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Offene Bauweise vorgeschrieben: Doppelhaus möglich? Steiermark [Stmk]

   
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  •  hallo123
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
14.11.2025 0
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Hallo,

wir sind zusammen mit einem befreundeten Paar an einem Grundstück in der Steiermark interessiert, auf welchem die Bebauung stark durch einen Bebauungsplan eingeschränkt ist.

Es hat folgende Eckdaten:
Fläche ca. 800 m²
Annährend quadratisch
Dichte 0,3-0,6
Bebauungsplan existiert

Aufgrund der hohen Mindestdichte eignet sich das Grundstück auf Basis dieser Parameter ja gut für den Bau eines Doppelhauses. Ein Einfamilienhaus mit 240m² Bruttogeschossfläche plus das teure Grundstück ist für uns alleine nicht leistbar, daher die Idee, das Grundstück gemeinsam zu kaufen und genau in der Mitte ein Doppelhaus zu errichten.

Die Idee ist, die Hälften technisch absolut unabhängig voneinander zu errichten und das Grundstück zu teilen (ob vor oder nach dem Bau - weiß nicht, was da geschickter ist - wie geht man das üblicherweise an?). So hätte jeder eine Hälfte des Grundstücks samt zugehöriger Doppelhaushälfte im Alleineigentum im Grundbuch.

Nun zum Problem: der Bebauungsplan schreibt eine offene Bauweise vor. Ist damit ein Doppelhaus, errichtet auf den vor Baubeginn geteilten zwei Grundstücksteilen, nicht umsetzbar, da es sich um eine gekuppelte Bauweise handelt?

Und ist die Anahme richtig, dass der Bau möglich wäre, wenn das Grundstück "eines bleibt", d.h. vor Baubeginn nicht geteilt wird, das Haus dann zusammen gebaut, und dann zB per Parifizierung und Begründung von Wohnungseigentum die beiden Hälften aufgeteilt werden? Das Haus als ganzes erfüllt ja die Anforderung "offene" Bauweise, nur nicht jede Hälfte für sich.

Ist dieses Problem umgehbar, indem das Haus gemeinsam auf dem bestehenden Grundstück errichtet wird (somit offene Bauweise) und erst danach die Grundstücke getrennt werden? Oder wird bei Trennung von Grundstücken immer auch geprüft, ob nach der Trennung noch alle Baugesetz- und Bebauungsplan-Vorgaben eingehalten werden?

Da wir eine strikte Trennung mittels Begründung von Alleineigentum je Hälfte wollen (eigene EZ im GB), ist diese Frage für uns bestimmend, ob das Grundstück für uns taugt, oder eben nicht.

Vielen Dank und liebe Grüße!



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