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Oberflächenwasser

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  •  reinip
19.8. - 19.9.2013
12 Antworten 12
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Hallo,

unser Haus befindet sich in einer "Hanglage" (6-7% Nord-Süd Gefälle ). Weiters fällt der Hang noch von Westen nach Osten ab.
Das Haus meines Nachbars (westseitig) steht am höchsten Punkt des Hanges.
Das Grundstück ostseitig ist noch unbebaut.

Von oben her grenzt ein Nutzgrund (Wiese) an die jeweiligen Grundstücke.
Damit das Oberflächenwasser der Wiese nicht auf unsere Baugründe gelangt, haben sowohl mein Nachbar als auch ich hinter unseren Häusern vorerst einen Erdwall errichtet. Später wäre eine Einfridung geplant.

Durch ergiebigen Regenfall, oder durch das abprupte abtauen des Schnees bei gefrorenem Boden, kann es in den Monaten Dezember-März vorkommen, dass sich hinter unseren Häusern ein Rinnsal entlang des Erdwals bildet.
(Nachbar leitet Wasser zu mir -> ich leite Wasser zu nächstem Grundstück usw.)

Meine Frage ist nun:

Muss ich hinter meinem Haus eine Drainage verlegen und das ankommende Oberflächenwasser der Wiese in den Oberflächenwasserkanal der Gemeinde einbinden?

Für alle Antworten danke im Voraus!!!

  •  eggerhau
19.8.2013  (#1)
Oberflächenwasser - @reinip
In der Regel hat jeder Grundbesitzer die Pflicht das auf seinem Grundstück anfallende Oberflächenwasser selbst zu "entsorgen". Das würde dann ja auch für den "oberen" Nachbarn Gültigkeit haben.
Häufig gibt es in den Gemeinden aber noch spezielle Regelungen. Ich würde mich mal beim Bauamt schlau machen.
Oder Auflagen im Kaufvertrag/Grundbuch - die kennst Du ja.
Gruss HDE



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  •  reinip
19.8.2013  (#2)
Kaufvertrag und Grundbuch wurden bereits gecheckt -> nichts davon enthalten.
War auch schon bei einem Richter und hab mich da informiert.
Leider konnte mir dieser auch keine stichhaltigen Antworten geben, sondern wies mich daraufhin das Ganze im Einvernehemn mit Allen zu klären (ist ja auch im meinem Sinne).
Ich hab nur das Problem, dass sowohl beim Kauf des Grundstückes, als auch während der Bauphase nie ein Wort über eine Drainage gefallen ist, oder die Gemeinde mich darauf hingewiesen hätte.
Vom Nutzen der Drainage bin ich überzeugt.

Meine Fragen nochmals:
1. Muss ich eine Drainage errichten.
2. Wenn ja, kann die Gemeinde bzw. der Wiesenbesitzer bei Baukosten beteiligt werden.

Gruß

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  •  gloitom
  •   Gold-Award
19.8.2013  (#3)
@reinip - hast du die Antwort von eggerhau gelesen?
Woher kommt das Wasser von deinem Grundstück oder vom Nachbarn?
Wenn das vom Nachbar kommt, dann müsste sich dieser um das Oberflächenwasser kümmern.

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  •  eggerhau
19.8.2013  (#4)
Oberflächenwasser - @reinip
Also, wenn ja keine Auflagen da sind – kannst Du das machen was für Dich und den derzeitigen Nachbarn gut ist. Wenn`s eh funktioniert - lass es so wie es ist und wenn der nächste Nachbar einmal kommt – weiterschauen.
Gruss HDE


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  •  chris5020
  •   Gold-Award
20.8.2013  (#5)
Das echte "Oberflächenwasser", also das was auf der Wiese runter rinnt ist bei mir gar kein wirkliches Problem, viel schlimmer ist das Wasser, das so 1-2m tief runter kommt.
Wenn es so wie gestern stark regnet, dann versickert das Wasser auf den Wiesen oberhalb und fliest dann auf der Lehmschicht den Hang runter und füllt den Bereich rund um den Keller 1-2m mit Wasser.
Hab zwar eine Drainage, aber ich befürchte die hilft hier wenig, denn der Sickerschacht wird einfach voll sein, wenn da ein paar 1.000 Liter Wasser dann über meine Drainage abfliesen

