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Ömag Förderung-Anlage mit <50% Eigenverbrauch-Anmeldung Kleingewerbe

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  •  fudi6489
  •   Silber-Award
20.10. - 25.10.2020
8 Antworten | 4 Autoren 8
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Hallo Leute, bei uns steht bzw stand in den nächsten Wochen die Realisierung einer PV am Plan. Belegt sollte alle 4 Dachseiten unseres Walmdachs werden was in Summe etwa 23kWp ergab.
Die Planung wurde selbst bzw über einem Solateuer realisiert.
Da das Ansuchen vor etwa 3 Monaten passierte sind wir im Kontingent der Ömag und die finale Prüfung fand statt.
Aufgrund der Anlagengröße wurde die Bewilligung einstweilen abgelehnt, lt Ömag müssen 50% des erzeugten Stroms selbst verbraucht werden.
Leider hat mein Solateur die letzte Stromrechnung mit einem Jahresverbrauch von 6500kWh (inkl Wärmepumpe) zur Prüfstelle geschickt, weswegen ich jetzt bei gewollter Inanspruchnahme der Förderung nur zwei Möglichkeiten habe.
 
 • Ich realisiere die Anlage wie geplant, muss aber ein Kleingewerbe anmelden und den erzeugten Strom versteuern.
 • Ich realisiere die Anlage mit max 13kWp und muss mit keinen weiteren Einschränkungen leben.
Ich muss ehrlich gesagt sagen dass mir die Regelung stark gegen den Strich geht und ich aktuell am überlegen bin ob ich das Projekt ganz sein lasse.
Natürlich hätten wir und vor allem der Solateur vorab aufschreien müssen, aber nun ist es eh zu spät und lt seiner Aussage ist dies bei 4000 Anlagen in deren Firma die mit Ömag Förderung abgewickelt wurden erst der zweite Fall wo diese Regelung zu tragen kommt und beim ersten war er noch nicht im Unternehmen.

Da es ja ziemlich populär ist die Dächer voll zu belegen wird sich im Forum hoffentlich jemand finden der auch über 50% nicht selbst verbrauchen kann.
Zu Punkt 1: Wahrscheinlich würde sich die Kontaktaufnahme zu einem Steuerberater lohnen, aber bevor ich hier, eventuell nochmals sinnlos, Zeit und Geld verbrate, wollte ich fragen wie eure Erfahrung zur Anmeldung des Kleingewerbes sind bzw wie hoch die Kosten sind.
Vom Umweltgedanken verstehe ich es auch nicht. Es reden alle von der Energiewende nur warum man das Dach nur begrenzt belegen soll und somit wertvollen grünen Strom nicht lukrieren darf, bzw nur unter Auflagen zu dessen Genuss kommt leuchtet mir absolut nicht ein.
 
In den folgenden Jahren wird sicher ein Elektroauto angeschafft, was auch ein Grund ist warum mir die Limitierung stark widerstrebt. Wie würde es dann aussehen, wenn wir statt 6500kWh, 9500kWh verbrauchen muss ich dann für Punkt 1 weniger versteuern bzw dürfte ich dann die Anlage im Falle einer späteren Realisierung mit 19kWp realisieren?
Wäre ein kompletter Verzicht auf die Förderung überlegenswert? Also den Strom direkt an den Stromlieferanten zu verkaufen?
 
Sorry für die vielen Fragen, aber es haben sich jetzt aufgrund eines Telefonats soviele Fragen aufgetan und ich steh mit meinen Überlegungen eigentlich wieder ganz am Anfang, bzw überlege sogar das Projekt einzustampfen.
Zusätzlich hab ich jetzt auch nur eine hand voll Tage Zeit um die korrekten Unterlagen nachzureichen und fühl mich aktuell etwas gestresst.
 
Für alle die in Österreich ähnliches planen: Scheinbar prüft die Ömag bis zu einer Größe von 20kWp nicht und fragt bei der Einreichung auch nicht nach. Dies aber ohne Gewähr, aber sollte auch jemand etwas über den 20 liegen wärs vielleicht schlau ein wenig unter 20 zu realisieren
Liebe Grüße
Jürgen

  •  rabaum
  •   Gold-Award
20.10.2020  (#1)

zitat..
fudi6489 schrieb: lt Ömag müssen 50% des erzeugten Stroms selbst verbraucht werden.

