebühre n werden nicht anhand dieser Zeiten gewichtet, und um 13:00 die Ladung wieder gestoppt und der weitere Strombedarf mit Peak-Shaving beschnitten auf vielleicht 2KW. Dann zahlt man am Tag für 2KW Netzgebühren. 

Im Sommer brauchen wir gar nicht drüber reden. 

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  •  cutcher
18.7.2025 19:17  (#21)

zitat..
Benji schrieb:

──────..
RoterFuchs schrieb: Nun brauchst du, weil du mittags kochst, 7KW für 15 Minuten.
───────────────

Das bezweifle ich. So wie ich das verstehe, wird die Leistung in 15-Minuten-Intervalle "geteilt", also quasi Energie in den 15 Minuten / 15 Minuten. Und wenn du da auf 7 kW kommen willst, musst du schon 4 Herdplatten, Wasserkocher + Backrohr auf Vollgas betreiben.

Realistisch würde ich das Kochen zu mittag auf 2 - 3 kW einschätzen

Die sauna bleibt bei 8,5kw leistung >15min (+restlicher haushaltsstrom) und ist trotzdem mit 4kw anschluss erlaubt

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