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  •  reinip
20.8.2013  (#6)
@gloitom
Antwort hab ich gelesen.
Es wäre auch einfacher zu handhaben, wenn der Grund über den meinem kein Nutzgrund wäre. Nach Rücksprache mit dem Bauamt sind wir baurechtlich im Recht, aber zivilrechtlich ist da leider ein Grauzone.
Wie bereits beschrieben kommt das Wasser einerseits von der Wiese, anderseits vom Erdwal des Nachbarn, weil auch dieser sich vor dem ankommenden Wasser irgendwie schützen muss. Auch er hat nicht vor eine Drainage zu legen, sondern wäre mit der jetzigen Lösung zufrieden.

@alle
Ich glaube mal gehört zu haben, wenn die natürliche Fließrichtung des Oberflächenwassers von einem Nutzgrund maßgeblich beinträchtigt (auch umgeleitet) wird, so ist der "Umleiter" dafür verantwortlich das Wasser geregelt ab- bzw. weiterzuleiten.

Vielleicht noch eine Zusatzinfo. Der Nutzgrundbesitzer (Bauer), ist der Vorbesitzer unserer Grundstücke (hat einen großen Teil der Wiese umwidmen lassen).

Mein Nachbar und ich leiten wie gesagt das Wasser zu einem unbebauten Baugrund, welcher noch dem Bauern gehört.
Da ihm das nicht wirklich gefällt, hat er uns eben mittgeteilt, dass wir ein Drainage errichten MÜSSEN.

Nur das "MÜSSEN" kann ich nicht glauben, bzw. bin ich nicht gewillt die Baukosten zu tragen.

Ich würde nur gerne wissen, ob bereits jemand so einen Fall hatte, bzw. ob jemand die genaue Rechtslage weiß.

Gruß



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  •  gloitom
  •   Gold-Award
20.8.2013  (#7)
@reinip - Achso, wenn ihm sein eigenes Wasser stört und ihr mit der derzeitigen Lösung leben könnt, dann würd ich mich mal zurücklehnen und abwarten.
So nebenbei könnt ihr ihn ja fragen warum er glaubt, dass ihr das machen müsst?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.8.2013  (#8)
....Seid mir bitte nicht böse, aber da liegt ihr alle ziemlich daneben.

Da rinnt das Wasser seit Jahrhunderten dem natürlichen Gelände folgend von oben nach unten. Dann kommt weiter unten einer und baut sich dort ein Haus. Das Wasser von oben stört dann natürlich. Man macht auf der Oberseite seines Grundes ein Sperre (Wall, Mauer oder dergleichen) und leitet das Wasser, das seit eh und je über diesen Grund geronnen ist, seitlich zum Nachbarn. Schuld sind jetzt alle anderen, nur nicht der, der den bisherigen natürlichen Abfluss verändert hat! Meint ihr das wirklich ernst?

Ich weiß schon, dass eine solche Situation nicht leicht zu lösen ist. Grundsätzlich beginnt der Fehler bei der Gemeinde mit der Flächenwidmung: In solchen Situationen müsste als Voraussetzung für die Umwidmung die Wasserfrage vorweg allgemein gelöst sein (entsprechende Kanäle, Ableitungen, Retensionsbecken udgl.) und dürfte nicht jedem einzelnen Bauplatzbesitzer umgehängt werden.

Wurde das aber versäumt, dann schauts im Einzelfall so aus:

Das Wasserrecht greift hier meist nicht. Dieses regelt (verbietet) nur die Änderung der natürlichen Abflussverhältnisse, die sich aus einer nicht ordnungsgemäßen Bewirtschaftung/landwirtschaftlichen Nutzung ergibt (z.B. jahrelang auf eine Seite pflügen, um so das Niveau und den Abfluss zu beeinflussen)

Im Baurecht geht es (zumindest was NÖ betrifft) immer nur um den Schutz (bestehender) Bauwerke vor Durchnässung. Die Ableitung von Wasser auf einen unbebauten Bauplatz ist jedenfalls dem NÖ Baurecht egal.