Ich wollte das mit der Grenze im Hintergrund nachlesen, habe es aber nirgends gefunden. Meine Anlage hat 11,78 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] und ich habe 34% Eigenverbrauch angegeben, dh ich speise auch den Großteil meiner Produktion ein. Also die 50% alleine können es nicht sein. Kannst du die Stellungnahme der ÖMAG wörtlich zitieren, worauf beziehen die sich?


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  •  fudi6489
  •   Silber-Award
20.10.2020  (#2)
"Sehr geehrter Förderwerber,
im Rahmen der Prüfung der vertragsrelevanten Daten Ihres Antrages FA xxxxx zur Anlage mit Zählpunktbezeichnung ATxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx bitten wir um Nachreichung der folgenden Unterlagen bis spätestens xx.xx.2020:
 
 • Steuerliche Selbsteinstufung: Auf Basis der vorliegenden Unterlagen ist der gewählte Steuertyp 0% USt Privatbetrieb als nicht anwendbar einzustufen (kein mehrheitlicher Eigenverbrauch).
Zur korrekten steuerlichen Einstufung des Betriebs der Anlage ersuchen wir Sie um Rücksprache mit Finanzamt oder Steuerberater sowie um anschließende Zusendung des Formulars zur Änderung des Steuertyps.
Bitte beachten Sie, dass eine fortgesetzte Berücksichtigung Ihres Antrags nur im Falle fristgerechter Nachreichung erfolgen kann.
 
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
 
Mit besten Grüßen"

Einen entsprechenden Text habe ich leider auch noch nicht gefunden

LG

 

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  •  Solarbuddys
20.10.2020  (#3)
Also irgendetwas kann hier nicht ganz passen.

Ich hab zwar noch weit keine 4000 Anlagen gemacht bzw Förderungen eingereicht aber bei jeder Förderung hab ich immer nur 30% Eigenversorgungsanteil angegeben weil der Eigenverbrauch bei "normal Großen Anlagen" (8-13kWp) grob gesagt immer um die 28-35% liegt. Mehr bringst du selten zusammen ohne Speicher.
 
- Kann es sein dass die Förderung nicht für eine NATÜRLICHE PERSON gemacht wurde ? 
  (Kleines Unternehmen gilt auch für Privatpersonen)


2020/20201020143237.png


- Wenn du einen Speicher in deine Anlage mitaufnimmst dann würdest du schlagartig über den geforderten 50% EV liegen würd ich mal sagen. Bei "normalen Privatanlagen" liegst du dann im Jahresschnitt (unsere Zahlen) bei ca 70-85%EV mit Speicher. Somit könntest Du die Anlage in der Größe realisieren wie du es möchtest.


Ich versteh trotzdem die 50% Vorgabe nicht 


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  •  fudi6489
  •   Silber-Award
20.10.2020  (#4)
Details kann ich dir leider keine nennen, aber bei 23kWp ist ein EV >50 sehr unrealistisch und ich vermute das hat sie stutzig gemacht.
Wie meinst du durch hinzufügen eines Speichers? Mein Gesamtenergiebedarf beläuft sich ja trotzdem nur auf 6500kWh (Ladeverluste des Speichers mal außen vor gelassen).

Anscheinend dürften die 20kW eine magische Grenze sein, ich kann aber auch nur das nacherzählen was mir der Solateur erzählt hat.

Ein Bekannter hat mir eine PDF zukommen lassen, ich glaube der Inhalt ist analog zu dem in diesen Video. https://www.pvaustria.at/webinare/pv-steuerrecht/
Leider habe ich heute keine Zeit mehr das Video anzusehen , aber wenn ich dem Beispiel in meiner PDF folge, sollten sich die Steuerkosten in Grenzen halten.


Zitat aus einem benachbarten Forum:
Kann ich nicht nachvollziehen, auch wenn sie bei mir auch zuerst Unterlagen nachforderten (Ausgangsbasis bei mir: Tarifförderung [+Investförderung], Erweiterung von 5 auf 34,565 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] mit 11% EV-Anteil, in der Jänner 2020-Lotterie eingereicht):

zitat..
 
Zitat
Sehr geehrter Förderwerber,
Für die Anwendung des ausgewählten Steuertyps (0% Privat) ist ein überwiegender Eigenverbrauch anhand der Jahresstromabrechnung nachzuweisen. Es wurde von Ihnen keine Jahresstromabrechnung übermittelt – bitte reichen Sie diese nach. Wir ersuchen Sie weiters um Rücksprache mit Finanzamt oder Steuerberater zwecks Klärung der steuerlichen Einstufung der Ökostromanlage und um Übermittlung des Formulars aus dem Anhang bis spätestens 30.04.2020.

