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OÖ Keller weglassen [OÖ]

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  •  Malinche
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
30.5.2023 - 25.9.2025
11 Antworten | 6 Autoren 11
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Wir haben nun endlich die Baubewilligung und deutlich verspätet auch das geologische Gutachten. Dieses rät nun deutlich vom Keller ab, den wir eingereicht hatten.
Nun stellt sich die wichtige Frage, ob wir das ganze Prozedere bei der Gemeinde nochmals mit Bodenplatte durchlaufen lassen müssen, oder ob wir einfach ohne Keller bauen können. Beim Haus selbst ändert sich nicht viel, nur 3 Fenster: Bad kleiner,  + Technikraum im EG und - Stiegenhaus.
Welche Konsequenzen kann es haben, nicht nochmals einzureichen?

  •  PS86
30.5.2023  (#1)
Welche Gründe gab es das ihr keinen Keller machen solltet? Bei mir wars nämlich ähnlich..
lg

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  •  Malinche
30.5.2023  (#2)
Hohes Grundwasser, ein altes Betonrohr,
und Spuren vom Bach, der früher durch unser Grundstück floss (was wir nicht wussten und auch in keiner Karte vermerkt ist).
Der Boden ist dadurch nicht besonders tragfähig und ungleichmäßige Setzungen sind zu erwarten. Er empfiehlt duktile Pfähle.
Wie seid ihr mit der Situation umgegangen?

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  •  PS86
31.5.2023  (#3)
Ok das ist dann schon was größeres. Bei uns gabs Wasser aus einer schotterschicht in ca 2.2m tiefe. Lt Gutachten wurde uns auch vom Keller abgeraten, haben aber schon alles fix fertig eingereicht. Somit haben wir eine sehr gute drainage gemacht inkl. Schacht für eine eventuelle Pumpe (die wir aber hoffentlich nie brauchen da das Wasser schön wegrinnt). Zusätzlich haben wir eine schwarze Wanne gemacht. Das Wasser was kommt ist aber überschaubar, tropft immer gleichmäßig aus dem drainagerohr raus. Mehrkosten um die 15k. 

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  •  scarpej
  •   Bronze-Award
31.5.2023  (#4)

zitat..
Malinche schrieb: Der Boden ist dadurch nicht besonders tragfähig und ungleichmäßige Setzungen sind zu erwarten. Er empfiehlt duktile Pfähle.
Wie seid ihr mit der Situation umgegangen?

Wäre es nicht möglich, diese duktilen Pfähle auch unter die Keller-Bodenplatte zu rammen? Dann könntest den Keller dennoch bauen...?


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  •  Malinche
31.5.2023  (#5)
Das berechnet gerade der Statiker und danach bekommen wir 2 neue Angebote von der Baufirma.
Mir ginge es aktuell vor allem um die Frage, wie das mit der Baubewilligung ausschaut, wenn wir den Keller weglassen.
Kennt sich hier jemand aus?

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  •  PS86
31.5.2023  (#6)
Ich würde sonst einfach bei der Gemeinde anrufen oder einen Bau-Sachverständigen fragen, die können sowas sicher beantworten. Aber ich denke mir wenn sich am Grundriss nichts verändert sollte es nicht so schlimm sein. Fenstergrößen sind für den Energieausweis relevant. Aber hier und da mal ein Fenster etwas zu verändern sollte jetzt auch kein großes Problem darstellen. 

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  •  Blumenbau
23.9.2025  (#7)
Hallo,

Wir haben das Gegenteil :) eingerecht ohne Keller, wir brauchen aber vielleicht einen. Hat jemand Erfahrung damit? ist auch in OÖ.
Braucht man eine neue Baubewilligung und wieder die Zustimmung der Nachbarschaft?
Wir werden die Höhe bzw. Größe des Gebäudes nicht ändern, nur ein bisschen tiefer gehen..

LG


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  •  ds50
  •   Gold-Award
24.9.2025  (#8)

zitat..
Blumenbau schrieb: Braucht man eine neue Baubewilligung und wieder die Zustimmung der Nachbarschaft?

Die Zustimmung der Nachbarn benötigt man nicht, wenn man "normal" mit Bauverhandlung und Komission einreicht. Ist m.E. auch der rechtlich sicherere Weg als das vereinfachte Verfahren (Haftungsfragen bzgl. Planung). Und psychologisch bist du da kein Bittsteller. 😉


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  •  HelmutG
24.9.2025  (#9)
Ich stelle mir eher die Frage, kann man mit euren Bauämtern nicht sprechen?
Was spricht dagegen dort anzurufen, die Situation zu erklären und sich anzuhören was die zu sagen haben?
Alternativ kann man auch beim Land OÖ vernünftige Rechtsauskunft erhalten.

zitat..
Blumenbau schrieb:

Braucht man eine neue Baubewilligung und wieder die Zustimmung der Nachbarschaft?

Immer dann wenn etwas eingereicht wird braucht es natürlich,
a) die Zustimmung der Nachbarn oder
b) eine Bauverhandlung.


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  •  Blumenbau
24.9.2025  (#10)

zitat..
ds50 schrieb: Die Zustimmung der Nachbarn benötigt man nicht, wenn man "normal" mit Bauverhandlung und Komission einreicht. Ist m.E. auch der rechtlich sicherere Weg als das vereinfachte Verfahren (Haftungsfragen bzgl. Planung). Und psychologisch bist du da kein Bittsteller. 😉

zitat..
HelmutG schrieb: Ich stelle mir eher die Frage, kann man mit euren Bauämtern nicht sprechen?

Es dauert normalerweise eine Woche, um die richtige Beamten zu erreichen, und weitere Wochen, um die richtige Antwort zu erhalten. Nach zwei Wochen bin ich immer noch unsicher, wie ich einen Schlauch an den Hydranten für Bauwasser anschließen kann, da keine Rückmeldung..
Wenn wir eine unnötige Bauverhandlung sparen können, ist schon was.

zitat..
HelmutG schrieb: Was spricht dagegen dort anzurufen, die Situation zu erklären und sich anzuhören was die zu sagen haben?

Danke Helmut, klar aber es geht leider um die Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
Da hilft glaube ich ein Forum.

zitat..
HelmutG schrieb: Immer dann wenn etwas eingereicht wird braucht es natürlich,
a) die Zustimmung der Nachbarn oder
b) eine Bauverhandlung.

Die Frage war spezifisch hier ob die Zustimmung nötig wäre, da für die Nachbarschaft ändert sich eh nichts wenn ich zusatzliche graben muss oder nicht.




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  •  HelmutG
25.9.2025  (#11)
Es ist Irrelevant ob sich für den Nachbarn was ändert. Das Bauvorhaben wird wesentlich verändert.
Ein Keller oder kein Keller verändert einiges:


  • die Kubatur / das Bauvolumen,
  • die Fundamentierung,
  • den Geländeverlauf,
  • oft auch Abstandsflächen, Entwässerung und Statik.

 
Das bedeutet: Man muss eine Änderung des Bauprojekts einreichen (meist als Änderungsanzeige bzw. Abänderungsantrag zur bestehenden Baubewilligung).
Eine komplett neue Baubewilligung ist in der Regel nicht nötig – aber es braucht sehr wohl eine neue Genehmigung für die geänderten Pläne.
Somit bleibt einem der Gang zur Gemeinde/Bauamt nicht erspart.

Wie gesagt, ordentliche Rechtsauskunft bekommt man auch beim LandOÖ, wenn man das Gefühl hat, das Bauamt ist nicht kompetent genug.

 
 


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