Verbleibt das Zivilrecht. Und hier glaube ich hat ein Grundeigentümer sehr wohl ein Recht darauf, dass nicht durch künstliche Eingriffe in die bisherigen natürlichen Verhältnisse (so wie das reinip und sein Nachbar gemacht haben) mehr Wasser als bisher auf seinen Grund kommt.

Noch ein paar Details:

zitat..
eggerhau schrieb: In der Regel hat jeder Grundbesitzer die Pflicht das auf seinem Grundstück anfallende Oberflächenwasser selbst zu "entsorgen".

Absolut falsch!! Lediglich das auf Bauwerken anfallende Niederschlagswasser muss auf eigenem Grund beseitigt werden. Nicht aber von unbebauten/unbefestigten Flächen in ihrem natürlichen Zustand.

zitat..
reinip schrieb: Muss ich hinter meinem Haus eine Drainage verlegen?

Na, mit einer Drainage wirst den Gewitterplatzregen wohl nicht wegbekommen!?

zitat..
eggerhau schrieb: Häufig gibt es in den Gemeinden aber noch spezielle Regelungen.

Welche sollen das sein und wo sollen die (rechtsverbindlich) stehen?? Denkbar wäre hier nur ein Bebauungsplan, der Wasserableitung im Detail regelt, z.B. dass man oben nicht absperren darf...

zitat..
gloitom schrieb: Wenn das vom Nachbar kommt, dann müsste sich dieser um das Oberflächenwasser kümmern.

Siehe oben; einfach falsch!!!

zitat..
eggerhau schrieb: Also, wenn ja keine Auflagen da sind – kannst Du das machen was für Dich und den derzeitigen Nachbarn gut ist.

Was soll das heißen?? Ich muss mich nur an Auflagen halten; wenns keine gibt, darf ich machen was ich will?? Manches ist auch zu beachten, auch wenn´s nicht ausdrücklich aufgetragen wurde!!

zitat..
reinip schrieb: Da ihm das nicht wirklich gefällt, hat er uns eben mittgeteilt, dass wir ein Drainage errichten MÜSSEN.

"MÜSSEN" ist natürlich relativ. Aber im Ernstfall wird er euch durch Gericht zivilrechtlich dazu zwingen (verurteilen lassen) können.

zitat..
reinip schrieb: bzw. bin ich nicht gewillt die Baukosten zu tragen.

Aber die Absperrung und Umleitung des Wassers hast schon DU gemacht, oder??

zitat..
gloitom schrieb: würd ich mich mal zurücklehnen und abwarten

Ist sicher eine Methode; wer geht schon gerne zu Gericht u

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  •  eggerhau
23.8.2013  (#9)
Oberflächenwasser -

zitat..
Karl10 schrieb: Seid mir bitte nicht böse, aber da liegt ihr alle ziemlich daneben.

Da rinnt das Wasser seit Jahrhunderten dem natürlichen Gelände folgend von oben nach unten. Dann kommt weiter unten einer und baut sich dort ein Haus.


@Karl10
Is a Bisserl "niederschmetternd".
Aber - ohne Dir da wiedersprechen zu wollen – kann es sein, dass der Eine das Land "zu Bauland" gemacht und dem Anderen als solches verkauft hat? War es dann noch das "siehe oben" natürliche Gelände. War es danach nicht ein, für einen bestimmten Zweck, gewidmetes Stück Erde und ist das Problem daher nach der nunmehr neuen Situation zu beurteilen? Ich kann mir schlecht vorstellen, dass der "Verkäufer" verlangen kann die oberhalb verbliebenen ~50 ha Wiesen und Wälder (fiktiv!) weiterhin über das "Bauland" des Käufers oberflächig zu entwässern. Kann das wirklich so sein?emoji
Gruss HDE


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.8.2013  (#10)
.

zitat..
eggerhau schrieb: War es danach nicht ein, für einen bestimmten Zweck, gewidmetes Stück Erde und ist das Problem daher nach der nunmehr neuen Situation zu beurteilen?