Formular war dieses.
 
Zurückgeschickt mit Jahresabrechnung, weiterhin auf 0% Privat bestanden. Die Antwort:

zitat..
 
Zitat
Sehr geehrter Herr XXX, auf Ihren Wunsch werden wir weiterhin die 0% für Privatnutzung (Kleinunternehmerregelung) anführen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die korrekte steuerliche Einstufung des Betriebs der PV-Anlage im Verantwortungsbereich des Förderwerbers liegt, ersuchen diese daher um Rücksprache mit Steuerberater oder Finanzamt.
 

Darum 1. nicht von der Ömag der Steuertyp vorschreiben lassen, 2. kein Gewerbe anmelden, 3. die Anlage wie geplant ausführen 4. die Einnahmen selbstverständlich versteuern (Einkommenssteuer, ...) falls oberhalb von Freigrenzen.

LG




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  •  Solarbuddys
21.10.2020  (#5)

zitat..
fudi6489 schrieb: Details kann ich dir leider keine nennen, aber bei 23kWp ist ein EV >50 sehr unrealistisch und ich vermute das hat sie stutzig gemacht.
Wie meinst du durch hinzufügen eines Speichers? Mein Gesamtenergiebedarf beläuft sich ja trotzdem nur auf 6500kWh (Ladeverluste des Speichers mal außen vor gelassen).

Anscheinend dürften die 20kW eine magische Grenze sein, ich kann aber auch nur das nacherzählen was mir der Solateur erzählt hat.

Ein Bekannter hat mir eine PDF zukommen lassen, ich glaube der Inhalt ist analog zu dem in diesen Video. https://www.pvaustria.at/webinare/pv-steuerrecht/
Leider habe ich heute keine Zeit mehr das Video anzusehen , aber wenn ich dem Beispiel in meiner PDF folge, sollten sich die Steuerkosten in Grenzen halten.

Zitat aus einem benachbarten Forum:
Kann ich nicht nachvollziehen, auch wenn sie bei mir auch zuerst Unterlagen nachforderten (Ausgangsbasis bei mir: Tarifförderung [+Investförderung], Erweiterung von 5 auf 34,565 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] mit 11% EV-Anteil, in der Jänner 2020-Lotterie eingereicht):

 
Zitat
Sehr geehrter Förderwerber,
Für die Anwendung des ausgewählten Steuertyps (0% Privat) ist ein überwiegender Eigenverbrauch anhand der Jahresstromabrechnung nachzuweisen. Es wurde von Ihnen keine Jahresstromabrechnung übermittelt – bitte reichen Sie diese nach. Wir ersuchen Sie weiters um Rücksprache mit Finanzamt oder Steuerberater zwecks Klärung der steuerlichen Einstufung der Ökostromanlage und um Übermittlung des Formulars aus dem Anhang bis spätestens 30.04.2020.

Formular war dieses.
 
Zurückgeschickt mit Jahresabrechnung, weiterhin auf 0% Privat bestanden. Die Antwort:

 
Zitat
Sehr geehrter Herr XXX, auf Ihren Wunsch werden wir weiterhin die 0% für Privatnutzung (Kleinunternehmerregelung) anführen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die korrekte steuerliche Einstufung des Betriebs der PV-Anlage im Verantwortungsbereich des Förderwerbers liegt, ersuchen diese daher um Rücksprache mit Steuerberater oder Finanzamt.
 

Darum 1. nicht von der Ömag der Steuertyp vorschreiben lassen, 2. kein Gewerbe anmelden, 3. die Anlage wie geplant ausführen 4. die Einnahmen selbstverständlich versteuern (Einkommenssteuer, ...) falls oberhalb von Freigrenzen.

LG

Die Freigrenzen für die Einnahmen liegen laut Finanzamt Oberösterreich, Stelle Wels bei 720 EUR / Jahr. Ich hatte anfangs ca 40EUR/Monat bekommen von der ÖMAG für meine 9,86kWP Anlage - du wärst mit deiner 23 kWP kWP [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage natürlich weit drüber und müsstest die Einspeiseentgelte als Einnahmen definieren 
 
Die ÖMAG schreibt keinen Steuertyp vor, den wählst du doch aus beim Förderantrag: Und wenn du eine Privatperson bist dann hast du "NATÜRLICHE PERSON" bzw des Hackal" NICHTUNTERNEHMERISCHE TÄTIGKEIT" auszuwählen 
 
Ich hatte das mit dem Speicher etwas anders im Kopfs, du schreibst ja du plant ein E-Auto , dadurch hast du mehr Jahresverbrauch bzw dann durch den Speicher den Möglichkeit das Zwischenzuspeichern und nicht ins Netz speist und DANN am Abend z.b ins Auto lädst wenn du heimkommst, somit wäre dein Eigenverbrauch dann im gesamten ja höher.
 