Die neue Situation ist ja nicht oben, sondern unten. Warum sollte der Obere was tun müssen, nur weil da unten Bauland gewidmet wurde. Wenn man Bauland kauft, dann ist eines der obersten Gebote, sich die Wasserverhältnisse genau anzuschauen, und zwar nicht nur Grundwasser, allfällige Uberflutungsgefährdung, sondern auch die Oberflächenwassersituation. Wenn die Gemeinde bei der Umwidmung nicht vorgesorgt hat, das neue Bauland entsprechend zu schützen oder technische Lösungen als Voraussetzung für die Widmungsfreigabe (hab ich oben schon erwähnt), dann muss man diesen Bauplatz so nehmen wie er ist - ist dann halt vielleicht nicht soviel wert!!

zitat..
Ich kann mir schlecht vorstellen, dass der "Verkäufer" verlangen kann die oberhalb verbliebenen ~50 ha Wiesen und Wälder (fiktiv!) weiterhin über das "Bauland" des Käufers oberflächig zu entwässern

Der Obere braucht gar nichts zu verlangen - er hat aber auch keine Verpflichtung irgendwas zu tun und was die unterhalb mit seinem Wasser machen kann ihm auch egal sein; die Situation bei ihm oben wurde ja nicht verändert. Wer an wen verkauft hat und früher Eigentümer war, tut da nichts zur Sache.

zitat..
eggerhau schrieb: Kann das wirklich so sein?

Resumee: Ja, auf jeden Fall. Kann und und muss sogar so sein

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  •  reinip
26.8.2013  (#11)
Danke für Eure ausführlichen Meinungen.

zitat..
Karl10 schrieb: Da rinnt das Wasser seit Jahrhunderten dem natürlichen Gelände folgend von oben nach unten. Dann kommt weiter unten einer und baut sich dort ein Haus. Das Wasser von oben stört dann natürlich. Man macht auf der Oberseite seines Grundes ein Sperre (Wall, Mauer oder dergleichen) und leitet das Wasser, das seit eh und je über diesen Grund geronnen ist, seitlich zum Nachbarn. Schuld sind jetzt alle anderen, nur nicht der, der den bisherigen natürlichen Abfluss verändert hat! Meint ihr das wirklich ernst?

Grundsätzlich beginnt der Fehler bei der Gemeinde mit der Flächenwidmung: In solchen Situationen müsste als Voraussetzung für die Umwidmung die Wasserfrage vorweg allgemein gelöst sein (entsprechende Kanäle, Ableitungen, Retensionsbecken udgl.) und dürfte nicht jedem einzelnen Bauplatzbesitzer umgehängt werden.


Weitestgehend bin ich der gleichen Meinung wie Du. Das Wasser von oben war natürlich schon vorher da.
Ich muss mir auch selber eingestehen, dass ich beim Kauf des Baugrundstücks nur mein Oberflächenwasser bzw. Grundwasser berücksichtigt habe.

Meine einzige Option die ich nun noch habe, ist ein Gespräch mit dem Bürgermeister. Vielleicht ist ja die Gemeinde gewillt die Baukosten ganz oder zu einem Teil zu übernehemen.

zitat..
Karl10 schrieb: Na, mit einer Drainage wirst den Gewitterplatzregen wohl nicht wegbekommen!?


Welche Lösung wäre Deiner Meinung nach sinnvoll?

Weiters muss noch berücksichtigt werden, wer für spätere Kosten aufkommt (Drainage verstopft).

Gruß

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  •  reinip
19.9.2013  (#12)
Jemand eine Lösung - Wer kann mir sagen was die beste Lösung wäre!
Drainage aber wie?

Gruß

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