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  •  Solarbuddys
21.10.2020  (#6)
Danke für den Link - ich muss mir das Video auch mal anschaun, man lernt ja nie aus 😀
 
Korrektur zu obigen Post: 730EUR/Jahr sind Steuerfrei wenn man als Privatperson eine PV-Anlage betreibt (grob gesagt entspricht dass einer 13-15kWP Anlage) bei einem EV von ca 30-35% 


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  •  Baumau
  •   Gold-Award
21.10.2020  (#7)
Keine Ahnung wie firm du im Steuerrecht bist bzw. wie sehr du dich auskennst. Du wärst Überschusseinspeiser. Der Link klärt sehr gut über die steuerlichen Gegebenheiten auf:

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=c8819641-3369-4808-8076-42c7d6f47d95

Ich würde zur USt optieren.

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  •  fudi6489
  •   Silber-Award
25.10.2020  (#8)
Danke Baumau für den Link, den muss ich mir gleich durchlesen.

So ich habs jetzt geschafft mir das Video anzusehen.
Die von der Ömag argumentierten 50% Eigenverbrauch kommen tatsächlich nirgends wo zum Vorschein und können nur fehlerhaft aus der Berechnung für Landwirte entnommen worden sein.Dort ist es so dass über 50% Eigenverbrauch es als Einkommen aus Gewerbetätigkeit, unter 50% Einkommen aus Land und Forstwirtschaft zu versteuern ist.
Leider bin ich im Steuerrecht absolut nicht firm und hoffe deswegen auf eure Untertsützung.
Wir wollen die Anlage eigentlich so groß wie möglich errichten und brauchen Richtwerte was uns dies jährlich kosten/bringen würde.
Steuerlich siehts bei uns so aus dass wir ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben und meine Freundin aktuell in Karenz ist und vermutlich auch die darauffolgenden Jahre nicht mehr Vollzeit arbeiten wird.
Somit würde sie samt den Einkünften der PV definitv unter 35000€ bleiben, deswegen würde die Anlage auf ihren Namen laufen da sie in einer niedrigeren Steuerklasse ist.
 
Soviel ich daszu entnommen habe, kommt bei der Kleinunternehmerregelung die UST nicht zur Geltung und auch für den Eigenverbrauch ist keine UST fällig, allerdings kann ich die Vorsteuer nicht in Anspruch nehmen.


2020/20201025875009.jpg


2020/20201025180573.jpg


2020/20201025901240.jpg

Hier haben wir also nur den Mehraufwand da eine Einkommenssteuererklärung nötig ist.
Was ich aber noch nicht ganz erfasst habe: Im ganzen Bericht war nirgendwo von einer Mindestanlagengröße die Rede ab welcher die Gewinne versteuert werden müssen.
Das heißt im Umkehrschluss für mich dass alle Personen die Einkommen aus PV Erzeugung deklarieren müssen auch wenn diese im Endeffekt unter dem Freibetrag bleiben?
Dann hätten wir ja hier gar keinen Mehraufwand im Gegensatz zur Realisierung einer kleineren Anlage.
 
Die Kosten wären also die Eintragung eines Kleinunternehmens die meiner Recherche nach sehr gering-etwa 50€- ausfallen und der wahrscheinlich einmalige Besuch eines Steuerberaters.
 
Hier meine Berechnung zur Einkommenssteuer anhand folgender Unterlagen


2020/20201025537343.jpg


2020/20201025531210.jpg

Hier sind mir allerdings zwei Sachen unklar:
Muss ich die Brutto oder Nettoinverstitionssumme annehmen? Vermutlich für den Fall der Abschreibung auf 20 Jahre die Nettosumme und für den Fall der Nichtabschreibung die Bruttosumme?
Ich habe dann noch das gräulich hinterlegte Beispiel gemacht mit der Bruttosumme ohne Abschreibung.
Kann mir jemand sagen welche Variante ich heranziehen muss?


2020/20201025826970.jpg

Bei den Endsummen sieht man die deutlichen Unterschiede, deswegen wärs für uns wichtig mit den korrekten Zahlen arbeiten zu können.
Liebe Grüße und danke Jürgen

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